Guten Tag!
Wir suchen umgehend einen Anwalt, der auf Internetrecht spezialisiert
ist und der sich mit den Feinheiten der GPL auskennt.
Wir sind abgemahnt worden, da wir auf einer Webseite Daten
veröffentlichen, die mit einem weiterentwickelten GPL-lizensierten
Programm produziert werden. Nach unserer Kenntnis ist dies vollkommen im
Einklang mit der Lizenz, da wir keinen Programmcode weitergeben.
(Ansonsten wäre ja jeder Webserver betroffen, auf dem ein Linux Kernel
läuft.)
Wir können hier keine Einzelheiten der Serverinstallation angeben und
möchten auch das Problem nicht diskutieren, sondern bitten um
namentliche Hinweise zu Fachanwälten im Raum Norddeutschland oder um
allgemeine Hinweise, welche Quellen wir nutzen können, um gute Anwälte
zu finden, die Erfahrung mit diesem Thema haben.
Wir müssen leider innerhalb von 7 verbleibenden Tagen auf die Abmahnung
reagieren und möchten nicht das (geringe) Risiko eingehen, dass wir bei
einer tatsächlichen Schuld unsererseits größere Verluste erleiden.
Mit freundlichem Gruß
Ein Kleinunternehmer
Ja Ja die Anwälte. Kinder und Jugendliche ein guter Rat studiert Jus und
ihr schwimmt im Geld und in euren beruflichen Praxis könnt ihr schön die
Ingenieure ärgern und ausnehmen.
Yep. Ich weiss zwar nicht, warum ein Internet-Anwalt als Anbieter für
illegale Downloads auftritt, nur um dafür dann selbst verknackt zu
werden, aber geschehen ist das kurioserweise wirklich. Viel Geld wird er
dabei wohl summarum nicht verdient haben
Lieber ...
vielen Dank für den Hinweis. Wir werden die Kanzlei in jedem Fall
kontaktieren. Allerdings finden sich auf der Seite keine Referenzen zu
Gerichtsurteilen mit Beteiligung der Kanzlei Siebert, und der
Rechtsanwalt scheint mehr mit der Veröffentlichung von Webseiten und
ebooks als mit der Vertretung von Klienten beschäftigt zu sein. Auch
sonst sind unter diesem Namen keine ähnlich gearteten Fälle
dokumentiert, so dass wir uns über weitere Hinweise freuen würden, so
dass sich uns eine Vergleichsmöglichkeit bietet, nach Möglichkeit auch
objektiv durch vorangegangene Gerichtsurteile belegt.
Auf Selbstbeurteilungen der Anwälte geben wir aus verständlichen Gründen
wenig, auch wenn wir letztlich nach dem persönlichen Eindruck
entscheiden werden, wenn wir keine anderen Kriterien haben.
Mit freundlichem Gruß
Ein Kleinunternehmer
Und was wird in der Abmahnung gefordert? Die Sourcen des benutzten tools
kann man ja jederzeit zugaenglich machen, das tut Dir doch nicht weh.
Oder ist da noch mehr im Busch?
Ich warte schon lange darauf, dass ein Gericht mal klar feststellt, was
der Term "derived work" eigentlich bedeutet. Da koennten eine Menge
Leute ganz dumm aus der Waesche gucken...
@ Kleinunternehmer
Wenn ihr GPL Sourcecode genommen habt und darauf aufbauend ein eigenes
Programm entwickelt habt, dann ist der Fall eindeutig. Ihr müsst den
Sourcecode auf Nachfrage veröffentlichen.
linuxgeek, ich denke der Herr Kleinunternehmer ist gut beraten, einen
Anwalt zu suchen, denn selbst wenn er nachträglich die Sourcen
offenlegt, ist die - möglicherweise unberechtigte - Abmahnung nicht vom
Tisch. Und anscheinend weiß er auch, warum er nicht diskutieren will,
sondern nur Adressen sucht, aber kann er damit die Diskussion der
Uninformierten unterbinden? >;->
>Die Sourcen des benutzten tools kann man ja jederzeit zugaenglich>machen, das tut Dir doch nicht weh.>Oder ist da noch mehr im Busch?
Er schrieb von einem weiterentwickelten Programm. Vermutlich täte es ihm
weh, dieses zu veröffentlichen, und der Abmahnende weiß das. Dieser
denkt daraufhin genau wie du, dass da was im Busch wäre, kann damit aber
bös auf die Schnauze fallen, weil da nix ist (wenn Herr Kleinunternehmer
keine Kleinigkeiten verschweigt).
