Forum: Offtopic Vorsicht vor Cyberport & Notebooksbilliger.de!


von Martin P. (billx)


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Hallo!

Es gibt bei Cyberport und Notebooksbilliger.de zur Zeit recht günstig 
das Lenovo x61t.... leute last die Finger davon! Die Geärte wurden für 
Ungarn gefertig und haben laut lenovo in Deutschland keine Garantie! 
Lenovo sagt es seien Retouren welche ohne Garantie verkauft wurden. 
Cyberport verkauft die Geräte als Neuware mit 3 Jahren Garantie!


Im lenovo user Forum findet ihr noch mehr Informationen zu dem Fall ....


Schöne Grüße

Martin

von Gast (Gast)


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Danke Martin,
mein Neffe wollte sich grad eins kaufen...
Mir kam der Preis gleich spanisch vor.

Hab ihn eben gewarnt.

von Martin P. (billx)


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bin ich ja froh schon einem das erspart zu haben ...

von Lo (Gast)


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Vorsicht vor Martin Pfeiffer (billx)!

Ich meine natürlich:
Vorsicht vor seiner unpassenden Generalisierung.
Außerdem gibts den Artikel nicht mehr, also kein Grund hier zu 
pus(c?)hen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ganz davon abgesehen: für Garantie halte ich mich ohnehin an den
Händler, oder?  Wenn der dafür also 3 Jahre Garantie gibt, ist es
doch seine Sache, wie er die ggf. einlöst.

von Martin P. (billx)


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@ Lo (Gast)
es gibt den artikel sehr wohl noch .... such bei cyberport nach x61 und 
du wirst ihn finden ....
ich würde nicht ausshießen das mehr artikel davon betroffen sind



@ Jörg Wunsch (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite

Wenn man Hersteller Garantie bezahlt möchte man diese halt auch haben! 
Grade bei Lenovo ist die Hersteller Garantie ausgezeichnet!(Freiwillige 
leistung des herstellers) Gewährleistung (das was jedes Gerät erstmal 
hat) ist ein anderes Thema! Mal davon abgesehen was mache ich wenn 
Cyberport morgen pleite ist?

von gast (Gast)


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> Ganz davon abgesehen: für Garantie halte ich mich ohnehin an den
> Händler, oder?  Wenn der dafür also 3 Jahre Garantie gibt, ist es
> doch seine Sache, wie er die ggf. einlöst.

Der Händler kann keine x Jahre Garantie geben, weil die Garantie 
alleinige Sache des Herstellers ist.
Der Händler kann nur Gewährleistung geben. Bitte nicht durcheinander 
werfen!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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gast wrote:

> Der Händler kann nur Gewährleistung geben. Bitte nicht durcheinander
> werfen!

Wenn er mir in 2,95 Jahren das Teil noch umtauscht, ist mir das aber
trotzdem ziemlich wurscht.

Diese altertümlich-deutsche Unterscheidung mit zwei verschiedenen
Worten, die eigentlich das gleiche bedeuten (einmal halt mit
lateinischem Stamm, einmal mit deutschem) ist sowieso ziemlich
nervig.  Da fand ich die Wortwahl im DDR-ZGB deutlich praktikabler,
das nach gesetzlicher und freiwilliger Garantie unterschieden hat
(war vom Sinn her so ziemlich dasselbe wie im BGB).

Der Begriff ,,Garantie'' taucht übrigens bei der Cyberport-Beschreibung
nicht auf.

von Martin P. (billx)


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tut es sehrwohl in dem Tab Datenblatt steht ziehmlich eindeutig 
"Herstellergarantie/-service   3 Jahre Bring-In " übrigends hab ich 
gestern abend mit der cyberport hotline telefoniert.... diese teile mir 
mit man arbeite dran die serie (mit den problemen) sei zur zeit deswegen 
nicht mehr im programm

von Unbekannter (Gast)


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> Diese altertümlich-deutsche Unterscheidung mit zwei verschiedenen
> Worten, die eigentlich das gleiche bedeuten (einmal halt mit
> lateinischem Stamm, einmal mit deutschem)

Keine Ahnung was daran so kompliziert ist:

Garantie und Gewährleistung sind nicht das gleiche

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben/geregelt und muss der 
Verkäufer geben. Es gibt keinen Weg für einen Verkäufer, sich vor der 
Gewährleistung zu drücken. Gewährleistung dauert 24 Monate ab Kauf. In 
den ersten 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr zu Gunsten des 
Käufers.

