Hallo! Es gibt bei Cyberport und Notebooksbilliger.de zur Zeit recht günstig das Lenovo x61t.... leute last die Finger davon! Die Geärte wurden für Ungarn gefertig und haben laut lenovo in Deutschland keine Garantie! Lenovo sagt es seien Retouren welche ohne Garantie verkauft wurden. Cyberport verkauft die Geräte als Neuware mit 3 Jahren Garantie! Im lenovo user Forum findet ihr noch mehr Informationen zu dem Fall .... Schöne Grüße Martin
Danke Martin, mein Neffe wollte sich grad eins kaufen... Mir kam der Preis gleich spanisch vor. Hab ihn eben gewarnt.
bin ich ja froh schon einem das erspart zu haben ...
Vorsicht vor Martin Pfeiffer (billx)! Ich meine natürlich: Vorsicht vor seiner unpassenden Generalisierung. Außerdem gibts den Artikel nicht mehr, also kein Grund hier zu pus(c?)hen.
Ganz davon abgesehen: für Garantie halte ich mich ohnehin an den Händler, oder? Wenn der dafür also 3 Jahre Garantie gibt, ist es doch seine Sache, wie er die ggf. einlöst.
@ Lo (Gast) es gibt den artikel sehr wohl noch .... such bei cyberport nach x61 und du wirst ihn finden .... ich würde nicht ausshießen das mehr artikel davon betroffen sind @ Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite Wenn man Hersteller Garantie bezahlt möchte man diese halt auch haben! Grade bei Lenovo ist die Hersteller Garantie ausgezeichnet!(Freiwillige leistung des herstellers) Gewährleistung (das was jedes Gerät erstmal hat) ist ein anderes Thema! Mal davon abgesehen was mache ich wenn Cyberport morgen pleite ist?
> Ganz davon abgesehen: für Garantie halte ich mich ohnehin an den > Händler, oder? Wenn der dafür also 3 Jahre Garantie gibt, ist es > doch seine Sache, wie er die ggf. einlöst. Der Händler kann keine x Jahre Garantie geben, weil die Garantie alleinige Sache des Herstellers ist. Der Händler kann nur Gewährleistung geben. Bitte nicht durcheinander werfen!
gast wrote: > Der Händler kann nur Gewährleistung geben. Bitte nicht durcheinander > werfen! Wenn er mir in 2,95 Jahren das Teil noch umtauscht, ist mir das aber trotzdem ziemlich wurscht. Diese altertümlich-deutsche Unterscheidung mit zwei verschiedenen Worten, die eigentlich das gleiche bedeuten (einmal halt mit lateinischem Stamm, einmal mit deutschem) ist sowieso ziemlich nervig. Da fand ich die Wortwahl im DDR-ZGB deutlich praktikabler, das nach gesetzlicher und freiwilliger Garantie unterschieden hat (war vom Sinn her so ziemlich dasselbe wie im BGB). Der Begriff ,,Garantie'' taucht übrigens bei der Cyberport-Beschreibung nicht auf.
tut es sehrwohl in dem Tab Datenblatt steht ziehmlich eindeutig "Herstellergarantie/-service 3 Jahre Bring-In " übrigends hab ich gestern abend mit der cyberport hotline telefoniert.... diese teile mir mit man arbeite dran die serie (mit den problemen) sei zur zeit deswegen nicht mehr im programm
> Diese altertümlich-deutsche Unterscheidung mit zwei verschiedenen > Worten, die eigentlich das gleiche bedeuten (einmal halt mit > lateinischem Stamm, einmal mit deutschem) Keine Ahnung was daran so kompliziert ist: Garantie und Gewährleistung sind nicht das gleiche Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben/geregelt und muss der Verkäufer geben. Es gibt keinen Weg für einen Verkäufer, sich vor der Gewährleistung zu drücken. Gewährleistung dauert 24 Monate ab Kauf. In den ersten 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers. Garantie kann Die geben wer will und kann vertraglich (fast) frei gestaltet werden. Die Meisten Hersteller geben auf ihre Produkte Garantien. Aber auch Verkäufer, Händler oder sonst wer kann Dir Garantie geben. Ich versteh nicht, was daran so kompliziert ist zu kapieren.
