Forum: Offtopic Fachanwalt Internetrecht gesucht - dringend


von Kleinunternehmer (Gast)


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Guten Tag!
Wir suchen umgehend einen Anwalt, der auf Internetrecht spezialisiert 
ist und der sich mit den Feinheiten der GPL auskennt.

Wir sind abgemahnt worden, da wir auf einer Webseite Daten 
veröffentlichen, die mit einem weiterentwickelten GPL-lizensierten 
Programm produziert werden. Nach unserer Kenntnis ist dies vollkommen im 
Einklang mit der Lizenz, da wir keinen Programmcode weitergeben. 
(Ansonsten wäre ja jeder Webserver betroffen, auf dem ein Linux Kernel 
läuft.)

Wir können hier keine Einzelheiten der Serverinstallation angeben und 
möchten auch das Problem nicht diskutieren, sondern bitten um 
namentliche Hinweise zu Fachanwälten im Raum Norddeutschland oder um 
allgemeine Hinweise, welche Quellen wir nutzen können, um gute Anwälte 
zu finden, die Erfahrung mit diesem Thema haben.

Wir müssen leider innerhalb von 7 verbleibenden Tagen auf die Abmahnung 
reagieren und möchten nicht das (geringe) Risiko eingehen, dass wir bei 
einer tatsächlichen Schuld unsererseits größere Verluste erleiden.

Mit freundlichem Gruß
Ein Kleinunternehmer

von Tommi H. (drmota)


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Ja Ja die Anwälte. Kinder und Jugendliche ein guter Rat studiert Jus und 
ihr schwimmt im Geld und in euren beruflichen Praxis könnt ihr schön die 
Ingenieure ärgern und ausnehmen.

von ... (Gast)


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http://www.kanzlei-siebert.de/

hab gelesen, die kennen auch die GPL ganz gut

von DrPepper (Gast)


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Mit normalen Juristen kann man inzwischen Straßen pflastern. Um Geld zu 
verdienen muss man sich schon von der Masse abheben.

von Gast (Gast)


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Oder man stellt Seiten ins Netz, von denen Ahnungslose etwas 
runterladen, um dann belangt werden zu können.

von (prx) A. K. (prx)


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Yep. Ich weiss zwar nicht, warum ein Internet-Anwalt als Anbieter für 
illegale Downloads auftritt, nur um dafür dann selbst verknackt zu 
werden, aber geschehen ist das kurioserweise wirklich. Viel Geld wird er 
dabei wohl summarum nicht verdient haben

von Kleinunternehmer (Gast)


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Lieber ...
vielen Dank für den Hinweis. Wir werden die Kanzlei in jedem Fall 
kontaktieren. Allerdings finden sich auf der Seite keine Referenzen zu 
Gerichtsurteilen mit Beteiligung der Kanzlei Siebert, und der 
Rechtsanwalt scheint mehr mit der Veröffentlichung von Webseiten und 
ebooks als mit der Vertretung von Klienten beschäftigt zu sein. Auch 
sonst sind unter diesem Namen keine ähnlich gearteten Fälle 
dokumentiert, so dass wir uns über weitere Hinweise freuen würden, so 
dass sich uns eine Vergleichsmöglichkeit bietet, nach Möglichkeit auch 
objektiv durch vorangegangene Gerichtsurteile belegt.
Auf Selbstbeurteilungen der Anwälte geben wir aus verständlichen Gründen 
wenig, auch wenn wir letztlich nach dem persönlichen Eindruck 
entscheiden werden, wenn wir keine anderen Kriterien haben.

