Guten Tag! Wir suchen umgehend einen Anwalt, der auf Internetrecht spezialisiert ist und der sich mit den Feinheiten der GPL auskennt. Wir sind abgemahnt worden, da wir auf einer Webseite Daten veröffentlichen, die mit einem weiterentwickelten GPL-lizensierten Programm produziert werden. Nach unserer Kenntnis ist dies vollkommen im Einklang mit der Lizenz, da wir keinen Programmcode weitergeben. (Ansonsten wäre ja jeder Webserver betroffen, auf dem ein Linux Kernel läuft.) Wir können hier keine Einzelheiten der Serverinstallation angeben und möchten auch das Problem nicht diskutieren, sondern bitten um namentliche Hinweise zu Fachanwälten im Raum Norddeutschland oder um allgemeine Hinweise, welche Quellen wir nutzen können, um gute Anwälte zu finden, die Erfahrung mit diesem Thema haben. Wir müssen leider innerhalb von 7 verbleibenden Tagen auf die Abmahnung reagieren und möchten nicht das (geringe) Risiko eingehen, dass wir bei einer tatsächlichen Schuld unsererseits größere Verluste erleiden. Mit freundlichem Gruß Ein Kleinunternehmer
Ja Ja die Anwälte. Kinder und Jugendliche ein guter Rat studiert Jus und ihr schwimmt im Geld und in euren beruflichen Praxis könnt ihr schön die Ingenieure ärgern und ausnehmen.
Mit normalen Juristen kann man inzwischen Straßen pflastern. Um Geld zu verdienen muss man sich schon von der Masse abheben.
Oder man stellt Seiten ins Netz, von denen Ahnungslose etwas runterladen, um dann belangt werden zu können.
Yep. Ich weiss zwar nicht, warum ein Internet-Anwalt als Anbieter für illegale Downloads auftritt, nur um dafür dann selbst verknackt zu werden, aber geschehen ist das kurioserweise wirklich. Viel Geld wird er dabei wohl summarum nicht verdient haben
Lieber ... vielen Dank für den Hinweis. Wir werden die Kanzlei in jedem Fall kontaktieren. Allerdings finden sich auf der Seite keine Referenzen zu Gerichtsurteilen mit Beteiligung der Kanzlei Siebert, und der Rechtsanwalt scheint mehr mit der Veröffentlichung von Webseiten und ebooks als mit der Vertretung von Klienten beschäftigt zu sein. Auch sonst sind unter diesem Namen keine ähnlich gearteten Fälle dokumentiert, so dass wir uns über weitere Hinweise freuen würden, so dass sich uns eine Vergleichsmöglichkeit bietet, nach Möglichkeit auch objektiv durch vorangegangene Gerichtsurteile belegt. Auf Selbstbeurteilungen der Anwälte geben wir aus verständlichen Gründen wenig, auch wenn wir letztlich nach dem persönlichen Eindruck entscheiden werden, wenn wir keine anderen Kriterien haben. Mit freundlichem Gruß Ein Kleinunternehmer
Und was wird in der Abmahnung gefordert? Die Sourcen des benutzten tools kann man ja jederzeit zugaenglich machen, das tut Dir doch nicht weh. Oder ist da noch mehr im Busch?
Ich warte schon lange darauf, dass ein Gericht mal klar feststellt, was der Term "derived work" eigentlich bedeutet. Da koennten eine Menge Leute ganz dumm aus der Waesche gucken...
@ Kleinunternehmer Wenn ihr GPL Sourcecode genommen habt und darauf aufbauend ein eigenes Programm entwickelt habt, dann ist der Fall eindeutig. Ihr müsst den Sourcecode auf Nachfrage veröffentlichen.
