Ich hatte heute mit jemandem eine Diskussion über eine Idee, die mit
beidseitiger Ratlosigkeit endete, als ein rechtliches Thema zu Ansprache
kam.
Darf man ohne weiteres Module zur Modifikation von Geräten anderer
Hersteller verkaufen oder benötigt man dazu das Einverständnis des
Herstellers ?
Darf man dann denn auch z.B. schreiben: "Upgrademodul von eigeneFirma
für Mustermarke Gerätetyp X"?
Das die Herstellergarantie des modifizierten Gerätes dabei flöten geht
ist klar.
Klar darfst du das verkaufen, wenn du ansonsten alle für den Verkauf
geltenden Besimmungen einhälst.
Fraglich ist ob die Kundschaft das Gerät dann noch eisetzen darf.
Geräte welche eine Zulassung erfordern, könnten diese nämlich genauso
verlieren, wie die Garantie.
Naja, was heisst eine Zulassung? Es gelten die ganz normalen
CE-Regelungen, sonst nichts. Das Risiko einer Änderung der
Störanfälligkeit / Störausstrahlung ist bei der Anwendung sogut wie gar
nicht gegeben, es sei denn, die eigene Schaltung verursacht es selber.
Spätestens wenn es sich bei dem Zusatz zum Beispiel um etwas zur
Umgehung eines Kopierschutzes handelt, kann die rechtliche Welt schon
ganz anders aussehen.
Daher - auch wenn die Fragesteller das erfahrungsgemäß nicht verstehen -
rechtlichen Rat holt man sich von Rechtskundigen, und nicht in
irgendeinem Forum im Internet.
Wo findet man Rechtskundige? Nun, es gibt eine Gruppe, die ist käuflich.
Die nennen sich Anwälte.
Falls du es immer noch nicht verstanden hast, alles was man dir hier
in rechtlicher Hinsicht erzählt ist für den Arsch. Wenn du dich darauf
verlässt ist dir nicht mehr zu helfen.
>Falls du es immer noch nicht verstanden hast, alles was man dir hier>in rechtlicher Hinsicht erzählt ist für den Arsch. Wenn du dich darauf>verlässt ist dir nicht mehr zu helfen.
Wenn es konkreter wird, magst du wohl recht haben, aber zur groben
Orientierung sollte das wohl erst einmal ausreichen.
Das ist hier kein juristisches Forum und insofern kann ich meinem
Vorgänger nur beipflichten - die Ratschläge mögen hier ja gut gemeint
sein, sind aber alle für den A., da kannst Du auch gleich Lotto spielen.
Irgendwie hört sich das nach Chip-Tuning für KFZ an, oder liege ich da
völlig falsch?
> alles was man dir hier in rechtlicher Hinsicht erzählt> ist für den Arsch
Nicht nur hier.
Auch bei der entsprechenden Zunft bist Du nicht besser gestellt.
Konkrete Aussagen bekommst Du nicht, Du wirst nur auf alle möglichen
Risiken etc. hingewiesen. Und wenn Du Deinem Anwalt einen
Beratungsfehler nachweisen willst, brauchst Du erstmal einen anderen
Anwalt um den ersten zu verklagen.
Nun ja. Wer sich auf die Schiene einlässt und den Juristen das Geld in
den Hals wirft und damit meint, man könne sich so gegen alle
juristischen Gefahren schützen, dann kann man das Geld auch einfach so
verbrennen. Das dürfte effektiver sein, da wenigsten noch Wärme
entsteht...
@ Hannes Jäger
>Die nennen sich Anwälte.
Nur das Anwälte in der Regel nicht immer der gleichen Meinung sind,
sonst gäbs nicht so viele Prozesse auf Kosten der Mandanten.
Die Anwälte kassieren IMMER.
Einzig verlässlich wären Musterurteile der höchsten deutschen
Gerichtsbarkeit die aber teilweise schwer zu verstehen sind.
Im Zweifel empfehle ich Kontakt mit dem Rechteinhaber aufzunehmen
und um eine schriftliche verbindliche Aussage zu bitten.
Ist besser als sich nachher mit nem Anwalt auseinander zu setzten.
ups.... wrote:
> Nur das Anwälte in der Regel nicht immer der gleichen Meinung sind,> sonst gäbs nicht so viele Prozesse auf Kosten der Mandanten.
Nicht umsonst heißt es: "Zwei Juristen, drei Meinungen."
>Irgendwie hört sich das nach Chip-Tuning für KFZ an, oder liege ich da>völlig falsch?
Völlig falsch. Hat im weitesten Sinne mit Unterhaltungselektronik und
Verbesserung der Qualität von Geräten im mittleren Preissegment zu tun.
Keinerlei sicherheitskritische Dinge oder sonstwas.
Es ging auch lediglich darum, ob man generell das Recht hat für ein
Gerät eines beliebigen Herstellers eine Modifikation anzubieten ohne
sich die Genehmigung des Herstellers zu holen.