Mit freundlichem Gruß
Ein Kleinunternehmer

von Michael G. (linuxgeek) Benutzerseite


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Und was wird in der Abmahnung gefordert? Die Sourcen des benutzten tools 
kann man ja jederzeit zugaenglich machen, das tut Dir doch nicht weh. 
Oder ist da noch mehr im Busch?

von P. S. (Gast)


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Ich warte schon lange darauf, dass ein Gericht mal klar feststellt, was 
der Term "derived work" eigentlich bedeutet. Da koennten eine Menge 
Leute ganz dumm aus der Waesche gucken...

von Tom (Gast)


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von ... (Gast)


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@ Kleinunternehmer

Wenn ihr GPL Sourcecode genommen habt und darauf aufbauend ein eigenes 
Programm entwickelt habt, dann ist der Fall eindeutig. Ihr müsst den 
Sourcecode auf Nachfrage veröffentlichen.

von Gastwirt (Gast)


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von Andi (Gast)


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linuxgeek, ich denke der Herr Kleinunternehmer ist gut beraten, einen 
Anwalt zu suchen, denn selbst wenn er nachträglich die Sourcen 
offenlegt, ist die - möglicherweise unberechtigte - Abmahnung nicht vom 
Tisch. Und anscheinend weiß er auch, warum er nicht diskutieren will, 
sondern nur Adressen sucht, aber kann er damit die Diskussion der 
Uninformierten unterbinden?  >;->

>Die Sourcen des benutzten tools kann man ja jederzeit zugaenglich
>machen, das tut Dir doch nicht weh.
>Oder ist da noch mehr im Busch?

Er schrieb von einem weiterentwickelten Programm. Vermutlich täte es ihm 
weh, dieses zu veröffentlichen, und der Abmahnende weiß das. Dieser 
denkt daraufhin genau wie du, dass da was im Busch wäre, kann damit aber 
bös auf die Schnauze fallen, weil da nix ist (wenn Herr Kleinunternehmer 
keine Kleinigkeiten verschweigt).

Sagen wir, ich nehme ein Programm xyz zur Berechnung digitaler oder 
analoger Filter, das unter der GPL veröffentlicht wurde. Ich erweitere 
es zu super-xyz, biete auf einer kostenpflichtigen Webseite die 
Möglichkeit, Filterparameter einzugeben, und zeige dann das fertige, mit 
super-xyz berechnete Filterdesign an. Das mag dem Autor von xyz nicht 
gefallen, wenn er die GPL nicht verstanden hat, trotzdem hat er keine 
Handhabe gegen mich, da die GPL nichts über die Verwendung des 
Programmoutputs sagt.

Andi

von Uhu U. (uhu)


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Ich würde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachfragen.

von Gast (Gast)


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@Keinunternehmer:

Ist leider nicht im norddeutschen Raum, aber dieser Anwalt hat wohl 
Harald Welte, den (Mit-)Entwickler von IPtables in seinen (teils 
spektakulären) Prozessen gegen große Hersteller von Hard- und Software 
vertreten und sich stets durchgesetzt:

http://www.jbb.de/html/?page=anwalt_4&menue=10.3.anwalt_4

Er ist jedoch in deinem Fall "bei den anderen", kann dich aber sicher 
richtig beraten.

von Gast (Gast)


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Sourcen offenlegen heißt nicht, dasss man die veränderten Quellcodes für 
jeden auf einer Homepage zur Verfügung stellen muss.
Dafür reicht es aus, wenn man auf Anfragen nach den Änderungen diese per 
Posrt auf einer CD dem Anfrager zuschickt. Die dabei entstehenden Kosten 
dürfen natürlich in Rechnung gestellt werden.

Wegen was genau wurdest ihr abgemahnt?

von Andi (Gast)


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Gast, du hast keine Ahnung. GPLv2 besagt, dass jedes Programm unter 
dieser Lizenz nur zusammen mit den Sourcen weitergegeben werden darf. Es 
ist unerheblich, ob eine Anfrage eingeht oder nicht. Erst in GPLv3 wurde 
die Regelung dahingehend gelockert, dass es reicht, mit dem Programm 
einen Hinweis weiterzugeben, wo der Empfänger die Sourcen jederzeit 
erhalten kann.
Wurde das Programm ohne Sourcen bzw. ohne den Hinweis weitergegeben, 
wurde die Lizenz verletzt. So wie es Herr Kleinunternehmer darstellt, 
wurde aber gar kein Programm weitergegeben. Was ist daran so schwer zu 
begreifen?

Andi

von Kleinunternehmer (Gast)


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An alle Interessierten,
wie bereits deutlich gemacht, können wir zur Zeit keine genaueren 
Angaben machen, da wir die Angelegenheit erst in die Hände eines Anwalts 
geben wollen.

