Anschrift auf Rechnung ausgrauen / Garantie

Gast #1108528
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habe eine kurze frage:

ich habe einen elektronischen Artikel bei eBay verkauft.

da noch 1 Jahr Herstellergarantie drauf ist gebe ich dem Käufer meine 
Rechnung mit.

meine frage:

kann ich auf der Rechnung meine persönlichen Daten wie die Adresse 
unkenntlich machen?
ist die Rechnung als Garantienachweis dann noch gültig?
Gast #1108543
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Die Garantie ist doch gerätegebunden und nicht personengebunden.
Damit sollte es dem Verkäufer egal sein, wer bei ihm die 
Garantieleistung einfordert.
Vielleicht war es ja auch ein Geschenk...
Gast #1108591
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>Also: Frag den verdammten Hersteller, weitere Mutmaßungen sind
>sinnarm.

Dem stimme ich zu. Wobei es sehr sinnfrei wäre, die Garantie auf ein 
Gerät von der kaufenden Person abhängig zu machen.
#1108606
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Fluke z.B. gewährt nur die Garantie auf den Erstbesitzer / Käufer ...

Weiß nun aber nicht inwieweit das rechtens ist und ob einem als Zweit- 
oder Drittbesitzer die Garantie wirklich verwährt wird.

Vllt. ist das auch nur ne Masche um Leute indirekt zu zwingen neue 
Geräte zu kaufen, anstatt sich gebrauchte Geräte zu besorgen.
Gast #1108622
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Ist doch alles nichts neues.

Jeder der ein halbwegs neues Windows auf seiner Kiste hat sollte wissen 
das er es "Offiziell" nicht mehr weiterveräussern darf.
Das dehnt sich natürlich auch auf evtl. Garantieleistungen aus sofern 
die noch sinvoll möglich sind (Software eben)




@chillin

Zum unkenntlichmachen der Persönlichen Daten.

Für gewöhnlich werden Garantieansprüche über den Händler abgewickelt bei 
dem gekauft wurde.
Dh. wenn dein "Nachbesitzer" was hat muß er erst zu dem auf der Rechnung 
angegebenen Händler und dort seinen Anspruch anmelden.
Anhand der Rechnungsnummer sind deine Daten also eh noch vorhanden also 
würde sich der aufwand nicht lohnen.
Würdest du die Rechnungsnummer unleserlich machen dann wäre die Rechnung 
wertlos und die Restgarantie futsch.




Worum geht es also ?

Deine persönlichen Daten zu verschleiern oder was anderes ?

Deinem Käufer stellst du einfach eine Kaufquittung/Rechnung aus und 
damit kann er sich ggf. als Besitzer legitimieren ist er bei 
Garantieansprüchen raus aus den Problemen.
Gast #1108676
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>Jeder der ein halbwegs neues Windows auf seiner Kiste hat sollte wissen
>das er es "Offiziell" nicht mehr weiterveräussern darf.
>Das dehnt sich natürlich auch auf evtl. Garantieleistungen aus sofern
>die noch sinvoll möglich sind (Software eben)

doch, darf er. und soweit ich informiert bin, ist die gewährleistung 
produktbezogen. wenn jetzt aber einer etwas gewerbich weiterverkauft, 
muss der letzte händler dies leisten
Gast #1108885
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> Dem stimme ich zu. Wobei es sehr sinnfrei wäre, die Garantie auf ein
> Gerät von der kaufenden Person abhängig zu machen.

Die Zusatzgarantien (5 Jahre oder lebenslang - auf das Erzeugnis 
bezogen)
werden von z.B Agilent und Tektronix auch nur dem Erstkäufer 
zugebilligt!
#1109448
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Uhu Uhuhu wrote:
> Wieso willst du überhaupt die Anschrift ausgrauen?
>
> Wenn du ein gebrauchtes Auto kaufst, dann stehen Name und Anschrift des
> Vorbesitzers doch auch im Kfz-Brief.
>
> Man kann alles übertreiben...


Korrekt, z.B. dass in den neuen Briefen keine Vorbesitzer mehr stehen - 
Datenschutz.

Trotzdem stelle ich mir die Frage auch, immerhin muss der Artikel ja 
auch irgendwie beim Käufer landen, und ich glaube kaum, dass chillin ein 
Packet ohne Absender verschicken möchte!?

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