Ich versuche ein Patent kaputt zu machen. Der Anmelder hatte von einem Dritten die Information, dass die elektronische Steuerung eine kontinuierliche Regelung des Verbrauchers (Leistung insgesamt 1000 bis 2000W) bewirkt und dass die Steuerung Kühlkörper aufweist um die Abwärme abzuführen. Der Patentinhaber meint, der Vorschlag hier Leistungstransistoren vorzusehen, die über einen Prozessor angesteuert werden, speziell PWM, sei demgegenüber eine patentfähige Erfindung. Ich meine dass mit der obigem Mitteilung für den Fachmann klar ist, - dass der Leistungsstrom des Verbrauchers über Leistungstransistor geschaltet wird (wegen der Abwärme); - dass diese über PWM angesteuert werden müssen, um linear regeln zu können (wie sonst); - dass die PWM Steuerung einen Prozessor bedingt Liege ich richtig? Wenn ich richtige liege, welche Belege kann ich anführen?
>Ich versuche ein Patent kaputt zu machen.
Dann mach mal. Gibt wohl kein fundiertes Forum in Deiner Liga?
Ach, lass den doch anmelden und dann Lizenzen einklagen- das wird besser als SCO ......
Ziemlich viele der heute angemelteten Patente ( wenn nicht sogar die Mehrheit ) sind von der oben beschriebenen Qualität. Meistens werden diese von großen Firmen angemeldet, die ohnehin eine Patentabteilung haben, die bechäftigt werden will. Der Patentstreit mit eben jenen Firmen dürfte dann die meisten Wettbewerber abschrecken, denn der muss durchgeführt werden, wenn man gerichtlich feststellen will, ob es ein Trivialpatent ist. Bei Deiner obigen beschriebenen Patent würde ich stakr vermuten, dass es schon ein Gerät gibt, dass so aufgebaut ist ( es muss nicht unbedingt für den selben Einsatztzweck gebaut sein). Wenn Du ein Gerät findest, das so aufgebaut ist, ist das Patent nichtig, denn es kommt nur auf die Struktur eines Gerätes an, nicht auf den gewünschten Einsatzzweck. Allerdings könnte es doch auf einen Patentstreit hinauslaufen, wenn die Firma Deine finanziellen Möglichkeiten testen will, einen Patentstreit durchzustehen. Viel Erfolg vorerst, NoPatents
> Wenn Du ein Gerät findest, das so aufgebaut ist, ist das Patent nichtig, > denn es kommt nur auf die Struktur eines Gerätes an, nicht auf den > gewünschten Einsatzzweck. Da wäre ich mir aber nicht so ganz sicher... Wenn das Gerät für ein bestimmtes Verfahren "neu" entdeckt wurde, und deshalb das Verfahren auf neuartige Weise gelöst wird, bekommst du ein Patent auf das Verfahren. Es kommt also darauf an, ob ich z.B. einen Schaltregler für ein Netzteil patentieren will (das gibts schon), oder für einen partiellen Photonenaccelerator (das gibts [hoffentlich] noch nicht).
>Wenn das Gerät für ein bestimmtes Verfahren "neu" entdeckt wurde, und >deshalb das Verfahren auf neuartige Weise gelöst wird, bekommst du ein >Patent auf das Verfahren. Würde man oft denken, ist aber meines Wissens nach nicht so. Wenn Du z.B. endteckst, dass Du mit einem Elektrorasierer ein Pferd rasieren kannst, kannst Du den Rasierer trotzdem nicht so patentieren, dass zum auschließlichen Pferderasier-Lieferant wirst. Erst wenn man den Rasieren z.B. mit einer anderen Halterung ( z.B. langer Haltegriff damit man das Pferd bequemer rasieren kann ) kombiniert, dann wird es zum Patent. Der Patentanspruch besteht dann auf die Kombination langer Griff + Rasierer. Wenn dann jemand kommt und das Gerät extra für die Anwendung an Giraffen patentieren will, ist das nicht möglich, weil eben nur die Ausführungsform aber nicht die gewünschte Anwendungsweise patentiert werden kann. Gruß NoPatents
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