Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Verdienstausfall wegen Unfall berechnen


von Experte für Hardware (Gast)


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Ich habe unfallbedingt, von der Versicherung des Schädigers 
Verdienstausfall für 4 nicht arbeitsfäghige Tage aus dem vergangenen 
Jahr zu bekommen. Da ich selbständig bin, stehen mir laut Gesetz ja der 
Ersatz an Arbeitsstunden zu. Ich habe denen eine Rechnung mit 4 x 8 x 
60,- + MWST geschickt. Das entspricht dem realen Ausfall.

Die wollen aber weder MWST noch Brutto zahlen, sonden rechnen mit vom 
Umsatz nur den angeblichen Gewinn von ca 80% und dann auch nur für 3 
Tage, abzüglich der durchschnittlichen Steueer.

Dürfen die das ?

Ich nöchte keine -> Rechtsberatung <- was ich machen soll, sondern 
wissen, ob jemand sowas schon mal hatte.

Sicher spekulieren die darauf, daß ich wegen des Aufwands nicht zu einem 
Anwalt gehe.

Wie ist das, wenn ich das trotzdem mache: Kriege ich auch 
Verdienstausfall für die Zeit, wenn ich beim Anwalt zumhocke? Ich muss 
extra das Projekt unterbrechen, bzw kann tagsüber nicht arbeiten, wenn 
ich zu Gericht sitze.

von Noch'n Experte (Gast)


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1. Es ist echter Schadenersatz, KEINE Leistungserbringung. Also fällt 
auch keine Umsatzsteuer an.

2. Alles Weitere geht in den Bereich der Rechtsberatung. Da solltest du 
einen Anwalt fragen - oder das Angebot der Versicherung annehmen. 
Insgesamt ist das sicher die kostengünstigste Variante.

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