> Das hat mit Verkaufen nicht unbedingt was zu tun. Als Student ist man
> eher nicht Freiberufler, dafür ist grundsätzlich ein abgeschlossenes
> Studium in gewissen Sparten (Ing. Architekt, Jurist) Voraussetzung.
konkret geht es dabei nicht um die Ausbildung, die jemand hat, sondern
vielmehr um die Tätigkeit. So sind freie Lehrer z.B. auch Freiberufler.
Ich als selbstständiger IT-Dienstleister aber nicht, da ich im
wesentlichen KEINE Schulung anbiete.
In solchen Fällen, wie bei mir, ist ein Gewerbeschein nötig.
> Das ist falsch. Umsatzsteuerpflichtig ist man, wenn der Umsatz über
> einem bestimmten Wert (irgenwas um die 30.000€/Jahr) ist oder wenn man
> das will. Mit Freiberufler hat das nichts zu tun. Freiberufler brauchen
> aber keine Gewerbesteuer zahlen.
korrekt - ich hab im Jahr einen Umsatz im Einstelligen Tausenderbereich
und möchte mir den Käse mit der Umsatzsteuervoranmeldung, oder wie genau
das heißt, sparen. Das würde sonst einen vierteljährlichen Papierkrieg
und die VORHERIGE Bezahlung der erwarteten Umsatzsteuer bedeuten, soweit
ich weiß.
Was bei dir konkret an Steuern anfallen könnte, die du auch nirgends
wiederbekommst sind Gewerbesteuer und Einkommenssteuer.
Bei der Einkommenssteuer wirst du sicher über dem Freibetrag liegen, bei
der Gewerbesteuer weiß ich es nicht genau, ist aber imho von dem Ort
abhängig, in dem das Gewerbe angemeldet ist.
Christian