Wie ist das auf der Welt - kann man mich vor Gericht ziehen, weil ich
ein unveröffentlichtes Datenformat veröffentliche?
Es ist keinerlei Verschlüsselung im Spiel, es wurde keine Software
disassembliert, ich habe nichts aufgeschraubt.
Wo kann man sich da informieren?
Naja wenn man es einfach auf Flugblätter schreibt und die dann heimlich
nachts (mit Zorro Maske natürlich) bei Informatikern in die Briefkästen
wirft....
Die Frage ist doch ein wenig zu delikat, um sie in einem technischen
Forum zu beantworten. Du wirst sicherlich verschiedende
Rechtsinterpretationen bekommen, aber stärker als mit "was-wäre-wenn"
Betrachtung würde ich diese Interpretationen an deiner Stelle nicht
belasten.
Meiner Meinung nach kann man sich mit einem solchen Verhalten
Schadensersatzpflichtig machen.
>Wie ist das auf der Welt
Huch, das habe ich überlesen, das macht die Frage ja noch
wissenschaftlicher!
>Wo kann man sich da informieren?
Bei einer Anwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht.
>kann man mich vor Gericht ziehen, weil ich>ein unveröffentlichtes Datenformat veröffentliche?
Ja, kann man, wenn dich dein Arbeitsvertrag zur Schweigepflicht
verpflichtet hat.
>Ach so: es ist natürlich so, dass ich das Format entschlüsselt habe.
DANN ist es natürlich ganz einfach. Wenn du es veröffentlichst, können
die dich Strafrechtlich belangen^^.
:-)
Alles ist irgendwie als Information kodiert, ein Bit, ein Byte, eine
Datei. Sag mir, was der korrekte Begriff ist, wenn ich aus einem Byte
einen Buchstaben mache gemäß ASCII..
Ist das alte/neue .doc Format öffentlich? Wie hat OOO.org das
'entschlüsselt'? Haben die es veröffentlicht? Sind die von Microsoft vor
Gericht 'geholt' worden?
Ich meine, es geht ja nur um das Format, ist ja nicht so, dass ich aus
deren Programm irgendwelche Libraries extrahieren und verkaufen will. Es
ist auch nicht so, dass die Firma von ihren Dateien bzw. vom Format
lebt.
Eine sehr interesannte Frage.. beschäftigt mich auch gerade...
Ich bastel zur Zeit an nem Programm, das eine solche Datei schreiben und
verändern kann. Eine Editierfunktion, die das Orginalprogramm nicht
bietet. Aber mit den veränderten Daten, kann man ohne das
Orginalprogramm nichts anfangen (ist eine Maschinensteuerung für eine
Sondermaschine). Wirklich veröffentlichen ist nicht angesagt, da die
ganze Sache doch sehr speziell ist, aber evlt. können andere die
ebenfalls von der Firma ähnliche Steuerungen einsetzten, etwas damit
anfangen. Die Herstellerfirma kocht ja auch nur mit Wasser.
Wie schauts den da aus?
Im Netz findet sich z.B. die Beschreibung eines modifizierten I²C-Bus,
wie er von Opel u.a. zur Ansteuerung des Radio-Displays verwendet wird.
Den genauen Aufbau des Protokolls hat ein Informatiker in seiner
Freizeit 'entschlüsselt', weil er das Display für eigene Zwecken nutzen
wollte. Wüßte jetzt nicht, daß der Typ schonmal von Opel verklagt wurde,
aber das will nix heißen. Vielleicht ist Opel einfach nur nett,
vielleicht haben Sie es noch nicht entdeckt, vielleicht....
Wenn du ein fremdes Format entschlüsselt hast, so kannst du es
veröffentlichen. Du darfst bloss kein Programm anbieten, welches in der
Lage ist, dieses Format "auf der Festplatte" zu modifizieren. Im
Ramspeicher darfst du aber patchen solange das Programm nicht
kommerziell ist.
Wenn du an der Entwicklung nicht beteiligt warst, es sich um kein
Firmendatenblatt handelt und du keinen geldwerten Vorteil aus der
Veröffentlichung ziehst, so kannst du es unter Garantieausschluss und
als Meinungsmutmassung veröffentlichen. Eventuell kannst du damit auch
Geld verdienen, das weiss ich aber nicht so genau. (Möglicherweise wirst
du dann Nachweise erbringen müssen, woher die Menge der Informationen
stammt oder ob du zeitlich in der Lage warst, die Analysen selbst
durchzuführen.)
Mikkisoft hat NTFS auch nicht veröffentlicht und Linux liest und
schreibt es mittlerweile. Offenen Quellcode zähle ich als
Veröffentlichung. Wenn du also bei der Erarbeitung deines Programms
keine in Deutschland (oder wo du halt herkommst) gültigen Gesetze
übertreten hast, sehe ich keine Probleme.