Danach sollte der Fall schnell abgeschlossen werden, und da hier 
anscheinend reges Interesse besteht, können wir anschließend gerne 
ausführlich berichten, soweit es aus rechtlicher Sicht keine 
Einschränkungen gibt.

Der Link von Tom traf genau ins Schwarze. Wenn wir eine für 
Opensourcefragen ähnlich bekannte Kanzlei im Raum Hamburg-Berlin finden, 
habe ich keine Bedenken, den Verursacher des Ärgernisses in seine 
Schranken zu weisen. Er hat leider auch nach Darlegung unserer Sicht der 
Dinge nicht eingelenkt.

Mit freundlichem Gruß
Ein Kleinunternehmer

von Kleinunternehmer (Gast)


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korrigiere: gemeint war der Link von "Gast" (15:56 Uhr), nicht Tom.

von Unbekannter (Gast)


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Bleib mal cool. Du rennst rum wie ein kopfloses Huhn. Das ist Absicht 
vom abmahnenden Anwalt. Beruhig dich erst mal und schlaf erst mal ne 
Runde.

Morgen analysierst Du die Sache ganz in Ruhe, ob die Abmahnung 
inhaltlich überhaupt Sinn macht. Die GPL zu verstehen ist nun wirklich 
nicht schwer. Da gibt es Tonnen von Arktikel und FAQs im Netz.

Und wenn Du die Sachlage nüchtern analysiert hast, dann kannst Du Dich 
über die entsprechenden Schritte bezüglich der Abmahnung informieren. 
Auch dazu gibt es mehr als genug Infos im Netz.

Morgen ist Freitag, und dann erstmal Wochenende. Da bleibt genügend Zeit 
nachzudenken.

Wenn Du aber gemeint hast, Du wärst schlauer als die anderen und hast 
die GPL etwas, ähm, großzügig ausgelegt, hast Du natürlich ein Problem.

Aber mal grundsätzlich zu Daten erzeugt mit GPL-Software: Die stehen 
natürlich nicht unter der GPL. Wenn es also tatsächlich so ist, wie im 
Eingangspost beschrieben: Locker bleiben.

von oha (Gast)


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Jooooooo..... Fachanwalt Internetrecht gesucht - dringend

Solche Leute sind sicher nicht gratis hier, sondern sind fuer massig 
Flieder im Branchenbuch zu finden. Immer nur mit dem Flieder wedeln...

von Struwwelpeter (Gast)


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@unbekannter

Coolness ist die eine Sache, Termine die andere. Ist der Termin 
verstrichen hast Du AUTOMATISCH verloren.

Kleinunternehmer macht das schon ganz richtig so, eine einführende 
Beratung beim anwalt kostet auch nicht die Welt. Rechtschutzversichert?

Ciao und ein schönes Wochenende

von ups... (Gast)


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@Kleinunternehmer

Herzliches Beileid. Mit der Suche nach einem geeigneten Anwalt
ist es leider nicht getan, denn es gilt 10 Anwälte = 10 Meinungen
und entscheiden tut das das Gericht bis in die höchste Instanz.
Für die schnelle Anfrage müßte diese Website reichen.
http://www.frag-einen-anwalt.de
Wenn einem das nicht reicht, Stelle ausschreiben und einen
geeigneten Kandidaten temporär einstellen was aber auch nicht
billig ist. Zumindest müßte man an Hand der Unterlagen erkennen
können ob der Anwalt über das Fachgebiet Bescheid weiß.
Nach den (relativ)neuen Regeln zur Honorierung von Anwälten
müßte man es hinbekommen das im Misserfolgfall der eigene Anwalt
leer ausgeht. Für den gegnerischen Anwalt gilt das natürlich
nicht.

von pillepalle (Gast)


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moin

http://www.dr-wachs.de/kontakt.html

der sitzt in HAmburg und ist soweit ich das beurteilen kann (hat mich 
schon mal vertreten )sehr in Ordnung.
Aber wie schon gesagt, 4 Anwälte - 4 Meinungen ... also einfach mal 
anrufen und weitersehen

viel Glück

von Uhu U. (uhu)


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> denn es gilt 10 Anwälte = 10 Meinungen

Stimmt nicht ganz. Der Spruch heißt: "Zwei Juristen, drei Meinungen."

von ups... (Gast)


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>Stimmt nicht ganz. Der Spruch heißt: "Zwei Juristen, drei Meinungen."

