Forum: HF, Funk und Felder rechtliche Frage (Paradoxien) zum Funken


von Stefan H. (Firma: dm2sh) (stefan_helmert)


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Hallo,

ich habe mal in dem Frequenznutzungsplan und sonstigem geblättert und 
mir ist da einiges unklar:
Bspw. darf man das WLAN (2,4GHz) nur auf 100 mW EIRP einstellen. Was ist 
aber nun, wenn ich mehrere WLAN-Geräte habe, dann könnte sich das ja 
summieren und wenn ich so ein MIMO-Dings habe mit den drei 
Sendeantennen, kann dann jede 100 mW machen, oder zusammen? Wenn ich nun 
in meinem PC mehrere WLAN-Karten drin habe, dürfen die dann zusammen 100 
mW haben oder einzeln? Und wenn die in einzelnen PCs verteilt sind?
Wenn ich nun den AP auf 1 W PEP drehe und trotz Richtantenne außerhalb 
meiner 4 Wände nur 100 mW EIRP ankommen?
Wenn ich einen legalen Sender mit >5 W habe, dann brauche ich 
Standortbescheinigung, wegen anderen Sendern in der Nähe und 
Personenschutzgrenzwerten, evtl. wird der Betrieb dann nicht gestattet, 
wenn genug Sender da sind. Wenn ich aber 10.000 Sendeanlagen mit jeweils 
4,9 W betreibe?
Was ist wenn ich ein anmelde- und gebührenfreies CE-Konformes 
CB-Funkgerät baue und es benutze, ohne Zulassungsprüfung (die es 
bestehen würde)?
Manche Frequenzen sind nur zur drahtlosen Audio-Übertragung zugelassen. 
Wenn ich nun so ein Audio-Übertragungs-Dings kaufe, in den Line-out 
meines PCs stecke und den Empfänger in den Line-in des anderen PCs und 
übertrage damit Daten, statt Sound?

Ich möchte gern wissen, was davon verboten oder erlaubt ist - ihr werdet 
jetzt sagen: "wenns keiner merkt", "wenn du niemanden störst", "in der 
Regel wird das nicht sooooo eng gesehen" - aber ich möchte gern mal 
wissen, wie das objektiv zu sehen - also stellt euch vor, ich wohne z. 
B. in Wohngemeinschaft mit sehr hartneckigen Abmahnanwälten, die auch 
noch technisch begabt sind und richtig gute Messempfänger besitzen und 
ihr Lebensunterhalt damit verdienen freundlich und zuvorkommend anderen 
"eins rein zu drehen"

von Aahh (Gast)


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Vielleicht ueber einen kurzen kurs in Hau-Drauf andenken ?

von Matthias L. (matze88)


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Vorsicht, halbwissen:

Wenn du ein völlig legales Funkgerät aufbaust, welches alle Richtlinien 
erfüllen würde aber keine "Abnahme" hat, müsste das legal sein. 
Allerdings dürftest du dazu Funkamateur sein müssen.

Wlans darfst du auch 1000 auf einem Haufen betreiben, das ist ja nirgens 
verboten. Sinnvoll wird es vermutlich nicht sein :-)

Sendeleistung überschreiten IM Haus sollte auch kein Problem sein, da es 
ja außerhalb garnicht mehr feststellbar ist...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Stefan Helmert wrote:

> Wenn ich nun den AP auf 1 W PEP drehe und trotz Richtantenne außerhalb
> meiner 4 Wände nur 100 mW EIRP ankommen?

Es müsste weniger ankommen, denn die 100 mW EIRP sind ja bezogen
auf die Sendeantenne selbst.  Diese Grenze plant also bereits in
einem gewissen Maße mit ein, dass die übliche Dämpfung von Mauer-
werk bei dieser Frequenz davon deutlich weniger nach außerhalb des
Gebäudes dringen lässt.

Wenn du natürlich in einem Faradayschen Käfig bist, kannst du darin
tun und lassen, was du willst (naja: inwiefern man sich selbst
gefährden darf dabei, steht auf einem anderen Blatt).

> Wenn ich einen legalen Sender mit >5 W habe, dann brauche ich
> Standortbescheinigung, ...

10 W EIRP, genauer gesagt.

> wegen anderen Sendern in der Nähe und
> Personenschutzgrenzwerten, evtl. wird der Betrieb dann nicht gestattet,
> wenn genug Sender da sind. Wenn ich aber 10.000 Sendeanlagen mit jeweils
> 4,9 W betreibe?

Irgendwo muss man halt eine Grenze setzen.  Die 10 W EIRP sind der
Kompromiss, bei dem man erstmal davon ausgeht, dass damit die
Personenschutz- und Herzschrittmacher-Grenzwerte an der Grundstücks-
grenze eingehalten werden.  Im Zweifelsfalle ist der Betreiber aber
ohnehin (auch unterhalb 10 W EIRP!) für die Einhaltung der Grenzwerte
verantwortlich, nur dass es dort nicht der Bürokratie der Standort-
bescheinigung bedarf.

> Was ist wenn ich ein anmelde- und gebührenfreies CE-Konformes
> CB-Funkgerät baue und es benutze, ohne Zulassungsprüfung (die es
> bestehen würde)?

Das wäre in Ordnung.  Du musst alle entsprechenden Anforderungen
einhalten, und wenn du das Ding irgendwie weitergibst, musst du
dieses durch eine Erklärung dem Erwerber gegenüber mitteilen
(Konformitätserklärung).  Äußerer Ausdruck dafür ist das CE-Zeichen.
Auf welcher Basis du dich versichert hast, dass du alle zutreffenden
Vorschriften einhälst, ist dir überlassen.  Allerdings tut man
natürlich gut daran, alles per Messung mal wenigstens irgendwie
ermittelt zu haben.  Es dürfte nämlich in der Praxis mehr als
wahrscheinlich sein, dass man diese oder jene Bestimmung doch nicht
bis zum letzten i-Tüpfelchen einhält, und da wird man dir beim
Vorliegen eines sauberen Messprotokolls zumindest erst einmal den
guten Willen unterstellen, dass du dich tatsächlich um die Einhaltung
der Bestimmungen bemüht hast.

> Manche Frequenzen sind nur zur drahtlosen Audio-Übertragung zugelassen.
> Wenn ich nun so ein Audio-Übertragungs-Dings kaufe, in den Line-out
> meines PCs stecke und den Empfänger in den Line-in des anderen PCs und
> übertrage damit Daten, statt Sound?

Wenn sie für Audio-Übertragung zugelassen sind, dann sind sie für
Audio-Übertragung zugelassen und nicht für eine Datenübertragung.
Das generierte Signal sollte also irgendwie ,,klingen''. ;-)  Die
einzig mögliche Datenübertragung ist dann wohl, dass Computer A dem
Computer B was vorliest. :-)

von Charly B. (charly)


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Stefan Helmert wrote:

> ......hartneckigen Abmahnanwälten, die auch
> noch technisch begabt sind und richtig gute Messempfänger besitzen .....

und auch noch etwa damit umgehen koennen ????

das ist das ABSOLUTE Beispiel fuer ein PARADOXUM ;)

von Gerhard (Gast)


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Paradoxon

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