linuxgeek, ich denke der Herr Kleinunternehmer ist gut beraten, einen Anwalt zu suchen, denn selbst wenn er nachträglich die Sourcen offenlegt, ist die - möglicherweise unberechtigte - Abmahnung nicht vom Tisch. Und anscheinend weiß er auch, warum er nicht diskutieren will, sondern nur Adressen sucht, aber kann er damit die Diskussion der Uninformierten unterbinden? >;-> >Die Sourcen des benutzten tools kann man ja jederzeit zugaenglich >machen, das tut Dir doch nicht weh. >Oder ist da noch mehr im Busch? Er schrieb von einem weiterentwickelten Programm. Vermutlich täte es ihm weh, dieses zu veröffentlichen, und der Abmahnende weiß das. Dieser denkt daraufhin genau wie du, dass da was im Busch wäre, kann damit aber bös auf die Schnauze fallen, weil da nix ist (wenn Herr Kleinunternehmer keine Kleinigkeiten verschweigt). Sagen wir, ich nehme ein Programm xyz zur Berechnung digitaler oder analoger Filter, das unter der GPL veröffentlicht wurde. Ich erweitere es zu super-xyz, biete auf einer kostenpflichtigen Webseite die Möglichkeit, Filterparameter einzugeben, und zeige dann das fertige, mit super-xyz berechnete Filterdesign an. Das mag dem Autor von xyz nicht gefallen, wenn er die GPL nicht verstanden hat, trotzdem hat er keine Handhabe gegen mich, da die GPL nichts über die Verwendung des Programmoutputs sagt. Andi
Ich würde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachfragen.
@Keinunternehmer: Ist leider nicht im norddeutschen Raum, aber dieser Anwalt hat wohl Harald Welte, den (Mit-)Entwickler von IPtables in seinen (teils spektakulären) Prozessen gegen große Hersteller von Hard- und Software vertreten und sich stets durchgesetzt: http://www.jbb.de/html/?page=anwalt_4&menue=10.3.anwalt_4 Er ist jedoch in deinem Fall "bei den anderen", kann dich aber sicher richtig beraten.
Sourcen offenlegen heißt nicht, dasss man die veränderten Quellcodes für jeden auf einer Homepage zur Verfügung stellen muss. Dafür reicht es aus, wenn man auf Anfragen nach den Änderungen diese per Posrt auf einer CD dem Anfrager zuschickt. Die dabei entstehenden Kosten dürfen natürlich in Rechnung gestellt werden. Wegen was genau wurdest ihr abgemahnt?
Gast, du hast keine Ahnung. GPLv2 besagt, dass jedes Programm unter dieser Lizenz nur zusammen mit den Sourcen weitergegeben werden darf. Es ist unerheblich, ob eine Anfrage eingeht oder nicht. Erst in GPLv3 wurde die Regelung dahingehend gelockert, dass es reicht, mit dem Programm einen Hinweis weiterzugeben, wo der Empfänger die Sourcen jederzeit erhalten kann. Wurde das Programm ohne Sourcen bzw. ohne den Hinweis weitergegeben, wurde die Lizenz verletzt. So wie es Herr Kleinunternehmer darstellt, wurde aber gar kein Programm weitergegeben. Was ist daran so schwer zu begreifen? Andi
An alle Interessierten, wie bereits deutlich gemacht, können wir zur Zeit keine genaueren Angaben machen, da wir die Angelegenheit erst in die Hände eines Anwalts geben wollen. Danach sollte der Fall schnell abgeschlossen werden, und da hier anscheinend reges Interesse besteht, können wir anschließend gerne ausführlich berichten, soweit es aus rechtlicher Sicht keine Einschränkungen gibt. Der Link von Tom traf genau ins Schwarze. Wenn wir eine für Opensourcefragen ähnlich bekannte Kanzlei im Raum Hamburg-Berlin finden, habe ich keine Bedenken, den Verursacher des Ärgernisses in seine Schranken zu weisen. Er hat leider auch nach Darlegung unserer Sicht der Dinge nicht eingelenkt. Mit freundlichem Gruß Ein Kleinunternehmer
korrigiere: gemeint war der Link von "Gast" (15:56 Uhr), nicht Tom.
Bleib mal cool. Du rennst rum wie ein kopfloses Huhn. Das ist Absicht vom abmahnenden Anwalt. Beruhig dich erst mal und schlaf erst mal ne Runde. Morgen analysierst Du die Sache ganz in Ruhe, ob die Abmahnung inhaltlich überhaupt Sinn macht. Die GPL zu verstehen ist nun wirklich nicht schwer. Da gibt es Tonnen von Arktikel und FAQs im Netz. Und wenn Du die Sachlage nüchtern analysiert hast, dann kannst Du Dich über die entsprechenden Schritte bezüglich der Abmahnung informieren. Auch dazu gibt es mehr als genug Infos im Netz. Morgen ist Freitag, und dann erstmal Wochenende. Da bleibt genügend Zeit nachzudenken. Wenn Du aber gemeint hast, Du wärst schlauer als die anderen und hast die GPL etwas, ähm, großzügig ausgelegt, hast Du natürlich ein Problem. Aber mal grundsätzlich zu Daten erzeugt mit GPL-Software: Die stehen natürlich nicht unter der GPL. Wenn es also tatsächlich so ist, wie im Eingangspost beschrieben: Locker bleiben.
