Guten Tag an alle Fachkundigen im Forum, ich bin neu hier. Ich habe schon in einigen Beiträgen ähnliche Probleme gelesen. Es fällt auf, dass die Antworten in diesem Forum sehr qualifiziert und aussagefähig sind. Ist bei anderen Foren lange nicht so. Und da gerade bei Arbeitszeugnissen es immer recht speziell ist, möchte ich mich nun auch an euch wenden. Natürlich mit der Bitte um Hilfe. Nach dem was ich hier schon gelesen habe ist mein Zeugnis ein recht ordentliches. Nur ein Absatz weiß ich nicht zu deuten. "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war stets vorbildlich. Aufgrund seiner Fachkompetenz und seiner umgänglichen Art, war er gleichermaßen bei den Kunden, der Geschäftsleitung und den Kollegen sehr geschätzt, anerkannt und beliebt." Über die Reihenfolge Vorgesetzten, Kunden und Kollegen wurde ja schon mehrmals geschrieben: Hier fällt mir jedoch auf, dass in einem Absatz die Reihenfolge wechselt. Ist das widersprüchlich oder so gewollt. Was soll das ausdrücken? Das erste mal ist ja OK. Soll beim 2. mal die gute Zusammenarbeit mit dem Kunden hervorgehoben werden oder ist das Ganze doch negativ besetzt? Bitte gebt mir euren fachkundigen Rat, da ich noch die Möglichkeit habe beim Arbeitgeber ändern zu lassen. Eine 2. Frage habe ich noch. Muss bei einem Zeugnis ein Firmenstempel aufgebracht werden? Bei mir ist nur die Unterschrift vom GF ohne Stempel. Schon jetzt vielen Dank für Hilfe steve1
Beste Reihenfolge wäre immer: Kunde, Vorgesetzte, Kollegen. Gruss
Was man sich für einen Mist reininterpretieren kann. Die Aussage ist doch ok, ich lehne aber die Zeugnisse grundsätzlich ab, da so ein BWLer je nach Laune beim Lesen die Sachen falsch verstehen kann :) Am besten sind AZ'S wo man nach Noten (zum Ankreuzen) beurteilt wird.
Wieso fragst du nicht einfach denjenigen, der dir das Zeugnis ausgestellt hat, ob die Reihenfolge eine bestimmte Aussage treffen soll, oder eben nicht.
>Eine 2. Frage habe ich noch. >Muss bei einem Zeugnis ein Firmenstempel aufgebracht werden? >Bei mir ist nur die Unterschrift vom GF ohne Stempel. Stempel sind hier nicht üblich oder nötig wenn es ein Firmen-Briefbogen ist. Die Unterschrift sollte den gedruckten Namen des Unterschreibenden schneiden, ansonsten könnte es bei Personalern als Distanzierung gewertet werden wo dann nachgehakt werden könnte. Hat aber meist nur bei hochdotierten Jobs Auswirkung. Sachverhaltsecho`s in Zeugnissen sind ein ungünstiger Missklang und sollte vermieden werden. Kurz und bündig, eben lesenswert muß ein Zeugnis sein und natürlich der Wahrheit entsprechen ohne das das weitere berufliche Fortkommen dadurch gehindert wird. Hoffentlich ist auch eine Tätigkeitsbeschreibung vorhanden damit man auf deinen Erfahrungen bauen kann. Wäre allerdings günstiger gewesen wenn du dein Arbeitszeugnis vollständig hier veröffentlicht hättest. Es kommt noch auf andere Details an die du vielleicht nicht bedacht hast.
