Forum: Offtopic Problem mit dem Gericht und Arbeitgeber


von Frank (Gast)


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Hi,
ich habe eine Frage weil ich vermutlich in absehbarer Zeit vor Gericht 
stehen werden.
Es geht um Körperverletzung und ich sehe ein dass das scheiße war, da 
wurde aus einem Faustschlag nun eine Klage wegen Körperverletzung. Ich 
streite die Tat nicht ab und weiß dass das nicht hätte pasieren dürfen, 
mein Problem ist nun aber folgendes:

Wenn es nun evt. zur Gerichtsverhandlung kommt und ich verurteilt werde, 
muss ich das das meinem Arbeitgeber melden?

Ich komme eigentlich ganz gut mit meinem chef aus, will aber nicht dass 
das bei uns im Büro die Runde macht, ich will auch nicht als "Schläger" 
da stehen. Die Hintergründe an besagten Abend waren einfach andere wie 
vermuten lässt, und wenn ich einfach nur sage "hey, ich bin verurteilt!" 
dann kann ich mir schon vorstellen wie es in der Firma die Runde macht 
dass ich besoffen jemanden in den Rollstuhl geprügelt habe.
Das stimmt natürlich nicht! ich war selbstverständlich nüchtern, man hat 
mir etwas geklaut und als der Dieb abhauen wollte wurde ich 
handgreiflich - aber ich glaube ich brauch mich hierfür nicht in diesem 
Thread rechtfertigen/entschuldigen - Möchte einfach nur oben gestellt 
Frage beantwortet haben!


Es geht nur darum dass ich weiß, dass mein Chef (trotz des guten 
Verhältnisses) eine "Tratschtüte" ist und es mit sicherheit meine 
Kollegen erfahren werden!

Danke!

Bitte keine Diskussion dass das im Moment sicherlich nicht mein grösstes 
Problem sein wird!

von Matthias L. (Gast)


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Ging es um ein Fahrrad?

von Gast (Gast)


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Abgesehen davon dass ich nicht verstehe was das Problem dabei ist einem 
Dieb auf der Flucht eine reinzuhauen, wieso sollte das deinen 
Arbeitgeber etwas angehen?

von hans (Gast)


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Hallo Frank,

ich würde das vom Urteil abhängig machen. Wenn dieses zu einer Vorstrafe
führt, d.h. hier zu einem Eintrag im Führungszeugnis, solltest du es
deinem Chef sagen (evtl. mußt du es dann sogear sagen? Arbeitsrecht).
Wenn es jedoch nirgends auftaucht, dann ist das nur deine Sache.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe

Wenn es bei dir das erste mal war, dürfte es bei wenigen Tagessätzen
bleiben, daher ohne Vorstrafe.

gruß hans

von Frank (Gast)


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Nein!
um einen Rucksack mit Geldbeutel, Handy, iPod ect. als Inhalt.

und ja, ich hab den Thread damals auch gelesen ;)

von Frank (Gast)


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das nein war an lippi gerichtet! ;)

von Frank (Gast)


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danke hans, an wiki hab ich jetzt garnicht gedacht!

von Frank (Gast)


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>Abgesehen davon dass ich nicht verstehe was das Problem dabei ist einem
>Dieb auf der Flucht eine reinzuhauen

Das "Problem" ist, dass dieser eine Schlag richtig gesesen hat und der 
beste dabei einen Eckzahn sowie einen Backenzahn verloren hat, das ganze 
wird von der Gegenseite sogar als "schwere Körperverletzung" ausgelegt.

... verlieren eines wichtigen Gliedes des Körpers... und/oder 
Verlust/Beeinträchtigung des Sprechvermögens ...."


