Hallo Zusammen,
ich hätte da mal ne Frage zum Verkauf einer kleinen Schaltanlage (es
handelt sich um eine Art Spannungsversorgung mit schaltbaren Ausgängen)
an eine Firma.
1. Darf ich als "nur" Elektroniker eine Schaltanlage verkaufen die am
Netz (230V) hängt, oder muss ich das von einem Meister o.ä. abnehmen
lassen?
2. Macht es einen Unterschied ob ich ein gekapseltes Netzteil oder z.b.
ein Selbsgebautes einbaue?
3. Wie siehts da mit der Haftung aus? Nehmen wir an die Hütte brennt
wegen der Schaltanlage ab...
Vielen Dank im Vorraus
danny
@David: Was soll das denn? Um Infos zu beschaffen bin ich ja hier.
BTW, ich verstehe nicht warum Leute immer Foren mit unkonstruktivem Zeug
zumüllen müssen...
@Rest: kann mir jemand sinnvolle Infos geben? Danke!
Du brauchst eine Produkthaftung - Versicherung.
Kann unter Umständen teuer sein, lass dich am besten von einem Versicher
beraten. Die haben ihre Experten für das entsprechende Gebiet.
Falls deine Baugruppe verbaut bei jemanden wird, könnte sein das der
jenige für sein komlettes Gerät (inclusive deine Baugruppe) haftet.
Verkauf es privat unter Ausschluß jeder Gewährleistung.
Gewöhnlich geht das Risiko dann an den Käufer über.
Haften tust du dann nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Bei Fahrlässigkeit haftet evtl. deine Haftpflicht (abklären)
und bei Vorsatz du, mit deinem ganzem, auch zukünftigen Vermögen.
Produkthaftungsversicherung bekommen nur Gewerbetreibende.
Irrtum vorbehalten, kein Rechtsrat, unverbindlich,
wer Tippfehler findet, darf sie behalten.
>Verkauf es privat unter Ausschluß jeder Gewährleistung.
Damit schließt man 3/4 des Marktes aus
>Gewöhnlich geht das Risiko dann an den Käufer über.
Wer macht sowas freiwillig?
>Haften tust du dann nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Theoretsich. Prkatisch auch dann, wenn Du gegen irgendwelche Richtlinien
oder Gesetze oder die Gewerbeordnung verstossen hast.
Wenn Du z.B. ein Gerät produzierst, was ungewollt unter ein gewisses
Sondergesetz fällt, musst es nach diesem GEsetzt produziert und verkauft
werden. Tust Du das nicht, geht das voll auf Deine Kappe.
>Bei Fahrlässigkeit haftet evtl. deine Haftpflicht (abklären
No! Das ist meistens ein Private. Da ist jedwede Gewerbetätigkeit
ausgeschlossen!
Zuerst wäre mal zu klären, was Du unter Schaltanlage verstehst.
Die Schwachstromsteuerung, ein Soft-SPS, Visu,.... - alle hängen per
Netzteil am Netz ;-)
Oder willst Du Lasten schalten?
Für das Fertigen der Schaltanlage selbst wird nicht zwingend ein
Meisterbrief benötigt - installierst Du selbige mit Verkabelung ist das
u.U. anders.
Sowohl in der Fertigung als auch in der Installation bist Du
verpflichtet entsprechende Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren.
Natürlich bist Du u.U. haftbar und benötigst für den Fall-der-Fälle eine
Betriebshaftpflicht.
@Rolf un G.L.
Was faselt Ihr da eigentlich dauernd von Gewerbe?
Der Abnehmer ist ne Firma und anscheinend nicht der Verkäufer (Danny).
Nur wegen einer Schaltanlage (Was immer man darunter versteht)
würde ich mir da nicht so viele Gedanken machen.
Nur wenn man öfter solche Rechtsgeschäfte tätigt ist eine Gewerbe
von nöten. Danny kann privat etwas bauen (unter Einhaltung der
Vorschriften) und dann privat verkaufen und fertig.
