Hallo liebe Community!
Ich hab ein paar Fragen betreffend "Reverse Engineering" bzw. ist es
mehr oder weniger nur eine Spielerei --> Zerlegen und Analysieren (zum
Verständnis) von elektronischen Geräten.
Wie sieht es denn aus, wenn ich hier ein elektronisches Gerät vor mir
habe. Nehmen wir das einfache Beispiel Handy-Ladegerät. Darf ich online
stellen welche Erkenntnisse ich aus der vorliegenden Schaltung bekommen
habe? Welche Bauteile sind verbaut, welche Bauteile mit welchen
verbunden -- also im Prinzip dann halt Schaltplan und Layout mit
konkreten Bauteil-Werten/Eigenschaften. Ist das durch den Hersteller
irgendwie geschützt? Im wikipedia-Artikel unter "Rechtliche Aspekte"
klingt das alles sehr software-bezogen. Oder gibt's auch bei
elektronischen Geräten "Lizenzbedingungen"? Alles in Allem: Wie weit
darf ich (mit meinen Veröffentlichungen) gehen? (Privat darf ich denke
ich "alles".) Von mir aus nehmen wir die Software mal aus dem Thema raus
(programmierte µCs, etc.).
Danke im Voraus!
Gruß
PS: Werde mir jetzt auch noch die restlichen Threads die (hoffentlich)
zum Thema passen durchlesen.
generell hat der jeweilige hersteller sämtliche rechte an der schaltung,
dem layout etc.
von daher darfst du es nicht veröffentlichen bzw. musst mit rechtlichen
konsequenzen rechnen.
Ich bin kein Jurist, aber:
Lizenzbedingungen gibt es im Normalfall nicht, deswegen greift wohl im
Normalfall nur das Urheberrecht (es sei denn du hast ein NDA
unterschrieben).
Wie das genau bei Schaltungen gesehen wird, weiß ich aber nicht. Ich
denke mal, solange du das nicht 1 zu 1 abkupferst :-) dürfte nicht viel
passieren.
Die Idee hinter einer Schaltung ist nicht durch das Urheberrecht
geschützt, nur die konkrete Gestaltung, also sicherlich das Layout,
vermutlich auch die genaue Dimensionierung der Bauteile, jedenfalls
soweit sie sich nicht zwingend ergibt. Die Grenze könnte aber auch
anders gezogen sein, Rechtsprechung ist manchmal ziemlich unlogisch und
Richter haben meistens keine Ahnung von der Materie :-(.
Die Idee kann durch ein Patent geschützt sein, das verbietet aber nicht
die Verbreitung der Idee (das ist sogar erwünscht, genau dafür gibt es
Patente), sondern nur die kommerzielle Nutzung.
Jörg
Das Problem bei Schaltungen und auch bei Software ist: Ab wann ist ne
"schöpferische" Leistung vorhanden? Ich mein, ich kann mir natürlich
auchs Ohmsche Gesetz patentieren lassen und kassier dann mal mächtig ab.
Warum helft Ihr ihm nicht gleich beim Abkupfern?
Übrigens: es gibt durchaus "copyrights" auch bei Elektronik. Wenn der
Hersteller dahinter kommt, kanns recht teuer werden!
immer diese Angstmacherei...was soll denn eine Hobbyschaltung dem
Hersteller von Hundertausenden Ladegeraeten fuer einen Schaden
anrichten?
Und die Paragraphenreiter...mache doch was deinem Herzchen gefaellt und
sei gluecklich !
Wenn Du eine abgekupferte Schaltung in eigenen Produkten weiter
verwenden willst, solltest Du dennoch vorsichtig sein.
Zumindest erst mal analysieren, ob es sich um eine gängige
Grundschaltung handelt, die kannst Du natürlich verwenden.
Teilweise wird aber von Herstellern auch mit Tricks gearbeitet um
späteres 1:1 Nachbauen nachzuweisen. Es werden z.B. absurde
Widerstandswerte verwendet wie z.B. 2,37K obwohl es dafür von der
Schaltung her keinen Grund gibt.
1pF Kondensatoren an Stellen, wo keiner nötig ist, und ähnliches mehr.
Absolut 1:1 Nachbauer müssen dann im Zweifel erklären, warum genau diese
Werte im Design verwendet wurden, etc.
Allerdings: Die Chance erwischt zu werden, ist wohl eher gering, wenn es
kein Produkt ist dessen Technologie gerade eine vordere Front markiert.
Jochen Müller
Und oft findet man den Schaltplan eines solchen Netzteils schon im
Internet...denn meist verwenden die die Grundschaltung aus dem
Datenblatt des Reglerschaltkreises.
Ich denke die jeweiligen Firmen hätten Schwierigkeiten dir
nachzuweissen, dass du ihre Schaltung nachgebaut hast, solange sie nicht
sehr kompliziert ist. Wie wollen die nachweissen, dass du nicht selbst
auf die Idee gekommen bist.
Bei Software-Cracken sind eben ein paar 100000 Bytes gleich und nur ein
paar wenige anderst. Wenn du die Schaltung selbst zeichnest, dann sind
die Bauteile sicher auf dem Papier anderst angeordnet.
>Anderst? Ah.
Steigerungsform : ande, anders, anderst ...
Reverseengineering ist Standard. Nur nicht damit Hausieren gehen. ... Du
warst natuerlich schlau genug, die Details von vorneherein zu kennen.
Es gibt auf die Dimensionierung von Schaltungen ein "Copyright"?
Dimensionierungen von Schaltungen sind urheberrechtlich geschützt? Aha?
Wenn man eine Schaltung nachbaut, gibt es mächtig Ärger?!
Leute, leute... Wenn man's nicht genau weiß und nur der Kollege vom
Arbeitskollegen aus der anderen Firma damals in der Kantine so etwas
erwähnt hat, sollte man vielleicht nicht gerade Fragen zu dem Thema im
Forum beantworten.
1. Den Nachbau von Schaltungen kann ein Hersteller nur dann unterbinden,
wenn er ein Patentschutz auf diese Schaltung hat. Was eine gewisse
Innovation voraussetzt, eine Datenblatt-Applikation gehört nicht dazu.
