Hi,
ich habe eine Frage weil ich vermutlich in absehbarer Zeit vor Gericht
stehen werden.
Es geht um Körperverletzung und ich sehe ein dass das scheiße war, da
wurde aus einem Faustschlag nun eine Klage wegen Körperverletzung. Ich
streite die Tat nicht ab und weiß dass das nicht hätte pasieren dürfen,
mein Problem ist nun aber folgendes:
Wenn es nun evt. zur Gerichtsverhandlung kommt und ich verurteilt werde,
muss ich das das meinem Arbeitgeber melden?
Ich komme eigentlich ganz gut mit meinem chef aus, will aber nicht dass
das bei uns im Büro die Runde macht, ich will auch nicht als "Schläger"
da stehen. Die Hintergründe an besagten Abend waren einfach andere wie
vermuten lässt, und wenn ich einfach nur sage "hey, ich bin verurteilt!"
dann kann ich mir schon vorstellen wie es in der Firma die Runde macht
dass ich besoffen jemanden in den Rollstuhl geprügelt habe.
Das stimmt natürlich nicht! ich war selbstverständlich nüchtern, man hat
mir etwas geklaut und als der Dieb abhauen wollte wurde ich
handgreiflich - aber ich glaube ich brauch mich hierfür nicht in diesem
Thread rechtfertigen/entschuldigen - Möchte einfach nur oben gestellt
Frage beantwortet haben!
Es geht nur darum dass ich weiß, dass mein Chef (trotz des guten
Verhältnisses) eine "Tratschtüte" ist und es mit sicherheit meine
Kollegen erfahren werden!
Danke!
Bitte keine Diskussion dass das im Moment sicherlich nicht mein grösstes
Problem sein wird!
Abgesehen davon dass ich nicht verstehe was das Problem dabei ist einem
Dieb auf der Flucht eine reinzuhauen, wieso sollte das deinen
Arbeitgeber etwas angehen?
Hallo Frank,
ich würde das vom Urteil abhängig machen. Wenn dieses zu einer Vorstrafe
führt, d.h. hier zu einem Eintrag im Führungszeugnis, solltest du es
deinem Chef sagen (evtl. mußt du es dann sogear sagen? Arbeitsrecht).
Wenn es jedoch nirgends auftaucht, dann ist das nur deine Sache.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe
Wenn es bei dir das erste mal war, dürfte es bei wenigen Tagessätzen
bleiben, daher ohne Vorstrafe.
gruß hans
>Abgesehen davon dass ich nicht verstehe was das Problem dabei ist einem>Dieb auf der Flucht eine reinzuhauen
Das "Problem" ist, dass dieser eine Schlag richtig gesesen hat und der
beste dabei einen Eckzahn sowie einen Backenzahn verloren hat, das ganze
wird von der Gegenseite sogar als "schwere Körperverletzung" ausgelegt.
... verlieren eines wichtigen Gliedes des Körpers... und/oder
Verlust/Beeinträchtigung des Sprechvermögens ...."
Mein Anwalt sagt dass sie damit aber sehr wahrscheinlich nicht
durchkommen werden, eine Anklage wegen "nur" Körperverletzung wird er
aber nicht abwenden können da es genügend Zeugen dafür gibt.
Naja, eine Klage garantiert noch keine Verurteilung, und erst recht
keine Vorstrafe. Also wuerde ich mir um den Arbeitgeber jetzt wirklich
noch keinen Kopf machen. Frag im Zweifelsfall deinen Anwalt, ich sehe
aber keine Gruende warum der Arbeitgeber das wissen sollte (oder wurdest
du bei der Einstellung nach Vorstrafen gefragt?).
Viel Glueck bei dem Prozess, falls er stattfindet. Ich habe mit dem Dieb
wenig Mitleid.
ich weiss zwar nicht mehr, wo wir hier wohnen..,
aber wenn es so war, wie du darstellst, dürfte eigentlich gar nichts
passieren.
Was soll man denn sonst machen, wenn man direkt vor seinen Augen beklaut
wird?
Freundlich nach dem Namen fragen und der Polizei melden? Anzeige gegen
unbekannt? Hihi, nach 3 Monaten kommt ein lapidares Schreiben: Verfahren
eingestellt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Wenn Sie
weitere Anhaltspunkte haben.. bla bla bla.
Bei mir würde es auch eine geben, keine Frage.
Hatte übrigens selbst gerade Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt.
Dorfbekannte Gang aus 3 12jährigen, die schon etliches auf dem Kerbholz
haben. Haben meine Kinder massiv bedroht. Ich raus und die Burschen in
die Hecke geschubst - Anzeige!. Wurde aber eingestellt.
