Tacho geöffnet - was nun?

OP #1063055
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Hi,

auf der Suche nach meinem Blinkerrelais, hab ich gedacht, dass ich bei 
meinem Tacho fündig werde, da das Klicken des Relias ungefähr aus der 
Richtung kam, und ebenfalls die Signalleuchten dort drinn sind.

Da der Tacho auch in keinster Weise verblombt war, hab ich ihn mal 
aufgemacht, bin mir jetzt aber unsicher, ob ich nicht eine Starftat 
begannen hab.

Könnt ihr mir was dazu sagen, ohne jetzt meine IP-Adresse 
zurückzuverfolgen, um mich bei der Polizei auszuliefern? :D
Gast #1063075
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Der Tacho ist kein amtlich geprüftes und versiegeltes öffentliches 
Messinstrument gemäß Eichordnung. Strafbar ist nur wenn du durch
Manipulation des km-Standes dir einen wirtschaftlichen Vorteil
verschaffst der dir normalerweise nicht zusteht. Wäre das Teil
defekt und würdest es reparieren oder gegen ein identisches ersetzen
(mit anders lautendem km-Stand)ist das juristisch erst mal wurscht.
Problematisch wirds erst wenn du das damit verbundene Fahrzeug
verkaufst, dem Käufer den tatsächlichen km-Stand verschweigst
und damit den Käufer betrügst. Wenn das heraus kommt kannste Ärger
bekommen wegen arglistiger Täuschung.
Bin kein Jurist und deshalb ist das auch kein Rechtsrat.
Gast #1063083
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Du kannst mit dem Tacho machen was du willst, solange du wie ups... 
gesagt hat, den KM Stand nicht änderst. Aber sei vorsichtig beim 
Zusammen bauen. Markier dir unbedingt die Position der Nadel! Sonst kann 
es dir passieren, dass er schnell mal einiges zuviel/zuwenig anzeigt. 
Spätestens beim nächsten Straßenfotografen ;) merkst du, dass da was 
falsch ist.
Gast #1063134
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Am besten die Tachonadeln erst gar nicht abnehmen, das kann wirklich in 
die Hose gehen.

Aber darum ging es hier ja nicht. Hätte ich aber auch gleich sagen 
können, dass das Blinkrelais eher weniger im Tacho ist :)
Gast #1063138
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>Man könnte sich also auch legal seinen eigenen Tacho ala Knight Rider
>zusammenlöten, einbauen und nutzen?

Digitaltachos gab es für mehr Fahrzeuge, als man denkt. War mal in 
Amerika ganz groß in Mode, d.h. für viele Modelle, die es hier und dort 
gab, existieren dort auch "Knight-Rider-Anzeigen"
Persönliche Seite #1063220
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gast (Gats) schrieb
> erlaubte Abweichung

früher -7% bis +7%, seit einiger Zeit : -0% bis +10% plus 4km/h (bei 
100km/h)
http://www.autobahn-blitzer.at/information/tachoabweichung.html

Umbauen darfst du den Tacho nicht, wegen der Typprüfung.

Für Fahrtenschreiber (war hier nicht gefragt) gilt 
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31985R3821:DE:HTML

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