Logisch: Sonst hätte der erste Netzteilbauer gewonnen und alle anderen
könnten die gleiche Schaltung nicht mehr nachbauen. Daß es so ist, sieht
man auch daran, daß man beim Kauf eines Gerätes keinen Lizenzvertrag
unter die Nase gehalten bekommt, wie es bei Software ja die Regel ist.
2. Ein Copyright - Urheberrecht - gibt es auf Schaltpläne, Layouts,
Service Manuals, Bedienungsanleitungen und dergleichen. Was dich aber
nicht davon abhalten kann, den Schaltplan eines Gerätes selbst mit der
Hand zu zeichnen. Auf diesen Schaltplan hast du dann wiederum das
Urheberrecht.
Beispiel: Ich habe ein Defekt in meiner Hifianlage, baue die betroffene
Platine aus, stelle Fotos ins Netz, zeichne den Schaltplan nach, poste
diesen und frage nun um Rat... 100% legal. Nicht legal wäre dagegen, ein
Ausschnitt aus dem Service Manual zu posten (Urheberrechtsverletzung).
Anderes Beispiel: Ich layoute mir selbst diese Platine nach, lasse sie
in Massen produzieren und verkaufe sie als "Hifinator 3000 Z". Alles
kein Problem, so lange der ursprüngliche Hersteller nicht ein Patent auf
seine "Super Doppel Class A++" Schaltung erhalten hat, welches in den
Ländern gültig ist, in denen ich mein Produkt vermarkten möchte.
Ganz generell lässt sich sagen:
Sobald du Dinge veröffentlichst die auf Leistungen anderer beruhen,
begibst du dich in den Bereich der Urheberrechtsverletzung.
Dabei ist es völlig egal ob du eine Schaltung fotografierst,
nachzeichnest, oder wie auch immer vervielfältigst.
Das gilt zb auch wenn du das Referat eines Studienkollegen, Mitschülers,
Arbeitskollegen,...... unter deinem Namen veröffentlichst. Auch das ist
eine Leistung eines anderen.
Der andere Punkt ist es, inwieweit der Urheberrechts Inhaber dir das
nachweisen kann, bzw, inwieweit er es versucht.
Also Aufwand in Relation zum Ergebnis.
Wie das bei den vielen Möglichkeiten im Detail aussieht, hängt ganz
alleine von Inhaber, Staatsanwaltschaft und Gericht ab.
> Sobald du Dinge veröffentlichst die auf Leistungen anderer beruhen,> begibst du dich in den Bereich der Urheberrechtsverletzung.> Dabei ist es völlig egal ob du eine Schaltung fotografierst,> nachzeichnest, oder wie auch immer vervielfältigst.
Wo steht das?
Ich darf also meinen Verstärker nicht von innen fotografieren und ins
Netz stellen? Auch nicht von außen? Die Anordnung der Knöpfe ist ja auch
urheberrechtlich geschützt, stimmts? ;) Oder ein Foto von meinem Auto
mit offener Motorhaube? Da könnte ja jemand sehen, wie der Motor
aussieht. Hilfe, VW verklagt mich!
Vorsicht, nicht Urheberrecht, Gebrauchsmuster- und Patentschutz wild
durcheinanderwerfen!
http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmusterhttp://de.wikipedia.org/wiki/Patenthttp://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Das Urheberrecht ist auf elektronische Schaltungen NICHT anwendbar. Es
sei denn, die Schaltung würde als "Skulptur" durchgehen oder Kunstwerk.
Wieso verbreitet sich Blödsinn eigentlich immer besser und schneller als
die Wahrheit?!
Ich sehe das genauso wie Oliver Döring.
Fotos und selbstgemalte Schaltpläne dürfen veröffentlicht werden.
Kommerzieller Nachbau ist nur durch Patente und Gebrauchsmuster
eingeschränkt.
Man sollt sich nicht vom Getöse der Firmen einschränken lassen.
Im übrigen geht man mit dem Aufreisen der CD-Hülle keinen Vertrag mit
dem Softwarehersteller ein. Auch wenn dieser das Gegenteil behauptet
sind alle Ausführungen dieses Lizenzvertrags in Deutschland nichtig.
Roland Praml wrote:
> also wenn es ein KFZ-Handyladegerät ist, dann ist zu 99% folgende> Schaltung drin:> http://www.onsemi.com/pub_link/Collateral/MC34063A-D.PDF (seite 7)
Mit der kleinen Änderung, dass die zweite Drossel durch eine 1N400x
ersetzt wird und das Feedback danach abgenommen wird.
@ mr.chip
1. Prüfe, ob Patentschutz für eine Schaltung oder einen Schaltungsteil
besteht (diesen müsstest du modifizieren, so daß das Patent nicht
verletzt wird).
2. Prüfe, ob Gebrauchsmusterschutz für die Schaltung oder einen
Schaltungsteil, das Gehäusedesign oder ähnliche Merkmale besteht und
nehme ggf. an deinem Nachbau eine Modifikation vor.
3. Verletze keine Markenrechte, d.h. verkaufe das Teil nicht mit dem
Logo des Originalherstellers (was du sicherlich ohnehin nicht vorhast)!
4. Verletze nicht das Urheberrecht, das heißt vervielfältige oder
publiziere keine Texte, Bilder etc. des Originalherstellers!
Ansonsten freie Bahn für Nachbau (privat oder gewerblich) und
Veröffentlichungen. Es gibt ja schließlich auch Seiten im Netz, die eben
genau veröffentlichen, was in aktuellen Geräten der Kommunikationssparte
so drinsteckt (Platinenfotos, Chipsätze), alles kein Problem.
5. (WICHTIG!) Achte nicht auf Leute, die in Foren irgendeine Panikmache
posten, wobei sie offensichtlich von der Materie nicht die geringste
Ahnung haben.
...und achte nicht aus selbsternannte Experten, die für illegale Dinge
einen Freibrief ausstellen wollen. Baut mal eine Schaltung von uns nach
und Ihr werdet sehen, wie teuer das wird!