Wenn die Straftat mit dem Job nichts zu tun hat, gibt es keinen Grund,
den Arbeitgeber über eine rechtskräftigen Verurteilung zu informieren.
Anders sieht es aus, wenn z.B. ein Buchhalter wegen Betrug veruteilt
wird.
Wenn man deswegen vorübergehend an der Ausübung der Tätigkeit beich Chef
verhindert ist, muß man sich wohl irgend was einfallen lassen. Aber
darüber weiß dein Rechtsanwalt wohl bestens bescheid...
Laut dem Notwehrparagraphen darf man sich auch verteidigen, wenn
Eigentum in Gefahr ist.
Es sieht sogar noch ganz anders aus: Er hat Dich genötigt, Dich
verteidigen zu müssen. Er wird wegen Raub und Nötigung verurteilt.
>ch weiss zwar nicht mehr, wo wir hier wohnen..,>aber wenn es so war, wie du darstellst, dürfte eigentlich gar nichts>passieren.>Was soll man denn sonst machen, wenn man direkt vor seinen Augen beklaut>wird?
Da wir hier in der Bananenrepublik Deutschland sind, würde es mich
leider nicht wundern, wenn der Dieb eher Schmerzensgeld von dir bekommen
hat, als du Ersatz.
Recht gibt es nicht, es wird nur "Recht" gesprochen.
Matthias Lipinsky wrote:
> wenn der Dieb eher Schmerzensgeld von dir bekommen hat, als du Ersatz.
Ersatz für was?
Im übrigen heißt das Verfahren gegen Frank ja nicht, daß der Typ nicht
wegen Diebstahls - den hat er ja wohl begangen - belangt wird.
Ich sehe das so:
Ein Unrecht wird nicht durch ein anderes Unrecht ausgeglichen.
Wenn jemand mein Auto klaut, habe ich dann das "recht" seines zu klauen
? Sicher nicht!
Hier ist das doch ähnlich ?
Stehe zu der Sache. Sowas spricht sich sowieso herum. Da würde ich
besser "proaktiv" damit umgehen ...
Schnösel
Hallo Frank,
der Tipp mit Notwehr ist auch recht gut.
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
Meine Erfahrung zeigt, daß man auch Rechtsanwälten manchmal
Bälle zuspielen muß, damit sie auf den richtigen dreh kommen.
Evtl. konntest du den Diebstahl ja nur so verhindern ohne selber
verletzt zu werden. Die "Beute" wäre nicht blos ein Apfel
gewesen sondern für dich wertvoll.
Red mal mit deinem Anwalt darüber.
gruß hans
PS: Viel Glück und sag mal Bescheid, was rausgekommen ist.
diese Gedanken hatte ich bei meinem og. Zwischenfall auch im Hinterkopf.
Allerdings haben wir unseren Kindern immer eingbleut, wenn was in der
Art Abziehen, Bedrohung, Mobbing etc. vorkommt, sollen sie es sagen,
egal was angedroht wird.
Und so war ich auch in dieser Beziehung durchaus in der Pflicht. Ich
meine nicht Rangeleien und kleine Schlägereien, da misch ich mich nicht
ein.
Aber das ging ganz klar weiter, so verstört habe ich sie noch nie
erlebt. Ich hatte wirklich Lust, die Burschen richtig zu vertrimmen :-)
Übrigens wurden sie seitdem nicht mehr hier in der Strasse gesehen.
>Recht gibt es nicht, es wird nur "Recht" gesprochen.
Recht oder Unrecht sind nicht garantiert.
In jedem Fall gibts ein Urteil und das kann mal so oder so
ausfallen. Wenn du dem Gericht Reumütigkeit überzeugend
rüber bringst kannste mit nem blauen Auge und mit einigen
Tagessätzen davon kommen. Andernfalls (eher unwahrscheinlich)
kann auch eine Haftstrafe verhängt werden.
Deinem Arbeitgeber mußt du gar nichts mitteilen(außer bei
Haft wo du deinen vertraglichen Pflichten deinem Chef
gegenüber nicht nachkommen kannst.
Sollte dein Betrieb mal ein polizeiliches Führungszeugnis
verlangt haben (z.B. bei der Einstellung) brauchst du ein
aktuelles nicht beibringen müssen da dein Vertrag Bestands-
schutz hat.
Selbst Polizeibeamte können bis zu einem Jahr Vorstrafe auf
dem Kerbholz haben ohne das sich das auf ihr Anstellungs-
verhältnis (Kündigung)nachteilig auswirkt. Versetzungen
oder disziplinarische Maßnahmen könnnen angeordnet werden.
