Forum: Offtopic Videoüberwachung von Zimmer benötigt!


von joeer (Gast)


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Ich bin mir ziehmlich sicher das mein Vermieter bei mir nun schon 
mindestens zweimal im Zimmer rumgeschnüffelt hat! Weshalb auch immer!!
Nun habe ich jedoch keine beweise und wollte fragen was die billigste 
möglichkeit ist dies mit einer Kamera zu beweisen!
Die Kamera darf natürlich nur aufnehmen wenn jemand in das Zimmer 
kommt(benötige also einen Sensor)
Nun würde mich interessieren was ihr denkt das es kostet so etwas zu 
basteln oder zu kaufen!
Sollte natürlcih möglichst billig sein!
Elektronik-grundlagen sind vorhanden!
Sorry wegen der schlechten Sprache! (Bin aus Kanada)

von Gast (Gast)


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PC + Webcam ist das einfachste.

von Gast (Gast)


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>Die Kamera darf natürlich nur aufnehmen wenn jemand in das Zimmer
>kommt(benötige also einen Sensor)
Geht mit jeder Cam, muss die Software können :) Weiß jetzt nciht, wie 
diese hieß...

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Billiger ist ein anderer Schließzylinder für die Tür.

von Klaus (Gast)


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@joeer: Deine Ausrufezeichentaste hängt schon wieder fest...

von Thilo M. (Gast)


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Ich kenne die Preise nicht, aber die Software dieser Firma ist prima:
http://www.ibtvideosystems.com/

von Tilo (Gast)


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solche Softwarre gibt es seit Jahren als Shareware (hatte das selbe 
Thema auch mal). Man kann dort meistens einstellen, ab welcher 
Bildänderung eine Aufnahme beginnen soll.

Hast du schonmal versucht mit dem Vermieter zu sprechen? Ich würde ihm 
klar machen, dass du den Verdacht hast, dass er drinnen war und ihm 
indirekt zu verstehen geben, dass so etwas wegen Hausfiredensbruch 
angezeigt werden kann. Der Vermieter hat ausser bei Gefahr in Verzug 
nicht das Recht, die Wohung zu betreten.

Je nach deinem persönlichen Verhältnis zu ihm musst du wissen, was du 
machst.

Ein anderer Schließzylinder ist die beste Idee. Sollte er dich deswegen 
ansprechen, hast du bereits ein Geständnis.

von Gast (Gast)


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Vielleicht wohn er in einer WG und hat ganz einfach nur ein Zimmer, habt 
ihr daran gedacht?

Hier ein Beispiel zu solcher Software:
http://www.heise.de/software/download/1_more_webcam/23119

Such mal bei heise nach Webcam, da wirst du auch bestimmt was 
kostenloses finden.

von Markus (Gast)


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Oder bei Reichelt:

http://www.reichelt.de/?;ACTION=3;LA=4;GROUP=H54;GROUPID=3489;ARTICLE=71004;START=0;SORT=preis;OFFSET=16;SID=25FYrcWKwQARkAAGfadfUb8c14190d8de797481fbb858c5258300

ArtikelNr: TV 8910
... Falls der Link nicht geht.

Es gibt auch ein einfaches kleines Gerät, mit Kamera und Speicherkarte, 
kenne aber die Bestellnummer gerade nicht mehr.

von Gast (Gast)


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Hab die Software gefunden, ist sogar kostenlos: CamAlert
Ma gucken, was meine Freundin so treibt, wenn ich eine rauchen gehe :)

von joeer (Gast)


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Die Sache ist folgendermassen!
Ich hab im Mietvertrag vereinbart das ich bis Apri 2008 mindestens in 
der Wohnung bleibe! (auser wenn ein triftiger Grund vorliegt!)
Nun will ich zu meiner Freundin ziehen ! Der Vermieter stellt sich 
einwenig dumm an!
Könnte ich nun nachweißen das er in meiner Wohnung war wäre das 
Mietverhältniss ohne Probleme zu kündigen!

von HildeK (Gast)


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> ... vereinbart das ich bis Apri 2008 mindestens in
>der Wohnung bleibe
Wo ist das Problem - wir haben doch schon Oktober 2008!

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> Ich hab im Mietvertrag vereinbart das ich bis Apri 2008 mindestens in
> der Wohnung bleibe!

Ich nehme an du meinst 2009, sonst macht es keinen Sinn. Verträge sind 
erst mal bindend. Hasst du vielleicht einen Zeitmietvertag mit 
Mindestmiet-Dauer?