...ist doch alles Quark.
Wie viele Leute hier sind denn in der Lage 1000 Schaltungen zu bauen
UUUNNNDDD auch diese auch zu verkaufen ?
Alles was darunter laeuft ist doch so viel wie Staub unter den Schuhen.
Natürlich ist reverse Engineering erlaubt und für die Veröffentlichung
der Ergebnisse kann Dir auch niemand an den Karren fahren.
Wenn Du ein Reverse-Eng veröffentlichst, veröffentlichst Du DEINE Arbeit
- damit kannst Du also machen, was Du willst. Es kann Dir niemand
verbieten, mit frei verfügbaren Mitteln (Schraubenzieher, Säge,
Lötkolben, Kamera, Internet,... ) etwas zu analysieren. Und natürlich
darfst Du Die Ergebnisse Deiner Arbeit auch veröffentlichen.
Auch Fotos von Leiterplatten etc. sind DEINE Arbeit, allerdings musst Du
darauf hinweisen, dass Du am abgebildeten Objekt kein Urheberrecht
besitzt. Genauso ist es mit Schaltplan und SW: Solange Du darauf
hinweist, dass die Analyse Deine Arbeit ist, der analysierte Gegenstand
aber nicht Dein Arbeitsergebnis ist, bist Du sauber.
Was Du auf keinen Fall tun darfst: Etwas veröffentlichen, bei dem Du
nicht nachweisen kannst, dass es jeder Fachmann auch herausgefunden
hätte (sprich: Bau kein Insiderwissen ein.)
Du darfst für Deinen privaten Gebrauch sogar nachbauen, was Du
herausgefunden hast (das ist quasi Deine private, erlaubte Kopie) ABER
Du darfst das auf keinen Fall weiterverkaufen oder verschenken. So ist
das sogar mit patentrechtlich geschützten Dingen: Für den privaten
Gebrauch darfst Du alle Patente der Welt anwenden - aber nix
verkaufen/verschenken oder sonstwie in den Verkehr bringen.
Immer diese Angstmacherei! Wie sollen sonst die ganzen Anleitungen zum
NokiaXXX-Display am Atmel, die Siemens Syy-Handykamera am PIC oder oder
oder entstanden sein...? Da hat sich einer das Layout angesehem, ein
Scope drangehängt, ausprobiert und ins Netz gestellt.
du fragst nach dem recht, etwas zu veröffentlichen, das bereits
öffentlich ist. nun, es gibt sicherlich gewisse copyrights (z.b. eine
musiktitel, der öffentlich ist, aber ohne rechte nicht weiter
veröffentlicht werden darf). aber wenn du den schaltplan stückweise
veröffentlichst, ohne dass ein identisches gerät gleich reproduziert
werden kann, wirst du nicht so schnell ärger bekommen, selbst wenn es
durch ein copyright geschützt wäre (was ich im falle eines handy-laders
bezweifle).
um 100% sicher zu gehen, frage den hersteller an - der wird dir aber in
jedem fall nein sagen (egal mit oder ohne copyright), weil er vielleicht
was dagegen hat..?
@kommutator: du meinst also, dass man von einem bild ohne weiteres ein
foto schiessen und ins internet stellen kann? oder das selbe mit
songtexten? oder... nein, copyright heisst copyright. ..aber wenn's nur
für den privaten gebrauch ist (also nix internet), hat noch niemand
probleme gekriegt, obwohl's auch nicht immer erlaubt wäre ;)
@Oliver Döring: übertreib mal nicht, auch wenn's andere z.t. wirklich
machen: Ferrari hat sich das Ferrari-rot rechtlich schützen lassen, dass
keine anderen autos dieses eine rot verwenden dürfen ^^
Hallo Peter.
>"Reverse Engineering" bzw. ist es>mehr oder weniger nur eine Spielerei --> Zerlegen und Analysieren (zum>Verständnis) von elektronischen Geräten.
Wenn Du wissen willst, wie etwas funktioniert, ist sowas essenziell
wichtig.
In diesem Zusammenhang finde ich den Ausdruck "Spielerei" als
unzutreffend.
>Nehmen wir das einfache Beispiel Handy-Ladegerät. Darf ich online>stellen welche Erkenntnisse ich aus der vorliegenden Schaltung bekommen>habe? Welche Bauteile sind verbaut, welche Bauteile mit welchen>verbunden -- also im Prinzip dann halt Schaltplan und Layout mit>konkreten Bauteil-Werten/Eigenschaften.
Ja. Du darfst Dir den Schaltplan einer Dir gehörenden Schaltung:
1. Ermittelm.
2. Kommentieren. Miesmachen, hochloben, jenachdem. Kritik ist erlaubt,
solange sie sachlich bleibt.
4. Veröffentlichen. Solange es Dein selbstgezeichneter Schaltplan ist.
Mit dem Layout ist es schon etwas anderes. Du darfst einzelne Stellen
des Layout schon veröffentlichen UND kommentieren, als akademische
Kritik.
Ein Komplettes Layout ist problematischer, aber wenn Du ein komplettes
Layout in verwertbarer Form anbietest, wird es bedenklich.
Was wiederum erlaubt ist, ist eine in Deinem Besitz befindliche Platine
zu Fotografieren, und dieses Foto mit Kommentaren zu veröffentlichen.
Els Bestückungsplan für Fehlersuche und Reperatur langt das.
Du darfst von einer in Deinem Besitz befindlichen Platine (oder Gerät).
Dokumentationsmaterial für Lehrzwecke, Selbststudium, Reperatur und
Wartung
erstellen, soviel Du willst.
Veröffentlichen dafst Du auch, solange du den Schaltplan und Layout
nicht vom original Herstellerschaltplan abkupferst. Neuzeichnen ist
angesagt.
Layout ist schon schwieriger, aber einen selbstgefertigten
Bestückungsplan
oder eine kommentierte Fotografie zu veröffentlichen ist auch kein
Problem.
Layout nur in Auszügen zum Kommentieren, genauso wie Du aus den
Originalunterlagen nach Akademischer oder Journalistischer Art zitieren
darfst, um es zu kommentieren.
