Hallo, wir wollen eine Amateurfunk-Klubstation im Firmengebäude aufbauen. Um eine Kurzwellen-Drahtantenne aufzuhängen (Dipol oder Loop, wissen wir noch nicht) bietet sich als Abspannpunkt ein 50m hoher Mast an der in der passenden Entfernung vom Gebäude steht. Das Gebäude an sich ist 3 Stockwerke hoch. Der Betreiber hat an sich nichts dagegen, es ist nur so dass da kommerzielle Funkanwendungen drauf sind, d.h. eine Standortbescheinigung vorliegt. Die, wie ich es vom Betreiber verstanden habe, komplett neu erstellt werden muß wenn eine weitere Funkanwendung dazukommt, d.h. neu berechnet unt beantragt für alle ca. 10 Systeme und wie sie interagieren. -> Nicht billig. Dazu kommt dass das für jede Änderung an unserer Afu-Antenne wieder komplett neu Berechnet werden müsste. -> wenig flexiebel Gibt es eine Grenze für den Abstand die wir mit dem Antennendraht zum Mast einhalten müssen/können damit ein Seil rüber zum Mast nur als "mechanische" Abspannung gilt und nicht unsere Antenne als Teil der Funkanlage des Mastes betrachtet wird? Dann würde für die Afu-Antenne auf dem Firmengebäude eine einfache Selbsterklärung reichen, weil da keine weiteren Funkstrecken drauf sind. Randy
Hallo, soweit ich weiß ist es so, dass sobald ein weiterer "aktiver Leiter" an einen Mast oder ähnliches angebracht wird, mit dem Zweck HF Auszustrahlen (Ihr wollt ja auch Senden oder :D) das ganze neu Abgenommen werden muss (Standortbescheinigung usw). Allerdings sind diese Informationen von mir auch schon wieder 2-3 Jahre alt und können eventuell in Zwischenzeit geändert worden sein. Erkundige dich doch mal bei einem anderen Amateurfunkklub in der Nähe oder direkt "Beim Amt" alles andere ist Rätselraterei die unter Umständen sehr teuer wird. Stefan
Randy wrote: > Gibt es eine Grenze für den Abstand die wir mit dem Antennendraht zum > Mast einhalten müssen/können damit ein Seil rüber zum Mast nur als > "mechanische" Abspannung gilt und nicht unsere Antenne als Teil der > Funkanlage des Mastes betrachtet wird? http://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/__2.html 3. ist ein Standort ein Installationsort, an dem eine ortsfeste Funkanlage errichtet wurde oder errichtet werden soll; zum Standort gehören alle Funkanlagen, die auf demselben Mast oder in unmittelbarer Nähe (die Sicherheitsabstände der einzelnen Antennen überlappen sich) voneinander betrieben werden, Entscheidend ist also, ob sich die Sicherheitsbereiche der Antennen überlappen oder nicht. Ab da handelt es sich um einen gemeinsamen Standort, für den insgesamt eine Standortbescheinigung notwendig wird.
> Entscheidend ist also, ob sich die Sicherheitsbereiche der Antennen > überlappen oder nicht. Ab da handelt es sich um einen gemeinsamen > Standort, für den insgesamt eine Standortbescheinigung notwendig wird. Vielen Dank für die Hilfe. Gibts Programme oder Formeln mit denen ich ausrechen/abschätzen kann wie das mit den Sicherheitsabständen ist damit ich ungefähr weiß was die RegTP noch genehmigt? Bzw. welche Pläne ich mir gleich abschminken kann? Ich nehme an dass die KW-Antenne eh die weitaus größeren Sicherheitsabstände hat als das Richtfunk-Zeug auf dem Turm (ich kann aber mal den Betreiber nach Zahlen fragen) Randy
Randy wrote: > Vielen Dank für die Hilfe. Gibts Programme oder Formeln mit denen ich > ausrechen/abschätzen kann wie das mit den Sicherheitsabständen ist damit > ich ungefähr weiß was die RegTP noch genehmigt? Die Sicherheitsbereiche für die existierende Standortbescheinigung solltest du ja irgendwo bei deinem ,,Vermieter'' erhalten können. Für den Afu-Teil musst du sie ja im Rahmen der Selbsterklärung ohnehin ausweisen, wenn du im DARC bist und ein Windows besitzt, kannst du Watt32 zu Hilfe nehmen. Sollte zumindest für eine erste Abschätzung gut sein. Ich würde vielleicht auch mehr als nur 10 cm Platz dazwischen lassen. ;-) Wenn's so knapp wird, solltest du dich ohnehin auf die sichere Seite begeben und messen statt mit einer Rechnung abzuschätzen.
Als Funkamateur sollte man wissen, dass hier die Bundesnetzagentur zuständig ist. Alles hierzu findet sich unter: http://www.bnetza.de Die "mundgerechte" Anleitung ist hier zu finden: http://www.bundesnetzagentur.de/enid/a99ec5a0d21c2687a7a829922aeece72,0/Elektromagnetische_Felder__EMF_/Anzeigeverfahren_Amateurfunkanlagen_js.html
> Als Funkamateur sollte man wissen, dass > hier die Bundesnetzagentur zuständig ist. Als Amateurfunker hab ich mich bisher um technische Sachen gekümmert. Gefunkt hab ich in der Klubstaion oder mobil, so dass ich mich mit den Details der Selbsterklärung nie beschäftigen musste. > Alles hierzu findet sich unter: Wer hätte gedacht dass eine Behörde so sinnvolle Informationen anbietet. Man merkt dass da mehr Hams sitzen als im Durchschnitt. Danke für die Links. Randy
Frage: Ist es richtig, dass demnächst alle Amateurfunkrufzeichen ohne eine Selbsterklärung von der BNA veröffentlicht werden sollen??
Hallo, es ist sogar so, daß die BNetzA schon alle Rufzeichen im Internet veröffentlicht hat, egal ob sie eine Selbsterklärung abgegeben haben oder nicht.
funke doch unter 10 Watt (Antennengewinn eingerechnet) dann brauchst du nichts
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