Sagen wir, ich nehme ein Programm xyz zur Berechnung digitaler oder
analoger Filter, das unter der GPL veröffentlicht wurde. Ich erweitere
es zu super-xyz, biete auf einer kostenpflichtigen Webseite die
Möglichkeit, Filterparameter einzugeben, und zeige dann das fertige, mit
super-xyz berechnete Filterdesign an. Das mag dem Autor von xyz nicht
gefallen, wenn er die GPL nicht verstanden hat, trotzdem hat er keine
Handhabe gegen mich, da die GPL nichts über die Verwendung des
Programmoutputs sagt.
Andi
@Keinunternehmer:
Ist leider nicht im norddeutschen Raum, aber dieser Anwalt hat wohl
Harald Welte, den (Mit-)Entwickler von IPtables in seinen (teils
spektakulären) Prozessen gegen große Hersteller von Hard- und Software
vertreten und sich stets durchgesetzt:
http://www.jbb.de/html/?page=anwalt_4&menue=10.3.anwalt_4
Er ist jedoch in deinem Fall "bei den anderen", kann dich aber sicher
richtig beraten.
Sourcen offenlegen heißt nicht, dasss man die veränderten Quellcodes für
jeden auf einer Homepage zur Verfügung stellen muss.
Dafür reicht es aus, wenn man auf Anfragen nach den Änderungen diese per
Posrt auf einer CD dem Anfrager zuschickt. Die dabei entstehenden Kosten
dürfen natürlich in Rechnung gestellt werden.
Wegen was genau wurdest ihr abgemahnt?
Gast, du hast keine Ahnung. GPLv2 besagt, dass jedes Programm unter
dieser Lizenz nur zusammen mit den Sourcen weitergegeben werden darf. Es
ist unerheblich, ob eine Anfrage eingeht oder nicht. Erst in GPLv3 wurde
die Regelung dahingehend gelockert, dass es reicht, mit dem Programm
einen Hinweis weiterzugeben, wo der Empfänger die Sourcen jederzeit
erhalten kann.
Wurde das Programm ohne Sourcen bzw. ohne den Hinweis weitergegeben,
wurde die Lizenz verletzt. So wie es Herr Kleinunternehmer darstellt,
wurde aber gar kein Programm weitergegeben. Was ist daran so schwer zu
begreifen?
Andi
An alle Interessierten,
wie bereits deutlich gemacht, können wir zur Zeit keine genaueren
Angaben machen, da wir die Angelegenheit erst in die Hände eines Anwalts
geben wollen.
Danach sollte der Fall schnell abgeschlossen werden, und da hier
anscheinend reges Interesse besteht, können wir anschließend gerne
ausführlich berichten, soweit es aus rechtlicher Sicht keine
Einschränkungen gibt.
Der Link von Tom traf genau ins Schwarze. Wenn wir eine für
Opensourcefragen ähnlich bekannte Kanzlei im Raum Hamburg-Berlin finden,
habe ich keine Bedenken, den Verursacher des Ärgernisses in seine
Schranken zu weisen. Er hat leider auch nach Darlegung unserer Sicht der
Dinge nicht eingelenkt.
Mit freundlichem Gruß
Ein Kleinunternehmer
Bleib mal cool. Du rennst rum wie ein kopfloses Huhn. Das ist Absicht
vom abmahnenden Anwalt. Beruhig dich erst mal und schlaf erst mal ne
Runde.
Morgen analysierst Du die Sache ganz in Ruhe, ob die Abmahnung
inhaltlich überhaupt Sinn macht. Die GPL zu verstehen ist nun wirklich
nicht schwer. Da gibt es Tonnen von Arktikel und FAQs im Netz.
Und wenn Du die Sachlage nüchtern analysiert hast, dann kannst Du Dich
über die entsprechenden Schritte bezüglich der Abmahnung informieren.
Auch dazu gibt es mehr als genug Infos im Netz.
Morgen ist Freitag, und dann erstmal Wochenende. Da bleibt genügend Zeit
nachzudenken.
Wenn Du aber gemeint hast, Du wärst schlauer als die anderen und hast
die GPL etwas, ähm, großzügig ausgelegt, hast Du natürlich ein Problem.
