WEEE-Anmeldung - Wird hier nicht zu viel schwarz gemalt?

Gast #1041092
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Also ich hab einen großen Teil der Forenbeiträge zum Thema "Elektronik
verkaufen", WEEE, ElektroG gelesen und irgendwie beschleicht mich das
Gefühl, dass vieles vom Lamentiere nicht ganz begründet ist.

Gucken wir uns mal §2 vom ElektroG an:

(1) 1 Dieses Gesetz gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter 
die folgenden Kategorien fallen, sofern sie nicht Teil eines anderen 
Gerätes sind, das nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fällt:

1.  Haushaltsgroßgeräte
2.  Haushaltskleingeräte
3.  Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
4.  Geräte der Unterhaltungselektronik
5.  Beleuchtungskörper
6.  Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester
    industrieller Großwerkzeuge
7.  Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8.  Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte
9.  Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte.

Also, wenn ich das richtig sehe, dann muss ich für...
- mein selbstbastel-Oszilloskop
- die Brushless-Motor-Platine
- mein esoterisches LED-Lauflicht
- und einem Großteil von den zum Verkauf diskutierten Eigenentwicklungen
  in diesen Foren
...mich um das WEEE und dem abgeleiteten ElektroG überhaupt nicht 
kümmern!

Oder sieht das jemand anders?

Eine genaue Definition der Punkte 2, 3, 7 (Freizeit), 9 (Ist Ozsilloskop
ein Kontrollinstrument?) wäre natürlich hilfreich...

Gruß,
Wolfi
#1041105
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Also ich würde mal grob sagen dein Oszi fällt grob gesehen unter die 
Kathegorien 2., 6. und 9. deine Motorreglung je nach Verwendung unter 6. 
oder 7. deine Eso-Leuchte unter 4., (5.) oder 7.. Die Frage ist wie legt 
man die Bereiche aus! Aber im prinzi ist deine euchte zur Unterhaltung / 
Entspannung also Freizeit. Das nur als Denkanstoß. Ich weiß leider 
selbst nicht wie es genau ausgelegt wird.

Gruß ErgoProxy
Gast #1041115
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Ich habe weiter gesucht: Eine längere Liste betroffener Geräte ist hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/anhang_i_33.html

Dabei v.a. interessant für dieses Forum:

Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
* Sonstige Produkte und Geräte zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung,
  Darstellung oder Übermittlung von Informationen mit elektronischen
  Mitteln
* Benutzerendgeräte und -systeme [was auch immer das sein mag]
* Sonstige Produkte oder Geräte zur Übertragung von Tönen, Bildern oder
  sonstigen Informationen mit Telekommunikationsmitteln

Beleuchtungskörper
* Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder
  Steuerung von Licht mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in
  Haushalten

Überwachungs- und Kontrollinstrumente
* Geräte zum Messen, Wiegen oder Regeln in Haushalt und Labor

Wolfi
#1041581
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Ich habe mir das mal vor längerer Zeit mal angesehen und als Ergebnis 
bleibt festzuhalten, daß alles unter WEEE fällt, es sei denn, es handelt 
sich um bestimmte Medizinprodukte oder um Geräteteile, die nicht direkt 
vom Endverbraucher in Betrieb zu nehmen sind, z.B. Bausätze, 
teilbestückte Leiterplatten und ähnliches. Deine Motor-Platine muß ja 
erst noch mit Außenverdrahtung und die zu steuernden Motoren versehen 
werden, da muß sicherlich auch noch gelötet werden --> Bausatz/Bauteil, 
damit kein WEEE. Oszilloskop ist gleich benutzbar --> WEEE, z.B. 
Werkzeug/Laborgerät. LED-Lauflicht, Batterie rein und es blinkt --> 
WEEE, Beleuchtungskörper oder Spielzeug. Das gilt natürlich nur, wenn du 
den Kram in Verkehr bringst. Solange du das Zeug nicht verkaufst, 
sondern nur irgendwann selbst entsorgst, ist natürlich keine 
WEEE-Anmeldung notwendig.

Gruß
Jadeclaw.
Gast #1041676
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Solange selbst (fast) milliardenschwere Konzerne (z.B. KSB, Wilo, 
Grundfos) nichtmal angemeldet sind - und ganz zu schweigen, ob deren 
Geräte überhaupt die WEEE erfüllen - macht euch mal wegen Geräten, die 
für den Eigenbedarf gebaut wurden keinen Kopf.
Gast #1041752
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Aus Beppos Meldung könnte man herauslesen, dass sich die aufgeführten 
Firmen nicht gemäß ElekroG (=Elektro- und Elektronikgerätegesetz) 
verhalten. Als scheinbar logische Konsequenz wird empfohlen, sich 
deshalb bei Eigenbaugeräten "keinen Kopf" machen.