Jooooooo..... Fachanwalt Internetrecht gesucht - dringend Solche Leute sind sicher nicht gratis hier, sondern sind fuer massig Flieder im Branchenbuch zu finden. Immer nur mit dem Flieder wedeln...
@unbekannter Coolness ist die eine Sache, Termine die andere. Ist der Termin verstrichen hast Du AUTOMATISCH verloren. Kleinunternehmer macht das schon ganz richtig so, eine einführende Beratung beim anwalt kostet auch nicht die Welt. Rechtschutzversichert? Ciao und ein schönes Wochenende
@Kleinunternehmer Herzliches Beileid. Mit der Suche nach einem geeigneten Anwalt ist es leider nicht getan, denn es gilt 10 Anwälte = 10 Meinungen und entscheiden tut das das Gericht bis in die höchste Instanz. Für die schnelle Anfrage müßte diese Website reichen. http://www.frag-einen-anwalt.de Wenn einem das nicht reicht, Stelle ausschreiben und einen geeigneten Kandidaten temporär einstellen was aber auch nicht billig ist. Zumindest müßte man an Hand der Unterlagen erkennen können ob der Anwalt über das Fachgebiet Bescheid weiß. Nach den (relativ)neuen Regeln zur Honorierung von Anwälten müßte man es hinbekommen das im Misserfolgfall der eigene Anwalt leer ausgeht. Für den gegnerischen Anwalt gilt das natürlich nicht.
moin http://www.dr-wachs.de/kontakt.html der sitzt in HAmburg und ist soweit ich das beurteilen kann (hat mich schon mal vertreten )sehr in Ordnung. Aber wie schon gesagt, 4 Anwälte - 4 Meinungen ... also einfach mal anrufen und weitersehen viel Glück
> denn es gilt 10 Anwälte = 10 Meinungen
Stimmt nicht ganz. Der Spruch heißt: "Zwei Juristen, drei Meinungen."
>Stimmt nicht ganz. Der Spruch heißt: "Zwei Juristen, drei Meinungen."
Laß auch mal was Neues zu.
@ Kleinunternehmer: Was ist denn jetzt aus der ganzen Sache geworden? 1 Woche ist morgen um.
Struwwelpeter wrote: > @unbekannter > > Coolness ist die eine Sache, Termine die andere. Ist der Termin > verstrichen hast Du AUTOMATISCH verloren. Warum das? Auf eine Abmahnung muss man natürlich nicht reagieren (wenn man es böse sagen will: alles von Anwälten kann in die Ablage P ;-). Was Du meinst, ist ein Mahnbescheid. Da sollte man tunlichst Widerspruch einlegen, denn der kommt von offizieller Stelle. Wenn Du nicht auf die Abmahnung reagierst, müssen die klagen. > Kleinunternehmer macht das schon ganz richtig so, eine einführende > Beratung beim anwalt kostet auch nicht die Welt. Rechtschutzversichert? Chris
>Auf eine Abmahnung muss man natürlich nicht reagieren (wenn man es >böse sagen will: alles von Anwälten kann in die Ablage P ;-). Was Du >meinst, ist ein Mahnbescheid. Da sollte man tunlichst Widerspruch >einlegen, denn der kommt von offizieller Stelle. >Wenn Du nicht auf die Abmahnung reagierst, müssen die klagen. Moment mal, ich dachte, wenn ich abgemahnt werde, kann ich einen Anwalt beauftragen, gegen den Abmahner vorzugehen? Und wenn ich im Recht bin müsste der Abmahner die Kosten für meinen Anwalt mittragen? Wenn du recht hast, könnte der Abmahnende die ablehnende Antwort meines Anwalts ignorieren, und ich bleibe auf den Kosten sitzen? Das hieße, Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser Rechtssystem IST krank, aber SO krank? Wenn du dich damit auskennst, erklär doch mal, wie Normalsterbliche sich gegen Abmahner schützen können. Könnte Kleinunternehmer, der sich seiner Sache ja sicher zu sein scheint, gegen den Abmahner mit einer Klage zurückschießen, oder bleibt ihm nichts, als den Abmahnender als nervenden Mitmenschen abzuhaken und es dabei zu belassen?