Aber mal grundsätzlich zu Daten erzeugt mit GPL-Software: Die stehen
natürlich nicht unter der GPL. Wenn es also tatsächlich so ist, wie im
Eingangspost beschrieben: Locker bleiben.
Jooooooo..... Fachanwalt Internetrecht gesucht - dringend
Solche Leute sind sicher nicht gratis hier, sondern sind fuer massig
Flieder im Branchenbuch zu finden. Immer nur mit dem Flieder wedeln...
@unbekannter
Coolness ist die eine Sache, Termine die andere. Ist der Termin
verstrichen hast Du AUTOMATISCH verloren.
Kleinunternehmer macht das schon ganz richtig so, eine einführende
Beratung beim anwalt kostet auch nicht die Welt. Rechtschutzversichert?
Ciao und ein schönes Wochenende
@Kleinunternehmer
Herzliches Beileid. Mit der Suche nach einem geeigneten Anwalt
ist es leider nicht getan, denn es gilt 10 Anwälte = 10 Meinungen
und entscheiden tut das das Gericht bis in die höchste Instanz.
Für die schnelle Anfrage müßte diese Website reichen.
http://www.frag-einen-anwalt.de
Wenn einem das nicht reicht, Stelle ausschreiben und einen
geeigneten Kandidaten temporär einstellen was aber auch nicht
billig ist. Zumindest müßte man an Hand der Unterlagen erkennen
können ob der Anwalt über das Fachgebiet Bescheid weiß.
Nach den (relativ)neuen Regeln zur Honorierung von Anwälten
müßte man es hinbekommen das im Misserfolgfall der eigene Anwalt
leer ausgeht. Für den gegnerischen Anwalt gilt das natürlich
nicht.
moin
http://www.dr-wachs.de/kontakt.html
der sitzt in HAmburg und ist soweit ich das beurteilen kann (hat mich
schon mal vertreten )sehr in Ordnung.
Aber wie schon gesagt, 4 Anwälte - 4 Meinungen ... also einfach mal
anrufen und weitersehen
viel Glück
Struwwelpeter wrote:
> @unbekannter>> Coolness ist die eine Sache, Termine die andere. Ist der Termin> verstrichen hast Du AUTOMATISCH verloren.
Warum das?
Auf eine Abmahnung muss man natürlich nicht reagieren (wenn man es
böse sagen will: alles von Anwälten kann in die Ablage P ;-). Was Du
meinst, ist ein Mahnbescheid. Da sollte man tunlichst Widerspruch
einlegen, denn der kommt von offizieller Stelle.
Wenn Du nicht auf die Abmahnung reagierst, müssen die klagen.
> Kleinunternehmer macht das schon ganz richtig so, eine einführende> Beratung beim anwalt kostet auch nicht die Welt. Rechtschutzversichert?
Chris
>Auf eine Abmahnung muss man natürlich nicht reagieren (wenn man es>böse sagen will: alles von Anwälten kann in die Ablage P ;-). Was Du>meinst, ist ein Mahnbescheid. Da sollte man tunlichst Widerspruch>einlegen, denn der kommt von offizieller Stelle.>Wenn Du nicht auf die Abmahnung reagierst, müssen die klagen.
Moment mal, ich dachte, wenn ich abgemahnt werde, kann ich einen Anwalt
beauftragen, gegen den Abmahner vorzugehen? Und wenn ich im Recht bin
müsste der Abmahner die Kosten für meinen Anwalt mittragen?
Wenn du recht hast, könnte der Abmahnende die ablehnende Antwort meines
Anwalts ignorieren, und ich bleibe auf den Kosten sitzen? Das hieße,
Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne
jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser
Rechtssystem IST krank, aber SO krank?
Wenn du dich damit auskennst, erklär doch mal, wie Normalsterbliche sich
gegen Abmahner schützen können. Könnte Kleinunternehmer, der sich seiner
Sache ja sicher zu sein scheint, gegen den Abmahner mit einer Klage
zurückschießen, oder bleibt ihm nichts, als den Abmahnender als
nervenden Mitmenschen abzuhaken und es dabei zu belassen?
Interessierter wrote:
> Moment mal, ich dachte, wenn ich abgemahnt werde, kann ich einen Anwalt> beauftragen, gegen den Abmahner vorzugehen? Und wenn ich im Recht bin> müsste der Abmahner die Kosten für meinen Anwalt mittragen?
