ich hab vor drei wochen aus versehen ne roteampel überfahren kein,blitzer keine polizei,keine fußgänger mussten wegspringen,keine autos bremsen es waren nur autos die dann stehen geblieben sind also hinter mir rest von der kreuzung war leer war um halb 11 in da nacht ist eine privatanzeige möglich zudem keiner gefährdet oder behindert wurde? wird man von ner zivilstreife auch angehalten? denkt ihr mir passiert noch was?
Das interessiert keine Sau, da wird dich privat niemand anzeigen ...
und die polizei hätte mich sicher angehalten oder ne zivilstreife?
Da passiert nix, wenn keiner eine Anzeige macht. Im Fall der Fälle stellt sich aber noch die 500 Euro-Frage: Bist Du eigentlich selber gefahren oder war es nicht doch der Opa? Also bleib ruhig. (sml dieser Hetzer, hätte Dir auch gleich einen Fragebogen mit Name, Anschrift etc. vorlegen können: nur sowas interessiert doch keine Sau!)
Ach komm, jetzt entspann dich mal. Wenn da nach 3 Wochen noch nichts gekommen ist, dann wird auch nichts mehr kommen. Und wenn doch, dann geht die Welt auch nicht unter.
und was ist wenn es eine polizeistreife oder zivilstreife gesehen hätten?
>und was ist wenn es eine polizeistreife oder zivilstreife gesehen >hätten? Die wären dir vermutlich gefolgt und hätten beim nächstbesten Halt mitgehalten oder aber dich angehalten, denn sie dürften sehr interessiert daran sein, ob die Ursache für dein Handeln nicht Alkohol war ...
Nochmal: bleib ruhig. Es wird nichts kommen, außer Du hängst es noch weiter an die große Glocke. Wenn Polizei da gewesen wäre UND hätte es für notwendig erachtet, DANN wärest Du eventuell nicht bis nach Hause gekommen, oder spätestens zwei Stunden später hätte ein Streifenwagen vor Deiner Haustür gehalten... Es steht Dir allerdings frei, Name, Anschrift, Datum, Uhrzeit und eine detaillierte Beschreibung des Vorfalles hier zu veröffentlichen. Aber ich glaube nicht wirklich dass Du das machen willst...
> ne roteampel überfahren
Wenn du die die in der selben Nacht wieder aufbauen und reparieren
konntest hats vielleicht keiner bemerkt.
> und was ist wenn es eine polizeistreife oder zivilstreife > gesehen hätten? Also meistens schießen die ohne Vorwarnung mit einer MG auf den Rotlicht-Verletzer. Ist echt übel... Schau mal nach, ob Du irgendwo Einschusslöcher hast. Wenn nein, Glück gehabt. Wenn doch, oh je!
Walter Pachmann wrote: > und was ist wenn es eine polizeistreife oder zivilstreife gesehen > hätten? ganz einfach: die wissen nicht, wer gefahren ist. und nach so einer ewigkeit wird kein mensch von dir verlangen, sich zu erinnern, wer gefahren ist. das weiß doch niemand =) die müssen dich direkt anhalten, um dir auf die füße treten zu können. also kein stress ^^
Eine rote Ampel ist die schnellste Möglichkeit wieder Fußgänger zu werden. Bei Rotlicht im Rotlichtviertel kann das anders sein ...
> und die polizei hätte mich sicher angehalten oder ne zivilstreife?
Das kommt immer auf den Wochentag an:
Mo bis Mi => da werden Rotsünden ignoriert
Do bis Fr => Anzeige wegen Körperverletzung
Sa bis So => Großaufgebot mit Verfolgungsjagd (inkl. Hubschrauber und
Panzer)
Son Blödsinn! Was meinst du wofür es Zivilstreifen gibt? Um die
Steuergelder rein zuwaschen oder was? Natürlich hätten die dich
angehalten. Und der Lappen wären dann erstmal weg.
> Bei Rotlicht im Rotlichtviertel kann das anders sein ...
Genau! Wenn man sich da en Tripper holt kann man ganz schön rasend
werden.
Fahr auch ständig über rote Ampeln. Sollte man auch lieber machen, wenn man nen größeres Fahrzeug hinter sich hat. Im Berufsverkehr ist auch dazu zu raten, sonst kann man die Zeiten nicht einhalten. - Okay...da war jetzt auch etwas Ironie dabei, aber du wirst bald merken, Verkehr ist nicht so wie in der Fahrschule, sondern ganz anders.
>Und der Lappen wären dann erstmal weg. Falls sie dich wirklich erwischt haben sollte, hast du noch wirklich Glück. Dann gilt für dich noch der alte Bußgeldkatalog und die geringeren Strafen. Anonsten: 1. Wen dich einer privat anzeigen würde, müsste er erst mal beweisen dass du wirklich bei Rot drüber bist. Es wird wohl keiner mit der Kamera im Auto Ampeln überwachen nur um andere zu erwischen. 2. Falls dort vielleicht ein Schwarzblitzer stand, hätten sie dir normal schon geschrieben. Dabei hättest du keinen Blitz gesehen. Sind so neue miese Teile damit man das nicht mitbekommt. 3. Falls du wirklich geblitzt worden bist, wird es teuer. 3.1 Je nachdem wie lang es Rot war >>(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel >gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte >mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot >mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot >>bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines >Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot >mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot >mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot (von http://www.bussgeldkataloge.de/; Auszug aus dem neuen Katalog) 3.2 Du musst an einem Aufbaukurs teilnehmen und deine Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre. Vielleicht auch eine MPU, weiß ich aber gerade nicht genau.