Interessierter wrote: > Moment mal, ich dachte, wenn ich abgemahnt werde, kann ich einen Anwalt > beauftragen, gegen den Abmahner vorzugehen? Und wenn ich im Recht bin > müsste der Abmahner die Kosten für meinen Anwalt mittragen? Zuerst: ich bin auch kein Experte :-) Es gibt eine sogenannte negative Feststellungsklage (und auch eine Gegenabmahnung), mit der man den Sachverhalt auh dann klären lassen kann, wenn der andere den Schw.... einzieht. > Wenn du recht hast, könnte der Abmahnende die ablehnende Antwort meines > Anwalts ignorieren, und ich bleibe auf den Kosten sitzen? Das hieße, > Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne > jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser > Rechtssystem IST krank, aber SO krank? > Wenn du dich damit auskennst, erklär doch mal, wie Normalsterbliche sich > gegen Abmahner schützen können. Gar nicht - prinzipiell kann man jeden abmahnen - auch wenn der Sachverhalt aus den Fingern gesogen wurde. > Könnte Kleinunternehmer, der sich seiner > Sache ja sicher zu sein scheint, gegen den Abmahner mit einer Klage > zurückschießen, oder bleibt ihm nichts, als den Abmahnender als > nervenden Mitmenschen abzuhaken und es dabei zu belassen? Siehe oben: neg. Feststellung/Gegenabmahnung - er hat ja jetzt Schriftliches in der Hand. Chris
Interessierter wrote: > Wenn du recht hast, könnte der Abmahnende die ablehnende Antwort meines > Anwalts ignorieren, und ich bleibe auf den Kosten sitzen? Das hieße, > Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne > jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser > Rechtssystem IST krank, aber SO krank? Der Name "Katja Günther" sollte dir alles weitere zu deiner These bestätigen (bsp. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/21/sie-im-ubrigen-auch/ ■
Angenommen Anton stört eine Handlung von Ingo, die das Geschäftsgebiet (!) von Anton stört. Geschäftsgebiet weil es gleich zum Thema Abmahnung gehen soll und das geht zwischen zwei Privatleuten nicht. Anton kann direkt gegen Ingo klagen oder - wenn es Anton brennt und er will, dass Ingo sofort aufhört - eine sog. einstweilige Verfügung erwirken. Dabei schaut sich der Richter den Fall an und untersagt dem Ingo ggf., die Handlung nochmal zu machen und wenn doch, dann ist eine saftige Strafe z.B. 50000€ fällig. Wenn Ingo sich im Recht fühlt und sich die Handlung nicht untersagen lassen will, kann er sich auch einen Anwalt holen und dagegen klagen. Es werden Prozesskosten z.B. 1% erzeugt, die vom Streitwert z.B. 100000€ abhängen, also 1000€. Unterliegt Ingo dann vor Gericht, muss er seine Anwaltskosten plus die Kosten von Antons Klage plus Anwalt zahlen! Die Anwaltskosten hängen natürlich auch vom Streitwert ab z.B. je 1% => Ingo zahlt worst-case 3000€ Wenn Ingo weiss, was er angestellt hat oder die Handlung eh aufgeben will, dann kann er dem Richter sagen "Jawoll, mache das nie wieder!". DANN tritt eine Besonderheit ein, nämlich, dass Anton die Kosten für die Klage und seinen Anwalt nicht auf Ingo abwälzen kann. Jeder bezahlt seinen Anwalt und beide gehen ihrer Wege => Ingo zahlt 1000€ Die Abmahnung ist jetzt ein Ding, das dem Ingo UND dem Anton das Risiko abmildern kann, mindestens einen Anwalt für die Vertretung vor Gericht bezahlen zu müssen. Kosten für Anwälte fallen trotzdem an, aber die sind wesentlich geringer, weil noch kein Streitwert offiziell festgesetzt und vom Richter akzeptiert ist. Für das Austellen des Abmahnbriefs und so berechnet der Abmahnanwalt z.B 100€. Bei der Abmahnung will Anton von Ingo eine Unterlassungserklärung. Das ist ein zig-Jahre langer (!) Vertrag bei dem Ingo verspricht, die störende Handlung nicht mehr zu machen und bei Zuwiderhandlung jedesmal eine saftige Strafe z.B. 5000€ zu zahlen. Die Strafe, damit man sieht, dass es Ingo wirklich ernst ist. Manchmal/meistens will Anton zusätzlich auch noch Schadensersatz von Ingo z.B. 200€ weil er einen Detektiv einschalten musste o.