Laß auch mal was Neues zu.

von Sabine (Gast)


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@ Kleinunternehmer:

Was ist denn jetzt aus der ganzen Sache geworden? 1 Woche ist morgen um.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Struwwelpeter wrote:
> @unbekannter
>
> Coolness ist die eine Sache, Termine die andere. Ist der Termin
> verstrichen hast Du AUTOMATISCH verloren.

Warum das?
Auf eine Abmahnung muss man natürlich nicht reagieren (wenn man es 
böse sagen will: alles von Anwälten kann in die Ablage P ;-). Was Du 
meinst, ist ein Mahnbescheid. Da sollte man tunlichst Widerspruch 
einlegen, denn der kommt von offizieller Stelle.

Wenn Du nicht auf die Abmahnung reagierst, müssen die klagen.

> Kleinunternehmer macht das schon ganz richtig so, eine einführende
> Beratung beim anwalt kostet auch nicht die Welt. Rechtschutzversichert?

Chris

von Interessierter (Gast)


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>Auf eine Abmahnung muss man natürlich nicht reagieren (wenn man es
>böse sagen will: alles von Anwälten kann in die Ablage P ;-). Was Du
>meinst, ist ein Mahnbescheid. Da sollte man tunlichst Widerspruch
>einlegen, denn der kommt von offizieller Stelle.

>Wenn Du nicht auf die Abmahnung reagierst, müssen die klagen.

Moment mal, ich dachte, wenn ich abgemahnt werde, kann ich einen Anwalt
beauftragen, gegen den Abmahner vorzugehen? Und wenn ich im Recht bin
müsste der Abmahner die Kosten für meinen Anwalt mittragen?

Wenn du recht hast, könnte der Abmahnende die ablehnende Antwort meines
Anwalts ignorieren, und ich bleibe auf den Kosten sitzen? Das hieße,
Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne
jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser
Rechtssystem IST krank, aber SO krank?

Wenn du dich damit auskennst, erklär doch mal, wie Normalsterbliche sich
gegen Abmahner schützen können. Könnte Kleinunternehmer, der sich seiner
Sache ja sicher zu sein scheint, gegen den Abmahner mit einer Klage
zurückschießen, oder bleibt ihm nichts, als den Abmahnender als
nervenden Mitmenschen abzuhaken und es dabei zu belassen?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Interessierter wrote:

> Moment mal, ich dachte, wenn ich abgemahnt werde, kann ich einen Anwalt
> beauftragen, gegen den Abmahner vorzugehen? Und wenn ich im Recht bin
> müsste der Abmahner die Kosten für meinen Anwalt mittragen?

Zuerst: ich bin auch kein Experte  :-)

Es gibt eine sogenannte negative Feststellungsklage (und auch eine 
Gegenabmahnung), mit der man den Sachverhalt auh dann klären lassen 
kann, wenn der andere den Schw.... einzieht.

> Wenn du recht hast, könnte der Abmahnende die ablehnende Antwort meines
> Anwalts ignorieren, und ich bleibe auf den Kosten sitzen? Das hieße,
> Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne
> jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser
> Rechtssystem IST krank, aber SO krank?

> Wenn du dich damit auskennst, erklär doch mal, wie Normalsterbliche sich
> gegen Abmahner schützen können.

Gar nicht - prinzipiell kann man jeden abmahnen - auch wenn der 
Sachverhalt aus den Fingern gesogen wurde.

> Könnte Kleinunternehmer, der sich seiner
> Sache ja sicher zu sein scheint, gegen den Abmahner mit einer Klage
> zurückschießen, oder bleibt ihm nichts, als den Abmahnender als
> nervenden Mitmenschen abzuhaken und es dabei zu belassen?

Siehe oben: neg. Feststellung/Gegenabmahnung - er hat ja jetzt 
Schriftliches in der Hand.