> (auser wenn ein triftiger Grund vorliegt!)
> Nun will ich zu meiner Freundin ziehen !

sind denn die wichtigen Gründe genauer aufgeführt, welche einen 
verkürzten Auszug begründen? Oder ist das nur pauschal benannt? Dann ist 
es Auslegungssache, und da können duchaus unterschiedliche Meinungen 
auftreten.

> Der Vermieter stellt sich einwenig dumm an!

Worin? In der Auslegung dessen was ein wichtiger Grund ist? Er wird 
seine Meinung dazu haben, und du deine. Das könntest du zur Not vor 
Gericht klären, aber bis da dein Prozess durch ist ist es mindestens 
April 2009

> Könnte ich nun nachweißen das er in meiner Wohnung war wäre das
> Mietverhältniss ohne Probleme zu kündigen!

Steht das in deinem Mietvertrag? Ansonsten gelten hier in Deutschland 
die Rechte des BGB (bürgerliche Gesetzbuch). Für eine fristlose 
Kündigung muß demnach massive "Gefahr in Verzug" sein, z.B. extreme 
Gesundheitsgefährdung etc. Das liegt hier aber nicht vor, bei "zur 
Freundin ziehen" sowieso nicht, und bei "Hausfriedensbruch durch 
unerlaubtes Betreten der Wohnung" mußt du bgerichtsverwertbare Beweise 
bringen. Und eine selbst zusammen gebastelte PC-shareware Lösung wird 
dir vor Gericht um die Ohren geklatscht werden, und du bleibst nicht nur 
auf den Gerichtskosten hängen, sondern auch noch auf den Anwaltskosten 
der gegnerischen Seite (sie können dann auch noch mal ordentlich hoch 
sein)

Gib mal in dem Gerichtskostenrechner 
http://www.koenig-dey.de/rvg-rechner einen Streitwert 
("Gegenstandswert") von 3-6 Monatsmieten warm ein (zum Beispiel 1500 
EUR), dann mach mal das Häkchen bei "1. Instanz", und lass dich 
überraschen was das kostet zu prozessieren. Da solltest du dir deiner 
Sache sehr sicher sein, daß du das gewinnst, oder eine 
Rechtsschutzversicherung haben, der du das plausibel machen kannst.

Einfacher und preiswerter ist es, das Schloß auszutauschen, den Vermiert 
zu kontaktieren und GANZ GANZ NETT mit ihm zu sein, und ihn fragen, ob 
du ihm bei der Wohnungsbesichtigung unterstützen kannst. Vielleicht 
wollte er nur schauen was zu machen ist, wenn die Wohnung zum 01.01.2009 
neu vermietet würde. Dabei kannst du ihm unterstützen, indem du z.B. 
einen NAchmieter suchst und präsentierst. Es besteht jedoch keine 
Pflicht des Vermieters, darauf einzugehen.

von Alex (Gast)


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@Joeer

Zur Kamera.


Eine doch recht preiswerte und mit wenig Aufwand verbundene Möglichkeit 
wäre die "Flycam One" für rund 50-60 Euro je nach Anbieter.

Die ist winzig, hat nen Bewegungsmelder, zeichnet auf SD-Karte auf und 
macht je nach Wunsch Bilder oder Videos (Mit und ohne Ton)
Über USB kann man dann die Bilder auslesen bzw. die SD-Karte in den 
PC-Stecken.



Zum Problem

Auch wenn es vielleicht teurer ist würde ich wie Rufus raten das Schloss 
zu wechseln.
Wo keine Gelegenheit da keine "Täter"

von Gast (Gast)


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> Und eine selbst zusammen gebastelte PC-shareware Lösung wird
> dir vor Gericht um die Ohren geklatscht werden

Blödsinn. Ein Film ist ein Film, egal ob von Shareware-Lösung 
aufgenommen oder nicht.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> Auch wenn es vielleicht teurer ist

Zylinder-Steckschloss mit 3 Schlüsseln: 8 EUR (Knauber Baumarkt, ABUS 
"preiswert" Produktline ohne Abus-Markenname drauf)

Weitere Nachmach-Ersatz-Schlüssel: pro Stück 4 EUR (Obi Baumarkt)


wo ist das teuer(er) ???????

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> Blödsinn. Ein Film ist ein Film, egal ob von Shareware-Lösung
> aufgenommen oder nicht.

Deine Aussage ist Blödsinn. Es geht nicht um die Vidoequalität an sich.
Es wird dir um die Ohren gehauen werden, weil es nicht 
gerichtsverwertbar ist. Du kannst das auch mit einer professionellen 
Studio-Kamera mit HDTV in 100 Hz Technik aufnehmen, das ist genau so 
wertlos vor Gericht.

von Gast2 (Gast)


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Ach? Was wäre denn dann deiner Meinung nach gerichtsverwertbar?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> Ach? Was wäre denn dann deiner Meinung nach gerichtsverwertbar?