ä. Ingo kann die Unterlassungserklärung abgeben, ohne direkt mit dem Gericht zu tun zu haben und einen Anwalt zu brauchen und eventuell hohe Kosten bei entsprechend hohem Streitwert zu haben. Der Anwalt von Anton "hilft" also Ingo mit der Abmahnung! Tja und deshalb muss Ingo auch die Abmahnkosten tragen. Wenn Ingo passt und 300€ abdrückt und die Unterlassungserklärung unterschreibt, ist die Sache i.A. vom Tisch. Ausser es gibt Fallstricke in der Unterlassungserklärung und Ingo verstösst dagegen. Deshalb ist Info gut beraten, wenn er nicht die vorgefertigte ULE von Antons Anwalt unterschreibt sondern sich Rechtsberatung holt. Merke: Blöde ULE unterschrieben oder zukünftiger Verstoss gegen eine abgegebene ULE ist wie mit ASS im Ärmel erwischt werden. Ingo kann weiter pokern und nur die Anwaltskosten 100€ abdrücken und die ULE unterschreiben. Entweder war es das und Anton passt und macht sich nicht die Mühe. Oder Anton kann seinen Schadensersatz einklagen. Den hat Anton natürlich nur pauschal und zugunsten von Ingo im Abmahnbrief so niedrig angesetzt. Anton erhöht! Ingo war ja uneinsichtig, und jetzt wird der tatsächliche, beträchtlich höhere Schaden angesetzt. Ingo kann höher pokern mit: Unterlassungserklärung OK, aber Anwaltskosten nö und Schadensersatz nö. Also 0,00€ Löhnemann. Entweder war es das und Anton plus Anwalt passen und machen sich nicht die Mühe. Oder der Anwalt von Anton kann die Abmahngebühren einklagen und Anton den Schadensersatz. Zum Glück für Ingo ist der jetzige Streitwert von 100€ bzw. 200€ vor Gericht "Peanuts" im Vergleich zu dem hohen Streitwert von 100000€ ganz zu Anfang. Und Ingo kann noch höher pokern: Den Abmahnbrief wegschmeissen oder eine nicht ernstzunehmende, z.B. laienhaft formulierte ULE abgeben! Entweder war es das und Anton plus Anwalt passen und machen sich nicht die Mühe. Oder Anton sagt "Will sehen!" und geht vor Gericht. Anton hat Ingo die Chance gegeben mit einem blauen Auge rauszukommen. Die einstweilige Verfügung inkl. saftige Strafe bei Zuwiderhandlung wird sofort ausgesprochen. Ingo bekommt die nur durch eine Klage weg. Und in dem Fall der Klage greift die Spezialregelung für Ingo nämlich Halbe-halbe-Kosten dann nicht mehr. War es das? Nö, Ingo denkt er hat ein Superblatt, d.h. weiss sich z.B. absolut unschuldig. Deshalb entscheidet er sich für ein All-In und geht klagt selber gegen die Anmahnung, d.h. lässt deren Rechtmäßigkeit vom Richter feststellen. Unterliegt Info... s.o., gewinnt er... löhnt Anton (Prozesskosten plus beide Anwälte). Und wer hat letztlich gewonnen? Ist doch klar: Die Anwälte. Egal wie es ausgeht, der Dealer gewinnt immer ;-)
>(bsp. >http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/2... Ja und, was soll das jetzt bestätigen? Wenn ich abgemahnt werde, will ich dem Abmahnenden eine Schadensersatzklage aufbrummen. Über wenigstens sechs Stundenlöhne, eine angefangene Stunde um den Brief aus dem Briefkasten zu holen, eine zweite angefangene Stunden um ihn zu öffnen, eine dritte um ihn zu lesen, eine vierte um die Anwort zu schreiben, eine fünfte fürs Eintüten und noch eine um den Brief einzuwerfen. Mein Stundenlohn beträgt natürlich 200,-. Wenn jeder dem Abmahnenden bloß schreibt, dass er ihn mal kann, macht der fröhlich weiter. Das ist nicht der Punkt. Ich denke, dass ich mich in dem Fall eher an Chris Vorschlag halten werde und einen Anwalt mit einer möglichst aggressiven Gegenforderung beauftragen.