Mein Anwalt sagt dass sie damit aber sehr wahrscheinlich nicht 
durchkommen werden, eine Anklage wegen "nur" Körperverletzung wird er 
aber nicht abwenden können da es genügend Zeugen dafür gibt.

von Gast (Gast)


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Naja, eine Klage garantiert noch keine Verurteilung, und erst recht 
keine Vorstrafe. Also wuerde ich mir um den Arbeitgeber jetzt wirklich 
noch keinen Kopf machen. Frag im Zweifelsfall deinen Anwalt, ich sehe 
aber keine Gruende warum der Arbeitgeber das wissen sollte (oder wurdest 
du bei der Einstellung nach Vorstrafen gefragt?).

Viel Glueck bei dem Prozess, falls er stattfindet. Ich habe mit dem Dieb 
wenig Mitleid.

von crazy horse (Gast)


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ich weiss zwar nicht mehr, wo wir hier wohnen..,
aber wenn es so war, wie du darstellst, dürfte eigentlich gar nichts 
passieren.
Was soll man denn sonst machen, wenn man direkt vor seinen Augen beklaut 
wird?
Freundlich nach dem Namen fragen und der Polizei melden? Anzeige gegen 
unbekannt? Hihi, nach 3 Monaten kommt ein lapidares Schreiben: Verfahren 
eingestellt, da ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Wenn Sie 
weitere Anhaltspunkte haben.. bla bla bla.
Bei mir würde es auch eine geben, keine Frage.
Hatte übrigens selbst gerade Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt. 
Dorfbekannte Gang aus 3 12jährigen, die schon etliches auf dem Kerbholz 
haben. Haben meine Kinder massiv bedroht. Ich raus und die Burschen in 
die Hecke geschubst - Anzeige!. Wurde aber eingestellt.

von Uhu U. (uhu)


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Wenn die Straftat mit dem Job nichts zu tun hat, gibt es keinen Grund, 
den Arbeitgeber über eine rechtskräftigen Verurteilung zu informieren.

Anders sieht es aus, wenn z.B. ein Buchhalter wegen Betrug veruteilt 
wird.

Wenn man deswegen vorübergehend an der Ausübung der Tätigkeit beich Chef 
verhindert ist, muß man sich wohl irgend was einfallen lassen. Aber 
darüber weiß dein Rechtsanwalt wohl bestens bescheid...

von Freak (Gast)


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Laut dem Notwehrparagraphen darf man sich auch verteidigen, wenn 
Eigentum in Gefahr ist.

Es sieht sogar noch ganz anders aus: Er hat Dich genötigt, Dich 
verteidigen zu müssen. Er wird wegen Raub und Nötigung verurteilt.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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www.jurathek.de -> Forum, dort mal nachfragen

von Freak (Gast)


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P.S. Für Dich natürlich freispruch.

von Matthias L. (Gast)


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>ch weiss zwar nicht mehr, wo wir hier wohnen..,
>aber wenn es so war, wie du darstellst, dürfte eigentlich gar nichts
>passieren.
>Was soll man denn sonst machen, wenn man direkt vor seinen Augen beklaut
>wird?

Da wir hier in der Bananenrepublik Deutschland sind, würde es mich 
leider nicht wundern, wenn der Dieb eher Schmerzensgeld von dir bekommen 
hat, als du Ersatz.

Recht gibt es nicht, es wird nur "Recht" gesprochen.

von Uhu U. (uhu)


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Matthias Lipinsky wrote:
> wenn der Dieb eher Schmerzensgeld von dir bekommen hat, als du Ersatz.

Ersatz für was?

Im übrigen heißt das Verfahren gegen Frank ja nicht, daß der Typ nicht 
wegen Diebstahls - den hat er ja wohl begangen - belangt wird.

von Schnösel (Gast)


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Ich sehe das so:

Ein Unrecht wird nicht durch ein anderes Unrecht ausgeglichen.

Wenn jemand mein Auto klaut, habe ich dann das "recht" seines zu klauen 
? Sicher nicht!

Hier ist das doch ähnlich ?

Stehe zu der Sache. Sowas spricht sich sowieso herum. Da würde ich 
besser "proaktiv" damit umgehen ...

Schnösel

von hans (Gast)


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Hallo Frank,

der Tipp mit Notwehr ist auch recht gut.