... wrote: >>Und der Lappen wären dann erstmal weg. > > > Falls sie dich wirklich erwischt haben sollte, hast du noch wirklich > Glück. Dann gilt für dich noch der alte Bußgeldkatalog und die > geringeren Strafen. > > Anonsten: > 1. Wen dich einer privat anzeigen würde, müsste er erst mal beweisen > dass du wirklich bei Rot drüber bist. Es wird wohl keiner mit der Kamera > im Auto Ampeln überwachen nur um andere zu erwischen. > 2. Falls dort vielleicht ein Schwarzblitzer stand, hätten sie dir normal > schon geschrieben. Dabei hättest du keinen Blitz gesehen. Sind so neue > miese Teile damit man das nicht mitbekommt. > 3. Falls du wirklich geblitzt worden bist, wird es teuer. > 3.1 Je nachdem wie lang es Rot war >>>(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel >gefahren, > kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte >>mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot >>mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot >>>bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines >>Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot >>mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot >>mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot > (von http://www.bussgeldkataloge.de/; Auszug aus dem neuen Katalog) > 3.2 Du musst an einem Aufbaukurs teilnehmen und deine Probezeit > verlängert sich auf 4 Jahre. Vielleicht auch eine MPU, weiß ich aber > gerade nicht genau. ein stand 100 prozent kein blitzer da weil ich mir des ganze bei tag angeschaut habe
wenn es nicht geblitzt hat, würde ich mir keine Sorgen machen.
> ein stand 100 prozent kein blitzer da weil ich mir des ganze bei > tag angeschaut habe Also, vielleicht war das ein mobiler Infrarot-Blitzer und der wurde wieder abgebaut? Am besten wird es sein, Du gehst zur nächsten Polizeidienststelle und beichtest ihnen alles. Das wirkt bestimmt strafmildernd. Ansonsten bekommst Du vielleicht noch eine Hausdurchsuchung und die Polzei nimmt dann Deinen Computer mit und schickt ihn der Musikindustrie zum Untersuchen. Das wird dann richtig teuer!
Sicher das du nicht von der Stasi per Sattelit überwacht wirst? Ich würde mir da in die Hosen machen. Die könnten jeden Tag mit einem Rammbock deine Türe aufbrechen und dann folgt das guter Bulle böser Bulle Spiel. Dann wirst du auspacken und kommst lebenslänglich hinter Gitter. Am besten ist du stellst dich, dann hast du wenigstens noch mit 80 ne Chance auf Begnadigung.
Zum Glück habe ich seine IP-Adresse geloggt, dann kann jetzt alles - wenn auch mit etwas Verzögerung - seinen geregelten Weg gehen.
> Zum Glück habe ich seine IP-Adresse geloggt, dann kann jetzt alles - > wenn auch mit etwas Verzögerung - seinen geregelten Weg gehen. Wenigstens einer, der hier mitdenkt. Und dank Voratsspeicherung kommt die Polizei dann auch an ihn ran und kann das Rotlicht-Verbot entsprechend ahnden. Wieder ein jugendlicher Raser und Rowdie weniger auf der Straße!
> ganz einfach: die wissen nicht, wer gefahren ist.
So lange nicht anders bewiesen, gilt dann wohl der Fahrzeughalter als
Fahrer. Wobei die Beweislast auch beim Fahrzeughalter liegt. So einfach
kommst du da nicht davon - im Übrigen wäre es ja dann die
General-Ausrede wann immer man geblitzt wurde.
> So lange nicht anders bewiesen, gilt dann wohl > der Fahrzeughalter als Fahrer. Wobei die Beweislast > auch beim Fahrzeughalter liegt. Quatsch mit Soße! Die Beweislastumkehr mag es wohl in zivilrechtlichen Fragen wie z.B. im Fernabsatzgesetz geben. Aber bestimmt nicht im OWi- oder im strafrechtlichen Bereich. Du bekommst als Halter einen Bußgeldbescheid zugestellt. Dem du anschließend widersprichst mit der Begründung, du seist nicht gefahren. Und dann ist es schon nötig, daß man DIR nachweist, daß DU gefahren bist, oder eben den tatsächlichen Fahrer ermittelt. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/09/18/die-polizei-und-ein-verlassener-audi-a-8/ > So einfach kommst du da nicht davon im Übrigen > wäre es ja dann die General-Ausrede wann immer > man geblitzt wurde. Deshalb wird man ja geblitzt. Die Polizei hat dann ein Foto. Wenn dieses schlecht ist (Sonnenblende, Gegenlicht), dann ist es tatsächlich die General-Ausrede. Es gibt hunderte Urteile, die sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Doppelkinn und eine lange Nase ausreicht, einen Fahrer zu identifizieren, wenn seine Familienmitglieder keine Doppelkinne und kurze Nasen haben. Es reicht meistens nicht. Schließlich dürfen keine Zweifel bleiben: in dubio pro reo.
Dafür gibts dann hin und wieder auch Fälle, bei denen dann dem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch aufgebrummt wird.
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