Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitszeugnis Widerspruch oder gewollt?


von Steve O. (steve1)


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Guten Tag an alle Fachkundigen im Forum,
ich bin neu hier. Ich habe schon in einigen Beiträgen ähnliche Probleme 
gelesen. Es fällt auf, dass die Antworten in diesem Forum sehr 
qualifiziert und aussagefähig sind. Ist bei anderen Foren lange nicht 
so.

Und da gerade bei Arbeitszeugnissen es immer recht speziell ist, möchte 
ich mich nun auch an euch wenden. Natürlich mit der Bitte um Hilfe.

Nach dem was ich hier schon gelesen habe ist mein Zeugnis ein recht 
ordentliches. Nur ein Absatz weiß ich nicht zu deuten.

"Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war stets 
vorbildlich. Aufgrund seiner Fachkompetenz und seiner umgänglichen Art, 
war er gleichermaßen bei den Kunden, der Geschäftsleitung und den 
Kollegen sehr geschätzt, anerkannt und beliebt."

Über die Reihenfolge Vorgesetzten, Kunden und Kollegen wurde ja schon 
mehrmals geschrieben: Hier fällt mir jedoch auf, dass in einem Absatz 
die Reihenfolge wechselt. Ist das widersprüchlich oder so gewollt. Was 
soll das ausdrücken? Das erste mal ist ja OK.
Soll beim 2. mal die gute Zusammenarbeit mit dem Kunden hervorgehoben 
werden oder ist das Ganze doch negativ besetzt?

Bitte gebt mir euren fachkundigen Rat, da ich noch die Möglichkeit habe 
beim Arbeitgeber ändern zu lassen.

Eine 2. Frage habe ich noch.
Muss bei einem Zeugnis ein Firmenstempel aufgebracht werden?
Bei mir ist nur die Unterschrift vom GF ohne Stempel.

Schon jetzt vielen Dank für Hilfe steve1

von Spötter (Gast)


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Beste Reihenfolge wäre immer:

Kunde, Vorgesetzte, Kollegen.

Gruss

von ich (Gast)


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Was man sich für einen Mist reininterpretieren kann. Die Aussage ist 
doch ok, ich lehne aber die Zeugnisse grundsätzlich ab, da so ein BWLer 
je nach Laune beim Lesen die Sachen falsch verstehen kann :) Am besten 
sind AZ'S wo man nach Noten (zum Ankreuzen) beurteilt wird.

von STK500-Besitzer (Gast)


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Wieso fragst du nicht einfach denjenigen, der dir das Zeugnis 
ausgestellt hat, ob die Reihenfolge eine bestimmte Aussage treffen soll, 
oder eben nicht.

von Ups... (Gast)


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>Eine 2. Frage habe ich noch.
>Muss bei einem Zeugnis ein Firmenstempel aufgebracht werden?
>Bei mir ist nur die Unterschrift vom GF ohne Stempel.

Stempel sind hier nicht üblich oder nötig wenn es ein
Firmen-Briefbogen ist.
Die Unterschrift sollte den gedruckten Namen des Unterschreibenden
schneiden, ansonsten könnte es bei Personalern als Distanzierung
gewertet werden wo dann nachgehakt werden könnte.
Hat aber meist nur bei hochdotierten Jobs Auswirkung.

Sachverhaltsecho`s in Zeugnissen sind ein ungünstiger Missklang
und sollte vermieden werden. Kurz und bündig, eben lesenswert
muß ein Zeugnis sein und natürlich der Wahrheit entsprechen
ohne das das weitere berufliche Fortkommen dadurch gehindert wird.
Hoffentlich ist auch eine Tätigkeitsbeschreibung vorhanden damit
man auf deinen Erfahrungen bauen kann.
Wäre allerdings günstiger gewesen wenn du dein Arbeitszeugnis
vollständig hier veröffentlicht hättest. Es kommt noch auf
andere Details an die du vielleicht nicht bedacht hast.

von Abteilungsleiter (Gast)


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"Die Unterschrift sollte den gedruckten Namen des Unterschreibenden
schneiden, ansonsten könnte es bei Personalern als Distanzierung
gewertet werden wo dann nachgehakt werden könnte.
Hat aber meist nur bei hochdotierten Jobs Auswirkung."