"Die Unterschrift sollte den gedruckten Namen des Unterschreibenden schneiden, ansonsten könnte es bei Personalern als Distanzierung gewertet werden wo dann nachgehakt werden könnte. Hat aber meist nur bei hochdotierten Jobs Auswirkung." So ein Quatsch. Ich habe selbst schon etliche Leute eingestellt, ich bin selbst berufstätig (logisch), und mein Job ist auch nicht gar so schlecht dotiert. Es ist durchaus nicht leicht, bei der Bewertung von Bewerbungen die richtigen Maßstäbe zu finden. Man sollte sich aber endlich mal von so einem Bewerbungs-Geheimsprache-Hokuspokus frei machen. Es gibt keine Geheimsprache, Punkt! Was es gibt, sind einige Standard-Formulierungen und Grundanforderungen. Die Positionierung der Unterschrift gehört ganz sicher nicht dazu. Ach ja, Stempel habe ich noch NIE gesehen. Und an dem Zitat im Eingangsbeitrag ist absolut nichts auszusetzen.
@ Abteilungsleiter >Man sollte sich aber endlich mal von so einem >Bewerbungs-Geheimsprache-Hokuspokus frei >machen. Bis Ende der 70er wurde dieser Sachverhalt von den AG nachdrücklich und frech geleugnet. Bis ein Staatsekretär auf Grund von journalistischen Recherchen Anfang der 80er öffentlich zugab das es eine Art Geheimsprache im Personalwesen der Wirtschaft gab. Nachdem dies dann immer mehr publik wurde, war es mit der Geheimhaltung Essig, hat sich aber weiterentwickelt. Im Geltungsbereich eines Abteilungsleiters (gleich welchen Fachbereichs) müssen nicht alle Spielregeln bekannt sein, die für andere Personaler relevant sind. Es ist ja nicht gesagt das eine Personalentscheidung nur auf Grundlage so eines nicht überall abgewogenen Indizes gefällt wird. Das wahre Problem ist ja die Unfähigkeit und Unwilligkeit der Personal- entscheider den Bewerber an einem transparenten Auswahlprozeß teilhaben zu lassen. Die Regeln von Angebot und Nachfrage, die auch in einem Arbeitsmarkt gelten, werden von den Arbeitgebern methodisch mißachtet, so das der Arbeitnehmer keine aktive Rolle am Marktgeschehen hat. Kriterien die es dem Arbeitnehmer ermöglichen würden sein weiteres beruflichen Fortkommens optimal steuerbar zu machen sind von der Wirtschaft durch ihre politische Übermacht ausgehebelt worden, für nahezu alle Arbeitnehmer da diese nur als Wirtschaftsgut betrachtet und behandelt werden. Miserable Stellenbeschreibungen, unsachliche einseitig-fehlinformative Vorstellungsgespräche und stereotype Absagen sind in meinen Augen Beweise für diesen Sachverhalt in diesem Markt.
Danke für alle Antworten. Natürlich jetzt schwer für mich das Richtige für meine Situation zu wählen. Es gibt halt immer die unterschiedlichsten Auffassungen. So auch hier. Einige findens OK andere nicht ???? Ich finde die ganze Sache mit dem Code eigentlich unnütz, weil jeder sich das rausliest, was er will. Erst recht wenn man, wie ich, nicht darin geübt ist. Manch ein Personalchef sieht es aber anders und ist halt überzeugt von dem Code. Deshalb muss der Arbeitnehmer wohl mitspielen, ob er will oder nicht. Mein Zeugnis ist auf Firmenbriefbogen geschrieben. Sollte also OK sein. Die Tätigkeitbeschreibung ist umfaasend.
>Deshalb muss der Arbeitnehmer wohl >mitspielen, ob er will oder nicht. Du mußt gar nichts. Nach Erhalt eines Zeugnisses hast du in einem überschaubaren Zeitrahmen die Möglichkeit den Inhalt zu prüfen oder prüfen zu lassen und falls erforderlich Nachbesserungen zu verlangen. Welche gesetzlichen Fristen da gelten kann ich allerdings auch nicht sagen. Ich würde aber mal behaupten das 6 Monate und zwei Nachbesserungsversuche hinzunehmen sind, bevor man sein Recht vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen versucht.
