Ich bin gerade im Übergang vom Azubi zum normalen Angestellten und habe von meinem Arbeitgeber den Vertrag bekommen. Dies wäre ein befristeter Vertrag über 2 Jahre. Meine Situation ist aber, dass ich nur 1 Jahr arbeiten und dann eine Fachhochschule besuchen will. Dies habe ich dem Arbeitgeber so auch schon mitgeteilt, welcher damit auch einverstanden ist. Es hiess ich, ich könne den Vertrag nach einem Jahr problemlos kündigen. Meiner Meinung nach ist dem aber nicht so. Gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 334) ist ein befristeter Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht kündbar. Möglich wäre nur fristlose Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind. Ich habe auch keine Angst, dass mir die Firma zu diesem Zeitpunkt Steine in den Weg legen will. Meine grosse Frage ist jedoch, ob sich solch eine Vertragsaufhebung anderweitig auswirken kann? Wirkt sich sich dies auf spätere Bewerbungen negativ aus, oder gibt es gar Abweichungen bezüglich der Arbeitslosenversicherung? [Ich bin Schweizer/arbeite in der Schweiz, bin aber trotzdem auf jegliche Feedbacks erfreut.]
Wäre nicht ein Rechtsanwalt der bessere Ansprechpartner? Herrscht in der Schweiz nicht auch Vertragsfreiheit? Wenn ja, dann verlang alles was du willst, SCHRIFTLICH von deinem AG und gut.
>Wäre nicht ein Rechtsanwalt der bessere Ansprechpartner?
Gibt es in der Schweiz auch einen Betriebsrat?
Verträge sind immer irgendwie (blutig oder unblutig) kündbar.
Im Regelfall lässt man sich dann auf einen Aufhebungsvertrag ein, was
die unblutige Variante wäre. Das sollte man aber mit seinem Arbeitgeber
klären. Am besten gleich die Kündigung zu einem bestimmten Termin
ansprechen.
Ähm, woraus schließt Du, dass Du den Vertrag nicht vorzeitig kündigen kannst? Das wäre ja eine völlig unverhältnismäßige Benachteiligung für Arbeitnehmer. Ein befristeter Vertrag ist das selbe wie ein unbefristeter, nur dass er eben nach Ablauf automatisch endet und nicht extra gekündigt werden muss. In jedem Fall kann ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen. Die Fristen stehen im Vertrag. Das ist zumindest die Situation hier in D, aber nachdem, was in dem Artikel steht, sollte es bei euch in der Schweiz genauso sein: http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a334.html
100k hat Recht, so ist die Rechtslage in D Was will auch ein AG mit einem Mitarbeiter der nicht mehr für Ihn arbeiten will, aus Personalersicht totaler Blödsinn den im Betrieb zu halten
l00k wrote: > Ähm, woraus schließt Du, dass Du den Vertrag nicht vorzeitig kündigen > kannst? Das wäre ja eine völlig unverhältnismäßige Benachteiligung für > Arbeitnehmer. Ein befristeter Vertrag ist das selbe wie ein > unbefristeter, nur dass er eben nach Ablauf automatisch endet und nicht > extra gekündigt werden muss. In jedem Fall kann ein Arbeitnehmer einen > Arbeitsvertrag fristgerecht kündigen. Die Fristen stehen im Vertrag. > > Das ist zumindest die Situation hier in D, aber nachdem, was in dem > Artikel steht, sollte es bei euch in der Schweiz genauso sein: > http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a334.html Ist aber so. Man kann den Vertrag im gegenseitigen Einverständnis auflösen. Aber ein einzelner Vertragspartner kann ihn nicht kündigen. Vorausgesetzt es liegen keine Gründe zur fristlosen Kündigung vor. Und wo siehst du in diesen Artikel, dass es gleich wie in Deutschland ist? "Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt ohne Kündigung."
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