Garantie kann Die geben wer will und kann vertraglich (fast) frei 
gestaltet werden. Die Meisten Hersteller geben auf ihre Produkte 
Garantien. Aber auch Verkäufer, Händler oder sonst wer kann Dir Garantie 
geben.

Ich versteh nicht, was daran so kompliziert ist zu kapieren.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Unbekannter wrote:

> Garantie und Gewährleistung sind nicht das *gleiche*

Die Worte bedeuten aber das gleiche, einmal auf Latein, einmal auf
Deutsch.  Es ist ungefähr so, als wenn du einmal Anus und einmal
Ar^H^HHintern sagst, aber beide Male was verschiedenes damit
bezeichnen willst.

von Lo (Gast)


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Die Namen Karsten und Christian bedeuten auch das gleiche, einmal auf 
Latein, einmal auf Deutsch. Sind sie deswegen gleich? Nein. Sei doch 
nicht so stur. ;)

Zitat wikipedia:

* Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu, welche 
von Käufer und Verkäufer vertraglich abgeschlossen wird.

* Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete 
Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, 
die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. 
Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte 
Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem 
Gesetz abzuleiten ist.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Lo wrote:

> Zitat wikipedia:

Wie sie in diesem Lande verwendet werden, ist mir schon klar.  Ich
schrob ja auch weiter oben ein Beispiel für eine Begriffslösung, die
ich einfach viel einleuchtender (weil selbsterklärend) finde.

Aber bundesdeutsche Juristerei kommt aus dem Muff von Altertümlichkeiten
nun mal nicht so schnell raus, das braucht noch weitere hundert Jahre,
bis wir da statt ,,von Hundert'' das ansonsten überall gängige
,,Prozent'' finden werden.

Damit können wir das Thema aber abhaken, hat mit ${subject} ja ohnehin
nichts mehr zu tun, und wie der OP nun drei Artikel obendrüber
mitgeteilt hat, ,,Wir arbeiten dran[tm]'', also ist sich Cyberport ja
zumindest des Problems bewusst.

von Lo (Gast)


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Prozent ist ja auch falsch, kommt ja, zumindest dem Namen nach, von pro 
zehnt, also pro Zehn. Aussagen tut es aber pro Hundert. ;)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Aha, und Promille kommt dann wovon genau? :-)

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


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Jörg Wunsch wrote:
> Unbekannter wrote:
>
>> Garantie und Gewährleistung sind nicht das *gleiche*
>
> Die Worte bedeuten aber das gleiche, einmal auf Latein, einmal auf
> Deutsch.  Es ist ungefähr so, als wenn du einmal Anus und einmal
> Ar^H^HHintern sagst, aber beide Male was verschiedenes damit
> bezeichnen willst.

Definitiv nicht.

von Bewunderer (Gast)


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@Jörg,

Aus http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

"Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu 
unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche 
Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt."

oder aus http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

"Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen 
Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare 
Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. 
Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. "


Deine Aussage "Die Worte bedeuten aber das gleiche" ist also DEFINITIV 
falsch. Es sei denn Deine ethymologischen Deutungen sind als 
Rückzugsgefecht zu verstehen.

von Martin P. (billx)


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ich weiss nicht was es hier groß zu den begriffen zu diskutieren gibt 
...

Cyberport verkauft mit HERSTELLER GARANTIE => hersteller sagt gerät nix 
garantie

Punkt aus ende

von daniel (Gast)


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>Cyberport verkauft mit HERSTELLER GARANTIE => hersteller sagt gerät nix
>garantie

das kommt ja einem Betrug gleich, wenn sie es vorsätzlich machen.

ist die Herstellergarantie gerätgebunden oder shopgebunden?
in anderen Worten kann ein Hersteller auf sein Produkt beim
Verkauf über Shop A 3 Jahre geben und beim Verkauf über Shop B
5 Jahre geben?

von Martin P. (billx)


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die garantie von lenovo ist gerät gebunden .... mit seriennummer und 
geräte typ kann man auf der lenovo page(oder der lenovo hotline 
nachfragen) nach schauen bis wann noch Garantie besteht ohne garantie 
kann ich leider auch keine garantie erweiterung von lenovo kaufen....

deshalb steht hier meine warnung

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Bewunderer wrote:

> Aus http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Dass dort die deutsch-rechtliche Deutung dargestellt ist, ist ja
logisch (und sinnvoll).

