Gast
#910549
Hallo, wir wollen eine Amateurfunk-Klubstation im Firmengebäude aufbauen. Um eine Kurzwellen-Drahtantenne aufzuhängen (Dipol oder Loop, wissen wir noch nicht) bietet sich als Abspannpunkt ein 50m hoher Mast an der in der passenden Entfernung vom Gebäude steht. Das Gebäude an sich ist 3 Stockwerke hoch. Der Betreiber hat an sich nichts dagegen, es ist nur so dass da kommerzielle Funkanwendungen drauf sind, d.h. eine Standortbescheinigung vorliegt. Die, wie ich es vom Betreiber verstanden habe, komplett neu erstellt werden muß wenn eine weitere Funkanwendung dazukommt, d.h. neu berechnet unt beantragt für alle ca. 10 Systeme und wie sie interagieren. -> Nicht billig. Dazu kommt dass das für jede Änderung an unserer Afu-Antenne wieder komplett neu Berechnet werden müsste. -> wenig flexiebel Gibt es eine Grenze für den Abstand die wir mit dem Antennendraht zum Mast einhalten müssen/können damit ein Seil rüber zum Mast nur als "mechanische" Abspannung gilt und nicht unsere Antenne als Teil der Funkanlage des Mastes betrachtet wird? Dann würde für die Afu-Antenne auf dem Firmengebäude eine einfache Selbsterklärung reichen, weil da keine weiteren Funkstrecken drauf sind. Randy