Chris

von Ben ■. (bloxx)


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Interessierter wrote:

> Wenn du recht hast, könnte der Abmahnende die ablehnende Antwort meines
> Anwalts ignorieren, und ich bleibe auf den Kosten sitzen? Das hieße,
> Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne
> jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser
> Rechtssystem IST krank, aber SO krank?

Der Name "Katja Günther" sollte dir alles weitere zu deiner These 
bestätigen
(bsp. 
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/21/sie-im-ubrigen-auch/

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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Angenommen Anton stört eine Handlung von Ingo, die das Geschäftsgebiet 
(!) von Anton stört. Geschäftsgebiet weil es gleich zum Thema Abmahnung 
gehen soll und das geht zwischen zwei Privatleuten nicht.

Anton kann direkt gegen Ingo klagen oder - wenn es Anton brennt und er 
will, dass Ingo sofort aufhört - eine sog. einstweilige Verfügung 
erwirken. Dabei schaut sich der Richter den Fall an und untersagt dem 
Ingo ggf., die Handlung nochmal zu machen und wenn doch, dann ist eine 
saftige Strafe z.B. 50000€ fällig.

Wenn Ingo sich im Recht fühlt und sich die Handlung nicht untersagen 
lassen will, kann er sich auch einen Anwalt holen und dagegen klagen. Es 
werden Prozesskosten z.B. 1% erzeugt, die vom Streitwert z.B. 100000€ 
abhängen, also 1000€. Unterliegt Ingo dann vor Gericht, muss er seine 
Anwaltskosten plus die Kosten von Antons Klage plus Anwalt zahlen! Die 
Anwaltskosten hängen natürlich auch vom Streitwert ab z.B. je 1% => Ingo 
zahlt worst-case 3000€

Wenn Ingo weiss, was er angestellt hat oder die Handlung eh aufgeben 
will, dann kann er dem Richter sagen "Jawoll, mache das nie wieder!". 
DANN tritt eine Besonderheit ein, nämlich, dass Anton die Kosten für die 
Klage und
seinen Anwalt nicht auf Ingo abwälzen kann. Jeder bezahlt seinen Anwalt 
und beide gehen ihrer Wege => Ingo zahlt 1000€

Die Abmahnung ist jetzt ein Ding, das dem Ingo UND dem Anton das Risiko 
abmildern kann, mindestens einen Anwalt für die Vertretung vor Gericht 
bezahlen zu müssen. Kosten für Anwälte fallen trotzdem an, aber die sind 
wesentlich geringer, weil noch kein Streitwert offiziell festgesetzt und 
vom Richter akzeptiert ist. Für das Austellen des Abmahnbriefs und so 
berechnet der Abmahnanwalt z.B 100€.

Bei der Abmahnung will Anton von Ingo eine Unterlassungserklärung. Das 
ist ein zig-Jahre langer (!) Vertrag bei dem Ingo verspricht, die 
störende Handlung nicht mehr zu machen und bei Zuwiderhandlung jedesmal 
eine saftige Strafe z.B. 5000€ zu zahlen. Die Strafe, damit man sieht, 
dass es Ingo wirklich ernst ist. Manchmal/meistens will Anton zusätzlich 
auch noch Schadensersatz von Ingo z.B. 200€ weil er einen Detektiv 
einschalten musste o.ä.

Ingo kann die Unterlassungserklärung abgeben, ohne direkt mit dem 
Gericht zu tun zu haben und einen Anwalt zu brauchen und eventuell hohe 
Kosten bei entsprechend hohem Streitwert zu haben. Der Anwalt von Anton 
"hilft" also Ingo mit der Abmahnung! Tja und deshalb muss Ingo auch die 
Abmahnkosten tragen.

Wenn Ingo passt und 300€ abdrückt und die Unterlassungserklärung 
unterschreibt, ist die Sache i.A. vom Tisch. Ausser es gibt Fallstricke 
in der Unterlassungserklärung und Ingo verstösst dagegen. Deshalb ist 
Info gut beraten, wenn er nicht die vorgefertigte ULE von Antons Anwalt 
unterschreibt sondern sich Rechtsberatung holt. Merke: Blöde ULE 
unterschrieben oder zukünftiger Verstoss gegen eine abgegebene ULE ist 
wie mit ASS im Ärmel erwischt werden.