Interessierter wrote: >>(bsp. >>http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/01/2... > > Ja und, was soll das jetzt bestätigen? ich zitiere dich "Das hieße, > Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne > jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser > Rechtssystem IST krank, aber SO krank?" Und wenn du nach dem Namen Günther gegooglet hättest wäre auch der Blogeintrag selbsterklärend gewesen. ■
Häh? Deine Logik ist auch krank. Bist du Anwalt? Bloß weil irgendjemand einen Scheiß auf eine bestimmte Abmahnung gibt, sagt dies nichts aber auch gar nichts darüber, ob Abmahner ein Risiko bei ihrem Geschäft eingehen. Aber geh weiter spielen. Andere mit mehr Ahnung als du haben ja schon brauchbarere Antworten gegeben. Übrigens hast du ein kaputtes Zeichen auf deiner Tastatur.
Interessierter wrote: > Häh? Deine Logik ist auch krank. Bist du Anwalt? > > Bloß weil irgendjemand einen Scheiß auf eine bestimmte Abmahnung gibt, > sagt dies nichts aber auch gar nichts darüber, ob Abmahner ein Risiko > bei ihrem Geschäft eingehen. > Ich weiß ja nicht wie kognitiv du eingeschränkt bist, alternativ ob du in der Lage bist zu lesen und zu verstehen. Um dich nochmals zu Zitieren: "Das hieße, > Anwälte können einfach ins Blaue 100000e Abmahnungen verschicken, ohne > jedes Risiko, und dabei frei erfundene Forderungen stellen. Klar, unser > Rechtssystem IST krank, aber SO krank?" Und nun nochmals in gaaaaanz langsam, damit auch du es verstehst: Fr Günther, Ihres Namens Rechtsanwältin, verschickt im großen Stil vorrangig Mahnungen für nicht erbrachte Leistungen. Ergo sind es "frei erfundene Leistungen", ergo scheint diese Frau recht Risikolos zu arbeiten, wenn man mal von dem Porto- und Papierkosten absieht. Und was will ich wohl damit bestätigen? Möglicherweise die von dir aufgestellte These. Und Ausnahmsweise bin ich mal davon ausgegangen, daß man seinen Behauptungen auch immer eine Quelle angibt, ergo der genannte Lawblog-Link als Einstieg in die Thematik, für den geneigten Leser. Und wenn du den Kausalzusammenhang immer noch nicht verstehen willst zwischen deiner aufgestellten These und meiner Argumentation, dann kann ich dir auch nicht mehr helfen ■
>Und wenn du den Kausalzusammenhang immer noch nicht verstehen willst Es geht nicht ums wollen, es geht darum, dass du bis jetzt noch keinen Zusammenhang geschweige denn einen Kausalzusammenhang hergestellt hast. >Fr Günther, Ihres Namens Rechtsanwältin, verschickt im großen Stil >vorrangig Mahnungen für nicht erbrachte Leistungen. Ergo sind es "frei >erfundene Leistungen", ergo scheint diese Frau recht Risikolos zu >arbeiten, Warum folgt daraus, dass jemand in großem Stil Mahnungen verschickt, dass diese Person recht risikolos arbeitet? Diese Logik wäre ein neues Feld der Mathematik, mach was draus!
Interessierter wrote: > Warum folgt daraus, dass jemand in großem Stil Mahnungen verschickt, > dass diese Person recht risikolos arbeitet? Diese Logik wäre ein neues > Feld der Mathematik, mach was draus! Ich weiß nicht was ich mehr draus machen müsste als eine simple Rechnung: 1000 Abmahnungen = Genügend die Bezahlen aus Unwissenheit/Angst/etc - ( einen Personenkreis welcher zum Anwalt läuft, dieser ein Schreiben verfasst und der Fall für den Abgemahnten erledigt ist + Einen kleinen Kreis der es generell Ignoriert) Oder meinst du wirklich, daß so jemand dauerhaft diese Art des Gewerbes betreibt wenn am Ende nicht ein positiver Betrag bei rumkommt? Risiko, was ist Risiko? Du hast immer Risiko. Egal ob es finanzielles Risiko beim Hauskauf ist, beim Anbieten von Waren, bei deiner eigenen Lebenszeit oder beim Drehen von krummen Dingern wie Abmahnungen, also weiß ich nicht worauf du hinaus willst. Und da das Risiko in o.g. Sache anscheinend recht gering ist (egal ob finanziell oder gesetzlich), werden wohl noch genügend Leute drauf hereinfallen. ■
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