Forum: HF, Funk und Felder Standortbescheinigung und Selbsterklärung


von Randy (Gast)


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Hallo,

wir wollen eine Amateurfunk-Klubstation im Firmengebäude aufbauen. Um 
eine Kurzwellen-Drahtantenne aufzuhängen (Dipol oder Loop, wissen wir 
noch nicht) bietet sich als Abspannpunkt ein 50m hoher Mast an der in 
der passenden Entfernung vom Gebäude steht. Das Gebäude an sich ist 3 
Stockwerke hoch.
Der Betreiber hat an sich nichts dagegen, es ist nur so dass da 
kommerzielle Funkanwendungen drauf sind, d.h. eine Standortbescheinigung 
vorliegt. Die, wie ich es vom Betreiber verstanden habe, komplett neu 
erstellt werden muß wenn eine weitere Funkanwendung dazukommt, d.h. neu 
berechnet unt beantragt für alle ca. 10 Systeme und wie sie 
interagieren. -> Nicht billig. Dazu kommt dass das für jede Änderung an 
unserer Afu-Antenne wieder komplett neu Berechnet werden müsste. -> 
wenig flexiebel
Gibt es eine Grenze für den Abstand die wir mit dem Antennendraht zum 
Mast einhalten müssen/können damit ein Seil rüber zum Mast nur als 
"mechanische" Abspannung gilt und nicht unsere Antenne als Teil der 
Funkanlage des Mastes betrachtet wird? Dann würde für die Afu-Antenne 
auf dem Firmengebäude eine einfache Selbsterklärung reichen, weil da 
keine weiteren Funkstrecken drauf sind.

Randy

von Stefan (Gast)


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Hallo,

soweit ich weiß ist es so, dass sobald ein weiterer "aktiver Leiter" an 
einen Mast oder ähnliches angebracht wird, mit dem Zweck HF 
Auszustrahlen (Ihr wollt ja auch Senden oder :D) das ganze neu 
Abgenommen werden muss (Standortbescheinigung usw). Allerdings sind 
diese Informationen von mir auch schon wieder 2-3 Jahre alt und können 
eventuell in Zwischenzeit geändert worden sein. Erkundige dich doch mal 
bei einem anderen Amateurfunkklub in der Nähe oder direkt "Beim Amt" 
alles andere ist Rätselraterei die unter Umständen sehr teuer wird.

Stefan

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Randy wrote:

> Gibt es eine Grenze für den Abstand die wir mit dem Antennendraht zum
> Mast einhalten müssen/können damit ein Seil rüber zum Mast nur als
> "mechanische" Abspannung gilt und nicht unsere Antenne als Teil der
> Funkanlage des Mastes betrachtet wird?

http://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/__2.html

3.
    ist ein Standort

    ein Installationsort, an dem eine ortsfeste Funkanlage errichtet
    wurde oder errichtet werden soll; zum Standort gehören alle
    Funkanlagen, die auf demselben Mast oder in unmittelbarer Nähe
    (die Sicherheitsabstände der einzelnen Antennen überlappen sich)
    voneinander betrieben werden,

Entscheidend ist also, ob sich die Sicherheitsbereiche der Antennen
überlappen oder nicht.  Ab da handelt es sich um einen gemeinsamen
Standort, für den insgesamt eine Standortbescheinigung notwendig wird.

von Randy (Gast)


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> Entscheidend ist also, ob sich die Sicherheitsbereiche der Antennen
> überlappen oder nicht.  Ab da handelt es sich um einen gemeinsamen
> Standort, für den insgesamt eine Standortbescheinigung notwendig wird.

Vielen Dank für die Hilfe. Gibts Programme oder Formeln mit denen ich 
ausrechen/abschätzen kann wie das mit den Sicherheitsabständen ist damit 
ich ungefähr weiß was die RegTP noch genehmigt? Bzw. welche Pläne ich 
mir gleich abschminken kann? Ich nehme an dass die KW-Antenne eh die 
weitaus größeren Sicherheitsabstände hat als das Richtfunk-Zeug auf dem 
Turm (ich kann aber mal den Betreiber nach Zahlen fragen)

Randy

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Randy wrote:

> Vielen Dank für die Hilfe. Gibts Programme oder Formeln mit denen ich
> ausrechen/abschätzen kann wie das mit den Sicherheitsabständen ist damit
> ich ungefähr weiß was die RegTP noch genehmigt?

Die Sicherheitsbereiche für die existierende Standortbescheinigung
solltest du ja irgendwo bei deinem ,,Vermieter'' erhalten können.

Für den Afu-Teil musst du sie ja im Rahmen der Selbsterklärung ohnehin
ausweisen, wenn du im DARC bist und ein Windows besitzt, kannst du
Watt32 zu Hilfe nehmen.  Sollte zumindest für eine erste Abschätzung
gut sein.

Ich würde vielleicht auch mehr als nur 10 cm Platz dazwischen lassen. 
;-)
Wenn's so knapp wird, solltest du dich ohnehin auf die sichere Seite
begeben und messen statt mit einer Rechnung abzuschätzen.

von Afu-Gast (Gast)


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Als Funkamateur sollte man wissen, dass
hier die Bundesnetzagentur zuständig ist.

Alles hierzu findet sich unter:
http://www.bnetza.de

Die "mundgerechte" Anleitung
ist hier zu finden:

http://www.bundesnetzagentur.de/enid/a99ec5a0d21c2687a7a829922aeece72,0/Elektromagnetische_Felder__EMF_/Anzeigeverfahren_Amateurfunkanlagen_js.html

von Randy (Gast)


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> Als Funkamateur sollte man wissen, dass
> hier die Bundesnetzagentur zuständig ist.

Als Amateurfunker hab ich mich bisher um technische Sachen gekümmert.
Gefunkt hab ich in der Klubstaion oder mobil, so dass ich mich mit den 
Details der Selbsterklärung nie beschäftigen musste.

> Alles hierzu findet sich unter:

Wer hätte gedacht dass eine Behörde so sinnvolle Informationen anbietet. 
Man merkt dass da mehr Hams sitzen als im Durchschnitt.
Danke für die Links.

Randy

von Walter (Gast)


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Frage:
Ist es richtig, dass demnächst alle Amateurfunkrufzeichen ohne eine 
Selbsterklärung von der BNA veröffentlicht werden sollen??

von Walter T. (nicolas)


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Hallo,

es ist sogar so, daß die BNetzA schon alle Rufzeichen im Internet 
veröffentlicht hat, egal ob sie eine Selbsterklärung abgegeben haben 
oder nicht.

von hewlett (Gast)


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funke doch unter 10 Watt (Antennengewinn eingerechnet) dann brauchst du 
nichts

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