Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Verkauf Schaltanlage ohne Meisterbrief


von danny (Gast)


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Hallo Zusammen,

ich hätte da mal ne Frage zum Verkauf einer kleinen Schaltanlage (es 
handelt sich um eine Art Spannungsversorgung mit schaltbaren Ausgängen) 
an eine Firma.

1. Darf ich als "nur" Elektroniker eine Schaltanlage verkaufen die am 
Netz (230V) hängt, oder muss ich das von einem Meister o.ä. abnehmen 
lassen?

2. Macht es einen Unterschied ob ich ein gekapseltes Netzteil oder z.b. 
ein Selbsgebautes einbaue?

3. Wie siehts da mit der Haftung aus? Nehmen wir an die Hütte brennt 
wegen der Schaltanlage ab...

Vielen Dank im Vorraus
danny

von David (Gast)


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Wenn du nicht in der lage bist frage 3) zu beantworten, respektive die 
infos zu beschaffen, überfordert dich das ganze wohl...

von danny (Gast)


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@David: Was soll das denn? Um Infos zu beschaffen bin ich ja hier.
BTW, ich verstehe nicht warum Leute immer Foren mit unkonstruktivem Zeug 
zumüllen müssen...

@Rest: kann mir jemand sinnvolle Infos geben? Danke!

von maestro (Gast)


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Du brauchst eine Produkthaftung - Versicherung.
Kann unter Umständen teuer sein, lass dich am besten von einem Versicher 
beraten. Die haben ihre Experten für das entsprechende Gebiet.
Falls deine Baugruppe verbaut bei jemanden wird, könnte sein das der 
jenige für sein komlettes Gerät (inclusive deine Baugruppe) haftet.

von AC/DC (Gast)


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Verkauf es privat unter Ausschluß jeder Gewährleistung.
Gewöhnlich geht das Risiko dann an den Käufer über.
Haften tust du dann nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Bei Fahrlässigkeit haftet evtl. deine Haftpflicht (abklären)
und bei Vorsatz du, mit deinem ganzem, auch zukünftigen Vermögen.
Produkthaftungsversicherung bekommen nur Gewerbetreibende.
Irrtum vorbehalten, kein Rechtsrat, unverbindlich,
wer Tippfehler findet, darf sie behalten.

von Rolf (Gast)


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>Verkauf es privat unter Ausschluß jeder Gewährleistung.
Damit schließt man 3/4 des Marktes aus

>Gewöhnlich geht das Risiko dann an den Käufer über.
Wer macht sowas freiwillig?

>Haften tust du dann nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Theoretsich. Prkatisch auch dann, wenn Du gegen irgendwelche Richtlinien 
oder Gesetze oder die Gewerbeordnung verstossen hast.

Wenn Du z.B. ein Gerät produzierst, was ungewollt unter ein gewisses 
Sondergesetz fällt, musst es nach diesem GEsetzt produziert und verkauft 
werden. Tust Du das nicht, geht das voll auf Deine Kappe.

>Bei Fahrlässigkeit haftet evtl. deine Haftpflicht (abklären
No! Das ist meistens ein Private. Da ist jedwede Gewerbetätigkeit 
ausgeschlossen!

von G. L. (glt)


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Zuerst wäre mal zu klären, was Du unter Schaltanlage verstehst.
Die Schwachstromsteuerung, ein Soft-SPS, Visu,.... - alle hängen per 
Netzteil am Netz ;-)

Oder willst Du Lasten schalten?

Für das Fertigen der Schaltanlage selbst wird nicht zwingend ein 
Meisterbrief benötigt - installierst Du selbige mit Verkabelung ist das 
u.U. anders.

Sowohl in der Fertigung als auch in der Installation bist Du 
verpflichtet entsprechende Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren.

Natürlich bist Du u.U. haftbar und benötigst für den Fall-der-Fälle eine 
Betriebshaftpflicht.

von AC/DC (Gast)


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@Rolf un G.L.

Was faselt Ihr da eigentlich dauernd von Gewerbe?
Der Abnehmer ist ne Firma und anscheinend nicht der Verkäufer (Danny).
Nur wegen einer Schaltanlage (Was immer man darunter versteht)
würde ich mir da nicht so viele Gedanken machen.
Nur wenn man öfter solche Rechtsgeschäfte tätigt ist eine Gewerbe
von nöten. Danny kann privat etwas bauen (unter Einhaltung der
Vorschriften) und dann privat verkaufen und fertig.

