Hallo, angenommen ich habe in meinem Leben schon einige Jahre bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet und dazwischen immer wieder mal Phasen der Arbeitslosigkeit gehabt (keine Langzeitarbeitslosigkeit, aber so Lücken von einigen Monaten)...wie formuliert man so etwas im Lebenslauf? Soll man da tatsächlich penibel jeden Zeitraum chronologisch erwähnen, auch wenn es mehr als 5 sind? Oder darf man lapidar darauf hinweisen, dass alle Lücken im Bereich "Berufstätigkeit" der hoffnungsvollen Suche nach Arbeit dienten? Was man auf der Suche nach Informationen im Internet so alles findet, ist wirklich erstaunlich: http://www.kanzlei-hoenig.info/wp-content/uploads/2008/07/bewerbung.pdf Was meint ihr, ist das "Ding" echt?
Die Rechtschreibfehler sind gekünstelt und nicht konsistent. Sie
entsprechen nicht dem, was jemand schreibt, der "schreibt wie man
spricht".
Person 1 ist angeblich in nahezu jugendlichem Alter (Heranwachsender) zu
>2 Jahren wegen KV verurteilt worden, was so gut wie ausgeschlossen ist.
Er brächte dazu eine Vorstrafe >6Mon oder er müsste >21 sein und es
müsste ein schwere KV gewesen sein.
Der Seitenbetreiber (Kanzlei ???) sollte sich fragen lassen, wieso er
sowas ins Netz stellt.
Hab kürzlich gelesen, dass man "Lücken" durch Recherchetätigkeit oder sowas auffüllen soll ;)
Lücken im Lebenslauf sind niemals gut und sollten keinesfalls "lapidar" abgehandelt werden. Da solltest du penibel sein ;)
Quatsch. Ein paar Monate sind völlig in Ordnung. Bist Du ein freier Mensch oder ein Sklave?
Jeder is Sklave im Weitesten Sinn, aber darum ging es hier nicht. Spätestens beim Bewerbungsgespräch wird man gefragt werden was da nun war. Es heist ja Lebenslauf und nicht "kurzer grober Überblick"
Vorsicht, die Frage nach Lebenslauf-Lücken kann auch als grober Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz gedeutet werden. Der Arbeitgeber hat sich nach strenger Gesetzesauslegung nur für die Beschäftigungen und Erfahrungen im LL zu interessieren. Hier ist unter anderem geregelt das ein Bewerber wegen Arbeitslosigkeit nicht benachteiligt werden darf und das Beste, der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht NICHT gegen dieses Gesetz verstoßen zu haben. Von Schmerzensgeldzahlungen bis 500 Euro hab ich schon gehört. Gestern hatte ich bei einer Firma angefragt ob die mich privat beliefern (Grund war ein Mindestumsatz der mich gestört hat). Anstatt einer positiven Antwort bekam ich heute einen Anruf von einem betriebsinternen Personaler (Headhunter) der mich anwerben wollte für eine vakante Stelle. In diesem Gespräch war vom Personaler neben anderen Themen auch die Frage nach dem Alter gestellt worden was unzulässig nach dem AGG ist. Scheinbar lernen die nichts dazu oder ignorieren das Gesetz einfach. Hab abgelehnt weil die mir keine Einkaufsmöglichkeit ohne Mindestumsatz geboten haben. Die ganze Mühe war für die Katz. Wenn die nicht wollen, will ich auch nicht. Jeder sollte sich mal mit dem Gesetz beschäftigen und gegebenenfalls mal andeuten das die eine oder andere Frage unzulässig ist. Wenn der Gesprächspartner das nicht einsieht ist eine Anstellung ohnehin nicht ratsam, weil das im Job munter so weiter geht.
Schildkröte wrote:
> Was meint ihr, ist das "Ding" echt?
Warum nicht? Koennte schon echt sein.
Lücken sind Normal. Nach Schule durfte ich erstmal 4-5 Monate auf den Zivibeginn warten. Oder die hätten mich aus dem Studium rausgeholt.
