neue Bezeichnung Führerschein Klasse 3

#978768
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die ehemalige klasse 3 (bis 7,5 tonnen) gibts nicht mehr wegen 
eu-harmonisierung.
klasse b ist für pkw bis 3,5 tonnen (und für kleinere anhänger), wenns 
schwerer sein muss (z.b. für große wohnmobile o.ä.) muss ein schein der 
klasse c1 (bis 7,5 tonnen) her, ab 7,5 tonnen dann c.
für größere hänger braucht mann zusätzlich die klasse e.

p.s. die ganzen unterteilungen für anhänger erspare ich mir...
#978926
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zumindest in österreich ist die klasse b voraussetzung um überhaupt erst 
die prüfung c(1) und e ablegen zu können.

also jemand macht z.b. fahrschulkurse für die klassen b, c, e:
- fällt im allgemeinen teil (theorie) durch: alles wiederholen, keine 
praktische prüfung möglich
- fällt in der klasse b (theorie) durch: alles wiederholen, keine 
praktische prüfung möglich
- fällt in der klasse c (theorie) durch, b, e bestanden (theorie): kann 
praktisch b und e (allerdings nur b+e) antreten
- besteht alles theoretisch: kann praktisch antreten

- theoretisch alles bestanden, praktisch b durchgefallen: antritt für c 
und e nicht möglich, da b voraussetzung für c ist
Gast #979722
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Du hast einen Führerschein der Klasse 3 und nicht BEC1E. Oder steht in 
deinem Führerschein etwas anderes?

Bloß weil die Fahrzeugklassen für neue Führerscheine anders heißen als 
früher, hast du jetzt nicht automatisch deine Klasse 3 nicht mehr. Du 
wirst auch noch beim KBA mit Klasse 3 geführt.
Gast #979751
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Er bekommt sogar CE - mit der Einschränkung "Gespanne bis 12to 
zulässiges Gesamtgewicht". Da er ja mit der Klasse 3 auch 7,5 Tonner mit 
Anhänger fahren darf.

Jedoch ist zu beachten, dass man für den Erhalt der Klasse CE ab 50 zur 
Gesundheitsüberprüfung antreten muss.

Zumeist wird deshalb beim Umschreiben von rosa auf EU gleich auf den 
Eintrag CE verzichtet.
Gast #980096
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>Wenn er den alten (rosa Pappe) aber gegen einen Euro-Führerschein
>umtauschen muß, bekommt er automatisch den C1E (Besitzstandswahrung auf
>Beamtendeutsch)

Jups, aber solange es noch der rosa Lappen ist, steht beim KBA noch 
Klasse 3.

>Er bekommt sogar CE - mit der Einschränkung "Gespanne bis 12to
>zulässiges Gesamtgewicht". Da er ja mit der Klasse 3 auch 7,5 Tonner mit
>Anhänger fahren darf.
>...
>Zumeist wird deshalb beim Umschreiben von rosa auf EU gleich auf den
>Eintrag CE verzichtet.

Unsinn, das deckt C1E schon ab. Siehe:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm
Gast #980215
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Hallo Timo!

Lies doch bitte die von Dir angegebene Quelle mal zu Ende:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Gesetze/g-FeV-Anlage-3-I.htm#3

"CE 79 (C1E>12000kg, L ≤ 3), T **" Es gibt die Klasse CE mit Auflagen 
eingetragen. Ebenso wie die Klasse T.

Okay, den Eintrag gibt es nur auf Nachfrage, aber es gibt ihn.

Wobei ich auch nicht 100% korrekt war: Die Auflagen (Begründung) für CE 
ist das maximal zulässige Gesamtgewicht von ÜBER 12t.
Daher ist auch die Erweiterung von C1E auf CE nötig, da C1E ja bei 12t 
endet.

Bei Kombinationen von Zügen mit mehr als 12t zulässigem Gesamtgewicht 
muss natürlich beachtet werden, dass das Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5t 
zulässiges Gesamtgewicht haben darf.

Weitere Fragen? g

Schönen Abend...

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