Hallo zusammen, ich interessiere mich für die nicht-kommerzielle Version von Eagle. Möchte ich die erwerben, muß ich unter anderem folgendes unterschreiben: Sollte diese Programmkopie durch mein vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln von mir oder von einem Dritten jemals für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden, mache ich mich strafbar, und der dann gültige Kaufpreis für die nicht eingeschränkte EAGLE-Version ist zusätzlich zum Kaufpreis für die Non-Profit-Lizenz von mir zu entrichten. mmh... Wenn ich also eine Platine entwickel und sie im Netz anderen Usern zur Verfühgung stelle, dann könnte das zweifellos als fahrlässig gewertet werden (könnte ja jemand für kommerzielle Zwecke benutzen). Das kann doch nicht deren ernst sein? Außerdem entscheidet ja immernoch der Gesetzgeber, was strafbar ist, und was nicht. Die angebliche Fahrlässigkeit, ist es auf jeden fall nicht. Bitte um Kommentare! Gruß Felix
Felix wrote:
> Sollte diese Programmkopie durch mein vorsätzliches oder fahrlässiges
^^^^^^^^^^^^^
Dann schreib die richtige CC-Lizenz dazu, die non-commercial, damit darf damit kein Geld verdient werden. Basta...Wenn es doch jemand macht -> Anzeigen :)
Eagle-Version != Leiterplatte Nebenbei: Wenn Du einen Vertrag unterschreibst, bist Du an den gebunden, wenn er nicht sittenwidrig oder aus sonstigen Gründen ungültig ist. Vertragsstrafen sind nicht sittenwidrig, sondern eigentlich sogar sinnvoll, weil man sonst bei Vertragsverletzungen die Gerichte bemühen müßte. Der Lizenzvertrag ist eine Einigung von beiden Seiten (Cadsoft und mir). Bin ich nicht damit einverstanden, unterschreibe ich nicht.
@Michael es geht ja darum das dann theoretisch die Kopie für kommerzielle Zwecke eingesetzt wurde, wenn mit damit erstellten Dateien Geld verdient wird. Ob das nun durch den Eigentümer selber gemacht werden muss, oder er damit nix zu tun hat wenn das andere machen....hmm.. keine Ahnung...CC Lizenz und kommerzielle Sachen ausschließen..fertig.
> @Michael es geht ja darum das dann theoretisch die Kopie für > kommerzielle Zwecke eingesetzt wurde, wenn mit damit erstellten Dateien > Geld verdient wird. nein.
Warum fragst Du nicht bei Eagle nach. Da werden Sie geholfen. Ich hab mal bei Eagle nachgefragt, ob man Dateien, die mit der Free Version erstellt wurden ins Netz stellen darf. Ein klares JA. Gerhard
@Michael Danke für die fruchtende Kommunikation @Gast danke :)
aus diesem grunde steht ja auch drinne .. das die lizenzdatei und der schlüssel, an verschiedenen orten aufzubewahren ist.
> Ich hab mal bei Eagle nachgefragt, ob man Dateien, > die mit der Free Version erstellt wurden ins Netz > stellen darf. Ein klares JA. Dagegen kann Cadsoft auch nichts machen, denn sie wissen schließlich nicht wer ihre Freeware nutzt. Bei der Non-Profit Version sieht das schon wieder ganz anders aus, da bist du registriert. Da wird dir (vermute ich mal) Cadsoft auch nicht verbieten, eine .brd Datei ins Netz zu stellen. Falls du aber zufällig ein besonders schönes Layout gemacht hast und dies wiederum einem Dritten zum Verkauf von Leiterplatten animieren sollte (erstellt mit deinem Layout ohne dein Wissen), dann ist die Frage, ob das nicht auf dich zurückfällt und dir Probleme bereitet?!
Geniesser wrote: > Falls du aber zufällig ein besonders schönes Layout gemacht > hast und dies wiederum einem Dritten zum Verkauf von Leiterplatten > animieren sollte (erstellt mit deinem Layout ohne dein Wissen), dann ist > die Frage, ob das nicht auf dich zurückfällt und dir Probleme bereitet?! Warum sollte das? Erstens ist diese Nutzung ohnehin illegal, wenn sie ohne Zustimmung des Urhebers (des Layouts) geschah. Zweitens verfolgt man auch dann keine kommerzielle Interessen, wenn man derartig beklaut wird. Ich bin zwar kein Jurist. Ich traue mir dennoch zu zu behaupten: , dass man Cadsoft nichts davon abgeben muss, wenn man von dem Layout-Dieb am Ende Schadensersatz bekommt. , dass man auch dann, wenn man das Layout zur freien Verfügung ins Netz stellt und eine kommerzielle Verwertung ausdrücklich erlaubt, nicht diese "Strafe" zahlen muss - So lange man selbst kein Geld für diese Nutzung verlangt natürlich.
