Steuer"tricks" bei rein privatem Leben?

Gast #1081285
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Das Jahresende rückt näher und bald ist wieder Steuererklärungszeit.
Das Problem: Ich verdiene Geld, bezahle meine Steuern und gebe es rein 
privat aus. Ich fahre nicht zur Arbeit (laufe nur 15 Minuten) und habe 
auch kein Arbeitszimmer o.ä. Ich bin weder verheiratet noch bekindert.

Gibt es irgendwelche Tricks, Lücken, um ein wenig von der abgedrückten 
Lohnsteuer zurückzubekommen?
Persönliche Seite #1081292
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> Ich bin weder verheiratet noch bekindert.
>
> Gibt es irgendwelche Tricks, Lücken, um ein wenig von der abgedrückten
> Lohnsteuer zurückzubekommen?

Du nennst sie: Heiraten und Kindermachen.

Davon abgesehen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerrechnungen absetzen (den 
Lohnanteil davon) gemäß Paragraph 35 EStG.

Wohneigentum anschaffen und vermieten, ziemlich viele Ausgaben dafür 
lassen sich absetzen, so beispielsweise auch die Zinsen für den Kredit 
(nicht aber die Tilgung).
#1081294
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Rufus t. Firefly wrote:
>> Ich bin weder verheiratet noch bekindert.
>>
>> Gibt es irgendwelche Tricks, Lücken, um ein wenig von der abgedrückten
>> Lohnsteuer zurückzubekommen?
>
> Du nennst sie: Heiraten und Kindermachen.

Wo doch Kinder das Einfallstor in die Armut sind und wenn erst die 
Scheidung ansteht, dann stest du völlig nackt da...


Nähere Auskünfte zum Thema gibt Klaus Zumwinkel.
Gast #1081754
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Als abhängig Beschäftigter hat man praktisch keine Möglichkeit relevant 
Steuern zu sparen. Die winzigen Möglichkeiten verursachen mehr Arbeit 
als sie bringen.

Vor dem Heiraten frage dich, ob es dein Leben leichter macht. Stichwort 
Arbeitsteilung. Wenn nicht, lauf das die Sohlen brennen.
Gast #1081770
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Hier eine Möglichkeit für alle, die vorhaben, sich selbständig zu 
machen:

Es gibt eine sogenannte "Investitionsrücklage"
Angenommen, ich habe ich von Januar bis November als Angestellter 
gearbeitet, ab Dezember mache ich mich Selbständig.
Dann könnte ich eine gewisse Summe X als Rücklage steuermindernd 
verbuchen (Bei mir damals warens 50% davon) Da diese Summe natürlich 
auch dein Einkommen aus deiner Anstellung bis November mindert, bekommst 
Du eine Menge EK-Steuern zurückerstettet. Waren damals etliche tausend 
Mark.

Aber:
Die Rücklage muss nach spätestens 2 Jahren wieder aufgelöst werden, dann 
erhöht sie das Einkommen, auch wenn man nichts verdient hat.
Wer also heuer sehr viel verdient hat und weiss, dass er nächstes Jahr 
sehr wenig verdienen wird, kann die Steuerlast heuer mit so einer 
Rücklage absenken und bei geringem Einkommen nächstes Jahr zu einem 
niedrigeren Steuersatz dann die Rücklage auflösen. Das muss aber gut 
durchgerechnet sein, ab Besten mit einem Steuerberater!

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