Beispiel:
http://www.darc.de/distrikte/l/02/dateien/dl1eic/Einhell-SGA145-Reparatur_DL1EIC.pdf
Selbstverständlich hast Du an den neu erstellten dokumenten wiederum ein
eigenes Copyright, mit dem Du selber tun und lassen kannst, was Du
willst.
Was Du nicht darfst, sind Originalunterlagen des Herstellers ohne desen
Einverständnis komplett veröffentlichen. Es sei sie sind älter als X(?)
Jahre.
Du darfst auch komplette Nachbauanleitungen veröffentlichen. Mit eigenm
Schaltplan, Layout und Stückliste und allem drum herum......solange
Du die nicht kommerziell verkaufst oder die Geräte kommerziell
nachbaust.
Dokumentieren, Kommentieren, Kritisieren, weiterentwickeln ist erlaubt.
Und das besonders auf akademischer, nichtkommerzieller Basis.
Abkupfern ist dagegen nicht erlaubt.
Aber Du darfst eine vorhandene Schaltung weiterentwickeln und an andere
Situationen anpassen.
Die wenigsten Schaltungen sind tatsächlich Patentrechtlich wasserdicht
geschützt. Aber es gibt das copyright auf Unterlagen und Layout, und
eventuell einen Gebrauchsmusterschutz.
Der Gebrauchsmusterschutz verhindert das sklavische Nachbauen. Abändern
ist erlaubt......und meistens schon ein ausreichend hohes Hindernis
gegen das Nachbauen, d.h. Abkupfern lohnt nicht kommerziell, wenn Du das
Layout sowieso selber machen musst. :-))) Die Schaltung selber ist das
Anwenden von physikalischen Prinzipien, und somit nur ganz selten
schützbar.
Sonst wären auch einfache Hämmer und Nägel patentierbar. :-)
z.B. sind die wenigsten Schaltungen, die Du in Applikationen von
Bauteilherstellern findest, geschützt. Der Hersteller will, das Du seine
Bauteile kaufst. Du bezahlst also quasi beim Bauteilkaufen Deine
"Lizensgebühren" auf die Schaltung. Das gilt nicht unbedingt für die
Layouts von Evaluierungsboards. Aber wenn Du beim Selbstlayouten der
Schaltung die eine oder andere Idee aus dem Evaluierungsboard
einfliessen lässt, wird kaum einer meckern......solange es nicht zuviel
wird.
Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic.
@ Bernd Wiebus: ich gebe dir in fast allem ganz recht (zu pingelig will
ich nicht sein), aber mit <<Du bezahlst also quasi beim Bauteilkaufen
Deine "Lizensgebühren" auf die Schaltung>> stimmt leider definitiv
nicht.
ergänzend ist zu sagen, dass du nicht jemandem helfen darfst ein recht
zu brechen da du dich sonst mitschuldig machst. also aufpassen, dass
abkupfern nicht ohne weiteren aufwand möglich ist.
Ihr lebt in einer Maerchenwelt....die Realitaet sieht doch ganz
anders(t?)
aus. Es wird brutal geklaut , abgekupfert , spioniert...die Leute die
das machen sind stark motiviert ihr Koennen im Abkupfern unter Beweis zu
stellen ! Willst du eine ROLEX ? HongKong ; weniger als 100$ !...das
weiss doch jeder...nur die Deutschen sind eben ''wohlerzogen'' ;-)
die frage war nicht, was gemacht wird, sonder was erlaubt ist ;)
zum klauen: warum glaubst du mussten an der letzten CeBIT so viele
stände geschlossen werden? und warum verdienen sich firmen viel geld mit
patentverletzungsnachweisen? eben: es wird getan, was nicht erlaubt ist.
@wiebus:
Sehr schöne Zusammenfassung.
@snowman:
Bild von Kunstwerk schiessen und ins Netz stellen ohne dass man Dein
Bild kaufen muss... Ich glaube ( <- nicht wissen ) tatsächlich, das man
das darf. Problematisch ist es, sobald jemand Werbung mit auf der Seite
hat - dann verdient irgendwer Geld mit der Seite, also dem Foto und das
ist dann nicht mehr legal. :-/ Grauzone.
Bei mp3s etc. gibst man ja nicht sein eigenes Werk weiter, sondern das
Werk eines anderen - also illegal. Da ist nix grau, sondern schwarz.
Songtexte fotografieren... das Problem wird sein, dass man bei manchen
Werken die Kopie/Mitschrift nicht vom Original trennen kann. Ein Text
bleibt ein Text. Tja. Würde ich im Zweifel eher lassen.
@kommutator:
du darfst z.b. nicht bilder in einem museum fotografieren und ins
internet stellen - meist darfst du ohnehin nichteinmal für privat
fotografieren.
musik darfst du für deinen privaten gebrauch kopieren (bitte informier
dich, wie es in deinem land im speziellen rechtlich geregelt ist)
songtexte darfst du nichteinmal faxen, obwohl man bereits beim faxpapier
eine abgabe dafür zahlt ^^
offtopic: ist Indien ein bundesland? eine Deutsche kollonie?
@Bernd:
Du hast zwar schön detailliert ausgeführt, was ich oben bereits
geschrieben hatte, dennoch sind aber wieder einige Unschärfen
hinzugekommen.
> Mit dem Layout ist es schon etwas anderes. Du darfst einzelne Stellen> des Layout schon veröffentlichen UND kommentieren, als akademische> Kritik.> Ein Komplettes Layout ist problematischer, aber wenn Du ein komplettes> Layout in verwertbarer Form anbietest, wird es bedenklich.
Daß das als problematisch angesehen wird, liegt einzig und allein daran,
daß ein Layout - anders als eine Schaltung - mitunter als "Werk"
angesehen werden könnte, das dann unter den Schutz des Urheberrechtes
fallen würde. Ob das tatsächlich so ist, müssten erst einmal Gerichte
feststellen. Meines Wissens gibt es hier noch keine allgemeine
Rechtsauffassung.