Zuerst: ich bin auch kein Experte :-)
Es gibt eine sogenannte negative Feststellungsklage (und auch eine
Gegenabmahnung), mit der man den Sachverhalt auh dann klären lassen
kann, wenn der andere den Schw.... einzieht.
> Wenn du recht hast, könnte der Abmahnende die ablehnende Antwort meines> Anwalts ignorieren, und ich bleibe auf den Kosten sitzen? Das hieße,> Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne> jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser> Rechtssystem IST krank, aber SO krank?> Wenn du dich damit auskennst, erklär doch mal, wie Normalsterbliche sich> gegen Abmahner schützen können.
Gar nicht - prinzipiell kann man jeden abmahnen - auch wenn der
Sachverhalt aus den Fingern gesogen wurde.
> Könnte Kleinunternehmer, der sich seiner> Sache ja sicher zu sein scheint, gegen den Abmahner mit einer Klage> zurückschießen, oder bleibt ihm nichts, als den Abmahnender als> nervenden Mitmenschen abzuhaken und es dabei zu belassen?
Siehe oben: neg. Feststellung/Gegenabmahnung - er hat ja jetzt
Schriftliches in der Hand.
Chris
Interessierter wrote:
> Wenn du recht hast, könnte der Abmahnende die ablehnende Antwort meines> Anwalts ignorieren, und ich bleibe auf den Kosten sitzen? Das hieße,> Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne> jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser> Rechtssystem IST krank, aber SO krank?
Der Name "Katja Günther" sollte dir alles weitere zu deiner These
bestätigen
(bsp.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/21/sie-im-ubrigen-auch/
■
Angenommen Anton stört eine Handlung von Ingo, die das Geschäftsgebiet
(!) von Anton stört. Geschäftsgebiet weil es gleich zum Thema Abmahnung
gehen soll und das geht zwischen zwei Privatleuten nicht.
Anton kann direkt gegen Ingo klagen oder - wenn es Anton brennt und er
will, dass Ingo sofort aufhört - eine sog. einstweilige Verfügung
erwirken. Dabei schaut sich der Richter den Fall an und untersagt dem
Ingo ggf., die Handlung nochmal zu machen und wenn doch, dann ist eine
saftige Strafe z.B. 50000€ fällig.
Wenn Ingo sich im Recht fühlt und sich die Handlung nicht untersagen
lassen will, kann er sich auch einen Anwalt holen und dagegen klagen. Es
werden Prozesskosten z.B. 1% erzeugt, die vom Streitwert z.B. 100000€
abhängen, also 1000€. Unterliegt Ingo dann vor Gericht, muss er seine
Anwaltskosten plus die Kosten von Antons Klage plus Anwalt zahlen! Die
Anwaltskosten hängen natürlich auch vom Streitwert ab z.B. je 1% => Ingo
zahlt worst-case 3000€
Wenn Ingo weiss, was er angestellt hat oder die Handlung eh aufgeben
will, dann kann er dem Richter sagen "Jawoll, mache das nie wieder!".
DANN tritt eine Besonderheit ein, nämlich, dass Anton die Kosten für die
Klage und
seinen Anwalt nicht auf Ingo abwälzen kann. Jeder bezahlt seinen Anwalt
und beide gehen ihrer Wege => Ingo zahlt 1000€
Die Abmahnung ist jetzt ein Ding, das dem Ingo UND dem Anton das Risiko
abmildern kann, mindestens einen Anwalt für die Vertretung vor Gericht
bezahlen zu müssen. Kosten für Anwälte fallen trotzdem an, aber die sind
wesentlich geringer, weil noch kein Streitwert offiziell festgesetzt und
vom Richter akzeptiert ist. Für das Austellen des Abmahnbriefs und so
berechnet der Abmahnanwalt z.B 100€.
Bei der Abmahnung will Anton von Ingo eine Unterlassungserklärung. Das
ist ein zig-Jahre langer (!) Vertrag bei dem Ingo verspricht, die
störende Handlung nicht mehr zu machen und bei Zuwiderhandlung jedesmal
eine saftige Strafe z.B. 5000€ zu zahlen. Die Strafe, damit man sieht,
dass es Ingo wirklich ernst ist. Manchmal/meistens will Anton zusätzlich
auch noch Schadensersatz von Ingo z.B. 200€ weil er einen Detektiv
einschalten musste o.ä.
