Forum: Offtopic Gesetzliche Gewährleistung


von Gast (Gast)


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Hallo,

wie verhält sich die Garantie (Gewährleistung)?

Ich habe ein Gerät das 1,5Jahre alt ist. Nun ist es defekt und wird zur 
reparatur eingeschickt, da es nicht mehr reparabel ist wird das Gerät 
NEU dem Kunden zurückgeschickt. Muss der Verkäufer mir jetzt weitere 2 
Jahre Gewährleisten?

LG
Chris

von Mike R. (thesealion)


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Nein, die Frist verlängert sich nicht.

Außerdem ist gesetzlich nur die Gewährleistung geregelt (2 Jahre mit 
Beweislastumkehr nach 6 Monaten). Garantie ist eine freiwillige 
Herstellerleistung.

von Gast (Gast)


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Wo steht das im BGB? Habe das gesucht, aber nicht gefunden

von Glasreiniger (Gast)


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Wie kann ein Kunde denn soetwas beweisen?
Normalerweise verlangt der Händler das nicht, weil er ja noch den 
Hersteller hat, über den er die Geschichte dann abwickeln kann, wenn der 
aber zB insolvent ist?

von Sven J. (svenj)


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Moin,

@Gast
BGB §474ff und noch VIELE andere, die Umkehr ist konkret §476.

@Glasreiniger
Ums kurz zu machen: nach 6 Monaten bis du doch auf die Kulanz des 
Händlers angewiesen. Oder wer gibt bei den aktuellen Preisen für 
Konsumgüter ernsthaft sowetwas wie ein Gutachten in Auftrag?

In der Wikipedia ist übrigens ein ziemlich umfangreicher Artikel zum 
Thema Gewährleistung eingestellt der viele Quellen verbindet.

Sollte man zur Pflichtlektüre machen, bevor wegen irgendwelchen 
vermeintlichen Garantie-/Gewährleistungs- und sonstigen Fällen 
rumgequakt wird.

--
 SJ

von T. H. (pumpkin) Benutzerseite


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Will nichts falsches sagen, aber wenn nach erfolgreicher Reperatur die 
gleiche Sache wieder defekt ist greift die "verlängerte" Garantie. So 
kenne ich das.

von Mike R. (thesealion)


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Eine verlängerte Garantie greift aber sicher nur, wenn der Hersteller es 
anbietet.

Wenn du eine verlängerte Gewährleistung meinst, dann mußt du mir mal 
bitte erklären, was du mit verlängert meinst. Um wieviel den verlängert?

von Timo (Gast)


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Das zählt aber nur, wenn für eine Reparatur nach der Gewährleistung 
bezahlt wurde (Waschmaschine geht nach fünf Jahren kaputt).

von T. H. (pumpkin) Benutzerseite


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Timo wrote:
> Das zählt aber nur, wenn für eine Reparatur nach der Gewährleistung
> bezahlt wurde (Waschmaschine geht nach fünf Jahren kaputt).

Ist das so? Ich persönlich hatte den Fall, dass immer die selbe Sache 
defekt war (Softwarefehler in einem A/V-Receiver), insgesamt waren es 
fünf Reperaturen wovon die letzte außerhalb der 2-Jahres-Frist war - 
ohne Kosten für mich. Kulanz ohne Diskusion? Wie gesagt, bin da nicht 
sonderlich firm - wollte den Aspekt nur zur Diskusion stellen.

von Timo (Gast)


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Das ist definitiv so! Aber was du beschreibst, ist etwas anderes. Sollte 
während der Zeit der Gewährleistung ein Defekt auftreten und der Artikel 
repariert werden hat man genaugenommen das Recht die Reparaturzeit am 
Ende auf die Gewährleistungszeit aufzuaddieren.

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