Unbekannter wrote:
> Garantie und Gewährleistung sind nicht das *gleiche*
Die Worte bedeuten aber das gleiche, einmal auf Latein, einmal auf
Deutsch. Es ist ungefähr so, als wenn du einmal Anus und einmal
Ar^H^HHintern sagst, aber beide Male was verschiedenes damit
bezeichnen willst.
Die Namen Karsten und Christian bedeuten auch das gleiche, einmal auf Latein, einmal auf Deutsch. Sind sie deswegen gleich? Nein. Sei doch nicht so stur. ;) Zitat wikipedia: * Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu, welche von Käufer und Verkäufer vertraglich abgeschlossen wird. * Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Lo wrote:
> Zitat wikipedia:
Wie sie in diesem Lande verwendet werden, ist mir schon klar. Ich
schrob ja auch weiter oben ein Beispiel für eine Begriffslösung, die
ich einfach viel einleuchtender (weil selbsterklärend) finde.
Aber bundesdeutsche Juristerei kommt aus dem Muff von Altertümlichkeiten
nun mal nicht so schnell raus, das braucht noch weitere hundert Jahre,
bis wir da statt ,,von Hundert'' das ansonsten überall gängige
,,Prozent'' finden werden.
Damit können wir das Thema aber abhaken, hat mit ${subject} ja ohnehin
nichts mehr zu tun, und wie der OP nun drei Artikel obendrüber
mitgeteilt hat, ,,Wir arbeiten dran[tm]'', also ist sich Cyberport ja
zumindest des Problems bewusst.
Prozent ist ja auch falsch, kommt ja, zumindest dem Namen nach, von pro zehnt, also pro Zehn. Aussagen tut es aber pro Hundert. ;)
Jörg Wunsch wrote: > Unbekannter wrote: > >> Garantie und Gewährleistung sind nicht das *gleiche* > > Die Worte bedeuten aber das gleiche, einmal auf Latein, einmal auf > Deutsch. Es ist ungefähr so, als wenn du einmal Anus und einmal > Ar^H^HHintern sagst, aber beide Male was verschiedenes damit > bezeichnen willst. Definitiv nicht.
@Jörg, Aus http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung "Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt." oder aus http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie "Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. " Deine Aussage "Die Worte bedeuten aber das gleiche" ist also DEFINITIV falsch. Es sei denn Deine ethymologischen Deutungen sind als Rückzugsgefecht zu verstehen.
ich weiss nicht was es hier groß zu den begriffen zu diskutieren gibt ... Cyberport verkauft mit HERSTELLER GARANTIE => hersteller sagt gerät nix garantie Punkt aus ende
>Cyberport verkauft mit HERSTELLER GARANTIE => hersteller sagt gerät nix >garantie das kommt ja einem Betrug gleich, wenn sie es vorsätzlich machen. ist die Herstellergarantie gerätgebunden oder shopgebunden? in anderen Worten kann ein Hersteller auf sein Produkt beim Verkauf über Shop A 3 Jahre geben und beim Verkauf über Shop B 5 Jahre geben?