Detlev T. (detlevt) wrote: > Warum sollte das? Erstens ist diese Nutzung ohnehin illegal, wenn sie > ohne Zustimmung des Urhebers (des Layouts) geschah. Im Netz geschieht so vieles illegales .. ;) > Zweitens verfolgt > man auch dann keine kommerzielle Interessen, wenn man derartig beklaut > wird. es sind doch Fälle bekannt, wo Geld verdient wurde mit Layouts aus dem Netz > Ich bin zwar kein Jurist. Ich traue mir dennoch zu zu behaupten: > , dass man Cadsoft nichts davon abgeben muss, wenn man von dem > Layout-Dieb am Ende Schadensersatz bekommt. Wieso gehst du davon aus Schadenersatz zu bekomme? Da müsstest du erst mal klagen .. und ich wage zu bezweifeln, dass ein Hobbyist gleich die Rechtskeule schwíngt, wenn beispielsweise eine osteuropäische Webseite mit dem Layout Geld macht. Klagen kostet Geld und zwar nicht wenig .. > , dass man auch dann, wenn man das Layout zur freien Verfügung ins Netz > stellt und eine kommerzielle Verwertung ausdrücklich erlaubt, .. gerade das ist bei der Non-Profit doch untersagt > nicht > diese "Strafe" zahlen muss - So lange man selbst kein Geld für diese > Nutzung verlangt natürlich. may be, but who knows?
Geniesser wrote: >> nicht >> diese "Strafe" zahlen muss - So lange man selbst kein Geld für diese >> Nutzung verlangt natürlich. > > may be, but who knows? Die Vertragsbedingungen vielleicht? Dort müsste ja die Einschränkung auf die Nichtkommerzialität geregelt sein. Entweder betrifft sie nur den Lizenznehmer, oder aber der Lizenznehmer wird in die Pflicht genommen, jegliche kommerzielle Nutzung damit erstellter Layouts zu verhindern.
Hi Detlev, Detlev T. wrote: > Warum sollte das? Erstens ist diese Nutzung ohnehin illegal, wenn sie > ohne Zustimmung des Urhebers (des Layouts) geschah. Ich zweifel einfach mal an, dass ein Layout eine für das Urheberrecht notwendige Schöpfungshöhe erreicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he Ulrich (IANAL)
Ulrich Trettner wrote: > Ich zweifel einfach mal an, dass ein Layout eine für das Urheberrecht > notwendige Schöpfungshöhe erreicht: Davon abgesehen, dass das vermutlich einer der Punkte ist, bei dem du von 10 Juristen 11 verschiedene Meinungen hören wirst, worauf gründen sich deine Zweifel (von ganz trivialen Layouts mal abgesehen)?
Jörg Wunsch wrote: > Die Vertragsbedingungen vielleicht? Dort müsste ja die Einschränkung > auf die Nichtkommerzialität geregelt sein. Entweder betrifft sie nur > den Lizenznehmer, oder aber der Lizenznehmer wird in die Pflicht > genommen, jegliche kommerzielle Nutzung damit erstellter Layouts > zu verhindern. Die Definition von Cadsoft ist doch eindeutig: "Das heißt, daß sie nicht in einem kommerziellen Umfeld benutzt werden darf. Mit anderen Worten: Sie dürfen durch die Verwendung dieser speziellen Non-Profit-EAGLE-Lizenz kein Geld verdienen." Wenn andere damit Geld verdienen, verstößt das also nicht gegen die Lizenzbestimmung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Cadsoft da kleinlich ist. Wenn mehrere Leute zusammen an einem Projekt arbeiten, einer davon macht ein Layout, lässt die Platinen fertigen, und die anderen geben ihm ihren Anteil an diesen Kosten, wird Cadsoft dem schon keinen Anwalt auf den Hals hetzen nur weil er Geld kassiert hat.