Ingo kann die Unterlassungserklärung abgeben, ohne direkt mit dem
Gericht zu tun zu haben und einen Anwalt zu brauchen und eventuell hohe
Kosten bei entsprechend hohem Streitwert zu haben. Der Anwalt von Anton
"hilft" also Ingo mit der Abmahnung! Tja und deshalb muss Ingo auch die
Abmahnkosten tragen.
Wenn Ingo passt und 300€ abdrückt und die Unterlassungserklärung
unterschreibt, ist die Sache i.A. vom Tisch. Ausser es gibt Fallstricke
in der Unterlassungserklärung und Ingo verstösst dagegen. Deshalb ist
Info gut beraten, wenn er nicht die vorgefertigte ULE von Antons Anwalt
unterschreibt sondern sich Rechtsberatung holt. Merke: Blöde ULE
unterschrieben oder zukünftiger Verstoss gegen eine abgegebene ULE ist
wie mit ASS im Ärmel erwischt werden.
Ingo kann weiter pokern und nur die Anwaltskosten 100€ abdrücken und die
ULE unterschreiben. Entweder war es das und Anton passt und macht sich
nicht die Mühe. Oder Anton kann seinen Schadensersatz einklagen. Den hat
Anton natürlich nur pauschal und zugunsten von Ingo im Abmahnbrief so
niedrig angesetzt. Anton erhöht! Ingo war ja uneinsichtig, und jetzt
wird der tatsächliche, beträchtlich höhere Schaden angesetzt.
Ingo kann höher pokern mit: Unterlassungserklärung OK, aber
Anwaltskosten nö und Schadensersatz nö. Also 0,00€ Löhnemann. Entweder
war es das und Anton plus Anwalt passen und machen sich nicht die Mühe.
Oder der Anwalt von Anton kann die Abmahngebühren einklagen und Anton
den Schadensersatz. Zum Glück für Ingo ist der jetzige Streitwert von
100€ bzw. 200€ vor Gericht "Peanuts" im Vergleich zu dem hohen
Streitwert von 100000€ ganz zu Anfang.
Und Ingo kann noch höher pokern: Den Abmahnbrief wegschmeissen oder eine
nicht ernstzunehmende, z.B. laienhaft formulierte ULE abgeben! Entweder
war es das und Anton plus Anwalt passen und machen sich nicht die Mühe.
Oder Anton sagt "Will sehen!" und geht vor Gericht. Anton hat Ingo die
Chance gegeben mit einem blauen Auge rauszukommen. Die einstweilige
Verfügung inkl. saftige Strafe bei Zuwiderhandlung wird sofort
ausgesprochen. Ingo bekommt die nur durch eine Klage weg. Und in dem
Fall der Klage greift die Spezialregelung für Ingo nämlich
Halbe-halbe-Kosten dann nicht mehr.
War es das? Nö, Ingo denkt er hat ein Superblatt, d.h. weiss sich z.B.
absolut unschuldig. Deshalb entscheidet er sich für ein All-In und geht
klagt selber gegen die Anmahnung, d.h. lässt deren Rechtmäßigkeit vom
Richter feststellen. Unterliegt Info... s.o., gewinnt er... löhnt Anton
(Prozesskosten plus beide Anwälte).
Und wer hat letztlich gewonnen? Ist doch klar: Die Anwälte. Egal wie es
ausgeht, der Dealer gewinnt immer ;-)
>(bsp.>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/2...
Ja und, was soll das jetzt bestätigen? Wenn ich abgemahnt werde, will
ich dem Abmahnenden eine Schadensersatzklage aufbrummen. Über wenigstens
sechs Stundenlöhne, eine angefangene Stunde um den Brief aus dem
Briefkasten zu holen, eine zweite angefangene Stunden um ihn zu öffnen,
eine dritte um ihn zu lesen, eine vierte um die Anwort zu schreiben,
eine fünfte fürs Eintüten und noch eine um den Brief einzuwerfen. Mein
Stundenlohn beträgt natürlich 200,-.
Wenn jeder dem Abmahnenden bloß schreibt, dass er ihn mal kann, macht
der fröhlich weiter. Das ist nicht der Punkt.
Ich denke, dass ich mich in dem Fall eher an Chris Vorschlag halten
werde und einen Anwalt mit einer möglichst aggressiven Gegenforderung
beauftragen.
