Rote Ampel in der probezeit-Hilfe!

OP #1137897
Lesenswert?

ich hab vor drei wochen aus versehen ne roteampel überfahren

kein,blitzer keine polizei,keine fußgänger mussten wegspringen,keine 
autos bremsen es waren nur autos die dann stehen geblieben sind also 
hinter mir rest von der kreuzung war leer war um halb 11 in da nacht

ist eine privatanzeige möglich zudem keiner gefährdet oder behindert 
wurde?

wird man von ner zivilstreife auch angehalten?

denkt ihr mir passiert noch was?
Gast #1137934
Lesenswert?

Da passiert nix, wenn keiner eine Anzeige macht.

Im Fall der Fälle stellt sich aber noch die 500 Euro-Frage:
Bist Du eigentlich selber gefahren oder war es nicht doch der Opa?

Also bleib ruhig.

(sml dieser Hetzer, hätte Dir auch gleich einen Fragebogen mit Name, 
Anschrift etc. vorlegen können: nur sowas interessiert doch keine Sau!)
Gast #1137967
Lesenswert?

>und was ist wenn es eine polizeistreife oder zivilstreife gesehen
>hätten?

Die wären dir vermutlich gefolgt und hätten beim nächstbesten Halt 
mitgehalten oder aber dich angehalten, denn sie dürften sehr 
interessiert daran sein, ob die Ursache für dein Handeln nicht Alkohol 
war ...
Gast #1137978
Lesenswert?

Nochmal: bleib ruhig.

Es wird nichts kommen, außer Du hängst es noch weiter an die große 
Glocke.
Wenn Polizei da gewesen wäre UND hätte es für notwendig erachtet, DANN 
wärest Du eventuell nicht bis nach Hause gekommen, oder spätestens zwei 
Stunden später hätte ein Streifenwagen vor Deiner Haustür gehalten...

Es steht Dir allerdings frei, Name, Anschrift, Datum, Uhrzeit und eine 
detaillierte Beschreibung des Vorfalles hier zu veröffentlichen. Aber 
ich glaube nicht wirklich dass Du das machen willst...
Gast #1137993
Lesenswert?

> und was ist wenn es eine polizeistreife oder zivilstreife
> gesehen hätten?

Also meistens schießen die ohne Vorwarnung mit einer MG auf den 
Rotlicht-Verletzer. Ist echt übel...

Schau mal nach, ob Du irgendwo Einschusslöcher hast. Wenn nein, Glück 
gehabt. Wenn doch, oh je!
Gast #1137998
Lesenswert?

Walter Pachmann wrote:
> und was ist wenn es eine polizeistreife oder zivilstreife gesehen
> hätten?
ganz einfach: die wissen nicht, wer gefahren ist.
und nach so einer ewigkeit wird kein mensch von dir verlangen, sich zu 
erinnern, wer gefahren ist. das weiß doch niemand =)

die müssen dich direkt anhalten, um dir auf die füße treten zu können.
also kein stress ^^
Gast #1138021
Lesenswert?

> und die polizei hätte mich sicher angehalten oder ne zivilstreife?
Das kommt immer auf den Wochentag an:
Mo bis Mi => da werden Rotsünden ignoriert
Do bis Fr => Anzeige wegen Körperverletzung
Sa bis So => Großaufgebot mit Verfolgungsjagd (inkl. Hubschrauber und 
Panzer)

Son Blödsinn! Was meinst du wofür es Zivilstreifen gibt? Um die 
Steuergelder rein zuwaschen oder was? Natürlich hätten die dich 
angehalten. Und der Lappen wären dann erstmal weg.
#1138030
Lesenswert?

Fahr auch ständig über rote Ampeln.
Sollte man auch lieber machen, wenn man nen größeres Fahrzeug hinter 
sich hat.
Im Berufsverkehr ist auch dazu zu raten, sonst kann man die Zeiten nicht 
einhalten.
- Okay...da war jetzt auch etwas Ironie dabei, aber du wirst bald 
merken, Verkehr ist nicht so wie in der Fahrschule, sondern ganz anders.
Gast #1138313
Lesenswert?

>Und der Lappen wären dann erstmal weg.


Falls sie dich wirklich erwischt haben sollte, hast du noch wirklich 
Glück. Dann gilt für dich noch der alte Bußgeldkatalog und die 
geringeren Strafen.

Anonsten:
1. Wen dich einer privat anzeigen würde, müsste er erst mal beweisen 
dass du wirklich bei Rot drüber bist. Es wird wohl keiner mit der Kamera 
im Auto Ampeln überwachen nur um andere zu erwischen.
2. Falls dort vielleicht ein Schwarzblitzer stand, hätten sie dir normal 
schon geschrieben. Dabei hättest du keinen Blitz gesehen. Sind so neue 
miese Teile damit man das nicht mitbekommt.
3. Falls du wirklich geblitzt worden bist, wird es teuer.
3.1 Je nachdem wie lang es Rot war
>>(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel >gefahren, 
kein grüner Pfeil)  90,- EUR; 3 Punkte
>mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
>mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
>>bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines 
>Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
>mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
>mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
(von http://www.bussgeldkataloge.de/; Auszug aus dem neuen Katalog)
3.2 Du musst an einem Aufbaukurs teilnehmen und deine Probezeit 
verlängert sich auf 4 Jahre. Vielleicht auch eine MPU, weiß ich aber 
gerade nicht genau.
OP #1138469
Lesenswert?

