Guten Morgen :)
angenommen ich würde etwas erfinden und hätte kein Kapital um es
patentieren zu lassen und ich würde das Ganze zB auf einer Webseite
veröffentlichen, daraus ein kommerzielles Produkt bauen und es
verkaufen.
Geh ich recht in der Annahme, dass es jemand anderes dann nicht mehr
patentieren kann, weil es nicht neu ist?
Grüße
Gast
Standard-Antwort zu allen rechtlichen Fragen:
Wenn du eine verlässliche Antwort haben willst, frag' jemand, der sich
damit auskennt. Die Leute nennen sich Anwalt.
Antworten aus einem Forum mit ein paar dahergelaufenen Elektro-Hippies
sind nicht verlässlich.
Wenn du mit einem Anwalt redest, frag' ihn nach "defensive publishing".
Es ist nicht mehr patentfähig. Alles was vor Anmeldung öffentlich
zugänglich war, gilt als Stand der Technik.
Ausnahmen gibts dann vor Gericht und gegen Geld.
Wenn du kein Geld hast deine Interessen dann später auch durchzudrücken,
dann überlasse deine Ideen der Allgemeinheit oder behalte sie besser
ganz für dich z.B. durch Schutz des Codes im Mikrocontroller.
Manche Firmen wie 3M sind für die Nichtanmeldung ihrer 'Erfindungen'
bekannt.
Die könnten also ein Problem bekommen, wenn nun jemand hingeht und viel
später "ihr" Verfahren (zufällig oder gezielt gleich) patentiert und
dann berechtigterweise plötzlich Lizenzgebühren von ihnen haben möchte.
Sowas wird dann durch genügend Kapitaltransfer 'geregelt'.
Gruß -
Abdul
Dafür sind Patentanwälte zuständig.
Mit einem billigeren Gebrauchsmusterschutz kannst du deine
Idee auch schon schützen. Wenn die Chinesen allerdings deine
Erfindung nachbauen wirste wahrscheinlich nie einen Heller
sehen. Du kannst dann evtl. den Zoll auf eine Messe schicken
die denen dann den Stand (auf dem deine Erfindung angeboten
wird) beschlagnahmen würden was aber finanziell kaum was
bringen dürfte.
> angenommen ich würde etwas erfinden und hätte kein Kapital um es> patentieren zu lassen...
Ein Patent (europaweit, weltweit) kannst Du selber anmelden, mit etwas
Einarbeitung geht dies
(http://www.dpma.de/service/formulare_merkblaetter/index.html).
Der ganze Spaß ist etwa ab 400€ zu haben.
Nur solch ein Patent wird jede Firma missbrauchen können, da Du nie die
richtigen Formulierungen und Tricks kennst (Patentanwalt).
Mit einem Online-Patentanwalt ist Dein Patent etwas besser (sicherer).
Kostenpunkt etwa 800..2000€.
Wenn Du eine tolle Erfindung hast, dann sind diese Kosten Peanuts und
ein guter Patentanwalt macht sich immer bezahlt (6000€ und mehr).
Zuerst einmal ist es wichtig zu Unterscheiden ob es sich um ein
Gebrauchsmuster oder Patent handelt.
Gebrauchsmuster sind günstiger...
zumindest für die schweiz gilt, dass nur etwas patentiert werden kann,
wenn es sich um etwas neues handelt...
sprich, selbst wenn du es hier nicht veröffentlichen würdest, und ein
andere würde es zum patent anmelden, und du würdest das patent
anfechten, würdest du gewinnen, wenn du beweisen kannst, dass du das
schon vorher gemacht hast (anhand von laborjournalen, gesendenten
emails, etc...).... (ob sich ein prozess rechnen würde, wäre eine andere
frage...
Ausserdem ist es wichtig, das Patent so breit wie möglich zu definieren,
um einen möglichst breiten Schutz zu haben. Was bringt dir eim Patent
über eine gewisse Erfindung, wenn es so schlecht juristisch formulierte
Ansprüche hat, das die Konkurrenzfirma nur ein anderes Bauteil bzw. eine
minimale, vielleicht sogar unbedeutende Sache ändern muss um deinen
Patentschutz zu umgehen.
Ich habe vor kurzen selbst mit Hilfe einer großes Patentanwaltskanzlei
ein Patent angemeldet und ich kann dir nur sagen, wenn du deine Idee für
patentierfähig hältst und du einen Markt und potentielle Abnehmer
erkennst, dann ist ein guter Patentschutz oberstes Gut.