>Guten Tag an alle Fachkundigen im Forum,
ich bin neu hier. Ich habe schon in einigen Beiträgen ähnliche Probleme
gelesen. Es fällt auf, dass die Antworten in diesem Forum sehr
qualifiziert und aussagefähig sind. Ist bei anderen Foren lange nicht
so.
schmeichel
Abba recht hatter
Vögelfreier wrote: > Du mußt gar nichts. Nach Erhalt eines Zeugnisses hast du > in einem überschaubaren Zeitrahmen die Möglichkeit den > Inhalt zu prüfen oder prüfen zu lassen und falls erforderlich > Nachbesserungen zu verlangen. und genau deshalb habe ich ja meine Eingangs erwähnte Frage gestellt. Leider weiß ich aber immer noch nicht, ob die Aussage (siehe oben) nun OK ist oder nicht.
@Steve, wenn die Frage wirklich wichtig für Dich ist, dann frage jemanden, der sich wirklich auskennt. Lass Dir z.B. entsprechende Adressen vom Betriebsrat geben oder investiere in eine Beratungsstunde beim Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hier kann jeder seine Paranoia ausleben, so daß eine möglicherweise sinnvolle Antwort im Troll-Müll untergehen wird. Ich habe auch schon Arbeitszeugnisse über unsere Personalabteilung ausgestellt und würde daher "Abteilungsleiter" zustimmen. Aber wie gesagt, wenn Du es ernsthaft wissen willst: siehe oben.
Hi, Wenn dir wirlich was an dem Zeugnis liegt, dann lass es von www.juttaschober.de, www.heiko-mell.de oder www.andersch- consulting.de pruefen. Ich hatte mal mit Bernd Andersch zu tun und was begeistert. Viel Glueck...
Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe ein Zeugnis bekommen, bei dem weder ein Stempel, noch ein Brifkopf vorhanden ist. Es steht lediglich nur der Name der Firma in der Kopfzeile (ohne Adresse) und die Uterschrist von Head of..... Reicht es aus? Oder sollte das Zeugnis mit Sitz der Firma usw. neu ausgestellt werden? Vielen Dank für die Antwort
Hallo zusammen, Beim AZ gibts immer ein paar formale Anforderungen, die eingehalten werden sollten/müssen: 1. Offizieller Firmenbriefbogen mit Logo. 2. Unterschriften (typ. 2) von der Geschäftsleitung, Bereichsleitung, Hauptabteilung, aber nicht vom direkten Vorgesetzten Hans Wurst. 3. Keine Rechtsschreibfehler oder Grammatikfehler im Text. 4. Thematische Vollständigkeit: Wer (Titelnennung!), wo, was machte?, Arbeitsqualität, Verhalten, besondere Fähigkeiten+ Lob, warum geht, Bedauern, "gerne wieder"-Klausel. 5. Korrekte Verwendung der üblichen Formalismen ("vollste" Blah-Blah), auch wenns Dummdeutsch ist. 6. Bei der Tätigkeitsbeschreibung nicht zu detailliert. Die Leser haben sowieso keine Ahnung von Technik. 7. Insgesamt sprachlich elegant und geschliffen. Außerdem: Der Gesamteindruck ist das Ausschlaggebende. Keine dieser Punkte ist eine Selbstverständlichkeit, auch nicht Punkt 3. Man kann sagen, dass der größte Teil der schlechten Arbeitszeugnisse nicht aus Boshaftigkeit, sondern aus reiner Dummheit geschrieben werden. Oft allerdings auch als implizite Aufforderung an den ausscheidenden Mitarbeiter, sein Arbeitszeunis selbst zu verfassen, das dann meist ohne Murren unterzeichnet wird. Grüße Stephan
"Ach ja, Stempel habe ich noch NIE gesehen" Dann sind dir aber schon eine Menge gefakter Zeugnisse untergekommen! Ich kenne fast nur gestempelte Zeugnisse - meine sind ebenfalls gestempelt.
> Dann sind dir aber schon eine Menge gefakter Zeugnisse untergekommen!
Einen Stempel zu faken ist ja auch keine grosse Sache: Firmenlogo von
der Webseite klauen und daraus bei einem xbeliebigen Stempelhersteller
für 20 EUR einen Stempel machen lassen.
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