Dem möchte ich widersprechen. Es kommt immer darauf an, ob es sich um 
ein Elektro- oder Elektronikgerät im Sinne des ElektroG handelt. Diese 
Feststellung ist nicht einfach zu treffen und wird gern falsch gemacht.
Eine Heizungspumpe von Wilo enthält z. B. eine Menge Elektronik. Es 
handelt sich aber nicht um ein Elektro- oder Elektronikgerät, weil die 
Punmpe nicht zur unmittelbaren Nutzung durch den vorgesehenen Endnutzer 
vorgesehen ist, d. h. der Endnutzer kann die Pumpe nicht selbst, ohne 
Installation durch Fachpersonal, in Betrieb nehmen, und die 
erforderliche Verbindungen mit anderen Geräten ist nicht einfach zu 
erledigen.
Die Pumpe ist Bestandteil der fest installierten Heizungsanlage, die ein 
Gebäudebestandteil ist. Gebäude sich aber keine Elektro- oder 
Elektronikgeräte. Deshalb keine WEEE-Anmeldung.

Ähnlich ist das bei Autoradios. Diese sind nicht allein lauffähig. Sie 
werden erst nach Einbau in ein KFZ lauffähig. KFZ sind keine Elektro- 
oder Elektronikgeräte. Die KFZ-Entsorgung ist in anderen Richtlinien 
geregelt. Deshalb keine WEEE-Anmeldung.

Grenzwertig ist das bei Heißmasserboilern. Wenn das Gerät drucklos ist, 
ist es ein Elektro- oder Elektronikgerät. Wenn das Gerät dagegen 
festinstalliert ist und permanent unter Wasserdruck steht, fällt es 
nicht unter das ElektroG, weil es ein Gebäudebestandteil ist.

Die Klassifizierung ist nicht immer aus Regeln abzuleiten, einiges wird 
aus Listen ermittelt. Demzufolge führen scheinbar logische Erklärungen 
nicht immer zum Ziel.
Gast #1041779
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> Grenzwertig ist das bei Heißmasserboilern. Wenn das Gerät drucklos
> ist, ist es ein Elektro- oder Elektronikgerät. Wenn das Gerät dagegen
> festinstalliert ist und permanent unter Wasserdruck steht, fällt es
> nicht unter das ElektroG, weil es ein Gebäudebestandteil ist.

:D :D :D

Was sind das für kranke Gehirne, die sich so etwas immer ausdenken. Das
ist ja noch konfuser als das Einwegflaschenpfand ;-)

PS: Wie ist eigentlich der Streit um die elektronischen Adidas-
Turnschuhe ausgegangen?
Gast #1041858
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Ich fürchte nur, wenn ich bei der EAR anfrage, ob mein Gerät in eine der 
Kategorien fällt, werden die mir erklären, dass es in mindestens 3 
Kategorien fällt und überhaupt... Schließlich leben die ja von 
angemeldeten Geräten. Eine unabhängige und objektive Prüfung ist 
eigentlich nicht möglich.
#1041888
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yalu wrote:
> Was sind das für kranke Gehirne, die sich so etwas immer ausdenken. Das
> ist ja noch konfuser als das Einwegflaschenpfand ;-)
Willkommen in Deutschland.

Die Schweizer lösen es einfacher: Da machen es dieselben (kommunalen) 
Unternehmen, die auch die normale Kehricht-Abfuhr machen. Die 
Extrakosten werden mit einem kleinen Aufschlag auf den Gerätepreis 
abgegolten. Die Entsorger sind dann für die korrekte 
Entsorgung/Wiederverwertung zuständig. Ergebnis: Kein 
Verwaltungsaufwand, keine Containerlotterie, keine Lotterieversicherung, 
etc. Aber das wäre für deutsche Beamte/Politiker ja viel zu einfach 
gewesen.

Gruß
Jadeclaw.
Gast #1041991
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> Die Schweizer lösen es einfacher

Man ist sich bei uns irgendwie zu vornehm, bewährte Lösungen aus anderen
Ländern zu übernehmen. Das war bei der LKW-Maut nicht anders.

Naja, vielleicht werden werden wenigstens ein paar Arbeitsplätze durch
den erforderlichen Verwaltungsapparat geschaffen.

Aber wahrscheinlich ist nicht einmal das der Fall. Ich habe eher den
Eindruck, dass dieser WEEE-Verein eine willkommene Möglichkeit für
einige Großkonzerne wie Siemens et al (die das Ganze ja mitinszeniert
haben) ist, sich ausgediente, aber schwer zu kündigende Mitarbeiter vom
Hals zuschaffen und daran auch noch etwas zu verdienen ;-)

Auswandern werde ich aber trotzdem nicht :)
Gast #1043873
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nochmal kurz zu den nicht angemeldeten Pumpenfirmen:
Z.B. Tauchpumpen oder auch Gartenpumpen sind weder fest installiert 
(Schuko-Stecker), noch "professionelle" Geräte (landen ja bei 
Privatleuten im Keller oder Garten), auch keine Bauteile.

Daher wäre selbstverständlich eine EAR-Anmeldung gesetzlich 
vorgeschrieben.

Beppo

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