Forum: Offtopic Frage zum Urheberrecht von Ausbildungsberichten


von Fragensteller (Gast)


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Hallo,

ich habe in meiner Ausbildungszeit ein paar Berichte zu diversen 
elektronischen Geräten geschrieben. Auf Nachfrage, als ich den Betrieb 
verlies, bekam mein Chef von mir die Word-Dokumente und setzte damit 
eine "Kundenfänger-Seite" für de Onlineshop auf.

Bleibt bei keiner weiteren mündlichen Vereinbarung das Urheberrecht bei 
mir bzw. kann ich mit meinen Rechten alles anstellen, was ich will? Ich 
will dem Unternehmen den Content ja gar nicht streitig machen, 
zwischenzeitlich ist aber noch eine weitere Kopie bei einer mir 
unbekannten Person im Netz aufgetaucht, was ich nicht einsehe ...

von Anwalt (Gast)


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Wenn du das "Werk" damals in der Ausbildungszeit während der 
Arbeitszeit, im Dienst der Firma erstellt hast, gehören die Werke der 
Firma.

von Fragensteller (Gast)


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Das ist schwierig zu sagen. Man hat mir zu dem Zwecke zwar ein wenig 
Zeit für Korrekturen und Verbesserungen eingeräumt, letztlich sind die 
im Berichtsheft erscheinenden Berichte aber zu Hause entstanden.

von Joachim R. (jorath)


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Hallo,

Das Urheberrecht bleibt beim Urheber, dieses ist nicht übertragbar.
Verwertungsrechte sind eine andere Sache.

Grüße aus dem verschneitem und kaltem Odenwald (derzeit -8)

von Fragensteller (Gast)


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Dann anders gefragt: wie verhält es sich im dem Fall mit dem 
Verwertungsrecht. Selbst wenn beide Parteien das Verwertungsrecht hätten 
kann ich als Urheber doch gegen einen Drittverwerter vorgehen - oder ?

von Joachim R. (jorath)


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Hallo,

nicht unbedingt. Wenn das ganze im Auftrag (...mach mal) entstanden ist, 
hat der Auftraggeber (Arbeitgeber) die Verwertungsreche. Ein 
Berichtsheft (egal wo geschrieben) dürfte in die Kategorie Auftrag 
fallen.

MfG

von Fragensteller (Gast)


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Ein Berichtsheft ist aber doch Teil einer Ausbildung und wird in dem 
Sinne nicht vom Arbeitgeber in Auftrag gegeben.

Wie gesagt, es geht nicht darum, dass ich mit dem Unternehmen streiten 
will, sondern dass es mir nicht gefällt, dass unbekannte Dritte die 
Texte verwenden.

von Joachim R. (jorath)


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Hallo,
Ja aber...
Ausbilder kann mit Auftraggeber gleichgesetzt werden.

MfG

von Fragensteller (Gast)


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Vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass die Themen nicht im Auftrag 
behandelt, sondern selbständig ausgewählt wurden und die Idee zur 
Veröffentlichung erst im Nachhinein aufkam.

Wie auch immer, ich habe mit der Firma gerade telefoniert und es gab 
keinen Einwand bzgl. meiner eigenen Veröffentlichung der Texte. Um den 
Contentklauer darf ich mich persönlich kümmern :)

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