@Jens Plappert
von all deinen Befürchtungen war überhaupt nicht die Rede.
Die wollen nichts Böses sondern nur dein Bestes, DEIN GELD.
Böses kommt von Arbeitgebern, diesen Teufeln, auch bekannt
als Nieten (es gibt Ausnahmen) in Nadelstreifen.
Aber das Urheberrecht oder andere Rechte könnte auch missachtet
sein und das könnte einen Abmahnanwalt auf den Plan rufen.
Daher ist das Verlinken u.a. bei z.B. Ebay untersagt.
>Natürlich wird auch in jedes Datenblatt eine Routine eingebaut,
>die dafür sorgt dass der Bildschirm so explodiert dass sich die
>Splitter ins Gesicht des Surfenden bohren.
Wenn du durch Verlinkung und werbewirksame Empfehlung auf ein
in der Verwendung problematischen Produkt oder andere Leistung
verweist bei dem z.B.die Bude abgefackelt wird, KANN auch eine
Mithaftung enstehen. Das würde ich nämlich nicht gänzlich
ausschließen, ihr Experten.
@ Matthias S.
Kalt. Nachrichtentechnik hab ich studiert, nicht Jura.
Geld kann man immer gebrauchen, also her mit den Kunden.
Steht jeden morgen ein Dummer auf, muß man nur finden
und zur Kasse bitten.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste und bestimmt
nicht Dumm sich juristisch etwas schlau zu machen und sich
abzusichern. Vielleicht reicht schon eine Anfrage beim Seiten-
betreiber. Wenn der positiv reagiert weil er sich über die
Zusatzwerbung freut, ist doch alles bestens.
Alle klar, ihr Optimisten?
Die Welt ist nicht immer gut, das ist nur ne Ebay-Volkslüge.