>>Gewöhnlich geht das Risiko dann an den Käufer über.>Wer macht sowas freiwillig?
Wenn die Firma die Anlage haben will, muß sie zunächst mal die
Verkaufsbedingungen des Verkäufers (sofern die nicht Rechts-oder
Sittenwidrig sind)akzeptieren. Und da der Verkäufer Vertragsfreiheit
hat muß im Vertrag nicht drin stehen wer das Teil gebaut hat.
Der Betrieb der Anlage ist dann Sache der Firma.
Die kann ja dann einen Meister mit einer Sachkundeabnahme beauftragen
damit im Schadensfall die Betriebsversicherung auch reguliert.
Vielleicht hat Danny ja was erfunden und die Firma hat ein Interesse
an der wirtschaftlichen Verwertung. Wer weiß?
Morgen,
also erst mal Danke für die Antworten!
Was ich mit "Schaltanlage" meinte:
- 230V Anschluss
- Netzteil (5V, 12V)
- die 5V/12V werden an Ausgängen raus geführt
- Relaiskarte um Ausgänge zu schalten
Laut Aussage der Handwerkskammer darf ich als Elektroniker ein
derartiges Gerät zwar bauen, nicht aber über ein angemeldetes Gewerbe
verkaufen.
Soweit ich weiß, sieht es bei Kleinspannung (<50V~) anders aus...sicher
bin ich mir da nicht. Meine Überlegung war nun, ein gekapseltes Netzteil
(mit Schutklasse III) einzubauen z.B.:
http://www.reichelt.de/?;ACTION=3;LA=2;GROUP=D483;GROUPID=597;ARTICLE=66862;START=0;SORT=artnr;OFFSET=76;SID=28GJ984qwQARwAADmEpwMab97cb93ac9a88ff8d9b2e5ed23af93a
Die Frage ist nur ob das einen Unterscheid macht!?
@AC/DC: Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich als Privatperson
ein oben beschriebenes Gerät unter Ausschluss der Gewährleistung/Haftung
ohne ein Gewerbe verkaufen?!
Danke & Ciao
danny
>Danny kann privat etwas bauen (unter Einhaltung der>Vorschriften) und dann privat verkaufen und fertig.
Das denken viele! Man darf eben nicht alles bauen und auch nicht privat!
Alles was in sicherheitsrelevante Bereiche wie Funk, Medizin, Militar
und Bau, etc fällt unterliegt gewissen Regularien, teilweise soagr aus
Richtung Brüssel!
Aber baut ruhig mal munter drauf los ...
Ich habe schon in einem gerichtlichen Verfahren gesteckt. Ich habe keine
genaue Ahnung von den Sicherheitsstandards, gerade deswegen bin ich
immer am überdimensionieren und ein echter Sicherheitsfanatiker wenn man
so will.
Wenn du in einem Verfahren beweisen kannst, dass du ausreichende
Kenntnisse hast und das Scheitern nicht dir zur Last gelegt werden kann
bist du aus allem raus, die Kosten des Verfahrens trägt die Gegenpartei
(hier die Versicherung).
Natürlich darf man sowas nicht in Stückzahlen in Umlauf bringen, dazu
gehört schon das Schmieren. Also du hast einen Auftrag erhalten und ihn
ausgeführt und Geld bekommen das wars. Wenn du ein Penner bist, dann
brennt die Choose ab und du bist schuld so einfach ist das.
>@AC/DC: Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich als Privatperson>ein oben beschriebenes Gerät unter Ausschluss der Gewährleistung/Haftung>ohne ein Gewerbe verkaufen?!
Natürlich, braucht doch niemand wissen, das du es gebaut hast.
