Baustellenlärm, wie oft erlaubt?

Gast #916610
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Hallo zusammen,

in der Strasse, in der ich wohne und mein Büro habe, befindet sich seit 
gut einem Monat eine grosse Baustelle, die so langsam von einem Ende der 
Strasse zum anderen wandert.

Es handelt sich dabei um die Verlegung von Fernwärmeleitungen. Die 
Bauarbeiten sind begleitet von massiver Lärmbelästigung, 
Presslufthämmer, Bagger, diverse Rüttler usw.

Bisher wurde in den letzten vier Wochen in der Zeit von Montag bis 
Freitag von pünktlich 7.00 bis ca. 16.00 Uhr gearbeitet.

Mittlerweile gehen mir der Lärm und die Erschütterungen ziemlich an die 
Substanz, ich freue mich immer sehr aufs Wochenende, weil dann 
wenigstens für zwei Tage Ruhe ist.
Allerdings habe ich mich da zu früh gefreut, denn heute morgen um 7.00 
Uhr ging der Lärm wieder los.
Zuerst dachte ich voll Schlaftrunkenheit, ich hätte mich im Datum 
vertan, aber nein, heute ist Samstag, der 5.7. und der Lärm geht weiter.

Weiß jemand, ob man da was machen kann und wenn ja, was.

Habe bei Wikipedia folgendes gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Baustellenl%C3%A4rm
http://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4rmschutz

Leider nicht sehr aufschlussreich.

Kann man sich in dem Fall ans Ordnungsamt wenden, damit man wenigstens 
am Wochenende seine Ruhe hat?
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Begebenheiten?

Viele Grüsse vorab!
Gast #916670
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>Kann man sich in dem Fall ans Ordnungsamt wenden, damit man wenigstens
>am Wochenende seine Ruhe hat?

Schwierig, du könntest jedenfalls mal anfragen. Generell aber wirst du 
das für die Dauer der Arbeiten ertragen müssen, da sie

1. notwendig sind,
2. die Ruhezeiten eingehalten werden
3. von öffentlicher Stelle kommt

Schon wegen Punkt 3 kannst du vermutlich nichts machen :)
#916707
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Jupp wrote:
> Keine Chance, da diese Bauarbeiten in keinem Zusammenhang zum
> Mietverhältnis bestehen.

Ist auch nicht erforderlich. Allerdings ist es bei befristeten 
Baustellen fast unmöglich, Mietminderung durchsetzen, es müssen schon 
besondere Umstände etc. vorliegen und das sehen die Richter fast nie.

Generell kann man gegen eine genehmigte, befristete Baustelle kaum was 
tun.

Wäre vll ein guter Zeitpunkt für einen Spontanurlaub...
Gast #916756
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Das hoffe ich natürlich auch, dass die dann schneller fertig werden.

Bloss, wenn die jetzt noch jeden Samstag zusätzlich lärm machen, grenzt 
das ja schon fast an Körperverletzung (stressbedingt).

Ich hoffe einfach mal, dass die schnell fertig sind und dann ist gut.
Gast #917006
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Ohrenstöpsel hab ich schon länger in Benutzung, kann mich nur leider 
nicht wirklich damit anfreunden, mir dauerhaft was in die Ohren zu 
stopfen (auch, wenn soft-Ausführung).
Gegen das Vibrieren des Bodens helfen die ohnehin nicht.

Trotzdem Danke für den Vorschlag!

Es sieht jetzt aber so aus, als wenn die tatsächlich demnächst fertig 
wären.
Gast #917307
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>Keine Chance, da diese Bauarbeiten in keinem Zusammenhang zum
>Mietverhältnis bestehen.

Hm ich glaube nicht das, das eine Rolle spielt. Wir hatten im 
Nachbarhaus lange Zeit eine defekte Pumpe, die über 2-3 Monate lärm 
gemacht hat. Alle/Zahlreiche gaben uns den Rat die Miete zu kürzen. Das 
haben wir natürlich nicht gemacht weil unser Vermieter ja nix fürs 
Nachbarhaus kann. Scheinbar hatte der Vermieter vom Nachbarhaus aber 
auch keinen drang die Pumpe zu reparieren. Er wohnt ja auch woanders. So 
das wohl etliche im Haus selbst Miete gekürzt haben.

Grundsätzlich waren wir aber extrem in unserer Lebensqualität 
eingeschränkt. So haben wir die Wohnung schließlich nicht gemietet.
Gast #917318
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>Das kann er zwar nicht, aber er kann den Eigentümer des Nachbarhauses in
>Regress nehmen, und der reagiert dann sehr viel schneller als bei
>einfachen Mieterbeschwerden.

Richtig. Natürlich haben wir dem Vermieter nach 2 Monaten bescheid 
gegeben weil erstmal nicht klar war wo das Geräusch her kam. Es schallte 
durch 3 Häuser.

Als der Vermieter dann reagieren wollte hat der Vermieter vom 
Nachbarhaus schon reagiert und alles repariert oder abgeschaltet.

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