> Du darfst auch komplette Nachbauanleitungen veröffentlichen. Mit eigenm> Schaltplan, Layout und Stückliste und allem drum herum......solange> Du die nicht kommerziell verkaufst oder die Geräte kommerziell> nachbaust.
Begründung? Wirklich, wenn man hier schon Tpis gibt, dann doch bitte
nachvollziehbar (warum ist das so, wo steht das...)
> Dokumentieren, Kommentieren, Kritisieren, weiterentwickeln ist erlaubt.> Und das besonders auf akademischer, nichtkommerzieller Basis.> Abkupfern ist dagegen nicht erlaubt.
Noch einmal. Wo steht das, warum? Etwas ist entweder erlaubt oder
verboten und für letzteres muß es eine eindeutige gesetzliche Regelung
geben, die man hier auch zitieren kann. Eine Grauzone wie "Es ist
besonders auf akademischer Basis erlaubt..." ist Quatsch, mit Verlaub.
> Bauteile kaufst. Du bezahlst also quasi beim Bauteilkaufen Deine> "Lizensgebühren" auf die Schaltung. Das gilt nicht unbedingt für die> Layouts von Evaluierungsboards. Aber wenn Du beim Selbstlayouten der> Schaltung die eine oder andere Idee aus dem Evaluierungsboard> einfliessen lässt, wird kaum einer meckern......solange es nicht zuviel> wird.
Quatsch! Tut mir leid, aber das ist wirklich eine besonders
abenteuerliche Konstruktion. Quelle? Zitat? Oder einfach "ich glaube,
daß es so ist, also ist es so." Der Hersteller wäre vollkommen
bescheuert, wenn er irgendwelche Rechte aus seinen Beispielschaltungen
oder Evaluation-Boards ableiten würde. Davon abgesehen, daß er es nicht
kann, so lange er kein Patent oder Gebrauchsmusterschutz erworben hat.
Zum dritten Mal:
Hierzulande ist die Sache ziemlich eindeutig in wenigen Gesetzestexten
geregelt:
"Werke" fallen unter den Schutz des Urheberrechts, und zwar automatisch,
ohne daß der Hersteller dafür etwas tun müsste. Betroffen sind, ganz
allgemein gesprochen, schriftliche Unterlagen, eventuell aber auch ein
Platinenlayout, hier sollte man vorsichtig sein. Ganz sicher fällt
darunter aber NICHT eine elektronische Schaltung, d.h. die Netzliste und
Dimensionierung der Bauteile. Ganz sicher geschützt ist dagegen
Software, selbstverständlich auch die Firmware auf einem Controller.
Der Hersteller KANN, wenn er das möchte, seine Schaltung weiter
schützen. Dazu gibt es Patente und den Gebrauchsmusterschutz. Letzterer
ist, für unsere Zwecke hier vereinfacht dargestellt, eine Art "Patent
light". Beide erfordern eine gewisse Schöpfungshöhe, d.h. eine
Innovation. Für die hunderste Variation eines 5V-Netzteils oder eine
Datenblattapplikation gibt es diesen Schutz nicht. Der Hersteller muß
diesen Schutz beantragen und bezahlen, er erfolgt anders als beim
Urheberrecht nicht automatisch, sobald das Werk veröffentlicht wird.
Untersagen kann der Hersteller AUSSCHLIEßLICH die kommerzielle
Verwertung seiner geschützten Innovation. Besteht kein Patent- oder
Gebrauchsmusterschutz, haben Nachbauer freie Bahn. Und nocheinmal:
Diesen Schutz gibt es nicht für Standardschaltungen.
Das Markenrecht gibt einem Hersteller die Möglichkeit, seinen Schriftzug
oder ein Wiedererkennungsmerkmal für sich zu reservieren ("nur echt mit
den 42 Ecken", "Ferrari-Rot", Intel hat mal erfolglos versucht, die
Zahlenfolge 586 für sich zu reservieren, deshalb wurde es dann der
"Pentium"). Mit Reverse-Engineering hat das nichts zu tun, denn das
Markenrecht soll nicht das Nachbauen eines Gerätes verhindern, sondern
den Versuch, die Ursprungsidentität eines Gerätes zu verschleiern.
Sprich, die rennomierte Firma A möchte nicht, daß Firma B einen
billigen, schlechteren Abklatsch baut und diesen unter dem gleichen oder
einem sehr ähnlichen Namen verkauft, um den guten Ruf des
Originalherstellers zu nutzen. Das Markenrecht gibt der Firma A die
Möglichkeit, das zu unterbinden. Aber auch hier, eine Marke muß erworben
und bezahlt werden, den Schutz gibt es nicht automatisch.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat ebenfalls Bedeutung
für Reverse-Engineering. Es verbietet nämlich, auf "unmoralische"
(sprich illegale) Art und Weise gewonnene Erkenntnisse über ein
Konkurrenzprodukt für das eigene Produkt zu nutzen. Beispiel wäre das
Einbrechen ins Firmennetz des Originalherstellers, um das Platinenlayout
herunterzuladen, das Bestechen eines Mitarbeiters oder der
Platinenbutze, bei der dieser Hersteller fertigen lässt, um
Produktionsunterlagen zu erlangen.
Legal ist aber natürlich das normale "Reverse-Engineering", bei dem man
in den Laden geht, ein Gerät kauft und dieses zu Hause in seine
Einzelteile zerlegt. Mit dem eigenen Gerät kann man machen, was man
möchte. Auch vergossene Schaltungsteile freilegen, abgeschliffene
IC-Bezeichnungen unter dem Mikroskop sichtbar machen und einen
Schaltplan und Platinenlayout aus diesen Informationen rekonstruieren.
Zu beachten ist ein weiterer Fallstrick: Baue ich ein Gerät 1:1 nach,
wenn das legal möglich ist, übertragen sich natürlich nicht Lizenzen
oder Zertifizierungen auf das eigene Gerät. Selbstverständlich muß man
dann selbst eine EMV-Prüfung machen, eine CD-Lizenz erwerben oder ein
Gütesiegel kaufen.