>>Gewöhnlich geht das Risiko dann an den Käufer über.
>Wer macht sowas freiwillig?
Wenn die Firma die Anlage haben will, muß sie zunächst mal die 
Verkaufsbedingungen des Verkäufers (sofern die nicht Rechts-oder
Sittenwidrig sind)akzeptieren. Und da der Verkäufer Vertragsfreiheit
hat muß im Vertrag nicht drin stehen wer das Teil gebaut hat.
Der Betrieb der Anlage ist dann Sache der Firma.
Die kann ja dann einen Meister mit einer Sachkundeabnahme beauftragen
damit im Schadensfall die Betriebsversicherung auch reguliert.

Vielleicht hat Danny ja was erfunden und die Firma hat ein Interesse
an der wirtschaftlichen Verwertung. Wer weiß?

von danny (Gast)


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Morgen,

also erst mal Danke für die Antworten!

Was ich mit "Schaltanlage" meinte:
- 230V Anschluss
- Netzteil (5V, 12V)
- die 5V/12V werden an Ausgängen raus geführt
- Relaiskarte um Ausgänge zu schalten

Laut Aussage der Handwerkskammer darf ich als Elektroniker ein 
derartiges Gerät zwar bauen, nicht aber über ein angemeldetes Gewerbe 
verkaufen.

Soweit ich weiß, sieht es bei Kleinspannung (<50V~) anders aus...sicher 
bin ich mir da nicht. Meine Überlegung war nun, ein gekapseltes Netzteil 
(mit Schutklasse III) einzubauen z.B.:
http://www.reichelt.de/?;ACTION=3;LA=2;GROUP=D483;GROUPID=597;ARTICLE=66862;START=0;SORT=artnr;OFFSET=76;SID=28GJ984qwQARwAADmEpwMab97cb93ac9a88ff8d9b2e5ed23af93a

Die Frage ist nur ob das einen Unterscheid macht!?

@AC/DC: Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich als Privatperson 
ein oben beschriebenes Gerät unter Ausschluss der Gewährleistung/Haftung 
ohne ein Gewerbe verkaufen?!

Danke & Ciao
danny

von Rolf (Gast)


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>Danny kann privat etwas bauen (unter Einhaltung der
>Vorschriften) und dann privat verkaufen und fertig.

Das denken viele! Man darf eben nicht alles bauen und auch nicht privat!

Alles was in sicherheitsrelevante Bereiche wie Funk, Medizin, Militar 
und Bau, etc fällt unterliegt gewissen Regularien, teilweise soagr aus 
Richtung Brüssel!

Aber baut ruhig mal munter drauf los ...

von paul (Gast)


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Ein "gefundenes" Gerät wurde von einer Firma im A&V erworben.

Eine Haftung kann bei Erwerb des Gerätes nur der Käufer haben.

von Jorge (Gast)


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Also die Funksteckdose aus dem Bauhaus ist mir abgebrannt (100W Birne), 
es kleben alle Bäpperchen drauf. Jetzt kommst du IHK-Fuzzi...

von Jorge (Gast)


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Ich habe schon in einem gerichtlichen Verfahren gesteckt. Ich habe keine 
genaue Ahnung von den Sicherheitsstandards, gerade deswegen bin ich 
immer am überdimensionieren und ein echter Sicherheitsfanatiker wenn man 
so will.

Wenn du in einem Verfahren beweisen kannst, dass du ausreichende 
Kenntnisse hast und das Scheitern nicht dir zur Last gelegt werden kann 
bist du aus allem raus, die Kosten des Verfahrens trägt die Gegenpartei 
(hier die Versicherung).

Natürlich darf man sowas nicht in Stückzahlen in Umlauf bringen, dazu 
gehört schon das Schmieren. Also du hast einen Auftrag erhalten und ihn 
ausgeführt und Geld bekommen das wars. Wenn du ein Penner bist, dann 
brennt die Choose ab und du bist schuld so einfach ist das.

von danny (Gast)


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Ich seh' schon, das bringt hier nix!

...ich geb's auf.

von paul (Gast)


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danny (Gast)

Du selbst mußt entscheiden!
Einen echten Vorschlag zu geben ist sehr schwer.

von AC/DC (Gast)


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>@AC/DC: Wenn ich dich richtig verstanden habe, kann ich als Privatperson
>ein oben beschriebenes Gerät unter Ausschluss der Gewährleistung/Haftung
>ohne ein Gewerbe verkaufen?!