Ingo kann weiter pokern und nur die Anwaltskosten 100€ abdrücken und die 
ULE unterschreiben. Entweder war es das und Anton passt und macht sich 
nicht die Mühe. Oder Anton kann seinen Schadensersatz einklagen. Den hat 
Anton natürlich nur pauschal und zugunsten von Ingo im Abmahnbrief so 
niedrig angesetzt. Anton erhöht! Ingo war ja uneinsichtig, und jetzt 
wird der tatsächliche, beträchtlich höhere Schaden angesetzt.

Ingo kann höher pokern mit: Unterlassungserklärung OK, aber 
Anwaltskosten nö und Schadensersatz nö. Also 0,00€ Löhnemann. Entweder 
war es das und Anton plus Anwalt passen und machen sich nicht die Mühe. 
Oder der Anwalt von Anton kann die Abmahngebühren einklagen und Anton 
den Schadensersatz. Zum Glück für Ingo ist der jetzige Streitwert von 
100€ bzw. 200€ vor Gericht "Peanuts" im Vergleich zu dem hohen 
Streitwert von 100000€ ganz zu Anfang.

Und Ingo kann noch höher pokern: Den Abmahnbrief wegschmeissen oder eine 
nicht ernstzunehmende, z.B. laienhaft formulierte ULE abgeben! Entweder 
war es das und Anton plus Anwalt passen und machen sich nicht die Mühe. 
Oder Anton sagt "Will sehen!" und geht vor Gericht. Anton hat Ingo die 
Chance gegeben mit einem blauen Auge rauszukommen. Die einstweilige 
Verfügung inkl. saftige Strafe bei Zuwiderhandlung wird sofort 
ausgesprochen. Ingo bekommt die nur durch eine Klage weg. Und in dem 
Fall der Klage greift die Spezialregelung für Ingo nämlich 
Halbe-halbe-Kosten dann nicht mehr.

War es das? Nö, Ingo denkt er hat ein Superblatt, d.h. weiss sich z.B. 
absolut unschuldig. Deshalb entscheidet er sich für ein All-In und geht 
klagt selber gegen die Anmahnung, d.h. lässt deren Rechtmäßigkeit vom 
Richter feststellen. Unterliegt Info... s.o., gewinnt er... löhnt Anton 
(Prozesskosten plus beide Anwälte).

Und wer hat letztlich gewonnen? Ist doch klar: Die Anwälte. Egal wie es 
ausgeht, der Dealer gewinnt immer ;-)

von Interessierter (Gast)


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>(bsp.
>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/2...

Ja und, was soll das jetzt bestätigen? Wenn ich abgemahnt werde, will 
ich dem Abmahnenden eine Schadensersatzklage aufbrummen. Über wenigstens 
sechs Stundenlöhne, eine angefangene Stunde um den Brief aus dem 
Briefkasten zu holen, eine zweite angefangene Stunden um ihn zu öffnen, 
eine dritte um ihn zu lesen, eine vierte um die Anwort zu schreiben, 
eine fünfte fürs Eintüten und noch eine um den Brief einzuwerfen. Mein 
Stundenlohn beträgt natürlich 200,-.

Wenn jeder dem Abmahnenden bloß schreibt, dass er ihn mal kann, macht 
der fröhlich weiter. Das ist nicht der Punkt.

Ich denke, dass ich mich in dem Fall eher an Chris Vorschlag halten 
werde und einen Anwalt mit einer möglichst aggressiven Gegenforderung 
beauftragen.

von Ben ■. (bloxx)


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Interessierter wrote:
>>(bsp.
>>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/2...
>
> Ja und, was soll das jetzt bestätigen?

ich zitiere dich

"Das hieße,
> Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne
> jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser
> Rechtssystem IST krank, aber SO krank?"

Und wenn du nach dem Namen Günther gegooglet hättest wäre auch der 
Blogeintrag selbsterklärend gewesen.

■

von Interessierter (Gast)


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Häh? Deine Logik ist auch krank. Bist du Anwalt?