die garantie von lenovo ist gerät gebunden .... mit seriennummer und geräte typ kann man auf der lenovo page(oder der lenovo hotline nachfragen) nach schauen bis wann noch Garantie besteht ohne garantie kann ich leider auch keine garantie erweiterung von lenovo kaufen.... deshalb steht hier meine warnung
Bewunderer wrote: > Aus http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung Dass dort die deutsch-rechtliche Deutung dargestellt ist, ist ja logisch (und sinnvoll). > Deine Aussage "Die Worte bedeuten aber das gleiche" ist also DEFINITIV > falsch. Es sei denn Deine ethymologischen Deutungen sind als > Rückzugsgefecht zu verstehen. Die Deutungen sind auch nicht wirklich richtig. Habe nochmal im Herkunftswörterbuch geschaut, Garantie kommt aus dem Französischen und steht für Bürgschaft. Allein die Tatsache, dass beide Begriffe massiv verwechselt werden (da der Effekt für den Kunden in erster Näherung sehr ähnlich ist) zeigt aber, dass die Unterscheidung allein an Hand der Wortwahl mehr als unglücklich ist. Siehe oben: "gesetzliche Garantie" im Vergleich zu einer "freiwilligen (Zusatz-)Garantie" ist deutlich einleuchtender. Letzlich sagt ja die Wikipedia-Erklärung auch nicht viel mehr als diesen Unterschied aus, denn genau darin besteht er, dass das eine die gesetzliche Mindestforderung ist, während das andere eine freiwillige Zusatzleistung ist. Der Effekt für beide ist aber, dass der Kunde bei einem Defekt einen irgendwie gearteten Ersatz erhält. Beide überschneiden sich ja u. U. auch, gerade wie im hier genannten Beispiel: wenn die Kiste innerhalb der gesetzlich zu garantierenden, ähm, gewährleistenden :) zwei Jahre kaputt ist, kann man trotzdem genauso gut bereits in dieser Zeit auf den Hersteller selbst zurück greifen, da dieser das ausdrücklich (freiwillig) so vorsieht. OK, genug von mir zum Thema. Wer diese Begriffe schon immer so gekannt hat, für den wird es als die logischste Sache der Welt erscheinen (und der wird sich dann u. U. in anderen Ländern wundern, warum sie es nicht in der Form unterscheiden...), wer es bereits anders (und eben meiner Meinung nach in diesem Punkte besser) erlebt hat, den wundert's nur.
@Jörg, "Der Effekt für beide ist aber, dass der Kunde bei einem Defekt einen irgendwie gearteten Ersatz erhält." Das stimmt so einfach nicht! Wenn Du mit einem defekten Gerät während der Gewährleistung (i.a. 6 Monate nach Kauf) zum Händler gehst, muß der Händler Dir nachweisen, daß Du das Gerät unsachgemäß behandelt hast, wenn er keinen Ersatz leisten will. Wenn Du Dich auf die Garantie berufst und der Händler sich stur stellt, mußt umgekehrt Du nachweisen, daß das Gerät aufgrund eines Herstellungsfehlers defekt ist. Und das ist im Zweifelsfall unmöglich oder äußerst teuer (Gutachten). Rechtlich gesehen ist für den Verbraucher also die Gewährleistung also stärker als die Garantie.
Ich frage mich gerade, was das Wort "Gewährleistung" wohl im Latein bedeutet und ob die alten Römer auch schon ihre Notebooks umgetauscht haben.
@Martin Pfeiffer Eine Bitte von mir: Wähle deine Betreff-Zeile bitte in Zukunft passender! Als ich die gelesen habe, hatte ich den Eindruck, du wolltest vor diesen Firmen generell warnen, zum Beispiel weil es sich um Betrüger oder Abzocker handelt. "Vorsicht vor Lenovo x6lt" wäre da passender gewesen. Ich kaufe seit über drei Jahren den Großteil meiner Hardware bei cyberport.de. Die Firma ist trotz der günstigen Preise sehr kundenfreundlich. Zusagen wurden stets eingehalten, die Rückgabe einer PC-Interface-Karte, die bei mir nicht lief, gegen Erstattung des Kaufpreises lief ohne Probleme ab. Dazu sind Firmen zwar gesetzlich verpflichtet, ist aber dennoch (leider) im Internethandel nicht selbstverständlich. Ich kann diese Firma jedenfalls uneingeschränkt empfehlen. Zum Thema "Gewährleistung vs. Garantie" Der bestehende Unterschied wird IMO klar, wenn man den kompletten Begriff "gesetzliche Gewährleistung" verwendet. Zur Gewährleistung sind Händler durch das Gesetz verpflichtet, zur Garantie verpflichten sie sich durch den Kaufvertrag. Für den Kunden macht das erst einmal keinen Unterschied, denn er hat in beiden Fällen einen Anspruch darauf, dass der Hersteller seiner Verpflichtung nachkommt. Der Unterschied ist, dass Händler und Kunde über den Umfang der Garantie verhandeln können, jedoch nicht über die Gewährleistungspflicht.
