Gast
#1069232
hallo, weiß jemand wie es sich mit dem rechtlichen Aspekt bei hostanbietern wie z.B. youtube verhält? Tauschbörsen sind dahingehend illegal, dass man etwas downloaden, aber nicht uploaden darf. Ohne upload kein download also eher ungeeignet. Wenn man jetzt aber bei youtube nach einem bestimmten videoclip sucht, findet man diese oft schon vor veröffentlichung der CD. Wenn ich mir also eine CD kaufen will, kann ich genausogut die einzelnen clips bei youtube anschauen und die Musik entsprechend als mp3 mitschneiden. Technisch ohne grösseren Aufwand absolut möglich, aber darf ich das auch? Und in die andere Richtung, also nicht aufnehmen aus youtube sondern hochladen zu youtube? ich hab ne mp3 von einem Lied, diese mp3 nehme ich als Hintergrundmusik für ein video und lade es auf youtube hoch, ist das erlaubt? Oft findet man ja alle möglichen Songs eben nicht als original Videoclip sondern einfach mit ein paar Bildern zum video konvertiert. (Man findet aber auch von nahezu jedem Song den original videoclip!) Ich bin mir nicht sicher ob das erlaubt ist, hab aber auch noch nie etwas darüber gelesen dass sich die Plattenlabels darüber beschweren, dass man eben viele mp3 direkt von youtube beziehen kann!?