Forum: Offtopic was tun wenn firma vorkasse-zahlung nicht zurückgibt?


von Günther G. (grundy)


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welche möglichkeiten habe ich eigentlich wenn ich bei einer firma(in 
deutschland) per vorauskasse etwas bestellt und bezahlt habe 
(überweisung), das gewünschte teil aber ewig nicht lieferbar ist, worauf 
ich mein geld zurück haben wollte, die firma zwar zugesagt hat aber mich 
jetzt einfach ignoriert?

anwalt usw zahlt sich bei dem betrag nicht aus
konsumentenschutz ignoriert mich mittlerweile anscheinend auch (oder die 
sind mal wieder nen monat auf urlaub kann auch sein)
an wen kann ich mich da noch wenden?

von STK500-Besitzer (Gast)


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>an wen kann ich mich da noch wenden?

Verbraucherzentrale

von Unbekannter (Gast)


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Um welchen Betrag geht es?

von Gast (Gast)


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Wenn du einfach sagst Sie sei ein Terrorist, dann wird sich der kleine 
Wolfgang ganz kostenlos um die Firma kümmern :-D

O
L_/
OL

von Warren S. (jcdenton)


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zahlt sich ein anwalt, sollange der übeltäter greifbar ist, nicht immer 
aus ?

ich meine sofern der anwalt den belangen kann, kriegst du die 
anwaltskosten doch zurück.

einfach den anwalt einen brief aufsetzen lassen, das geld einfordern + 
nen kleines honorar für die bemühungen des anwalts, 50-150€ je nach dem 
für wie wichtig er sich hält meistens.

ansonsten könnte ich mir vorstellen, das eine simpler gang zur polizei 
und eine anzeige wegen betruges sehr kostengünstig und gleichzeitig 
hocheffizent wäre

von Daniel F. (df311)


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per einschreiben frist setzen, danach die forderungen einem anwalt 
verkaufen. verkaufen so in der art, dass er dir den betrag im voraus 
bezahlt und dann mit der firma anstellen darf was er will (und auch 
einfordern/-klagen was er will)

von Detlev T. (detlevt)


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1.) Wie schon gesagt, per Einschreiben Frist setzen, dabei mit Anwalt 
und Gericht drohen.
2.) Falls das nicht klappt: Den Verlust unter Lebenserfahrung abbuchen 
und nie wieder etwas per Vorkasse bestellen. Den Anwalt zahlt man 
nämlich in der Regel auch auch selbst. Wer kein Geld zurück gibt, 
erstattet auch von sich aus keine Anwaltskosten. Und bis man geklagt 
hat, ist die Firma schon längst insolvent. Da sollte man kein gutes Geld 
dem schlechten hinterherwerfen.

von Andi (Gast)


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Kauf in inem Onlineshop ? Man darf ohne gesonderten Hinweis nichts 
anbieten, was zu der Zeit nicht lieferbar ist, anders kann man eine 
Abmahnung kassieren. Vielleicht das den Leuten der Firma mal klarmachen, 
möglichst nicht de/r/m allerletzten Telefontante/Telefononkel :) sondern 
jemandem, der auch was zu sagen / verlieren hat.

von Unbekannter (Gast)


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> zahlt sich ein anwalt, sollange der übeltäter greifbar ist,
> nicht immer aus ?
> ich meine sofern der anwalt den belangen kann, kriegst du
> die anwaltskosten doch zurück.

Die Details stehen wie immer im Kleingedruckten.

Das Problem an der Sache: Die Anwaltskosten die Du zurück bekommst, sind 
nach einer gesetzlichen Tabelle, abhängig vom Streitwert bestimmt. Da 
bei kleinen Streitwerten der Anwalt aber nix verdient, nimmt er das 
Mandat nur dann an, wenn Du mit ihm ein Honorar auf Stundenbasis 
vereinbarst. Das Honorar liegt dann ganz schnell bei über 100,- € für 
einen Dorf-Anwalt und 250,- € und mehr für einen Fachanwalt pro Stunde. 
Anwälte sind da nicht so schüchtern.

Dann sieht es so aus: Du hast 750,- € Anwaltskosten, bekommst Dein Geld, 
z.b. 100,- Euro zurück, bekommst noch die Anwaltskosten nach Tabelle, 
ca. 80,- Euro zurück, und hast immer noch über 500,- Miese, die einfach 
weg sind.

Darum ist es oft wirtschaftlich sinnvoller, den Verlust einfach 
abzuschreiben.

Das ist auch der Grund, warum es so viele "Betrügereien" gibt. Der 
Betrüger hat es bei nur etwas leichteren Betrügereien, die 
ausschließlich im Zivilrecht bei kleinen Summen passieren, eine relativ 
komfortable Position. Der Betrogene hat einen hohen zeitlichen und 
finanziellen Aufwand, sein Recht durchzusetzen.

Das ist übrigens auch der Grund, warum bei Abmahnungen der Streitwert 
immer so exorbitant hoch angesetzt wird. Das hat nur den Zweck, die 
Einschaltung eines Anwalts wirtschaftlich sinnvoll zu machen.

Der Staatskasse ist das auch nicht so unrecht, denn die Gerichtsgebühren 
berechnen sich auch nach Streitwert. Hohe Streitwerte = Hohe Einnahmen 
für den Staat = Hohe Einnahmen für die Anwälte.

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