Hallo, ich habe im Amateurfunkgesetz gelesen, dass Funkamateure Klasse E Laserlinks bis Klasse 2 und 2M bauen und betreiben dürfen, Klasse A Funkamateure dürfen auch bis Klasse 3R und 3B. Wie ist das aber als nicht Funkamateur? Muss man sich beim Laserlinkselbstbau auch an die restlichen Amateurfunkbestimmungen halten? - also Rufzeichenübermittlung, keine gewerblichen, verchlüsselten Inhalte? Wo darf ich denn Drahtlosdatenzeug selbstbasteln, ohne es anzumelden und trotzdem frei nutzen (verschlüsseln, gewerblich)?
Hannes wrote:
> Gibt doch nur noch eine Lizenzklasse
Aber nur hier im Off-Topic-Forum. In der realen DL-Welt sind es
zwei (in der realen W-Welt drei).
Ich seh schon auf was es hinaus läuft - Jetzt wird über Lizenzklassen diskutiert und kein geht auf meine Fragen ein - schade.
es muss da noch andere regelungen geben .... unser wohnheim betreibt einen laserlink über 800M ... keiner von uns ist funk amateur... allerdings sind es fertig zugelassene geräte .... kommt ab beiden seiten 155 MBit ATM raus ;)
Bei einem Wohnheim, trägt natürlich der Betreiber die Verantwortung. Dem einzelnen Bewohner kann es völlig egal sein, wie die Netzanbindung technisch realisiert ist und er (der Bewohner) braucht deshalb auch keine Lizenz. Fast alle heutzutage installierten kommerziellen Systeme benutzen nur Laserklasse 1M, wie man auch mit google leicht rausfindet.
Interessantes Thema. Darf ich als Privatperson einen grünen 20mW Laserstrahl (CW, keine Informationsübertragung, nur zur Verschönerung des Herbstnebels) in den Himmel schicken?
Stefan Helmert wrote: > ich habe im Amateurfunkgesetz gelesen, dass Funkamateure Klasse E > Laserlinks bis Klasse 2 und 2M bauen und betreiben dürfen, Klasse A > Funkamateure dürfen auch bis Klasse 3R und 3B. Wo hast du das eigentlich genau gelesen? Ich finde weder im AFuG noch in der AFuV irgendeine derartige Erwähnung. Die AFuV enthält die Bemerkung: "Die Frequenzbereiche 444 – 453 GHz, 510 – 546 GHz, 711 – 730 GHz, 909 – 926 GHz, 945 – 951 GHz und Frequenzen oberhalb von 956 GHz können durch den Amateurfunkdienst genutzt werden. Die Nutzungsbedingungen werden durch die Regulierungsbehörde festgelegt und in ihrem Amtsblatt veröffentlicht." Wir reden hier aber von Frequenzen oberhalb 300 THz.
Ah, gefunden: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/1317.pdf Dort steht auch der Hinweis auf die DIN EN 60825-1 als zu Grunde liegende Norm. Diese sollte dann wohl auch deine Frage beantworten.
Ich schieb das mal ins HF-Forum. Irgendwie ,,Hochfrequenz'' ist es ja ohnehin, vielleicht gibt's ja unter den hier mitlesenden OMs jemanden, der jemanden kennt, der sich damit schon einmal befasst hat. Letztlich ist ja auch für die Nutzung durch Funkamateure die eingehende Kenntnis und Anwendung der genannten Norm unumgänglich.
@gast da ich der stellvertretende vorsitzende des vereins bin der das ding betreibt betrifft es mich sehr wohl ;)
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