>"Vorsicht vor Lenovo x6lt" wäre da passender gewesen.
Sehe ich anders...das Notebook an sich ist ja nicht unseriös, sondern
die Garantie-Information bzw. die Produkt-Beschreibung (fehlender
Hinweis auf "Rückläufer" ohne Garantie) ist schlichtweg falsch und das
ist eindeutig Sache von Cyberport bzw. Notebookbilliger! Als seriöser
Händler hat man sich nun mal im Vorfeld verbindlich zu informieren, ob
das verkaufte Gerät definitiv an Endkunden in Deutschland vertrieben
werden darf und ob die beworbenen Produkt-Eigenschaften tatsächlich
zutreffen. Den ganzen Rotz kennen wir doch bei OEM-Festplatten bereits
zur Genüge. Da ist es leider auch an der Tagesordnung, die Preiskämpfe
in Preissuchmaschinen auf dem Rücken der Kunden auszutragen, die dann
völlig verdattert in die Röhre schauen, wenn ihre tolle
Seagate-Festplatte nach 2 Jahren defekt ist und nach Eingabe der
Seriennummer die Meldung erscheint, dass für diese Festplatte keine
Endkunden-Garantie besteht. Von daher finde ich es ok, vor den
verantwortlichen Händlern zu warnen.
sooo nach dem ich cyberport eine Frist zur nachbesserung bis ende januar gegeben hatte ... und diese verstrichen war hat cyberport das gerät von mir zurück geschickt bekommen! Es wurde problemlos zurück genommen..... verrechnung und co hat etwa 2 wochen gedauert bis ich ein anderes Gerät da hatte.... das war dann auch mit voller Garantie ;) (quasi gleiche hardware nur noch zusätzlich umts) was mich zwischenzeitlich ein bischen geärgert hat: ich hatte damals vor weihnachten einen 25€ Gutschein mit eingelöst.... der ist bei der verrechnung raus gefallen! und wurde dann nach anfrage noch erstattet....allerdings muste ich es erst per nachname bezahlen und es wurde so nicht mit mir abgesprochen! Aber alles in allem bin ich jetzt glücklich .... und warscheinlich werde ich mit CP ja nie wieder was zu tuen haben
gast wrote: >> Ganz davon abgesehen: für Garantie halte ich mich ohnehin an den >> Händler, oder? Wenn der dafür also 3 Jahre Garantie gibt, ist es >> doch seine Sache, wie er die ggf. einlöst. > > Der Händler kann keine x Jahre Garantie geben, weil die Garantie > alleinige Sache des Herstellers ist. > Der Händler kann nur Gewährleistung geben. Bitte nicht durcheinander > werfen! Das stimmt so auch nicht. AFAIK: Gewährleistunng: Das Gerät ist beim Kauf ohne Mangel. Garantie: Das Gerät wird in x Jahren noch funktionieren. In D muss der Händler 2 Jahre Gewährleistung mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten geben. Wer dir eine Garantie gibt und dafür dann gerade steht, ist egal. Das kann auch der Händler.
WP bringts im Artikel Garantie auf den Punkt.Besondere Beachtung finden die markierten Worte: Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem: * Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert. * Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
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