Hallo, wie verhält sich die Garantie (Gewährleistung)? Ich habe ein Gerät das 1,5Jahre alt ist. Nun ist es defekt und wird zur reparatur eingeschickt, da es nicht mehr reparabel ist wird das Gerät NEU dem Kunden zurückgeschickt. Muss der Verkäufer mir jetzt weitere 2 Jahre Gewährleisten? LG Chris
Nein, die Frist verlängert sich nicht. Außerdem ist gesetzlich nur die Gewährleistung geregelt (2 Jahre mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten). Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung.
Wie kann ein Kunde denn soetwas beweisen? Normalerweise verlangt der Händler das nicht, weil er ja noch den Hersteller hat, über den er die Geschichte dann abwickeln kann, wenn der aber zB insolvent ist?
Moin, @Gast BGB §474ff und noch VIELE andere, die Umkehr ist konkret §476. @Glasreiniger Ums kurz zu machen: nach 6 Monaten bis du doch auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Oder wer gibt bei den aktuellen Preisen für Konsumgüter ernsthaft sowetwas wie ein Gutachten in Auftrag? In der Wikipedia ist übrigens ein ziemlich umfangreicher Artikel zum Thema Gewährleistung eingestellt der viele Quellen verbindet. Sollte man zur Pflichtlektüre machen, bevor wegen irgendwelchen vermeintlichen Garantie-/Gewährleistungs- und sonstigen Fällen rumgequakt wird. -- SJ
Will nichts falsches sagen, aber wenn nach erfolgreicher Reperatur die gleiche Sache wieder defekt ist greift die "verlängerte" Garantie. So kenne ich das.
Eine verlängerte Garantie greift aber sicher nur, wenn der Hersteller es anbietet. Wenn du eine verlängerte Gewährleistung meinst, dann mußt du mir mal bitte erklären, was du mit verlängert meinst. Um wieviel den verlängert?
Das zählt aber nur, wenn für eine Reparatur nach der Gewährleistung bezahlt wurde (Waschmaschine geht nach fünf Jahren kaputt).
Timo wrote: > Das zählt aber nur, wenn für eine Reparatur nach der Gewährleistung > bezahlt wurde (Waschmaschine geht nach fünf Jahren kaputt). Ist das so? Ich persönlich hatte den Fall, dass immer die selbe Sache defekt war (Softwarefehler in einem A/V-Receiver), insgesamt waren es fünf Reperaturen wovon die letzte außerhalb der 2-Jahres-Frist war - ohne Kosten für mich. Kulanz ohne Diskusion? Wie gesagt, bin da nicht sonderlich firm - wollte den Aspekt nur zur Diskusion stellen.
Das ist definitiv so! Aber was du beschreibst, ist etwas anderes. Sollte während der Zeit der Gewährleistung ein Defekt auftreten und der Artikel repariert werden hat man genaugenommen das Recht die Reparaturzeit am Ende auf die Gewährleistungszeit aufzuaddieren.
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