> Deine Aussage "Die Worte bedeuten aber das gleiche" ist also DEFINITIV
> falsch. Es sei denn Deine ethymologischen Deutungen sind als
> Rückzugsgefecht zu verstehen.

Die Deutungen sind auch nicht wirklich richtig.  Habe nochmal im
Herkunftswörterbuch geschaut, Garantie kommt aus dem Französischen
und steht für Bürgschaft.

Allein die Tatsache, dass beide Begriffe massiv verwechselt werden
(da der Effekt für den Kunden in erster Näherung sehr ähnlich ist)
zeigt aber, dass die Unterscheidung allein an Hand der Wortwahl mehr
als unglücklich ist.  Siehe oben: "gesetzliche Garantie" im Vergleich
zu einer "freiwilligen (Zusatz-)Garantie" ist deutlich einleuchtender.
Letzlich sagt ja die Wikipedia-Erklärung auch nicht viel mehr als
diesen Unterschied aus, denn genau darin besteht er, dass das eine
die gesetzliche Mindestforderung ist, während das andere eine
freiwillige Zusatzleistung ist.  Der Effekt für beide ist aber, dass
der Kunde bei einem Defekt einen irgendwie gearteten Ersatz erhält.
Beide überschneiden sich ja u. U. auch, gerade wie im hier genannten
Beispiel: wenn die Kiste innerhalb der gesetzlich zu garantierenden,
ähm, gewährleistenden :) zwei Jahre kaputt ist, kann man trotzdem
genauso gut bereits in dieser Zeit auf den Hersteller selbst zurück
greifen, da dieser das ausdrücklich (freiwillig) so vorsieht.

OK, genug von mir zum Thema.  Wer diese Begriffe schon immer so
gekannt hat, für den wird es als die logischste Sache der Welt
erscheinen (und der wird sich dann u. U. in anderen Ländern wundern,
warum sie es nicht in der Form unterscheiden...), wer es bereits
anders (und eben meiner Meinung nach in diesem Punkte besser) erlebt
hat, den wundert's nur.

von Bewunderer (Gast)


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@Jörg,

"Der Effekt für beide ist aber, dass der Kunde bei einem Defekt einen 
irgendwie gearteten Ersatz erhält."

Das stimmt so einfach nicht!

Wenn Du mit einem defekten Gerät während der Gewährleistung (i.a. 6 
Monate nach Kauf) zum Händler gehst, muß der Händler Dir nachweisen, daß 
Du das Gerät unsachgemäß behandelt hast, wenn er keinen Ersatz leisten 
will.

Wenn Du Dich auf die Garantie berufst und der Händler sich stur stellt, 
mußt umgekehrt Du nachweisen, daß das Gerät aufgrund eines 
Herstellungsfehlers defekt ist. Und das ist im Zweifelsfall unmöglich 
oder äußerst teuer (Gutachten).

Rechtlich gesehen ist für den Verbraucher also die Gewährleistung also 
stärker als die Garantie.

von Gast123 (Gast)


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Ich frage mich gerade, was das Wort "Gewährleistung" wohl im Latein 
bedeutet und ob die alten Römer auch schon ihre Notebooks umgetauscht 
haben.

von Detlev T. (detlevt)


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@Martin Pfeiffer

Eine Bitte von mir: Wähle deine Betreff-Zeile bitte in Zukunft 
passender! Als ich die gelesen habe, hatte ich den Eindruck, du wolltest 
vor diesen Firmen generell warnen, zum Beispiel weil es sich um Betrüger 
oder Abzocker handelt. "Vorsicht vor Lenovo x6lt" wäre da passender 
gewesen.

Ich kaufe seit über drei Jahren den Großteil meiner Hardware bei 
cyberport.de. Die Firma ist trotz der günstigen Preise sehr 
kundenfreundlich. Zusagen wurden stets eingehalten, die Rückgabe einer 
PC-Interface-Karte, die bei mir nicht lief, gegen Erstattung des 
Kaufpreises lief ohne Probleme ab. Dazu sind Firmen zwar gesetzlich 
verpflichtet, ist aber dennoch (leider) im Internethandel nicht 
selbstverständlich. Ich kann diese Firma jedenfalls uneingeschränkt 
empfehlen.