Natürlich, braucht doch niemand wissen, das du es gebaut hast.
Ist eben ein No-Name-Teil. Schau notfalls bei ebay was dort so alles 
verschachert wird. Hängt nur von der Formulierung  deiner
Verkaufsbedingungen ab. Skepsis ist zwar der bessere Teil der Tapferkeit
aber Risiko gehört zum Leben. Wenn du jemanden eine Zigarette verkaufst
und der geht unmittelbar an Lungenkrebs ein möchte ich mal sehen
wie du da belangt werden sollst. Wenn es nur ein Teil ist, brauchste dir
bei Beachtung meiner Hinweise keine Gedanken machen.
Ist ja kein Gewerbe und fertig.

von i5023 (Gast)


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> Wenn du jemanden eine Zigarette verkaufst und der geht unmittelbar an
> Lungenkrebs ein
jaja, wenn du aber die Zigarette selbst baust und (unwissentlich!) 
Brandbeschleuniger reinbaust, und er sich die Nasenhaare abfackelt, 
wirst du vor Gericht vermutlich ein Problem haben...

@AC/DC: Deine Naivität in allen Ehren, aber manchmal muss man auch die 
(eigenen) Augen öffnen. Ich sag ja nicht, dass er das Produkt nicht 
herstellen und verkaufen soll - allerdings soll er sich über die Risiken 
und Folgen im Klaren sein. Erst dann kann er sich dafür/dagegen 
entscheiden. Das was du hier machst/empfiehlst ist Augenwischerei. 
Versuch dich mal in den Geschädigten hineinzuversetzen...

> Schau notfalls bei ebay was dort so alles verschachert wird
Na wenn das keine Referenz ist...

von Gast2 (Gast)


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>Ich seh' schon, das bringt hier nix!
>
>...ich geb's auf.

Gut, denn das ist hier ein Elektronikforum und keines fuer 
Rechtsverdreher.

Gast2

von AC/DC (Gast)


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>jaja, wenn du aber die Zigarette selbst baust und (unwissentlich!)
>Brandbeschleuniger reinbaust, und er sich die Nasenhaare abfackelt,
>wirst du vor Gericht vermutlich ein Problem haben...

Kaum, denn beweisen muß das der Geschädigte.
Könnte der Geschädigte doch selbst rein gemischt haben?
Da müßte der Herstellungsprozeß schon lückenlos bewiesen werden müssen
was kaum möglich ist.

>@AC/DC: Deine Naivität in allen Ehren, aber manchmal muss man auch die
>(eigenen) Augen öffnen. Ich sag ja nicht, dass er das Produkt nicht
>herstellen und verkaufen soll - allerdings soll er sich über die Risiken
>und Folgen im Klaren sein. Erst dann kann er sich dafür/dagegen
>entscheiden. Das was du hier machst/empfiehlst ist Augenwischerei.
>Versuch dich mal in den Geschädigten hineinzuversetzen...

Man kann nicht alles voraussehen, aber man kann durch Fachwissen
und -können die Risiken minimieren.

>> Schau notfalls bei ebay was dort so alles verschachert wird
>Na wenn das keine Referenz ist...

Na und? Eine gute Anschauungsmöglichkeit. Alles kann man da aber auch
nicht erfahren, z.B. ob ein Schaden eingetreten ist.
Haste vielleicht gültige Urteile in allen Lebenslagen von mir erwartet?
Prozessieren ist wie Segeln auf hoher See, nur Gott weiß, wie`s kommt.
(steht so ähnlich bei einem Anwalt auf seiner Webseite)

von Antworter (Gast)


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Ein Versuch, mal wieder zum Thema zurückzukommen:

1. Du haftest nach BGB, unter Berücksichtigung von Hunderten von 
Vorschriften und Normen. Die Haftung lässt sich einzelvertraglich 
einschränken. Juristischen Rat dazu kann dir nur ein Anwalt geben.

2. Eine Abnahme durch einen Elektro-Meister kann dir nicht die Haftung 
nehmen, aber im Schadensfall ist es ein guter Beleg, dass du die 
notwendige Sorgfalt hast walten lassen.

3. Warum besprichst du das Haftungsrisiko nicht offen mit deinem 
Auftraggeber? Der will doch vermutlich eine Lösung von dir und dich 
nicht ins Messer laufen lassen. Vielleicht ist dein Auftraggeber ja von 
deinen Fähigkeiten überzeugt, übernimmt selbst die Kosten der 
Überprüfung durch einen Elektro-Meister und stellt dich im übrigen 
vertraglich von der Haftung frei?

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