Wenns um konkrete Auslegungen geht, dann wird dir das der Anwalt deines 
Vertrauens in einer 100 EUR Beratungsstunde erzählen. Preiswerter gehts 
beim Gespräch beim Haus- und Grundverein, da kann man mehrmals für den 
JAhresbeitrag um Beratungs-Termine anfragen.

Ganz praktische kostenlose Tips bekommt man auch von diversen 
Juristen-Foren, z.B. www.jurathek.de

von Gast (Gast)


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Red doch nicht um den heißen Brei herum. Was ist an der Videoaufnahme 
per Shareware nicht gerichtsverwertbar? Ist es nicht erlaubt seine 
eigene Wohnung videozuüberwachen?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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da ich kein Jurist bin, kann ich dir deine Fragen nicht abschließend 
beantworten. Stelle sie doch einfach in dem benannten Juristenforum, da 
gibt es geeignete Menschen die über sowas gerne diskutieren.

von Wasser (Gast)


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>Es wird dir um die Ohren gehauen werden, weil es nicht
>gerichtsverwertbar ist.

Ich kenn mich da zwar nicht aus aber wenn jemand in meine Bude einbricht 
umd meine Cam nimmt das auf wird der Richter wohl schwer sagen können 
der Einbrecher bekommt keine Strafe weil er nur aufgrund meiner Bilder 
verhaftet wurde ! In jedem Supermarkt an jedem Bahnhof und jeder Bank 
sind heute Cam wenn die alle nicht verwertbar wären warum machen die das 
dann ?

von 123456789 (Gast)


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motion kann das alles und noch viel mehr .... etwas mehr komfort bietet 
zoneminder beides open source

von Alex (Gast)


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>wo ist das teuer(er) ???????

Ich zitiere mich mal selber.

>Auch wenn es vielleicht teurer ist....

Die Betonung liegt auf "Vielleicht"

Dabei habe ich berücksichtigt das nicht jeder selber ein Schloss 
wechseln kann auch wenn es wirklich nicht komplex ist.
Der entsprechende Dienst kostet dann ja schließlich auch eine 
"Kleinigkeit".

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> In jedem Supermarkt an jedem Bahnhof und jeder Bank sind heute Cam
> wenn die alle nicht verwertbar wären warum machen die das dann ?

kennst du google oder wikipedia? dort wird der Begriff 
"gerichtsverwertbar" umfangreich diskutiert, und kann erschöpfend deine 
Frage beantworten.

z.B.
https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=44027

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> Der entsprechende Dienst kostet dann ja schließlich auch eine
> "Kleinigkeit".

Jau, eine M4 Schraube mit dem Schraubenzieher rauszudrehen ist wirklich 
was, was mächtig kompliziert ist (vor allen Dingen von jemanden, der 
sich selbst eine Kamera-Lösung basteln möchte [ ...Nun würde mich 
interessieren was ihr denkt das es kostet so etwas zu basteln ]). Man 
sollte vielleicht einen M4-Spezialisten ermitteln und aus Kanada 
einfliegen lassen.

Allein schon die Frage, in welche Richtung man den Schraubendreher 
drehen muß gibt schon RAum für mindestens 2 
Entscheidungsmöglichkeiten...... Und überhaupt: Haben die denn in Kanada 
metrische Schrauben? Oder sind es auch irgendwie 5/71-stel des 
Schuhmaßes eines verstorbenen Königs? Dann wirds ja noch komplizierter, 
einen Zoll-Schraubendreher zu finden!

von Dieter (Gast)


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@joeer: es gibt auch noch andere Satzzeichen als das 
Ausrufezeichen!!!!!!

von A. F. (artur-f) Benutzerseite


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Natürlich sind diese Bilder verwertbar, da man es ganz zufällig 
aufgenommen hat :)
Zu einer Verhandlung wird es nicht kommen müssen, der Vermieter wird 
dich nach so einer peinlichen Situation gehen lassen.

von Gast (Gast)


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>Natürlich sind diese Bilder verwertbar, da man es ganz zufällig
>aufgenommen hat :)

Irrtum. Da die Bilder mit der eigenen Hardware (PC) entstanden sind, 
könnten sie auch gefälscht sein. Daher wird es schwer diese Bilder vor 
Gericht verwenden zu dürfen. Gerichtverwertbare Bilder dürfte ein 
qualifizierter Dritter anfertigen können, also eine Detektei o.Ä. mit 
gutem Leumund.

von Bierdeckelsammler (Gast)


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WENN nur zu prüfen ist, ob jemand die Tür geöffnet hat, braucht man 
keine Kamera.