Bloß weil irgendjemand einen Scheiß auf eine bestimmte Abmahnung gibt, 
sagt dies nichts aber auch gar nichts darüber, ob Abmahner ein Risiko 
bei ihrem Geschäft eingehen.

Aber geh weiter spielen. Andere mit mehr Ahnung als du haben ja schon 
brauchbarere Antworten gegeben.

Übrigens hast du ein kaputtes Zeichen auf deiner Tastatur.

von Ben ■. (bloxx)


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Interessierter wrote:
> Häh? Deine Logik ist auch krank. Bist du Anwalt?
>
> Bloß weil irgendjemand einen Scheiß auf eine bestimmte Abmahnung gibt,
> sagt dies nichts aber auch gar nichts darüber, ob Abmahner ein Risiko
> bei ihrem Geschäft eingehen.
>
Ich weiß ja nicht wie kognitiv du eingeschränkt bist, alternativ ob du 
in der Lage bist zu lesen und zu verstehen.

Um dich nochmals zu Zitieren:

"Das hieße,
> Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne
> jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser
> Rechtssystem IST krank, aber SO krank?"

Und nun nochmals in gaaaaanz langsam, damit auch du es verstehst:

Fr Günther, Ihres Namens Rechtsanwältin, verschickt im großen Stil 
vorrangig Mahnungen für nicht erbrachte Leistungen. Ergo sind es "frei 
erfundene Leistungen", ergo scheint diese Frau recht Risikolos zu 
arbeiten, wenn man mal von dem Porto- und Papierkosten absieht. Und was 
will ich wohl damit bestätigen? Möglicherweise die von dir aufgestellte 
These. Und Ausnahmsweise bin ich mal davon ausgegangen, daß man seinen 
Behauptungen auch immer eine Quelle angibt, ergo der genannte 
Lawblog-Link als Einstieg in die Thematik, für den geneigten Leser.

Und wenn du den Kausalzusammenhang immer noch nicht verstehen willst 
zwischen deiner aufgestellten These und meiner Argumentation, dann kann 
ich dir auch nicht mehr helfen

■

von Interessierter (Gast)


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>Und wenn du den Kausalzusammenhang immer noch nicht verstehen willst
Es geht nicht ums wollen, es geht darum, dass du bis jetzt noch keinen 
Zusammenhang geschweige denn einen Kausalzusammenhang hergestellt hast.

>Fr Günther, Ihres Namens Rechtsanwältin, verschickt im großen Stil
>vorrangig Mahnungen für nicht erbrachte Leistungen. Ergo sind es "frei
>erfundene Leistungen", ergo scheint diese Frau recht Risikolos zu
>arbeiten,

Warum folgt daraus, dass jemand in großem Stil Mahnungen verschickt, 
dass diese Person recht risikolos arbeitet? Diese Logik wäre ein neues 
Feld der Mathematik, mach was draus!

von Ben ■. (bloxx)


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Interessierter wrote:

> Warum folgt daraus, dass jemand in großem Stil Mahnungen verschickt,
> dass diese Person recht risikolos arbeitet? Diese Logik wäre ein neues
> Feld der Mathematik, mach was draus!

Ich weiß nicht was ich mehr draus machen müsste als eine simple 
Rechnung:

1000 Abmahnungen = Genügend die Bezahlen aus Unwissenheit/Angst/etc - ( 
einen Personenkreis welcher zum Anwalt läuft, dieser ein Schreiben 
verfasst und der Fall für den Abgemahnten erledigt ist + Einen kleinen 
Kreis der es generell Ignoriert)

Oder meinst du wirklich, daß so jemand  dauerhaft diese Art des Gewerbes 
betreibt wenn am Ende nicht ein positiver Betrag bei rumkommt?

Risiko, was ist Risiko? Du hast immer Risiko. Egal ob es finanzielles 
Risiko beim Hauskauf ist, beim Anbieten von Waren, bei deiner eigenen 
Lebenszeit oder beim Drehen von krummen Dingern wie Abmahnungen, also 
weiß ich nicht worauf du hinaus willst. Und da das Risiko in o.g. Sache 
anscheinend recht gering ist (egal ob finanziell oder gesetzlich), 
werden wohl noch genügend Leute drauf hereinfallen.

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