Interessierter wrote:
>>(bsp.>>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/2...>> Ja und, was soll das jetzt bestätigen?
ich zitiere dich
"Das hieße,
> Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne> jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser> Rechtssystem IST krank, aber SO krank?"
Und wenn du nach dem Namen Günther gegooglet hättest wäre auch der
Blogeintrag selbsterklärend gewesen.
■
Häh? Deine Logik ist auch krank. Bist du Anwalt?
Bloß weil irgendjemand einen Scheiß auf eine bestimmte Abmahnung gibt,
sagt dies nichts aber auch gar nichts darüber, ob Abmahner ein Risiko
bei ihrem Geschäft eingehen.
Aber geh weiter spielen. Andere mit mehr Ahnung als du haben ja schon
brauchbarere Antworten gegeben.
Übrigens hast du ein kaputtes Zeichen auf deiner Tastatur.
Interessierter wrote:
> Häh? Deine Logik ist auch krank. Bist du Anwalt?>> Bloß weil irgendjemand einen Scheiß auf eine bestimmte Abmahnung gibt,> sagt dies nichts aber auch gar nichts darüber, ob Abmahner ein Risiko> bei ihrem Geschäft eingehen.>
Ich weiß ja nicht wie kognitiv du eingeschränkt bist, alternativ ob du
in der Lage bist zu lesen und zu verstehen.
Um dich nochmals zu Zitieren:
"Das hieße,
> Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne> jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser> Rechtssystem IST krank, aber SO krank?"
Und nun nochmals in gaaaaanz langsam, damit auch du es verstehst:
Fr Günther, Ihres Namens Rechtsanwältin, verschickt im großen Stil
vorrangig Mahnungen für nicht erbrachte Leistungen. Ergo sind es "frei
erfundene Leistungen", ergo scheint diese Frau recht Risikolos zu
arbeiten, wenn man mal von dem Porto- und Papierkosten absieht. Und was
will ich wohl damit bestätigen? Möglicherweise die von dir aufgestellte
These. Und Ausnahmsweise bin ich mal davon ausgegangen, daß man seinen
Behauptungen auch immer eine Quelle angibt, ergo der genannte
Lawblog-Link als Einstieg in die Thematik, für den geneigten Leser.
Und wenn du den Kausalzusammenhang immer noch nicht verstehen willst
zwischen deiner aufgestellten These und meiner Argumentation, dann kann
ich dir auch nicht mehr helfen
■
>Und wenn du den Kausalzusammenhang immer noch nicht verstehen willst
Es geht nicht ums wollen, es geht darum, dass du bis jetzt noch keinen
Zusammenhang geschweige denn einen Kausalzusammenhang hergestellt hast.
>Fr Günther, Ihres Namens Rechtsanwältin, verschickt im großen Stil>vorrangig Mahnungen für nicht erbrachte Leistungen. Ergo sind es "frei>erfundene Leistungen", ergo scheint diese Frau recht Risikolos zu>arbeiten,
Warum folgt daraus, dass jemand in großem Stil Mahnungen verschickt,
dass diese Person recht risikolos arbeitet? Diese Logik wäre ein neues
Feld der Mathematik, mach was draus!
Interessierter wrote:
> Warum folgt daraus, dass jemand in großem Stil Mahnungen verschickt,> dass diese Person recht risikolos arbeitet? Diese Logik wäre ein neues> Feld der Mathematik, mach was draus!
Ich weiß nicht was ich mehr draus machen müsste als eine simple
Rechnung:
1000 Abmahnungen = Genügend die Bezahlen aus Unwissenheit/Angst/etc - (
einen Personenkreis welcher zum Anwalt läuft, dieser ein Schreiben
verfasst und der Fall für den Abgemahnten erledigt ist + Einen kleinen
Kreis der es generell Ignoriert)
Oder meinst du wirklich, daß so jemand dauerhaft diese Art des Gewerbes
betreibt wenn am Ende nicht ein positiver Betrag bei rumkommt?
Risiko, was ist Risiko? Du hast immer Risiko. Egal ob es finanzielles
Risiko beim Hauskauf ist, beim Anbieten von Waren, bei deiner eigenen
Lebenszeit oder beim Drehen von krummen Dingern wie Abmahnungen, also
weiß ich nicht worauf du hinaus willst. Und da das Risiko in o.g. Sache
anscheinend recht gering ist (egal ob finanziell oder gesetzlich),
werden wohl noch genügend Leute drauf hereinfallen.
■