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

Meine Erfahrung zeigt, daß man auch Rechtsanwälten manchmal
Bälle zuspielen muß, damit sie auf den richtigen dreh kommen.

Evtl. konntest du den Diebstahl ja nur so verhindern ohne selber
verletzt zu werden. Die "Beute" wäre nicht blos ein Apfel
gewesen sondern für dich wertvoll.

Red mal mit deinem Anwalt darüber.

gruß hans

PS: Viel Glück und sag mal Bescheid, was rausgekommen ist.

von crazy horse (Gast)


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diese Gedanken hatte ich bei meinem og. Zwischenfall auch im Hinterkopf.
Allerdings haben wir unseren Kindern immer eingbleut, wenn was in der 
Art Abziehen, Bedrohung,  Mobbing etc. vorkommt, sollen sie es sagen, 
egal was angedroht wird.
Und so war ich auch in dieser Beziehung durchaus in der Pflicht. Ich 
meine nicht Rangeleien und kleine Schlägereien, da misch ich mich nicht 
ein.
Aber das ging ganz klar weiter, so verstört habe ich sie noch nie 
erlebt. Ich hatte wirklich Lust, die Burschen richtig zu vertrimmen :-)
Übrigens wurden sie seitdem nicht mehr hier in der Strasse gesehen.

von Ups... (Gast)


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>Recht gibt es nicht, es wird nur "Recht" gesprochen.
Recht oder Unrecht sind nicht garantiert.
In jedem Fall gibts ein Urteil und das kann mal so oder so
ausfallen. Wenn du dem Gericht Reumütigkeit überzeugend
rüber bringst kannste mit nem blauen Auge und mit einigen
Tagessätzen davon kommen. Andernfalls (eher unwahrscheinlich)
kann auch eine Haftstrafe verhängt werden.
Deinem Arbeitgeber mußt du gar nichts mitteilen(außer bei
Haft wo du deinen vertraglichen Pflichten deinem Chef
gegenüber nicht nachkommen kannst.
Sollte dein Betrieb mal ein polizeiliches Führungszeugnis
verlangt haben (z.B. bei der Einstellung) brauchst du ein
aktuelles nicht beibringen müssen da dein Vertrag Bestands-
schutz hat.
Selbst Polizeibeamte können bis zu einem Jahr Vorstrafe auf
dem Kerbholz haben ohne das sich das auf ihr Anstellungs-
verhältnis (Kündigung)nachteilig auswirkt. Versetzungen
oder disziplinarische Maßnahmen könnnen angeordnet werden.
Eine Bestrafung bedeutet auch das moralische Gerechtigkeits-
empfinden der Gesellschaft zufrieden zustellen und dein
Chef vertritt seine ureigenen Interessen.
Also alles halb so wild.

von na sowas (Gast)


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> Ich raus und die Burschen in
> die Hecke geschubst - Anzeige!. Wurde aber eingestellt.

das war ja dann nur "den Purchen auf den Poden werfen" ;)

Was Frank betrifft, ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man 
aus der Sache eine "schwere Körperverletzung" macht. Da es um einen Raub 
ging, der unweigerlich zu einer emotionalen Reaktion des Gegenüber 
führt. Solange das Gegenüber nicht mehrfach unnötig und gezielt 
geschlagen wurde (hier nicht der Fall), sondern nur ein Schlag im Affekt 
(wenn auch mit spürbaren Folgen) begangen wurde, bin ich mir ziemlich 
sicher, dass weder eine Vorstrafe bei raus kommt, noch eine "schwere" 
Körperverletzung sich ergeben wird. Man sollte halt den Richter 
unbedingt davon überzeugen, dass man Faustschläge nicht als normales 
Mittel der Konfkliktlösung ansieht, damit der Herr Richter nicht auf die 
Idee kommt, dem Urteil einen starken Erziehungscharakter beizumessen ;). 
Dem Arbeitgeber sollte das erstmal nichts angehen. Vor allem den 
Ausraster vor dem Richter gut begründen! (persönliche, glaubhafte 
Entschuldigung bekunden und nicht sowas wie "der hatte es verdient" 
äußern. Reumütig auftreten! (auch wenn's schwer fällt), die 
"Einmaligkeit der eigenen Reaktion" betonen usw.

Nur Mut!

von STK500-Besitzer (Gast)


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Wenn Frank schon einen Rechtsanwlt hat, wieso fragt er nicht einfach 
diesen?

von Ich (Gast)


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kannst deinen Chef ja auch einen Dröhnen, wenn der rumlabbert.
Wenn als Schläger abgestempelt dann auch wie ein Schläger handeln.

von Ich (Gast)


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nicht ernst gemeint!

von Freak (Gast)


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Was auch sehr sehr gut in die Notwehrregelung fällt, ist der Umstand, 
dass Du nur einmal zugeschlagen hast. Dass dabei gleich seine Zähne 
rausfallen mussten, konntest Du in dieser Situation nicht 
berücksichtigen.

von Heinz (Gast)


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Notwehr? Bei einem Faustschlag ins Gesicht, welcher den Verlust von 
Backenzähnen zur Folge hat? Meiner Meinung nach funktioniert Notwehr 
hier nur dann, wenn Frank vom Täter unmittelbar zuvor aktiv angegriffen 
wurde! Ein Bein stellen und danach festhalten hätte ja auch gereicht. 
Wenn der Täter einen anschließend angreift, darf man auch gezielt 
zuschlagen. Da es viele Zeugen zu geben scheint, wird hoffentlich der 
Tatverlauf halbwegs objektiv rekonstruierbar sein. Wichtig ist meiner 
Meinung nach z.B., ob Frank den Täter im Lauf von hinten an der Flucht 
gehindert hat, oder ob er ihn erst gestoppt und dann gezielt 
zugeschlagen hat.

Ich verurteile dich übrigens nicht, Frank, denn ich hätte wohl genauso 
gehandelt und ordentlich draufgehauen (wahrscheinlich nicht nur 
einmal...). Dennoch sollte man realistisch bleiben und die Konsequenzen 
mit Fassung tragen. Ich denke es wird auf eine Verurteilung wegen 
Körperverletzung hinauslaufen, eventuell aber ohne Vorstrafe, da die 
besonderen Umstände berücksichtig werden können. Mach dich doch nicht 
vorher verrückt, WENN du eine Vorstrafe hast, DANN kannst Du dir 
Gedanken über deinen Arbeitgeber machen. Jetzt würde ich lieber 
versuchen, selbst möglichst viel über gleichartige Fälle in Erfahrung zu 
bringen und mit dem Anwalt präzise die Strategie zu besprechen. Je mehr 
du über die entsprechenden Paragraphen und bereits gefällte Urteile in 
Erfahrung bringen kannst, desto besser. Verlass dich blos nicht auf die 
Prognosen deines Anwalts, es sei denn er ist eine Koryphäe auf diesem 
Gebiet und Du kennst ihn zudem persönlich.

von Ups... (Gast)


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>...kennst ihn zudem persönlich.

Na meinste der Anwalt macht das online?

Außerdem ziehen die vor Gericht oft ihr eigenes Ding durch,
gleichgültig was vorher besprochen wurde.
Siehe Fall Prinz Ernst August und die Prügelei mit dem Hotelier
in Kenia. Ne Klage gegen den eigenen Anwalt wurde abgeschmettert.
Armer Prinz, aber Verständnis habe ich demnoch, weil ich das ähnlich
schon bei verschiedenen Rechtsverdrehern erlebt habe.
Hauptsache die kriegen IMMER Ihr Honorar.

von ooops (Gast)


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hoffentlich bekommst nicht den gleichen Richter wie der hier:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,592194,00.html

"Renitenter Sprössling: Der wegen vorsätzlicher Körperverletzung 
verurteilte Sohn der Schauspielerin Uschi Gl.."

von Daniel (Gast)


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Was ist eigentlich daraus geworden?

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