Solche Lücken sind keine Lücken! Die Schule geht nun mal nur bis zum Sommer- offiziell startet das Studium im Oktober, ergo hast Du Zeit, in der Du formell nicht arbeitest, oder lernst (wobei zu empfehlen wäre, dort eine Bildungsreise oder eine Vorseminar zu machen oder hinzuschreiben) Lücken im Lebenslauf bedeutet etwas ganz anderes! Man hat schlicht einfach eine Zeitspanne nicht angegeben und der Personaler fragt sich , was da war. Im obigen Beispiel ist es natürlich wieder Wurscht, weil er denken kann. Wenn man aber im Juli das Abi hat und erst zum Sommersemester im April anfängt, zu studieren, ist das nicht logisch und bedarf einer Erklärung. Ein anderes Beispiel wäre Studienende / Pause und Bundeswehrdienst, die nicht angrenzen. Wenn einer im Sept mit der FH fertig ist und dann nicht im Okt gleich zum Bund geht. Man sollte einfach schreiben : "3 Monate frei, wegen vorzeitigem Studienende und verzögerter Einberufung" oder man baut eine Krankheit ein. Oder : "MAN SCHRIBT EINFACH DEN WAHREN GRUND HIN" ! Das klingt am ehrlichsten. Ein Bekannter ist nach dem Abi erst mal ein halbes Jahr druch die Staaten getourt. >In diesem Gespräch war vom Personaler neben anderen Themen auch die >Frage nach dem Alter gestellt worden
>In diesem Gespräch war vom Personaler neben anderen Themen auch die >Frage nach dem Alter gestellt worden was unzulässig nach dem AGG ist. Mumpitz, der Personaler darf schon nach dem Alter fragen. Unzulässig ist nur, einen Bewerber wegen seines Alters nicht einzustellen. Kleiner aber feiner Unterschied.
>oder man baut eine Krankheit ein.
Das sollte man nicht ohne Not tun. Ein Ehrenamt oder ein Selbststudium
mit belegbaren Ergebnis kommen da besser. Auch eine längere Auslandreise
ist nicht verkehrt. Jedoch sollte man sich das gut überlegen. Wenn sie
unnmittelbar vor einer Bewerbung liegt, könnte das "Arbeitsgewöhntheit"
in Frage stellen.
Aus einer Arbeitspause herraus scheinen Einstellungen besonders
schwierig. Wenn man dagegen wieder Fuß gefasst hat, sind länger
zurückliegende Lücken eher irrelevant und lassen sich auch leicht
vertreten, da man ja bewiesen hat immer wieder aufzustehen.
Interessanter gestalltet sich jedoch die Aantwort auf die Frage nach der
Begründung für einen Wechsel, dabei sowohl des Aktuellen, als auch
zurückliegender.
Entlassungen durch den Arbeitgeber insbesondere des Letzten sind eine
besonders Delikate Angelegenheit und man sollte ihnen steets
zuvorkommen.
Es sei denn man braucht sich selbst nicht zu belasten. (Insolvenz des
Arbeitgebers, ausgefallenen lohnzahlungen, betriebsbedingt mit
Wiederbeschäftigungsangebot bei allfälliger Möglichkeit)
Warum beten wir Arbeitgeber eigentlich nicht an? Zur Vergöttlichung ist es nur noch ein kleiner Schritt. Und gefallen würde es dehnen auch.
Mach ich bestimmt nicht, aber ich überlege mir wohl wie, ich den Job bekomme den ich will und ob ich ihn immer noch will, wenn ich den Arbeitgeber etwas kennegelernt habe.
Hallo, Meint ihr, dass eine arbeitsfreie Zeit von 7 Monaten nach dem Studium problematisch bei späteren Bewerbungen sein kann?
kommt drauf an was Du währenddessen anderes gemacht hast und bei welcher Firma Du Dich bewirbst - aber allgemein: Ja!
das kommt darauf an wie lange und wie oft ;-) und wann man sich diese Pause gönnte.
Im Lebenslauf sind Lücken von (GANZ WENIGEN) Monaten doch nicht schlimm. Schreib gar nichts hin also z.B. Jan. 2009 - heute bliblablu Febr. 2004 - Okt. 2006 blabla Wenn das überhaupt auffällt oder interessiert, wird das an einem Vorstellungsgespräch schon gefragt. Aber es sieht definitiv scheisse aus wenn du nach jeder Tätigkeit reinschreibst: 3 Monate arbeitslos!
Luecken im Lebenslauf ? Weshalb soll man nahtlos bis zur Pensionierung durcharbeiten ? Wegen der paar mickrigen Kroeten ? Sonst noch was ? Irgendwann muss man die Geschichten, die es sich lohnt den Enkeln zu erzaehlen auch erleben. Ein schlecht bezahlter Job gibt zuwenig Stories her. Ist doch so.
so auch nicht wrote: > Luecken im Lebenslauf ? Weshalb soll man nahtlos bis zur Pensionierung > durcharbeiten ? Wegen der paar mickrigen Kroeten ? Sonst noch was ? > Irgendwann muss man die Geschichten, die es sich lohnt den Enkeln zu > erzaehlen auch erleben. Ein schlecht bezahlter Job gibt zuwenig Stories > her. Ist doch so. Sehe ich genauso. Kein Interesse daran Zeit meines Lebens Hampelkasper der Industrie zu sein, auch wenn manche weltfremde BWLer glauben in ihrer goettlichkeit dies verlangen zu koennen. Ich arbeite, um zu leben. Nicht umgekehrt.
Da muss ich dem Linuxgeek und so auch nicht zustimmen. Seid Euch mal Eures Satus bewusst: Ihr seid Ingenieure, keine Lemminge.
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