Spaß mit der o2-Kundenhotline

Gast #966051
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Ausgangssituation:

Vertrag mit Einzelverbindungsnachweis beauftragt. 
Einzelverbindungsnachweis lässt sich aber online nicht aufrufen. War mir 
bisher egal, da Flatrate und nur äußerst selten Gespräche, die von 
dieser nicht abgedeckt sind. Auf einmal stehen über 20 Euro zusätzliche 
Gesprächskosten auf der Rechnung, Herkunft unbekannt.

Auf der Rechnung steht nur die Gesamtsumme, auch dieser 
Einzelverbindungsnachweis läßt sich online im Kundenkonto nicht 
einsehen.

Also Anruf bei der Kundenhotline.

Ich: (Situation geschildert)

Sie: "Sie haben einem Einzelverbindungsnachweis nicht zugestimmt, somit 
dürfen wir diese Daten gar nicht speichern, und können auch nicht darauf 
zugreifen."

Ich: "Erstens stimmt es nicht, ich habe einen Einzelverbindungsnachweis 
beauftragt. Zweitens kann ich Computer ja eine Gesamtsumme ausrechnen 
und anzeigen, also müssen die Daten ja vorhanden sein, oder nicht?"

Sie: "Ja, die Verbindungen werden gespeichert und dann wird eine 
Gesamtsumme gebildet, und dann werden die Daten sofort wieder gelöscht."

Ich: "Verstehe ich das richtig: Sie verlangen, daß ich eine beliebige 
Gesamtsumme bezahle, können aber nicht nachweisen, wie diese Gesamtsumme 
zustandegekommen ist? Was machen Sie denn, wenn ein Kunde Einwände gegen 
die Rechnung geltend macht?"

Sie: "Ja, Sie wollten ja, daß wir die Daten nicht speichern dürfen, also 
müssen Sie auch die Rechnung auf jeden Fall akzeptieren."

Ich: "Auch, wenn sie offensichtlich falsch ist?"

Sie: "Sie können ja der Rechnung widersprechen."

Ich: "Und dann?"

Sie: "Dann werden Ihnen die einzelnen Verbindungen aufgelistet."

Ich: "Die Daten sind also gar nicht gelöscht?"

Sie: "(Pause) Doch schon, aber wenn sie widersprechen, werden die neu 
ausgehoben" (wörtlich)

Ich: "Ach so."

Sie: "Und schicken Sie uns bitte schriftlich, daß sie ab jetzt einen 
Einzelverbindungsnachweis wünschen. Wir dürfen ja sonst nicht speichern 
und das auf der Rechnung aufführen. Das sind ja sensible persönliche 
Daten, das geht nur schriftlich mit Unterschrift. Haben Sie ein Fax? 
Dann schicke ich Ihnen ein Formular zu."

Ich: "Sie brauchen nur das Vertragsformular anschauen, das ich 
unterschrieben habe vor Monaten. Da ist alles richtig angekreuzt. Ich 
habe meine Ausfertigung vor mir liegen."

Sie: "Ja, das können wir hier nicht nachvollziehen. Das wurde vielleicht 
falsch in den Computer übertragen."

Ich: "Ich will mich nicht mit Ihnen streiten, aber was ich vor mir 
liegen habe, ist ein Ausdruck aus Ihrem Computer, den ich damals im 
Laden unterschrieben habe, so wie das bei Handy-Verträgen immer üblich 
ist..."

Sie: "Ja, das kann so jetzt aber nicht sein"

Ich: "Ok, das ist mir jetzt zu viel auf einmal. Ich gehe jetzt mal mein 
Lieblingsforum fragen, wie die Rechtslage ist, und dann melde ich mich 
schriftlich noch einmal bei Ihnen"

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