Michael wrote:
> Es ging auch lediglich darum, ob man generell das Recht hat für ein> Gerät eines beliebigen Herstellers eine Modifikation anzubieten ohne> sich die Genehmigung des Herstellers zu holen.
Wenn du dir ein Stück Unterhaltungselektronik gekauft hast, darfst du
doch damit machen, was du willst, solange es sich dabei nicht vermehrt
und den Markt mit Clonen überschwemmt.
Dir ist sogar freigestellt, ob du zur Bearbeitung des Gerätes einen
Vorschlaghammer, oder eine Hand voll Kleinteile aus einer Schachtel
nimmst und ob der Inhalt der Schachtel für dich individuell
zusammengestellt ist, oder ob jemand so freundlich war, gleich mehrere
solcher Schachteln zu packen und zum Verkauf bereitzuhalten.
Und solange die Schachtel nichts enthält, was verboten ist, darf der
freundliche Vordenker sie auch verkaufen...
> Es ging auch lediglich darum, ob man generell das Recht hat für ein> Gerät eines beliebigen Herstellers eine Modifikation anzubieten ohne> sich die Genehmigung des Herstellers zu holen.
Wenn Du Deine Idee vermarkten willst - davon gehe ich mal aus? - würde
ich als erstes einen Gebrauchsmusterschutz oder Patent (wahrscheinlich
zu teuer) beim Patentamt beantragen - sonst wird Deine Idee ruckzuck
geklaut.
Und danach über den Hersteller vermarkten lassen - sonst wird es sich
kaum lohnen!
>Wenn Du Deine Idee vermarkten willst - davon gehe ich mal aus? - würde>ich als erstes einen Gebrauchsmusterschutz oder Patent (wahrscheinlich>zu teuer) beim Patentamt beantragen - sonst wird Deine Idee ruckzuck>geklaut.>Und danach über den Hersteller vermarkten lassen - sonst wird es sich>kaum lohnen!
Es ist nicht wirklich neu, sondern das Ersetzen eines entscheidenden
Schaltungsteils eines (billigen) Mittelklasse-Gerätes gegen eine
Technologie, wie sie eher im High-End-Bereich ÜBLICH (also kein Patent
möglich) ist.
Es ist nicht so ungewöhnlich, dass keiner darauf kommen würde, nur
scheint es nicht viel Interesse Seitens anderer Geschäftstüchtiger zu
geben.
Zumal ein Gebrauchsmuster-Patent eines "Kleinen" sowieso nicht vor
Kopien aus dem Ausland oder allzu großer "Gegner" schützen könnte ...
Die Hersteller der Geräte selber haben warscheinlich größeres Interesse
daran, gleich ein komplettes High-End-Gerät zu verkaufen statt ein
Mittelklasse-Gerät mit entscheidender Verbesserung anzubieten.
Michael wrote:
> Es ging auch lediglich darum, ob man generell das Recht hat für ein> Gerät eines beliebigen Herstellers eine Modifikation anzubieten ohne> sich die Genehmigung des Herstellers zu holen.
Das kann man nur im Einzelfall klären.
Es kann durchaus sein, dass der Hersteller eine solche
Modifikation/Ausführungsform kennt und sich geschützt hat.
Er setzt sie aber aus irgendwelchen Gründen derzeit nicht in seinem
Produkt ein. Vielleicht waren die Chips dafür aus oder der angepeilte
Verkaufspreis gab den Aufpreis für das Feature nicht her...
Mit dem Schutz kann er aber deine Modifizierung untersagen und ggf.
Schadensersatz fordern.
> Die Hersteller der Geräte selber haben warscheinlich größeres Interesse> daran, gleich ein komplettes High-End-Gerät zu verkaufen statt ein> Mittelklasse-Gerät mit entscheidender Verbesserung anzubieten
okay, in dem Fall mußt Du die Sache natürlich selbst vermarkten, weil
die Hersteller in diesem Fall den Preis für diese Modifikation so hoch
schrauben würden, um Ihre HighEnd Geräte zu schützen.
Tja, schwierig; vielleicht eine Ltd. gründen, aber da mußt Du die
entsprechenden Umsätze machen und wer weiß ob das am Ende so klappt wie
man sich das vorstellt.
Nahezu alles Mist :
>Das Risiko einer Änderung der Störanfälligkeit / Störausstrahlung ist bei >der
Anwendung sogut wie gar nicht gegeben, es sei denn, die eigene > >Schaltung
verursacht es selber.
Stimmt leider gar nicht.
>Wo findet man Rechtskundige? Nun, es gibt eine Gruppe, die ist käuflich.>Die nennen sich Anwälte.
Totaler Schwachsinn. Wenn's um Elektronik geht ist ein Anwalt der ganz
Falsche. Eher passend waere ein Testcenter. Die haben die Vorschriften.