Befristeter Arbeitsvertrag

OP #930752
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Ich bin gerade im Übergang vom Azubi zum normalen Angestellten und habe 
von meinem Arbeitgeber den Vertrag bekommen. Dies wäre ein befristeter 
Vertrag über 2 Jahre.
Meine Situation ist aber, dass ich nur 1 Jahr arbeiten und dann eine 
Fachhochschule besuchen will. Dies habe ich dem Arbeitgeber so auch 
schon mitgeteilt, welcher damit auch einverstanden ist. Es hiess ich, 
ich könne den Vertrag nach einem Jahr problemlos kündigen.

Meiner Meinung nach ist dem aber nicht so. Gemäss Schweizer 
Obligationenrecht (Art. 334) ist ein befristeter Arbeitsvertrag 
grundsätzlich nicht kündbar. Möglich wäre nur fristlose Kündigung und 
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern sich Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer einig sind.
Ich habe auch keine Angst, dass mir die Firma zu diesem Zeitpunkt Steine 
in den Weg legen will. Meine grosse Frage ist jedoch, ob sich solch eine 
Vertragsaufhebung anderweitig auswirken kann? Wirkt sich sich dies auf 
spätere Bewerbungen negativ aus, oder gibt es gar Abweichungen bezüglich 
der Arbeitslosenversicherung?

[Ich bin Schweizer/arbeite in der Schweiz, bin aber trotzdem auf 
jegliche Feedbacks erfreut.]
Gast #930809
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>Wäre nicht ein Rechtsanwalt der bessere Ansprechpartner?

Gibt es in der Schweiz auch einen Betriebsrat?
Verträge sind immer irgendwie (blutig oder unblutig) kündbar.

Im Regelfall lässt man sich dann auf einen Aufhebungsvertrag ein, was 
die unblutige Variante wäre. Das sollte man aber mit seinem Arbeitgeber 
klären. Am besten gleich die Kündigung zu einem bestimmten Termin 
ansprechen.
Gast #930826
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Ähm, woraus schließt Du, dass Du den Vertrag nicht vorzeitig kündigen 
kannst? Das wäre ja eine völlig unverhältnismäßige Benachteiligung für 
Arbeitnehmer. Ein befristeter Vertrag ist das selbe wie ein 
unbefristeter, nur dass er eben nach Ablauf automatisch endet und nicht 
extra gekündigt werden muss. In jedem Fall kann ein Arbeitnehmer einen 
Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen. Die Fristen stehen im Vertrag.

Das ist zumindest die Situation hier in D, aber nachdem, was in dem 
Artikel steht, sollte es bei euch in der Schweiz genauso sein:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a334.html
OP #931886
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l00k wrote:
> Ähm, woraus schließt Du, dass Du den Vertrag nicht vorzeitig kündigen
> kannst? Das wäre ja eine völlig unverhältnismäßige Benachteiligung für
> Arbeitnehmer. Ein befristeter Vertrag ist das selbe wie ein
> unbefristeter, nur dass er eben nach Ablauf automatisch endet und nicht
> extra gekündigt werden muss. In jedem Fall kann ein Arbeitnehmer einen
> Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen. Die Fristen stehen im Vertrag.
>
> Das ist zumindest die Situation hier in D, aber nachdem, was in dem
> Artikel steht, sollte es bei euch in der Schweiz genauso sein:
> http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a334.html

Ist aber so. Man kann den Vertrag im gegenseitigen Einverständnis 
auflösen. Aber ein einzelner Vertragspartner kann ihn nicht kündigen. 
Vorausgesetzt es liegen keine Gründe zur fristlosen Kündigung vor.

Und wo siehst du in diesen Artikel, dass es gleich wie in Deutschland 
ist?
"Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt ohne Kündigung."

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