... wrote:
>>Und der Lappen wären dann erstmal weg.
>
>
> Falls sie dich wirklich erwischt haben sollte, hast du noch wirklich
> Glück. Dann gilt für dich noch der alte Bußgeldkatalog und die
> geringeren Strafen.
>
> Anonsten:
> 1. Wen dich einer privat anzeigen würde, müsste er erst mal beweisen
> dass du wirklich bei Rot drüber bist. Es wird wohl keiner mit der Kamera
> im Auto Ampeln überwachen nur um andere zu erwischen.
> 2. Falls dort vielleicht ein Schwarzblitzer stand, hätten sie dir normal
> schon geschrieben. Dabei hättest du keinen Blitz gesehen. Sind so neue
> miese Teile damit man das nicht mitbekommt.
> 3. Falls du wirklich geblitzt worden bist, wird es teuer.
> 3.1 Je nachdem wie lang es Rot war
>>>(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel 
>gefahren,
> kein grüner Pfeil)  90,- EUR; 3 Punkte
>>mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
>>mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
>>>bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines
>>Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
>>mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
>>mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
> (von http://www.bussgeldkataloge.de/; Auszug aus dem neuen Katalog)
> 3.2 Du musst an einem Aufbaukurs teilnehmen und deine Probezeit
> verlängert sich auf 4 Jahre. Vielleicht auch eine MPU, weiß ich aber
> gerade nicht genau.




ein stand 100 prozent kein blitzer da weil ich mir des ganze bei tag 
angeschaut habe
Gast #1138545
Lesenswert?

> ein stand 100 prozent kein blitzer da weil ich mir des ganze bei
> tag angeschaut habe

Also, vielleicht war das ein mobiler Infrarot-Blitzer und der wurde 
wieder abgebaut?

Am besten wird es sein, Du gehst zur nächsten Polizeidienststelle und 
beichtest ihnen alles. Das wirkt bestimmt strafmildernd. Ansonsten 
bekommst Du vielleicht noch eine Hausdurchsuchung und die Polzei nimmt 
dann Deinen Computer mit und schickt ihn der Musikindustrie zum 
Untersuchen. Das wird dann richtig teuer!
Gast #1139294
Lesenswert?

Sicher das du nicht von der Stasi per Sattelit überwacht wirst?
Ich würde mir da in die Hosen machen.

Die könnten jeden Tag mit einem Rammbock deine Türe aufbrechen und dann 
folgt das guter Bulle böser Bulle Spiel.

Dann wirst du auspacken und kommst lebenslänglich hinter Gitter.

Am besten ist du stellst dich, dann hast du wenigstens noch mit 80 ne 
Chance auf Begnadigung.
Gast #1139375
Lesenswert?

> Zum Glück habe ich seine IP-Adresse geloggt, dann kann jetzt alles -
> wenn auch mit etwas Verzögerung - seinen geregelten Weg gehen.

Wenigstens einer, der hier mitdenkt.

Und dank Voratsspeicherung kommt die Polizei dann auch an ihn ran und 
kann das Rotlicht-Verbot entsprechend ahnden. Wieder ein jugendlicher 
Raser und Rowdie weniger auf der Straße!
Gast #1139397
Lesenswert?

> ganz einfach: die wissen nicht, wer gefahren ist.

So lange nicht anders bewiesen, gilt dann wohl der Fahrzeughalter als 
Fahrer. Wobei die Beweislast auch beim Fahrzeughalter liegt. So einfach 
kommst du da nicht davon - im Übrigen wäre es ja dann die 
General-Ausrede wann immer man geblitzt wurde.
Gast #1139511
Lesenswert?

> So lange nicht anders bewiesen, gilt dann wohl
> der Fahrzeughalter als Fahrer. Wobei die Beweislast
> auch beim Fahrzeughalter liegt.

Quatsch mit Soße! Die Beweislastumkehr mag es wohl in zivilrechtlichen 
Fragen wie z.B. im Fernabsatzgesetz geben. Aber bestimmt nicht im OWi- 
oder im strafrechtlichen Bereich. Du bekommst als Halter einen 
Bußgeldbescheid zugestellt. Dem du anschließend widersprichst mit der 
Begründung, du seist nicht gefahren. Und dann ist es schon nötig, daß 
man DIR nachweist, daß DU gefahren bist, oder eben den tatsächlichen 
Fahrer ermittelt.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/09/18/die-polizei-und-ein-verlassener-audi-a-8/

> So einfach kommst du da nicht davon im Übrigen
> wäre es ja dann die General-Ausrede wann immer
> man geblitzt wurde.

Deshalb wird man ja geblitzt. Die Polizei hat dann ein Foto. Wenn dieses 
schlecht ist (Sonnenblende, Gegenlicht), dann ist es tatsächlich die 
General-Ausrede. Es gibt hunderte Urteile, die sich mit der Frage 
beschäftigen, ob ein Doppelkinn und eine lange Nase ausreicht, einen 
Fahrer zu identifizieren, wenn seine Familienmitglieder keine 
Doppelkinne und kurze Nasen haben. Es reicht meistens nicht. Schließlich 
dürfen keine Zweifel bleiben: in dubio pro reo.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren