Hallo Leute, ich arbeite seit einem Jahr bei einer Maschinenbaufirma als Elektrotechniker. Diese Firma hat in der Vergangenheit mit einem Subunternehmer gearbeitet, welcher die Steuerung (Schaltschrank), die Programmierung der SPS sowie die Visualisierung (Touch Panel) geliefert hat. Da die Anlagen sehr identisch sind, wird immer das gleiche Programm genohmen und passend gemacht. Da der Subunternehmer beim Störungsfall sehr unzuverlässig ist und nicht zum Kunden fahren möchte, wollen wir das ganze bei uns im Hause aufziehen. Dabei sollen vergangenen Projekte als Vorlage dienen. Ich befürchte aber, dass wir von dem Subunternehmer verklagt werden da es ja schließlich sein Know-How ist und wir diese Programme vervielfältigen werden, dabei geht der Subunternehmer leer aus. Was ist eure Meinung zum diesem Thema? Gruß Jens
Zum Schaltschrank: Nachbauen, irgend etwas kleineres ändern. Da kann keiner was gegen sagen. Zur Software: "Neu programmieren", irgend etwas kleineres ändern. Programme anders nennen. Fertig. Ich würde auch noch mal die Verträge checken, ob da explizit geregelt ist, wem was als geistiges Eigentum gehört. Vielleicht hab ihr ja sowieso Anspruch darauf, weil Ihr der Auftraggeber seit und der Zulieferer es für Euch entwickelt hat. Wie gesagt, wenn es "neu" programmiert ist, ( also Header-Files nur noch mit eingener Adressse, Zeichnungen mit eigenen Logo und Adresse, ect. und dazu noch mehrere diverse Kleinigkeiten geändert werden , z.B Variablennahmen Konstanten , dann bist du aus dem Schneider.... Peinlich ist halt, wenn in den geklauten Sourcen noch die Adresse des Zulieferers steht oder jemand auf den ersten Blick erkennen kann, das das Programm 1 zu 1 abgeschrieben ist.
in der Regel hast du der externen Firma einen Auftrag erteilt eine Hardware und Software für eine Maschine zu erstellen. Die Entwicklungsleistung hierfür wurde ja bezahlt. Somit erwirbst du kein Nutzungsrecht sondern wirst Eigentümer an dem Anwendungsprogramm da du dieses ja bezahlt hast. Du kannst dann mit der Software tun und lassen was du willst (in den Müll kippen oder auch mehrfach duplizieren und verändern). Im Steuerungsbau ist es eigentlich unüblich das du mit der Auftragsvergabe nur ein Nutzungsrecht erwirbst. Schaue dir nochmals den Vertrag an der mit der externen Firma geschlossen wurde.
Verklagen kann dich der Sub so oder so wenn er meint, beweisen zu können, das du sein geistiges Eigentumsrecht verletzt hast. Natürlich sind erstmal Verträge relevant die mündlich (wenn man einen Zeugen hat) oder schriftlich wirksam sind. Ersatzweise kann hier auch eine gesetzliche Regelung wirksam sein z.B. das Urheberrechtsschutz-Gesetz. Auch könnte ein Programmteil problematisch werden wenn der Urheber beweisen kann das die Verwendung Rechtsmissbräuchlich geschieht. Beweismöglichkeiten können gegeben sein wenn Seriennummern oder bestimmte Programmroutinen nachweislich in unzulässiger Weise benutzt wurden. Allerdings müßte der Einsatzort oder Anwender(Kunde) der Software für den Urheber zugänglich sein oder der Anwender müßte wissen wer der Programmierer ist. (Im Prinzip ist das hier schon angesprochen worden). MAn sollte auch bedenken das man in der Regel nicht Zugang zum Quelltext hat sondern nur das compilierte Anwendungsprogramm. Da wäre es vielleicht besser den Quelltext zu kaufen und alle damit verbundenen Rechte zu erwerben um die Software weiter zupflegen. Eine allgemeingültige Aussage läßt sich ohne weitere Information nicht machen.
Wie wurde das ganze Programmiert? Meine wenn er z.b. verschiedene biblioteken benutzt, die er selber geschriben hat und ihr würdet diese weiterverwenden, OHNE das in den verträgen explizit erwähnt wurde, dass seine urheberrechtsansprüche mit dem honorar für die entwicklung abgegolten sind, dann wirds heikel... von diesem punkt her wäre es vernünftiger das ganze mit dem subunternehmer vorher genau abzuklären... nur so nebenbei: wär doch der perfekte zeitpunkt das steuerungskonzept neu aufzuziehen, eine neue evaluation der liferanten durchzuführen und die ganze steuerung neu zu entwickeln. (bei uns in der firma sind wir gerade dabei die steuerung komplett von null an neu zu entwickeln). Wenn die Steuerung schon ein paar jahre alt ist, wirst du erstaunt sein, was für einsparpotentiale vorhanden sind...
Bei einer SPS von Programmierung zu sprechen ist ja fast übertrieben. Sowas klickt man sich doch eben mal selbst zusammen. Oder geht es um richtige Programme?
So ein Scheiss.... Rechtsberatung holen, was steht denn genau im Subcontract?
@Marius S. mit dieser aussage disqualifizierst du dich gleich selbst... besonders viel ahnung vom thema scheinst du nicht zu haben...
> Ich befürchte aber, dass wir von dem Subunternehmer verklagt werden da > es ja schließlich sein Know-How ist und wir diese Programme vervielfältigen > werden, dabei geht der Subunternehmer leer aus. Wieder mal solche 0815 Fragen hier. Ihr werdet sicherlich Verträge gemacht haben, richtig? Also ließ es da nach. Wenn diesbezüglich nichts festgehalten wurde, habt ihr Pech. Die Dummheit verdient oft eine gerechte Strafe. Wir besitzen keine Glaskugeln.
Das mit dem Vertrag checken ist schon mal gut. Vielleicht habt Ihr ja sogar ein Recht auf die Rausgabe der Software und Konstruktionsunterlagen. Habt Ihr früher mal die Entwicklungskosten übernommen? Wäre jetzt hilfreich. Gibt es einen Vertrag? Sicher wird der Subunternehmer sauer sein, logisch! Aber da müsst Ihr durch. Hier könnte es von Vorteil sein, dem Subunternehmer nichts zu sagen, sondern erst, wenn Ihr ihn nicht mehr braucht. Ersatzteile?
Hallo und danke für die Zahlreichen Antworten. Zu den Verträgen: Es gibt natürlich Angebote und Auftragsbestätigungen aber keine schriftlichen Verträge wo geregelt wird wie man mit der Software umzugehen hat. Die meisten Industriemaschinen laufen mit einer SPS und das sehr zuverlässig. Und ich weis nicht ob man so ein SPS Programm eben mal schnell "zusammen klickt" Die Zusammenarbeit mit dem Sub hat 7 Jahre angedauert und wurde mehr oder weniger auf Vertrauensbasis praktiziert. Aber wenn der Ruf beim Kunden immer schlechter wird, nur weil der Subunternehmer scheiße baut, dann muss das schwächste Glied eben raus.
>>Autor: Jens (Gast) >>Und ich weis nicht ob man so ein SPS Programm eben mal schnell "zusammen >>klickt" Naja du wirst doch wissen wie komplex die vorgänge euerer maschine sind... wieviel achsen ihr ansteuern müsst, ob die Softwar über mehrere SPS verteilt wurden, etc... meine eine einzige achse via SPS in betrieb nehmen (achsenstrukturen anlegen, Leistung einschalte, motor konstant drehen lassen) ist problemlos in einer halben stunde möglich, ohne kentnisse der programmierumgebung in vielleicht einer stunde... (natürlich rede ich von zeitgemässen systemen, und nicht von absoluten low-cost anwendungen). Die Frage, wie schnell du die Software für die SPS zusammenklickst, ist also direkt davon abhängig was für ein System du verwendest, und wie komplex die anwendung ist, respektive inwiefern du diese verstehst...
Wieviel Aufwand das ist weis ich sehr wohl, das ist ein Programm mit 50 BDs 50 FCs und 10 FBs, gesamtgröße 100kB. Dieser Kommentar bozog sich auf das was @Marius S. geschrieben hat.
"Ich befürchte aber, dass wir von dem Subunternehmer verklagt werden da es ja schließlich sein Know-How ist und wir diese Programme vervielfältigen werden, dabei geht der Subunternehmer leer aus. Was ist eure Meinung zum diesem Thema?" Die Befürchtung ist richtig. Hiermal ein interessanter Link dazu: http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=2254&title=Der+Zankapfel%3A+Nutzungsrechte+an+Individualsoftware+-+Tipps+zur+Vereinbarung+von+Nutzungsrechten+mit+einem+Freelancer Kurzer Ausschnitt: "Software ist grundsätzlich als Werk im Sinne des § 2 Urheberrecht (UrhG) anzusehen und daher gemäß der §§ 69 a ff Urhebergesetz (UrhG) urheberrechtlich geschützt. ... ... Ist nichts anderes vereinbart, wird der Auftraggeber also in der Regel ein einfaches, nicht übertragbares, unkündbares Nutzungsrecht erhalten. Dies wird dem Auftraggeber aber nicht immer genügen, wenn er die Software bezahlt hat und die ausschließlichen, übertragbaren, unbefristeten und unwiderruflichen Nutzungsrecht und insbesondere das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung erhalten wollte. Ohne diese Rechte kann er mit der für ihn erstellten Software auf die Dauer nichts anfangen oder ist stets auf die Dienste des Urhebers angewiesen. Der Auftraggeber hätte also daran denken müssen, sich vorzeitig mit dem Freund oder Programmier über Art und Umfang der Nutzungsrechte der Software zu einigen." Damit ist das dann wohl klar. Keine Regelung, keine Rechte. Gruss Axel
Normalerweise ist das aber in allen Verträgen so, daß das Programm voll auf den Bezahler übergeht. Wäre auch noch schöner ...
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