Eine Bestrafung bedeutet auch das moralische Gerechtigkeits-
empfinden der Gesellschaft zufrieden zustellen und dein
Chef vertritt seine ureigenen Interessen.
Also alles halb so wild.
> Ich raus und die Burschen in> die Hecke geschubst - Anzeige!. Wurde aber eingestellt.
das war ja dann nur "den Purchen auf den Poden werfen" ;)
Was Frank betrifft, ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man
aus der Sache eine "schwere Körperverletzung" macht. Da es um einen Raub
ging, der unweigerlich zu einer emotionalen Reaktion des Gegenüber
führt. Solange das Gegenüber nicht mehrfach unnötig und gezielt
geschlagen wurde (hier nicht der Fall), sondern nur ein Schlag im Affekt
(wenn auch mit spürbaren Folgen) begangen wurde, bin ich mir ziemlich
sicher, dass weder eine Vorstrafe bei raus kommt, noch eine "schwere"
Körperverletzung sich ergeben wird. Man sollte halt den Richter
unbedingt davon überzeugen, dass man Faustschläge nicht als normales
Mittel der Konfkliktlösung ansieht, damit der Herr Richter nicht auf die
Idee kommt, dem Urteil einen starken Erziehungscharakter beizumessen ;).
Dem Arbeitgeber sollte das erstmal nichts angehen. Vor allem den
Ausraster vor dem Richter gut begründen! (persönliche, glaubhafte
Entschuldigung bekunden und nicht sowas wie "der hatte es verdient"
äußern. Reumütig auftreten! (auch wenn's schwer fällt), die
"Einmaligkeit der eigenen Reaktion" betonen usw.
Nur Mut!
Was auch sehr sehr gut in die Notwehrregelung fällt, ist der Umstand,
dass Du nur einmal zugeschlagen hast. Dass dabei gleich seine Zähne
rausfallen mussten, konntest Du in dieser Situation nicht
berücksichtigen.
Notwehr? Bei einem Faustschlag ins Gesicht, welcher den Verlust von
Backenzähnen zur Folge hat? Meiner Meinung nach funktioniert Notwehr
hier nur dann, wenn Frank vom Täter unmittelbar zuvor aktiv angegriffen
wurde! Ein Bein stellen und danach festhalten hätte ja auch gereicht.
Wenn der Täter einen anschließend angreift, darf man auch gezielt
zuschlagen. Da es viele Zeugen zu geben scheint, wird hoffentlich der
Tatverlauf halbwegs objektiv rekonstruierbar sein. Wichtig ist meiner
Meinung nach z.B., ob Frank den Täter im Lauf von hinten an der Flucht
gehindert hat, oder ob er ihn erst gestoppt und dann gezielt
zugeschlagen hat.
Ich verurteile dich übrigens nicht, Frank, denn ich hätte wohl genauso
gehandelt und ordentlich draufgehauen (wahrscheinlich nicht nur
einmal...). Dennoch sollte man realistisch bleiben und die Konsequenzen
mit Fassung tragen. Ich denke es wird auf eine Verurteilung wegen
Körperverletzung hinauslaufen, eventuell aber ohne Vorstrafe, da die
besonderen Umstände berücksichtig werden können. Mach dich doch nicht
vorher verrückt, WENN du eine Vorstrafe hast, DANN kannst Du dir
Gedanken über deinen Arbeitgeber machen. Jetzt würde ich lieber
versuchen, selbst möglichst viel über gleichartige Fälle in Erfahrung zu
bringen und mit dem Anwalt präzise die Strategie zu besprechen. Je mehr
du über die entsprechenden Paragraphen und bereits gefällte Urteile in
Erfahrung bringen kannst, desto besser. Verlass dich blos nicht auf die
Prognosen deines Anwalts, es sei denn er ist eine Koryphäe auf diesem
Gebiet und Du kennst ihn zudem persönlich.
>...kennst ihn zudem persönlich.
Na meinste der Anwalt macht das online?
Außerdem ziehen die vor Gericht oft ihr eigenes Ding durch,
gleichgültig was vorher besprochen wurde.
Siehe Fall Prinz Ernst August und die Prügelei mit dem Hotelier
in Kenia. Ne Klage gegen den eigenen Anwalt wurde abgeschmettert.
Armer Prinz, aber Verständnis habe ich demnoch, weil ich das ähnlich
schon bei verschiedenen Rechtsverdrehern erlebt habe.
Hauptsache die kriegen IMMER Ihr Honorar.