Ist eben ein No-Name-Teil. Schau notfalls bei ebay was dort so alles
verschachert wird. Hängt nur von der Formulierung deiner
Verkaufsbedingungen ab. Skepsis ist zwar der bessere Teil der Tapferkeit
aber Risiko gehört zum Leben. Wenn du jemanden eine Zigarette verkaufst
und der geht unmittelbar an Lungenkrebs ein möchte ich mal sehen
wie du da belangt werden sollst. Wenn es nur ein Teil ist, brauchste dir
bei Beachtung meiner Hinweise keine Gedanken machen.
Ist ja kein Gewerbe und fertig.
> Wenn du jemanden eine Zigarette verkaufst und der geht unmittelbar an> Lungenkrebs ein
jaja, wenn du aber die Zigarette selbst baust und (unwissentlich!)
Brandbeschleuniger reinbaust, und er sich die Nasenhaare abfackelt,
wirst du vor Gericht vermutlich ein Problem haben...
@AC/DC: Deine Naivität in allen Ehren, aber manchmal muss man auch die
(eigenen) Augen öffnen. Ich sag ja nicht, dass er das Produkt nicht
herstellen und verkaufen soll - allerdings soll er sich über die Risiken
und Folgen im Klaren sein. Erst dann kann er sich dafür/dagegen
entscheiden. Das was du hier machst/empfiehlst ist Augenwischerei.
Versuch dich mal in den Geschädigten hineinzuversetzen...
> Schau notfalls bei ebay was dort so alles verschachert wird
Na wenn das keine Referenz ist...
>jaja, wenn du aber die Zigarette selbst baust und (unwissentlich!)>Brandbeschleuniger reinbaust, und er sich die Nasenhaare abfackelt,>wirst du vor Gericht vermutlich ein Problem haben...
Kaum, denn beweisen muß das der Geschädigte.
Könnte der Geschädigte doch selbst rein gemischt haben?
Da müßte der Herstellungsprozeß schon lückenlos bewiesen werden müssen
was kaum möglich ist.
>@AC/DC: Deine Naivität in allen Ehren, aber manchmal muss man auch die>(eigenen) Augen öffnen. Ich sag ja nicht, dass er das Produkt nicht>herstellen und verkaufen soll - allerdings soll er sich über die Risiken>und Folgen im Klaren sein. Erst dann kann er sich dafür/dagegen>entscheiden. Das was du hier machst/empfiehlst ist Augenwischerei.>Versuch dich mal in den Geschädigten hineinzuversetzen...
Man kann nicht alles voraussehen, aber man kann durch Fachwissen
und -können die Risiken minimieren.
>> Schau notfalls bei ebay was dort so alles verschachert wird>Na wenn das keine Referenz ist...
Na und? Eine gute Anschauungsmöglichkeit. Alles kann man da aber auch
nicht erfahren, z.B. ob ein Schaden eingetreten ist.
Haste vielleicht gültige Urteile in allen Lebenslagen von mir erwartet?
Prozessieren ist wie Segeln auf hoher See, nur Gott weiß, wie`s kommt.
(steht so ähnlich bei einem Anwalt auf seiner Webseite)
Ein Versuch, mal wieder zum Thema zurückzukommen:
1. Du haftest nach BGB, unter Berücksichtigung von Hunderten von
Vorschriften und Normen. Die Haftung lässt sich einzelvertraglich
einschränken. Juristischen Rat dazu kann dir nur ein Anwalt geben.
2. Eine Abnahme durch einen Elektro-Meister kann dir nicht die Haftung
nehmen, aber im Schadensfall ist es ein guter Beleg, dass du die
notwendige Sorgfalt hast walten lassen.
3. Warum besprichst du das Haftungsrisiko nicht offen mit deinem
Auftraggeber? Der will doch vermutlich eine Lösung von dir und dich
nicht ins Messer laufen lassen. Vielleicht ist dein Auftraggeber ja von
deinen Fähigkeiten überzeugt, übernimmt selbst die Kosten der
Überprüfung durch einen Elektro-Meister und stellt dich im übrigen
vertraglich von der Haftung frei?