Hier eine Möglichkeit für alle, die vorhaben, sich selbständig zu
machen:
Es gibt eine sogenannte "Investitionsrücklage"
Angenommen, ich habe ich von Januar bis November als Angestellter
gearbeitet, ab Dezember mache ich mich Selbständig.
Dann könnte ich eine gewisse Summe X als Rücklage steuermindernd
verbuchen (Bei mir damals warens 50% davon) Da diese Summe natürlich
auch dein Einkommen aus deiner Anstellung bis November mindert, bekommst
Du eine Menge EK-Steuern zurückerstettet. Waren damals etliche tausend
Mark.
Aber:
Die Rücklage muss nach spätestens 2 Jahren wieder aufgelöst werden, dann
erhöht sie das Einkommen, auch wenn man nichts verdient hat.
Wer also heuer sehr viel verdient hat und weiss, dass er nächstes Jahr
sehr wenig verdienen wird, kann die Steuerlast heuer mit so einer
Rücklage absenken und bei geringem Einkommen nächstes Jahr zu einem
niedrigeren Steuersatz dann die Rücklage auflösen. Das muss aber gut
durchgerechnet sein, ab Besten mit einem Steuerberater!