Also ich hab einen großen Teil der Forenbeiträge zum Thema "Elektronik
verkaufen", WEEE, ElektroG gelesen und irgendwie beschleicht mich das
Gefühl, dass vieles vom Lamentiere nicht ganz begründet ist.
Gucken wir uns mal §2 vom ElektroG an:
(1) 1 Dieses Gesetz gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter
die folgenden Kategorien fallen, sofern sie nicht Teil eines anderen
Gerätes sind, das nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt:
1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester
industrieller Großwerkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte.
Also, wenn ich das richtig sehe, dann muss ich für...
- mein selbstbastel-Oszilloskop
- die Brushless-Motor-Platine
- mein esoterisches LED-Lauflicht
- und einem Großteil von den zum Verkauf diskutierten Eigenentwicklungen
in diesen Foren
...mich um das WEEE und dem abgeleiteten ElektroG überhaupt nicht
kümmern!
Oder sieht das jemand anders?
Eine genaue Definition der Punkte 2, 3, 7 (Freizeit), 9 (Ist Ozsilloskop
ein Kontrollinstrument?) wäre natürlich hilfreich...
Gruß,
Wolfi
Also ich würde mal grob sagen dein Oszi fällt grob gesehen unter die
Kathegorien 2., 6. und 9. deine Motorreglung je nach Verwendung unter 6.
oder 7. deine Eso-Leuchte unter 4., (5.) oder 7.. Die Frage ist wie legt
man die Bereiche aus! Aber im prinzi ist deine euchte zur Unterhaltung /
Entspannung also Freizeit. Das nur als Denkanstoß. Ich weiß leider
selbst nicht wie es genau ausgelegt wird.
Gruß ErgoProxy
Ich habe weiter gesucht: Eine längere Liste betroffener Geräte ist hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/anhang_i_33.html
Dabei v.a. interessant für dieses Forum:
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
* Sonstige Produkte und Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung,
Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen
Mitteln
* Benutzerendgeräte und -systeme [was auch immer das sein mag]
* Sonstige Produkte oder Geräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder
sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln
Beleuchtungskörper
* Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder
Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in
Haushalten
Überwachungs- und Kontrollinstrumente
* Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor
Wolfi
Ich habe mir das mal vor längerer Zeit mal angesehen und als Ergebnis
bleibt festzuhalten, daß alles unter WEEE fällt, es sei denn, es handelt
sich um bestimmte Medizinprodukte oder um Geräteteile, die nicht direkt
vom Endverbraucher in Betrieb zu nehmen sind, z.B. Bausätze,
teilbestückte Leiterplatten und ähnliches. Deine Motor-Platine muß ja
erst noch mit Außenverdrahtung und die zu steuernden Motoren versehen
werden, da muß sicherlich auch noch gelötet werden --> Bausatz/Bauteil,
damit kein WEEE. Oszilloskop ist gleich benutzbar --> WEEE, z.B.
Werkzeug/Laborgerät. LED-Lauflicht, Batterie rein und es blinkt -->
WEEE, Beleuchtungskörper oder Spielzeug. Das gilt natürlich nur, wenn du
den Kram in Verkehr bringst. Solange du das Zeug nicht verkaufst,
sondern nur irgendwann selbst entsorgst, ist natürlich keine
WEEE-Anmeldung notwendig.
Gruß
Jadeclaw.
Solange selbst (fast) milliardenschwere Konzerne (z.B. KSB, Wilo,
Grundfos) nichtmal angemeldet sind - und ganz zu schweigen, ob deren
Geräte überhaupt die WEEE erfüllen - macht euch mal wegen Geräten, die
für den Eigenbedarf gebaut wurden keinen Kopf.
Aus Beppos Meldung könnte man herauslesen, dass sich die aufgeführten
Firmen nicht gemäß ElekroG (=Elektro- und Elektronikgerätegesetz)
verhalten. Als scheinbar logische Konsequenz wird empfohlen, sich
deshalb bei Eigenbaugeräten "keinen Kopf" machen.
Dem möchte ich widersprechen. Es kommt immer darauf an, ob es sich um
ein Elektro- oder Elektronikgerät im Sinne des ElektroG handelt. Diese
Feststellung ist nicht einfach zu treffen und wird gern falsch gemacht.
Eine Heizungspumpe von Wilo enthält z. B. eine Menge Elektronik. Es
handelt sich aber nicht um ein Elektro- oder Elektronikgerät, weil die
Punmpe nicht zur unmittelbaren Nutzung durch den vorgesehenen Endnutzer
vorgesehen ist, d. h. der Endnutzer kann die Pumpe nicht selbst, ohne
Installation durch Fachpersonal, in Betrieb nehmen, und die
erforderliche Verbindungen mit anderen Geräten ist nicht einfach zu
erledigen.