So ein Quatsch. Ich habe selbst schon etliche Leute eingestellt, ich bin 
selbst berufstätig (logisch), und mein Job ist auch nicht gar so 
schlecht dotiert. Es ist durchaus nicht leicht, bei der Bewertung von 
Bewerbungen die richtigen Maßstäbe zu finden. Man sollte sich aber 
endlich mal von so einem Bewerbungs-Geheimsprache-Hokuspokus frei 
machen.

Es gibt keine Geheimsprache, Punkt! Was es gibt, sind einige 
Standard-Formulierungen und Grundanforderungen. Die Positionierung der 
Unterschrift gehört ganz sicher nicht dazu.

Ach ja, Stempel habe ich noch NIE gesehen. Und an dem Zitat im 
Eingangsbeitrag ist absolut nichts auszusetzen.

von Vögelfreier (Gast)


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@ Abteilungsleiter
>Man sollte sich aber endlich mal von so einem 
>Bewerbungs-Geheimsprache-Hokuspokus frei
>machen.

Bis Ende der 70er wurde dieser Sachverhalt von den AG nachdrücklich
und frech geleugnet. Bis ein Staatsekretär auf Grund von 
journalistischen
Recherchen Anfang der 80er öffentlich zugab das es eine Art 
Geheimsprache
im Personalwesen der Wirtschaft gab. Nachdem dies dann immer mehr publik
wurde, war es mit der Geheimhaltung Essig, hat sich aber 
weiterentwickelt.

Im Geltungsbereich eines Abteilungsleiters (gleich welchen Fachbereichs)
müssen nicht alle Spielregeln bekannt sein, die für andere Personaler
relevant sind. Es ist ja nicht gesagt das eine Personalentscheidung nur
auf Grundlage so eines nicht überall abgewogenen Indizes gefällt wird.
Das wahre Problem ist ja die Unfähigkeit und Unwilligkeit der Personal-
entscheider den Bewerber an einem transparenten Auswahlprozeß teilhaben
zu lassen. Die Regeln von Angebot und Nachfrage, die auch in einem 
Arbeitsmarkt gelten, werden von den Arbeitgebern methodisch mißachtet,
so das der Arbeitnehmer keine aktive Rolle am Marktgeschehen hat.
Kriterien die es dem Arbeitnehmer ermöglichen würden sein weiteres
beruflichen Fortkommens optimal steuerbar zu machen sind von der
Wirtschaft durch ihre politische Übermacht ausgehebelt worden, für
nahezu alle Arbeitnehmer da diese nur als Wirtschaftsgut betrachtet
und behandelt werden. Miserable Stellenbeschreibungen, unsachliche
einseitig-fehlinformative Vorstellungsgespräche und stereotype Absagen
sind in meinen Augen Beweise für diesen Sachverhalt in diesem Markt.

von Steve O. (steve1)


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Danke für alle Antworten.
Natürlich jetzt schwer für mich das Richtige für meine Situation zu 
wählen.
Es gibt halt immer die unterschiedlichsten Auffassungen. So auch hier.
Einige findens OK andere nicht ????

Ich finde die ganze Sache mit dem Code eigentlich unnütz, weil jeder 
sich das rausliest, was er will. Erst recht wenn man, wie ich, nicht 
darin geübt ist. Manch ein Personalchef sieht es aber anders und ist 
halt überzeugt von dem Code. Deshalb muss der Arbeitnehmer wohl 
mitspielen, ob er will oder nicht.

Mein Zeugnis ist auf Firmenbriefbogen geschrieben. Sollte also OK sein.
Die Tätigkeitbeschreibung ist umfaasend.

von Vögelfreier (Gast)


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>Deshalb muss der Arbeitnehmer wohl
>mitspielen, ob er will oder nicht.

Du mußt gar nichts. Nach Erhalt eines Zeugnisses hast du
in einem überschaubaren Zeitrahmen die Möglichkeit den
Inhalt zu prüfen oder prüfen zu lassen und falls erforderlich
Nachbesserungen zu verlangen. Welche gesetzlichen Fristen
da gelten kann ich allerdings auch nicht sagen. Ich würde
aber mal behaupten das 6 Monate und zwei Nachbesserungsversuche
hinzunehmen sind, bevor man sein Recht vor dem Arbeitsgericht
durchzusetzen versucht.

von Forenmitglied (Gast)


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>Guten Tag an alle Fachkundigen im Forum,
ich bin neu hier. Ich habe schon in einigen Beiträgen ähnliche Probleme
gelesen. Es fällt auf, dass die Antworten in diesem Forum sehr
qualifiziert und aussagefähig sind. Ist bei anderen Foren lange nicht
so.

