Man muß bei der Entwicklung der FH's auch zwischen Ostdtl. und
Westdtl.unterscheiden.
Sicherlich gab es zur Einführung der FH's zu Beginn der 70er viel
Mauscheleien und Etikettenschwindel. An dieser Rufschädigung leiden die
FH's noch heute. Bis 1976 waren 6 Semester Regelstudienzeit, einige FH's
lehrten auf dem Niveau der Ingenieurschulen weiter. 1976 mit Einführung
des HRG änderte sich das. Die FH war gezwungen, auch in der Lehre und im
Abschlußgrad Hochschulniveau einzunehmen, um in die volle rechtl.
Anerkennung als Hochschule und Gleichstellung zu den anderen
Hochschularten zu kommen. Die Regelstudienzeit erhöhte sich auf 4 Jahre.
Ab den 90er Jahren war der Abstand zu den ehemalgen TH's kaum noch zu
spüren. Es fand also, wie in den gesamten Hirarchien des Bildungswesens
ein Aufwärtsbestreben statt.
In der Ex-DDR hatten die FH's, die es erst ab ca. 1992 gab, von Anfang
an Hochschulniveau, weil sie zum größten Teil aus Ingenieurhochschulen
oder TH's hervorgingen. Dort wurden die TH-Lehrpläne meist um ein Jahr
gekürzt und von den habil. Professoren weiterunterrichtet (In der DDR
war zur Erlangungung des Professorentitels zwingend die Habilitation
erforderlich). Traditionen der TH's wie der Große Beleg und öffentliche
Veteidigungen wurden beibehalten. Die FH hat hier von Anfang an eine
Regelstudienzeit von 4 Jahren mit einem prakt. Semester.
Das Problem in Ostdtl. besteht vielmehr darin, daß die FH-Ingenieure in
der Bevölkerung mit den in der DDR üblichen Fachschulingenieuren
verwechselt und damit unterschätzt werden. Was hinter dem Wort Fach...
kommt, wird vielfach überhört. Dazu beigetragen hat eine Klausel im
Einigungsvertrag, die es DDR-Fachschulingeniueren nach 3jähriger
beruflicher Tätigkeit ermöglichte, ohne ein Abi/FHR zu haben und ohne
den Besuch einer FH, quasi ein FH-Diplom als staatl. Titel zu kaufen.
Fast alle Dipl.-Ing. (FH), die vor 1996 ein "FH-Diplom" in der DDR
erwarben, sind in Wirklichkeit auf Antrag nachdiplomierte
Fachschulingenieure (Rechtswohltat). Eine Ausnahme bilden die
Hochschulingenieure der DDR, die zu Recht das vom Niveau äquivalente
echte FH-Diplom als akad. Grad tragen dürfen. Allerdings ist diese
Gruppe klein, weil es den Hochschuling. nur von 1969 bis 1977 gab.