Ganz einfach nach dem Motto: Wenn Patent, dann eins das auch Schutz
bietet. Solltest du mit deiner Idee Geld machen wollen, dann bräuchtest
du eventuell Investoren und die sehen sich genau an, ob das ein Leie
oder ein Profi formuliert und ausgearbeitet hat.
>Ich habe vor kurzen selbst mit Hilfe einer großes Patentanwaltskanzlei>ein Patent angemeldet
Konntest du dein Patent vermarkten bzw. sind nach der Veröffentlichung
Firmen auf Dich zugegangen und haben dir Angebote gemacht ? Oder einfach
eingetragen und ruhen lassen ?
Bereits vorhandene Patente zählen als Veröffentlichung respektive Stand
der Technik.
Das ist aber alles eine Frage wie weit sich der Prüfer reinkniete. Bei
uns hat er die weitere Recherche kurioserweise uns selbst überlassen.
Wir haben uns dann entsprechend bemüht...
Deswegen gibt es auch noch die Einspruchfrist von einem Jahr danach.
Da wir mittlerweile aber eine Parallelwelt aus Juristen unser Eigen
nennen, kann die Realität auch beliebig geändert werden. Mußt nur das
Portemonnaie öffnen.
Gruß -
A.
zur ursprünglichen frage zurück: du kannst deine idee in einem
öffentlich anerkannten blatt als artikel veröffentlichen. wenn du das im
gegensatz zum öffentlichen artikel z.b. au einer internetseite machst,
wird's nachher schwierig zu beweisen aus welcher zeit sie stammt (grosse
probleme zu beweisen, dass diese nicht manipuliert wurde). und wie
gesagt, die erfindung so breit wie möglich formulieren mit allen
effentualitäten/möglichkeiten zusatz-was-auch-immer etc. viel glück
Gast wrote:
> angenommen ich würde etwas erfinden und hätte kein Kapital um es> patentieren zu lassen und ich würde das Ganze zB auf einer Webseite> veröffentlichen, daraus ein kommerzielles Produkt bauen und es> verkaufen.>> Geh ich recht in der Annahme, dass es jemand anderes dann nicht mehr> patentieren kann, weil es nicht neu ist?
Teilweise hast du recht.
Der andere kann die gleiche Erfindung nicht mehr patentieren.
WENN bei der Prüfung der Patentanmeldung des anderen der Prüfer deine
Veröffentlichung berücksichtigt. Du kannst (und solltest) selbst dafür
sorgen, dass das so ist.
Die Veröffentlichung auf einer Webseite halte ich für problematisch,
weil der Nachweis des früheren Datums schwer ist.
Ein besseres Mittel dazu ist das Anmelden ohne das Patent dann
durchzuziehen.
Oder eine Veröffentlichung in einem Fachblatt zu schreiben.
Ein anderes Mittel ist die Überwachung des betreffenden Fachgebiets und
Einspruch mit deiner Veröffentlichung (oder anderer schäflicher
Literatur dazu) innerhalb der Einspruchsfrist. Nach der Einspruchsfrist
wird es happiger ein erteiltes Patent wegzubekommen.
Allerdings vergibst du so die Möglichkeit dem anderen zu untersagen,
dass er deine Erfindung auch kommerziell nutzen kann.
PROVISORISCHE PATENTANMELDUNG?
Ich beabsichtige eine eigene technische Idee schützen zu lassen und im
Anschluß daran sofort mit deren Nutzung und Vermarktung zu beginnen.
Obwohl ich natürlich bereit wäre, für in Aussicht stehende geschäftliche
Erfolge, Aufwendungen zu investieren, ist es für mich als Einzelkämpfer
nicht tragbare, auf Grund des unakzeptablen
Kosten-/Nutzenverherhälnisses,
auch bei Nutzung von Förderinstrumenten, eine offizielle Patentanmeldung
durchzuziehen. Ich beabsichtige deshalb eine provisorische
Patentanmeldung
mit der Option, nach ca. 10 Monaten zu entscheiden, ob sich der erste
Weg
lohnt nachdem ich diese Zeit intensiv für die weitere Forschung und
Umsetzung in geschäftlichen Erfolg genutzt habe. Damit schütze ich mich
mich
einerseits vor der eventuellen Anmeldung anderer Personen, anderseits
habe
ich ca. 12 Monate Zeit, das Projekt weiterzuentwickeln. Ist diese
Verfahrensweise sinnvoll? Ich strebe nicht unbedingt eine
Patenterteilung an,
die vielleicht irgendwann auf meinem Gabstein steht, sondern meine
Zielstellung ist in erster Linie beruflicher und geschäftlicher Erfolg
mit
einer Sache, die ich gern mache. Gibt es hier im Forum Leute, welche
ähnliche Erfahrungen haben? VG Micha