schmeichel

Abba recht hatter

von Steve O. (steve1)


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Vögelfreier wrote:
> Du mußt gar nichts. Nach Erhalt eines Zeugnisses hast du
> in einem überschaubaren Zeitrahmen die Möglichkeit den
> Inhalt zu prüfen oder prüfen zu lassen und falls erforderlich
> Nachbesserungen zu verlangen.

und genau deshalb habe ich ja meine Eingangs erwähnte Frage gestellt.
Leider weiß ich aber immer noch nicht, ob die Aussage (siehe oben) nun 
OK ist oder nicht.

von Visitor (Gast)


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@Steve,

wenn die Frage wirklich wichtig für Dich ist, dann frage jemanden, der 
sich wirklich auskennt. Lass Dir z.B. entsprechende Adressen vom 
Betriebsrat geben oder investiere in eine Beratungsstunde beim 
Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hier kann jeder seine Paranoia ausleben, so daß eine möglicherweise 
sinnvolle Antwort im Troll-Müll untergehen wird.
Ich habe auch schon Arbeitszeugnisse über unsere Personalabteilung 
ausgestellt und würde daher "Abteilungsleiter" zustimmen.
Aber wie gesagt, wenn Du es ernsthaft wissen willst: siehe oben.

von Daniel D. (daniel1976d)


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Hi,

Wenn dir wirlich was an dem Zeugnis liegt, dann lass es von 
www.juttaschober.de, www.heiko-mell.de oder www.andersch-
consulting.de pruefen. Ich hatte mal mit Bernd Andersch zu tun und was 
begeistert.

Viel Glueck...

von elly (Gast)


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Hallo,

ich habe eine Frage. Ich habe ein Zeugnis bekommen, bei dem weder ein 
Stempel, noch ein Brifkopf vorhanden ist. Es steht lediglich nur der 
Name der Firma in der Kopfzeile (ohne Adresse) und die Uterschrist von 
Head of.....

Reicht es aus? Oder sollte das Zeugnis mit Sitz der Firma usw. neu 
ausgestellt werden?

Vielen Dank für die Antwort

von Stephan (Gast)


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Hallo zusammen,

Beim AZ gibts immer ein paar formale Anforderungen, die eingehalten 
werden sollten/müssen:

1. Offizieller Firmenbriefbogen mit Logo.
2. Unterschriften (typ. 2) von der Geschäftsleitung, Bereichsleitung, 
Hauptabteilung, aber nicht vom direkten Vorgesetzten Hans Wurst.
3. Keine Rechtsschreibfehler oder Grammatikfehler im Text.
4. Thematische Vollständigkeit: Wer (Titelnennung!), wo, was machte?, 
Arbeitsqualität, Verhalten, besondere Fähigkeiten+ Lob, warum geht, 
Bedauern, "gerne wieder"-Klausel.
5. Korrekte Verwendung der üblichen Formalismen ("vollste" Blah-Blah), 
auch wenns Dummdeutsch ist.
6. Bei der Tätigkeitsbeschreibung nicht zu detailliert. Die Leser haben 
sowieso keine Ahnung von Technik.
7. Insgesamt sprachlich elegant und geschliffen.

Außerdem: Der Gesamteindruck ist das Ausschlaggebende.

Keine dieser Punkte ist eine Selbstverständlichkeit, auch nicht Punkt 3. 
Man kann sagen, dass der größte Teil der schlechten Arbeitszeugnisse 
nicht aus Boshaftigkeit, sondern aus reiner Dummheit geschrieben werden. 
Oft allerdings auch als implizite Aufforderung an den ausscheidenden 
Mitarbeiter, sein Arbeitszeunis selbst zu verfassen, das dann meist ohne 
Murren unterzeichnet wird.

Grüße
Stephan

von The Keeper (Gast)


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"Ach ja, Stempel habe ich noch NIE gesehen"

Dann sind dir aber schon eine Menge gefakter Zeugnisse untergekommen!

Ich kenne fast nur gestempelte Zeugnisse - meine sind ebenfalls 
gestempelt.

von mr.chip (Gast)


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> Dann sind dir aber schon eine Menge gefakter Zeugnisse untergekommen!

Einen Stempel zu faken ist ja auch keine grosse Sache: Firmenlogo von 
der Webseite klauen und daraus bei einem xbeliebigen Stempelhersteller 
für 20 EUR einen Stempel machen lassen.

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