Hier noch einmal alles relevante zum Nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerbhttp://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmusterhttp://de.wikipedia.org/wiki/Patenthttp://de.wikipedia.org/wiki/Markenrecht
Ich möchte hier nicht das - meiner Meinung nach - unmoralische Abkupfern
von Geräten fördern, sondern lediglich versuchen darzustellen, was
erlaubt und was verboten ist, soweit das einem Nicht-Juristen eben
möglich ist.
Gespannt bin ich jedenfalls auf Quellen und Nachweise für die hier
aufgestellten absonderlichen Theorien! Im Rechtsstaat ist alles erlaubt,
was nicht explizit durch Gesetz verboten ist.
Also, wo ist euer AbkupferVG?
cool down! die frage war, ob/was man veröffentlichen darf, wenn man ein
gekauftes gerät aufschraubt und schaltungshinweise aufs internet stellt.
mehr nicht ;)
@snowman
>du darfst z.b. nicht bilder in einem museum fotografieren und ins>internet stellen - meist darfst du ohnehin nichteinmal für privat>fotografieren.
Das ist Richtig.
Aber Du darfst Fotografien von Bildern machen, die Dir gehören. Und
diese auch veröffentlichen.
Es sei, Du hast mit dem Künstler einen speziellen Vertrag gemacht, der
das verbietet. Soll es geben, ist aber eher unüblich. die meisten sind
froh, wenn sie überhaupt was verkaufen.
Du darfst auch Fotografien von Kunstwerken, die im öffentlichen Umfeld
(sprich Einkaufstrasse, öffentlicher Platz ec.) stehen, machen, und
diese veröffentlichen.
Bei Parkanlagen oder in Einkaufszentern kann das schon wieder anders
sein, wenn diese z.B. in Privatbesitz sind, hätten sie einen ähnlichen
Status wie Museen.
>musik darfst du für deinen privaten gebrauch kopieren (bitte informier>dich, wie es in deinem land im speziellen rechtlich geregelt ist).
In Deutschland ist es so, das Musiker sogar für Ihre eigenen Stücke
Gema Gebühren zahlen müssen, wenn Sie sie selber spielen oder CDs
Vertreiben.
Aus diesem Grunde wählen Musiker, die weniger mit CD Verkauf als mit
live Auftritten Geld machen, bzw. CDs nur in geringem Umfange
vertreiben, oft andere Vertriebsformen an der Gema vorbei, da es häufig
vorkommen kann, das sie sonst an einem Abend mehr Gema Gebühren zahlen
als sie Einnahmen haben.
Auch für diese Musik gilt das Copyright.
Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
Vielen Dank für eure Antworten.
Die waren zwar teilweise sehr widersprüchlich, aber durchaus hilfreich
-- wenn aber auch nicht immer begründet oder gar belegt.
Hat mich auch überrascht, dass eine so hohe Beteiligung/ ein so hohes
Interesse fürs Thema aufkam.
@ Oliver Döring.
>Du hast zwar schön detailliert ausgeführt, was ich oben bereits>geschrieben hatte, dennoch sind aber wieder einige Unschärfen>hinzugekommen.
Das ist nicht anders zu erwarten, weil ich kein Fachman bin, und nur das
als konzentriert als Diskussionsbeitrag hier hinstelle, was Leuten aus
meinem Umfeld un mir persönlich begegnet ist.
Sorry, wenn das nicht klargeworden ist. :-)
>Daß das als problematisch angesehen wird, liegt einzig und allein daran,>daß ein Layout - anders als eine Schaltung - mitunter als "Werk">angesehen werden könnte, das dann unter den Schutz des Urheberrechtes>fallen würde.
Ja.
Persönlich empfinde ich ein Layout durchaus auch als Kunstwerk.
Zumindest habe ich eine ähnliche emotionale Bindung dazu, wenn ich eins
erstellt habe. Trozdem fände ich es Ok, wenn es juristisch eher wie ein
Schaltplan behandelt würde.
In jedem Falle fände ich es ok, wenn es kommentiert und bewertet wird.
Dazu ist es sinnvoll, wenn ich mich mit der "Zitierung" einverstanden
erkläre. Die Diskussion über ein Layout, ohne das Layout auch zu zeigen
würde ich als "blutleer" empfinden.
Mein Chef hat dazu nun mit Sicherheit wider ganz andere Ansichten. Darum
ist er ja Chef und nicht ich. :-)
>> Du darfst auch komplette Nachbauanleitungen veröffentlichen. Mit eigenm>> Schaltplan, Layout und Stückliste und allem drum herum......solange>> Du die nicht kommerziell verkaufst oder die Geräte kommerziell>> nachbaust.>Begründung? Wirklich, wenn man hier schon Tpis gibt, dann doch bitte>nachvollziehbar (warum ist das so, wo steht das...)lach Die Begründung ist nichtjuristisch.....den meisten, die etwas
Nachbauen wollen, fällt so viel auf, was ihnen am Original nicht
gefällt,
was sie dann Verbessern bzw. Abändern, das die Unterschiede zwischen
Original und Nachbau so groß werden, das es eben kein Nachbau mehr ist.
Das Teil mag elektrisch und mechanisch kompatibel sein......und trozdem
zu anders.
Wie gesagt.....dummes Abkopieren meine ich hier nicht, sondern
nach"bauen", mit der Betonung auf "bauen".
In vielen Branchen ist es üblich, das kompatible Ersatzteile von vielen
Herstellern legal zu bekommen sind. Dh. die mechanischen Abmessungen der
Platine müssen gleich sein, und die Stecker/Schnittstellen müssen
passen.
Wenn der Rest anders ist, ist es schon kein Gebrauchsmusterschutz mehr.
Patente dürften in den wenigsten Fällen ziehen. Zumindest nicht in
Deutschland. Das ist ja mit einer der Gründe, auf Software
umzusteigen.....
Obwohl auch das Cobyright kaum greifen dürfte, wenn Du irgendein Produkt
mit einem anderen Controller baust, und eine andere Programmiersprache,
und selber neu programmierst.
Aber diese Hürde ist wohl oft hoch genug.