Die Pumpe ist Bestandteil der fest installierten Heizungsanlage, die ein
Gebäudebestandteil ist. Gebäude sich aber keine Elektro- oder
Elektronikgeräte. Deshalb keine WEEE-Anmeldung.
Ähnlich ist das bei Autoradios. Diese sind nicht allein lauffähig. Sie
werden erst nach Einbau in ein KFZ lauffähig. KFZ sind keine Elektro-
oder Elektronikgeräte. Die KFZ-Entsorgung ist in anderen Richtlinien
geregelt. Deshalb keine WEEE-Anmeldung.
Grenzwertig ist das bei Heißmasserboilern. Wenn das Gerät drucklos ist,
ist es ein Elektro- oder Elektronikgerät. Wenn das Gerät dagegen
festinstalliert ist und permanent unter Wasserdruck steht, fällt es
nicht unter das ElektroG, weil es ein Gebäudebestandteil ist.
Die Klassifizierung ist nicht immer aus Regeln abzuleiten, einiges wird
aus Listen ermittelt. Demzufolge führen scheinbar logische Erklärungen
nicht immer zum Ziel.
> Grenzwertig ist das bei Heißmasserboilern. Wenn das Gerät drucklos> ist, ist es ein Elektro- oder Elektronikgerät. Wenn das Gerät dagegen> festinstalliert ist und permanent unter Wasserdruck steht, fällt es> nicht unter das ElektroG, weil es ein Gebäudebestandteil ist.
:D :D :D
Was sind das für kranke Gehirne, die sich so etwas immer ausdenken. Das
ist ja noch konfuser als das Einwegflaschenpfand ;-)
PS: Wie ist eigentlich der Streit um die elektronischen Adidas-
Turnschuhe ausgegangen?
Ich fürchte nur, wenn ich bei der EAR anfrage, ob mein Gerät in eine der
Kategorien fällt, werden die mir erklären, dass es in mindestens 3
Kategorien fällt und überhaupt... Schließlich leben die ja von
angemeldeten Geräten. Eine unabhängige und objektive Prüfung ist
eigentlich nicht möglich.
yalu wrote:
> Was sind das für kranke Gehirne, die sich so etwas immer ausdenken. Das> ist ja noch konfuser als das Einwegflaschenpfand ;-)
Willkommen in Deutschland.
Die Schweizer lösen es einfacher: Da machen es dieselben (kommunalen)
Unternehmen, die auch die normale Kehricht-Abfuhr machen. Die
Extrakosten werden mit einem kleinen Aufschlag auf den Gerätepreis
abgegolten. Die Entsorger sind dann für die korrekte
Entsorgung/Wiederverwertung zuständig. Ergebnis: Kein
Verwaltungsaufwand, keine Containerlotterie, keine Lotterieversicherung,
etc. Aber das wäre für deutsche Beamte/Politiker ja viel zu einfach
gewesen.
Gruß
Jadeclaw.
> Die Schweizer lösen es einfacher
Man ist sich bei uns irgendwie zu vornehm, bewährte Lösungen aus anderen
Ländern zu übernehmen. Das war bei der LKW-Maut nicht anders.
Naja, vielleicht werden werden wenigstens ein paar Arbeitsplätze durch
den erforderlichen Verwaltungsapparat geschaffen.
Aber wahrscheinlich ist nicht einmal das der Fall. Ich habe eher den
Eindruck, dass dieser WEEE-Verein eine willkommene Möglichkeit für
einige Großkonzerne wie Siemens et al (die das Ganze ja mitinszeniert
haben) ist, sich ausgediente, aber schwer zu kündigende Mitarbeiter vom
Hals zuschaffen und daran auch noch etwas zu verdienen ;-)
Auswandern werde ich aber trotzdem nicht :)
Hier findet sich eine ebenso detaillierte wie verwirrende Liste aus
erster Hand:
http://www.amberg-sulzbach.de/abfallwirtschaft/elektrogeraete.php?
Zwei Beispiele:
- Speicherkarte für Digitalkamera: fällt unter ElektroG
- Spiele-Software auf Speicherkarte: fällt nicht unter ElektroG, da
"Bauteil, kein Gerät"
wtf?
nochmal kurz zu den nicht angemeldeten Pumpenfirmen:
Z.B. Tauchpumpen oder auch Gartenpumpen sind weder fest installiert
(Schuko-Stecker), noch "professionelle" Geräte (landen ja bei
Privatleuten im Keller oder Garten), auch keine Bauteile.
Daher wäre selbstverständlich eine EAR-Anmeldung gesetzlich
vorgeschrieben.
Beppo