Bundesadler verändern?

Gast #907763
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na hoffentlich darf er denn wenigstens angeguckt werden.

Was darf denn der "Normalbürger" in diesem unserem Lande eigentlich 
noch???

Vielleicht sollten die hohen Damen und Herren mal darüber nachdenken, 
daß sie  die Grundrechte der Bürger zu wahren, und nicht großzügig zu 
gewähren haben.
Mit Grundrechten meine ich naturgegebene, und nicht diese ausgedachten 
Peinlichkeiten, die große Teile der restlichen Welt die Stirn runzeln 
lassen.


guude

ts
Gast #907982
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Mein Vorschlag wäre: Bundes-Geier
( Option für die verbliebenen Pro-Europäer: EURO-Geier,
hiermit rechtskräftig zur Diskussion gestellt, nach Schliessung dieses 
"Freds" werde ich eine Kopie ans Bundesverfassungsgericht sowie an den 
Präsidenten des Deutschen Bundestags schicken ) !

MfG.
#909700
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>>Der BU ist das Hoheitszeichen und darf vom Normalbürger gar nicht
>>gezeigt werden. Normalerweise sollte dafür ein Ordnungsgeld fällig sein.

Das ist ausgemachter UNSINN!

Wenn Hoheitszeichen nicht gezeigt werden dürften, dann müsste auch das 
Benutzen der deutschen Flagge verboten sein. Sie steht im Rang dem 
Bundesadler völlig gleich.
Gerade in Zeiten der EM müsste also jeder 2.Bundesbürger verwarnt 
werden.
Sogar T-Shirts o.Ä. mit Bundeadler kannst Du frei kaufen und tragen, das 
ist nicht verboten.

Allerdings ist das VERUNGLIMPFEN von Hoheitszeichen in der Tat verboten 
und wird geahndet.


Jochen Müller
#909758
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@ Jochen Müller (taschenbuch)

Zu deinem Unsinn:
Hoheitszeichen darf nur der führen, der hoheitlich tätig ist.
http://www.bund.de/nn_57846/Microsites/Protokoll/Staatliche-Symbole/Bundesflagge/Anordnung-ueber-die-deutschen-Flaggen/Anordnung-ueber-die-deutschen-Flaggen-knoten.html__nnn=true
http://www.bund.de/nn_57852/Microsites/Protokoll/Beflaggung/Beflaggungserlass-der-Bundesregierung/050420-Beflaggungserlass-der-Bundesregierung-anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Seltsamerweise eine staatliche AN-Ordnung, die auf den ersten Blick 
nicht strafbewehrt ist. Vielleicht weils keine VERORDNUNG ist.

Siehe auch: http://www.flaggenkunde.de/deutscheflaggen/d-bund.htm
Hier besonders der Unterschied zwischen Bundeswappen und Bundesschild.


Arno, nicht hoheitlich tätig
#909771
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Auf meinen Personalausweis ist übrigens auch ein Bundesadler. Dürfte für 
die restlichen xx-Millionen Bundebürger auch zutreffen. Ebenso auf dem 
Reisepass.

Also:
Wenn ich nun den Ausweis bei mir trage, FÜHRE ich dann das 
Hoheitszeichen ohne hoheitlich tätig zu sein? Und kann es darüber hinaus 
sein, das einige Verordnungen irgendwie dummsinnig sind...?

Auf meinen alten Bundewehr-Klamotten, die ich gelegentlich zum Sport 
o.Ä. noch trage, sind überall Bundesadler drauf, wie lange werde ich im 
Knast sitzen müssen? Kleidungsstücke mit Bundesadler kann man hier bei 
uns in der Stadt an hunderten Stellen kaufen und das seit Jahren. Wieso 
sind diese Verkaufsstellen noch nicht behördlich geschlossen worden?

Jochen Müller
Gast #909776
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man kann doch überall deutsche Fahnen mit Bundesadler in der Mitte 
kaufen. Ich denke nicht, dass es unter Strafe steht den öffentlich zu 
zeigen.
Nur spezielle Flaggen darz nicht jeder zeigen (Handelsflagge an 
Schiffen...)
Gast #909780
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Hmm, ein Fußball aufm blöden Geier ist verboten. Natürlich ist das nicht 
als Karikatur zu erkennen. Ne Bombe im Turban von Mohammed ist dann hier 
erlaubt, oder...? D.h., aus meiner Sicht: ne Bombe in der Kappe vom 
Ratzinger...? Find ich seltsam.
Gast #909801
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Im oberen Link von Arno H. steht doch, dass nur dienslich geführte 
Flaggen von der Verordnung betroffen sind. Bundeswehr und Polizei sind 
sowieso gesondert geregelt.

Privat kannste mache was du willst, nur keine Amtsanmaßung (Standarte 
ans Privatauto) oder die Flagge bei öffentlichen Demos verbrennen oder 
draufpinkeln.
#909907
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@ Jochen Müller (taschenbuch)
Der Bundesadler ist drauf, weil der Personalausweis nicht dir gehört, 
sondern Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist.
Du hast nur die Anfertigung bezahlt, wobei bei der Ausweispflicht die 
Gebührenerhebung fragwürdig ist.

Siehe:Personalausweisgesetz:
http://www.bundesrecht.juris.de/persauswg/index.html
und Gesetz zur Änderung des Pass- und Personalausweisrechts:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/b100020f.pdf

Der Bundesadler auf den Bw-Klamotten ist das kleinere Problem. Solltest 
du in kriegerische Handlungen verwickelt werden, weist dich die kleine 
Flagge am Ärmel als Kombattanten aus. Das könnte schlimmer werden.

Arno
Gast #1244341
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Das Bundeswappen darf durch Privatpersonen normalerweise nicht geführt 
werden, geduldet wird dies aber (). Der Bundesadler darf zu 
künstlerischen Zwecken aber verwendet werden (d.h. ohne das Schild) was 
auch die künstlerische Freiheit (d.h. Veränderung) beinhaltet.

Außerdem sollte beachtet werden, daß der Blick des Bundesadlers nach 
links gerichtet ist, im Gegensatz zum Reichsadler im 3. Reich (außer bei 
einigen Ausnahmen) mit der Blickrichtung nach rechts.
Des Weiteren könnten weit ausgefahrene Flügel (Vergleich mit 3.Reich) 
bzw. ein über Kopf hängender Adler (Symbol für Kapitulation oder gegen 
den Staat) Probleme bereiten.

Im Zweifelsfall wende dich aber an die verantwortlichen des dt. 
Bundestages bzw. deren Pressestelle.

Gruß,
Dennis

Quellen:
http://www.bundestag.de/wissen/srg/adler/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswappen_(Deutschland)
Gast #1287799
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>> Darf man den Bundesadler dann ausdrucken, oder ist das auch verboten?

> Nur wenn im Drucker original Bundestinte verwendet wird, welche die
> Farben genau wiedergibt.

und Bundespapier aus der Bundeslade.

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