>> Dokumentieren, Kommentieren, Kritisieren, weiterentwickeln ist erlaubt.>> Und das besonders auf akademischer, nichtkommerzieller Basis.>> Abkupfern ist dagegen nicht erlaubt.>Noch einmal. Wo steht das, warum? Etwas ist entweder erlaubt oder>verboten und für letzteres muß es eine eindeutige gesetzliche Regelung>geben, die man hier auch zitieren kann. Eine Grauzone wie "Es ist>besonders auf akademischer Basis erlaubt..." ist Quatsch, mit Verlaub.
Richtig. Juristisch gesehen ist das Quatsch. Mir fehlen leider die
passenden Begriffe dafür.
Drehen wir die Sache mal um mit einem Beispiel:
Artikel in einer x-beliebigen Fachzeitschrift
Im Gerät RST des Herstellers UVW habe ich folgende Schaltung im Bereich
XYZ endeckt:
Schaltplan (selbstgezeichnet, nicht vom Hersteller)
Bauteil A ist etwas unterdimensioniert. Ich hielte den Einsatz von Typ
BCD für angemessener, zumindest was die Parameter B1 und B2 angeht.
Weitere möglicherweise bessere Vergleichstypen wären: Aufzägung.
Desweiteren würde eine zusätzliches Bauteil D hier und ein Bauteil E
dort Schwingneigung beseitigen.
verbesserter Schaltplan (selbstgezeichnet, nicht vom Hersteller).
Desweiteren ist im Bereich des Bauteils y der Isolationsabstand zu
gering.
Selbstgezeichnete Skitze oder Fotografie des Layouts im Bereich y.
Eine Umgruppierung der Bauteile mit Layoutänderung würde die Situation
entkrampfen.
Selbstgezeichnete Skitze mit umgruppiertem Layout im Bereich y.
Das habe ich schon öfters gesehen. In den letzten jahren seltener,
früher kam sowas öfter vor. Zumindest Journalisten machen sowas, und
auch Dozenten in der Vorlesung. :-)
Ich denke nicht, daß das die alle böse Raubkopierer sind. :-)
>>Bauteile kaufst. Du bezahlst also quasi beim Bauteilkaufen Deine>> "Lizensgebühren" auf die Schaltung. Das gilt nicht unbedingt für die>> Layouts von Evaluierungsboards. Aber wenn Du beim Selbstlayouten der>> Schaltung die eine oder andere Idee aus dem Evaluierungsboard>> einfliessen lässt, wird kaum einer meckern......solange es nicht zuviel>> wird.>Quatsch!
Richtig. Juristisch gesehen ist das Quatsch. Im allgemeinen musst Du
dich selber darum kümmern, ob Du was aus einem Applikationsbericht
nachbauen darfst oder nicht. :-) Ich wollte damit nur Überspitzt
ausdrücken, das die Hersteller von Bauteilen im allgemeinen auf die
Verwendung der Bauteile in Schaltungen angwiesen sind.....:-)
Tatsächlich gibt es auch Ausnahmen. Ich glaube, mich an irgend einen
Hersteller von Batterieladeics(?) erinnern zu können. Leider fällt mir
der Name nicht mehr ein. Ist schon ewig her. Ob es den noch gibt?
Software steht wieder auf nem anderen Blatt.
>Der Hersteller wäre vollkommen bescheuert, wenn er irgendwelche Rechte >aus
seinen Beispielschaltungen oder Evaluation-Boards ableiten würde.
Eben. Ausser in Ausnahmen hat das für ihn wenig sinn. Er bliebe auf
seinen Teilen sitzen.
> Davon abgesehen, daß er es nicht> kann, so lange er kein Patent oder Gebrauchsmusterschutz erworben hat.
Eben. Und selbst wenn er ein Patent hat, denke ich steht es in 90% aller
Fälle auf wackeligen Beinen.
Gebrauchsmusterschutz ist öfter vertreten und auch viel sinnvoller.
> Ganz sicher geschützt ist dagegen> Software, selbstverständlich auch die Firmware auf einem Controller.
Software ist ein anderes Blatt.
> Intel hat mal erfolglos versucht, die>Zahlenfolge 586 für sich zu reservieren, deshalb wurde es dann der>"Pentium").Prust Und alle Händler, egal welcher Branche, sogar jede
Finanzverwaltung hätte Zahlen müssen, jedesmal, wenn 586 irgendwo
gestanden hätte......das ist der Grund, warum ich bei sowas skeptisch
bin.
Eine "Marke" ist Ok, aber sowas ist übertreibung.
Genau wie bei den Farben. Dein zitiertes Ferrari rot oder das Telecom
lila.
Das Problem ist, das hier trotz klarer juristischer Lage für den
Anwender
eine Rechtsunsicherheit geschaffen wird. Wo ist hier der unterschied
zwischen einem geschützten Post lila (trotz lila Farbe, man merkt immer
noch den alten Gilb im Untergrund :-) ) und einem schon frei nutzbaren
anderem Lila? Ich bin nicht Farbenblind, aber ich liefe in diesem Punkte
immer Gefahr, aus körperlicher Unfähigkeit gegen Markenrecht zu
verstossen.
Ausserdem: Auch wenn bei Grafikkarten mit millionen von Farben geworben
wird, kann ich eigentlich bei den klassischen 256 schon nicht mehr
auseinanderhalten. 256 Firmen, die eine Farbe geschützt haben, und dann
sind keine mehr über. Das dürfte den Wettbewerb schon zimlich
beschränken.....
> Mit Reverse-Engineering hat das nichts zu tun, denn das>Markenrecht soll nicht das Nachbauen eines Gerätes verhindern, sondern>den Versuch, die Ursprungsidentität eines Gerätes zu verschleiern.>Sprich, die rennomierte Firma A möchte nicht, daß Firma B einen>billigen, schlechteren Abklatsch baut und diesen unter dem gleichen oder>einem sehr ähnlichen Namen verkauft, um den guten Ruf des>Originalherstellers zu nutzen.