Hi Jörg, [Schöpfungshöhe] > Davon abgesehen, dass das vermutlich einer der Punkte ist, bei dem > du von 10 Juristen 11 verschiedene Meinungen hören wirst, Jep. Aber das habe ich einkalkuliert;-) > worauf gründen sich deine Zweifel (von ganz trivialen Layouts mal > abgesehen)? http://www.internetrecht-infos.de/index.php/lg-dusseldorf-eine-wissenschaftliche-oder-technische-darstellung-besitzt-nur-urheberrechtsschutz-wenn-die-form-der-darstellung-nicht-blos-durch-technische-zwange-entstanden-ist/ Ein Auszug aus de.sci.electronics: http://newsgroups.derkeiler.com/Archive/De/de.sci.electronics/2005-09/msg00800.html Aber - wie du schon so treffend bemerkt hast - es gibt kein Meßgerät für Jura. Dass Schaltungen patentrechtlich geschützt werden, ist IMHO die wichtigere Baustelle. Ulrich
Ulrich Trettner wrote: >> worauf gründen sich deine Zweifel (von ganz trivialen Layouts mal >> abgesehen)? http://www.internetrecht-infos.de/index.php/lg-dusseldorf-eine-wissenschaftliche-oder-technische-darstellung-besitzt-nur-urheberrechtsschutz-wenn-die-form-der-darstellung-nicht-blos-durch-technische-zwange-entstanden-ist/ Da steht: ,,Der Urheber muss genügend Freiraum bei der Gestaltung der Darstellung besessen haben, damit diese individuell durch ihn geprägt werden konnte'' Das würde ich für ein hinreichend komplexes Layout ohne weiteres Bejahen. Selbst, wenn ein Teil des Layouts durch einen Autorouter erzeugt worden ist, sind für dessen sinnvollen Betrieb noch so viele Dinge manuell einzurichten, dass dadurch (außer bei sehr trivialen Dingen) wohl schnell die Schöpfungshöhe erreicht ist. > Ein Auszug aus de.sci.electronics: > http://newsgroups.derkeiler.com/Archive/De/de.sci.electronics/2005-09/msg00800.html Der Unterschied zwischen Olivers und meiner Meinung scheint mir im Wesentlichen zu sein, an welcher Stelle man die Trennlinie zwischen ,,Standardlayout'' (oder bei mir: triviales Layout) und allem darüber ansetzt. Im Zweifelsfalle bleibt einem aber ohnehin nichts anderes übrig, als dies einen Richter entscheiden zu lassen.
Hi Jörg, > Der Unterschied zwischen Olivers und meiner Meinung scheint mir im > Wesentlichen zu sein, an welcher Stelle man die Trennlinie zwischen > ,,Standardlayout'' (oder bei mir: triviales Layout) und allem darüber > ansetzt. Was machen wir, wenn ein Autorouter dazu kommt? > Im Zweifelsfalle bleibt einem aber ohnehin nichts anderes übrig, als > dies einen Richter entscheiden zu lassen. Das wird ein klassischer Gutachterstreit, der Richter wird sich mangels eigenem Wissen (außer, er ist begeisterter Hobby-Elektroniker) doch auf externes Wissen stützen. Wobei solch ein Fall durch die diversen Gruppen gehen müßte, da Patentrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind, aber urheberrechtliche Verfehlungen doch IMHO eher unbekannt sind, oder? Ulrich
Ulrich Trettner wrote: > Was machen wir, wenn ein Autorouter dazu kommt? Wenn du schon mal einen Autorouter parametriert hast, weißt du selbst, wie viel ,,Freiraum bei der Gestaltung'' der Urheber da noch hat... :) > Das wird ein klassischer Gutachterstreit, ... Ja. Es müsste wohl schon um ziemlich viel Geld gehen, bevor man sich sowas antut.
Jörg Wunsch wrote: > Das würde ich für ein hinreichend komplexes Layout ohne weiteres > Bejahen. Selbst, wenn ein Teil des Layouts durch einen Autorouter > erzeugt worden ist, sind für dessen sinnvollen Betrieb noch so viele > Dinge manuell einzurichten, dass dadurch (außer bei sehr trivialen > Dingen) wohl schnell die Schöpfungshöhe erreicht ist. Ein Einsatz technischer Hilfsmittel (Autorouter) bei der Erstellung hat da keinen entscheidenden Einfluss. Schwierig wird es, wenn der "Dieb" selbst noch etwas an der Schaltung oder dem Layout verändert. Da verliert man wohl ziemlich schnell sein Urheberrecht, wenn dessen Leistung wiederum diese "Schöpfungshöhe" erreicht. > Im Zweifelsfalle bleibt einem aber ohnehin nichts anderes übrig, als > dies einen Richter entscheiden zu lassen. Wie wahr. Wer Angst hat, dass jemand die Produkte seines Geistes missbraucht, sollte diese gar nicht erst ins Netz stellen. Denn in der Regel wird es zu aufwändig sein, seine Rechte nachträglich geltend zu machen.
Detlev T. wrote: > Schwierig wird es, wenn der "Dieb" selbst noch etwas an der Schaltung > oder dem Layout verändert. Da verliert man wohl ziemlich schnell sein > Urheberrecht, wenn dessen Leistung wiederum diese "Schöpfungshöhe" > erreicht. Ja, das ist eigentlich das grundlegende Problem aller Copyrights.
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