Es reicht z.B. einen Bierdeckel 17 cm vom Rand in die Tür zu klemmen.
Wenn zufällig jemand die Tür öffnet fällt der Deckel herunter.

http://www.bierdeckelsammler.net/deu_brauerei_list.htm

von Alex (Gast)


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>Jau, eine M4 Schraube mit dem Schraubenzieher rauszudrehen ist wirklich
>was, was mächtig kompliziert ist ....usw.



Ein Fertiggerät zu bedienen und eine Schloss zu wechseln ist für einige 
Menschen eben was ganz unterschiedliches.

Meine Mutter (Längst in Rente) bedient den Videorekorder (Erst VHS, 
jetzt HD) ganz selbstverständlich aber für den Birnenwechsel der 
Küchen-Wandlampe (Hängt in Augenhöhe also nix kompliziertes) darf ich 
dann ran.


Du kannst also sarkastisch werden wie du willst aber es ändert nichts an 
den Gegebenheiten des Lebens. ;)

von Gast2 (Gast)


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>>Natürlich sind diese Bilder verwertbar, da man es ganz zufällig
>>aufgenommen hat :)
>
> Irrtum. Da die Bilder mit der eigenen Hardware (PC) entstanden sind,
> könnten sie auch gefälscht sein.

Und die Quelle dazu ist: ______________________

von daniel (Gast)


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> Irrtum. Da die Bilder mit der eigenen Hardware (PC) entstanden sind,
> könnten sie auch gefälscht sein.

und wenn die Bilder nicht auf der eigenen Hardware entstanden sind,
dann sind sie natürlich echt.

das ist eine seltsame Logik.

von juppi (Gast)


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Jeder hat hier eine Meinung, aber welche ist Rechtens?


z.B.
Ich habe auf meinen Grundstück auch keine Fallen, sondern Baugruben.
Reissleinen sind Absperrseile.
usw.
Gruß

von Markus (Gast)


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Und warum darfst Du die Birne deiner Mutter wechseln?

Ganz einfach: damit Du dich bei deiner Mutti mal wieder blicken lässt...

von Timbo (Gast)


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So ein Blödsinn, wieso sollten selbstgemacht Bilder nicht rechtmäßig 
sein? Das ist ja lächerlich³! Das würde bedeuten, dass kein Spritdieb 
mehr von einer Tankstelle bestraft werden könnte, noch dass ein 
Bankräuber eingelocht werden könnte. Das sind auch alles selbstgemachte 
Bilder. Und wie bitte wollt ihr ein Video dass Deinen Vermieter in der 
Wohnung zeigt manipulieren? Eine solche Manipulation müsste erstmal 
wahrscheinlich sein, bevor ein Gericht das Video deswegen ablehnt. Nur: 
was soll man mit dem Video? Ein Verfahren dauert länger als alles 
andere. Du kannst Dir aber einen Nachmieter suchen und der Vermieter 
muss dann unter Umständen diesen, sofern akzeptabel, nehmen.

von Ich (Gast)


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Schreib an die Tür "Achtung Video Überwacht" dann haben die es auch 
gewusst das sie gefilmt werden.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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> Du kannst Dir aber einen Nachmieter suchen und der Vermieter
> muss dann unter Umständen diesen, sofern akzeptabel, nehmen.

das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, daß ein Vermieter einen 
gestellten Machmieter nehmen muss. Die regelmäßig verwendeten 
Formular-Mietverträge kennen sowas nicht. Möglicherweise ist das als 
individuelle Zusatzregelung im Mietvertrag aufgeführt, das wäre aber 
sehr selten.

Müssen muß nur, das das Vertragsverhältnis und Kündigungsfristen 
eingehalten werden (von beiden Seiten). Alles andere beruht auf 
gegenseitiges Einvernehmen.

von Alex (Gast)


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>Und warum darfst Du die Birne deiner Mutter wechseln?

>Ganz einfach: damit Du dich bei deiner Mutti mal wieder blicken lässt...


Da liegst du mit deiner Vermutung daneben.
Ich bin im Schnitt jeden 3. Tag dort.


Es gibt Menschen die Fahren Auto aber können (Wollen) nicht Tanken und 
suchen dafür sogar eine Tanke mit Bedienung auf.
wir brauchen also nicht um das "Warum" diskutieren sondern nur gegebene 
Tatsachen akzeptieren.

Der Trick besteht übrigens darin einfach die Gewohnheiten anderer Leute 
zu akzeptieren ;)

von Gast (Gast)


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Timbo,

lächerlich sind hier nur Deine Ausdrucksweise und Deine arroganten 
Komentare. Ich vermute Du bist in Neufünfland zur Welt gekommen?

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