Zum Thema "Gewährleistung vs. Garantie"
Der bestehende Unterschied wird IMO klar, wenn man den kompletten 
Begriff "gesetzliche Gewährleistung" verwendet. Zur Gewährleistung sind 
Händler durch das Gesetz verpflichtet, zur Garantie verpflichten sie 
sich durch den Kaufvertrag. Für den Kunden macht das erst einmal keinen 
Unterschied, denn er hat in beiden Fällen einen Anspruch darauf, dass 
der Hersteller seiner Verpflichtung nachkommt. Der Unterschied ist, dass 
Händler und Kunde über den Umfang der Garantie verhandeln können, jedoch 
nicht über die Gewährleistungspflicht.

von DataMiner (Gast)


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>"Vorsicht vor Lenovo x6lt" wäre da passender gewesen.

Sehe ich anders...das Notebook an sich ist ja nicht unseriös, sondern 
die Garantie-Information bzw. die Produkt-Beschreibung (fehlender 
Hinweis auf "Rückläufer" ohne Garantie) ist schlichtweg falsch und das 
ist eindeutig Sache von Cyberport bzw. Notebookbilliger! Als seriöser 
Händler hat man sich nun mal im Vorfeld verbindlich zu informieren, ob 
das verkaufte Gerät definitiv an Endkunden in Deutschland vertrieben 
werden darf und ob die beworbenen Produkt-Eigenschaften tatsächlich 
zutreffen. Den ganzen Rotz kennen wir doch bei OEM-Festplatten bereits 
zur Genüge. Da ist es leider auch an der Tagesordnung, die Preiskämpfe 
in Preissuchmaschinen auf dem Rücken der Kunden auszutragen, die dann 
völlig verdattert in die Röhre schauen, wenn ihre tolle 
Seagate-Festplatte nach 2 Jahren defekt ist und nach Eingabe der 
Seriennummer die Meldung erscheint, dass für diese Festplatte keine 
Endkunden-Garantie besteht. Von daher finde ich es ok, vor den 
verantwortlichen Händlern zu warnen.

von Martin P. (billx)


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seh ich auch so wie  DataMiner

von BillX (Gast)


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sooo nach dem ich cyberport eine Frist zur nachbesserung bis ende januar 
gegeben hatte ... und diese verstrichen war hat cyberport das gerät von 
mir zurück geschickt bekommen! Es wurde problemlos zurück genommen..... 
verrechnung und co hat etwa 2 wochen gedauert bis ich ein anderes Gerät 
da hatte.... das war dann auch mit voller Garantie ;) (quasi gleiche 
hardware nur noch zusätzlich umts)

was mich zwischenzeitlich ein bischen geärgert hat:

ich hatte damals vor weihnachten einen 25€ Gutschein mit eingelöst.... 
der ist bei der verrechnung raus gefallen! und wurde dann nach anfrage 
noch erstattet....allerdings muste ich es erst per nachname bezahlen und 
es wurde so nicht mit mir abgesprochen!

Aber alles in allem bin ich jetzt glücklich .... und warscheinlich werde 
ich mit CP ja nie wieder was zu tuen haben

von Karl-heinz S. (cletus)


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gast wrote:
>> Ganz davon abgesehen: für Garantie halte ich mich ohnehin an den
>> Händler, oder?  Wenn der dafür also 3 Jahre Garantie gibt, ist es
>> doch seine Sache, wie er die ggf. einlöst.
>
> Der Händler kann keine x Jahre Garantie geben, weil die Garantie
> alleinige Sache des Herstellers ist.
> Der Händler kann nur Gewährleistung geben. Bitte nicht durcheinander
> werfen!

Das stimmt so auch nicht.

AFAIK:

Gewährleistunng: Das Gerät ist beim Kauf ohne Mangel.
Garantie: Das Gerät wird in x Jahren noch funktionieren.

In D muss der Händler 2 Jahre Gewährleistung mit einer Beweislastumkehr 
nach 6 Monaten geben.

Wer dir eine Garantie gibt und dafür dann gerade steht, ist egal. Das 
kann auch der Händler.

von Karl-heinz S. (cletus)


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WP bringts im Artikel Garantie auf den Punkt.Besondere Beachtung finden 
die markierten Worte:

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen 
Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare 
Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. 
Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied 
zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:

    * Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener 
Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung 
zusichert.
    * Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete 
Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum 
Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

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