So ist es. Aus diesem Grunde heraus halte ich aber eben auch den Verkauf
von Markenrechten für problematisch. Weil dem Verkäufer wird suggeriert,
das noch die gleichen Leute wie früher für die Qualität des Produktes
verantwortlich sind.
Das mag so sein, wenn eine Firma komplett mit Inventar und Belegschaft
verkauft (oder vererbt) wird, aber nicht, wenn bei Auflösung einer Firma
die Marke an jemanden ganz anderen verkauft wird.
>Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat ebenfalls Bedeutung>für Reverse-Engineering. Es verbietet nämlich, auf "unmoralische">(sprich illegale) Art und Weise gewonnene Erkenntnisse über ein>Konkurrenzprodukt für das eigene Produkt zu nutzen. Beispiel wäre das>Einbrechen ins Firmennetz des Originalherstellers, um das Platinenlayout>herunterzuladen, das Bestechen eines Mitarbeiters oder der>Platinenbutze, bei der dieser Hersteller fertigen lässt, um>Produktionsunterlagen zu erlangen.
Das ist ja auch kein "Reverse-Engineering" sondern Einbruch, Bestechung,
Raub, alles, wie Du es oben genannt hast.
Auf klassische "Brötchen" gibt es kein Marken-, Patent- oder
Urheberrecht.
Kaum einer ausser Boys käme auf die idee, die Teile als Kunstwerk
einzustufen. Du darfst Brötchen frei im Laden kaufen, fotografieren, die
Bilder ins Netz stellen. Du darfst sie aufschneiden, mit Butter
beschmieren und Käse draufpacken. alles legal.
Wenn Du morgens den Bäcker umhaust, und die Brötchen mitnimmst, ist das
trozdem Raub. Wenn Du einen mit steinharten Brötchen bewirfst, bleibt
das Körperverletzung. :-)
>Legal ist aber natürlich das normale "Reverse-Engineering", bei dem man>in den Laden geht, ein Gerät kauft und dieses zu Hause in seine>Einzelteile zerlegt. Mit dem eigenen Gerät kann man machen, was man>möchte. Auch vergossene Schaltungsteile freilegen, abgeschliffene>IC-Bezeichnungen unter dem Mikroskop sichtbar machen und einen>Schaltplan und Platinenlayout aus diesen Informationen rekonstruieren.
Richtig.
Es sei, es gibt vertragliche Vereinbarungen beim Kauf, die das
Ausschliessen. Das wäre bei großen Anlagen und Maschinen denkbar. Aber
als AGB für den Verkauf über die Ladentheke würde das nicht durchgehen.
>Zu beachten ist ein weiterer Fallstrick: Baue ich ein Gerät 1:1 nach,>wenn das legal möglich ist, übertragen sich natürlich nicht Lizenzen>oder Zertifizierungen auf das eigene Gerät.
Richtig. Bedingt. Wenn Du legal ein Gerät 1:1 nachbaust, kann sich
trozdem eine Zulassung bei einem EVO im Einzelfall sehr erleichtern.
Ebenso die Einstufung bei Versicherungen.
Allerdings ist es bei einem legalen Nachbau eben oft so, das es mit
(gekauftem) Einverständnis des Originalherstellers geschiet, und dieser
kooperativ alle Unterlagen zur Verfügung stellt, so das diese nicht neu
gemacht werden.
>Ich möchte hier nicht das - meiner Meinung nach - unmoralische Abkupfern>von Geräten fördern, sondern lediglich versuchen darzustellen, was>erlaubt und was verboten ist, soweit das einem Nicht-Juristen eben>möglich ist.
Ich hab noch nie eine Schaltung gesehen, die ich ohne Änderungen hätte
übernehmen wollen. :-)
Ob Abkupfern unmoralisch ist, keine Ahnung. Im Geschäftsleben gibt es
nur eine Moral und das ist eben das Recht des Stärkeren. Die, die
meinen, Abkupfern ist böse, sind eben hier in der Mehrheit. Oder
vermitteln zumindest den Eindruck.
Ein Gegenbeispiel siehe hier: http://www.piratenpartei.de/
Aber die denken eher an Software.
Kulturell sind Patente und Gebrauchsmuster eine neuzeitliche Erscheinung
aus dem Umfeld der industriellen Revolution, wärend dagegen Marken eine
uralte Tradition haben.
So gesehen spricht vieles für Personen(gruppen) gebundene Marken, aber
gegen Patente. So aus Handwerkertradition. Irgendwo eine fast versteckte
dezente "Marke" , kein protzendes Logo. :-)
>Gespannt bin ich jedenfalls auf Quellen und Nachweise für die hier>aufgestellten absonderlichen Theorien!
Wirst Du von mir leider nicht erhalten. Weil ich nicht hauptberuflich
Jurist bin, und vieles in der Rumpelkammer meines Gedächnisses nicht
widerfinde.
>Im Rechtsstaat ist alles erlaubt, was nicht explizit durch Gesetz >verboten ist.
Der Rechtsstaat wird durch seine eigene Komplexität zunehmend
funktionsunfähig und sinnlos. Rechtsstaat bedeutet, das Recht
nachvollziehbar, transparent und vorhersehbar ist. Wenn ich aber schon
Probleme habe, für ein spezielles Fachgebiet einen passenden Anwalt zu
finden, und die Rechtslage im Jahresrythmus wechselt, dann ist das nicht
mehr gegeben. Der Rechtsstaat ist also nur ein immer schlechter
gelingender Versuch, diesem Ideal nahezukommen. Der komplette
Zusammenbruch wird an irgendeinem Punkte unvermeidlich sein.
Aus diesem Grunde zieht auch das Argument, das Patente für den
"Fortschritt" wichtig sind, eigentlich nicht. Wir sind technisch viel
weiter entwickelt, als es für unsere kleinen neolithischen Bauernhirne
gut ist.
>Also, wo ist euer AbkupferVG?
s.o.
Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
P.S. Ich schreib nix mehr dazu. An dem Punkt müsste ich jetzt Bücher zum
zitieren wälzen, und dazu bin ich zu faul. Da löte ich lieber. :-)