Forum: Offtopic Die Grenze zum Hersteller elektronischer Geräte und das ElektroG


von Rainer S. (Gast)


Lesenswert?

Hi,

angenommen ich möchte ein elektromechanisches Gerät bauen und 
vertreiben, welchem ich lediglich einen Motor nebst Anschlusskabeln und 
Bananenstecker spendieren will. Bin ich dann in der Pflicht mich bei der 
EAR anzumelden ?

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Wenn das Gerät ohne großen Aufwand in Betrieb genommen werden kann:
eindeutig ja.

Chris

von Markus (Gast)


Lesenswert?

Alles was mit Strom zu tun hat ist registrierungspflichtig.

von Rainer S. (Gast)


Lesenswert?

>Wenn das Gerät ohne großen Aufwand in Betrieb genommen werden kann:
>eindeutig ja.

:(
Das ist wirklich pervers. Wie sieht es denn aus, wenn man den Motor 
einzeln verkauft (natürlich widerrum mit Kabeln und Steckern, nicht 
angelötet)

Zugegebenermaßen ist der Zusammenbau ja dann fast so einfach wie bei der 
Idee "einfach mal einen Jumper einstecken", die ja nicht als EAR-frei 
durchgeht. Andererseits hätte man in dem Falle ein paar Einzelteile 
sowie eine rein mechanische Komponente.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Ja, es ist pervers - allerdings eher der Papier- und Geldaufwand. Eine 
Pfandlösung wäre ja auch zuuuu einfach.

Wenn der Motor auch so als Bauteil erhältlich ist, sollte das 
durchgehen. Dann verkaufst Du etwas rein Mechanisches und ein 
elektrisches Bauteil.

Kannst Du nicht direkt einen Bausatz anbieten?

Chris

von Rainer S. (Gast)


Lesenswert?

Kannst Du nicht direkt einen Bausatz anbieten?

Wäre denkbar, allerdings ist diese Kombi ja dann wieder so extrem leicht 
zusammenzubauen, dass ich Angst hätte, es könnte anders ausgelegt 
werden.

Wollte einfach nur nebenher etwas anbieten, dass es so zum angestrebten 
Preis nicht (mehr) gibt. Würde sicherlich einige Leute glücklich machen 
und mir vielleicht meinen 3 Abende / Woche Nebenjob ersparen.

Wenn man damit allerdings ein Risiko eingeht wär´s das nicht wert, da 
steckt zu wenig Gewinn dahinter.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Wenn das Einzelteile sind, spricht nichts dagegen.

Du handelst dann ja quasi nur mit Bauteilen, die Du als netter Mensch 
für Deine Kunden zusammen in eine Tüte packst.

Der mechanische Teil ist ja eh nicht relevant. Und den Motor kannst Du 
als elektrisches Bauteil selbstverständlich ohne Anmeldung bei der EAR 
vertreiben. Einzelne Bauteile sind sogar extra in den EAR-Ergüssen 
erwähnt - das sind keine Geräte im Sinne des ElektroG :-)

Chris

von Rainer S. (Gast)


Lesenswert?

Schön. Das bringt mich aber noch zu einer weiteren Frage. Wenn man jetzt 
optional noch eine Regelung in Bausatzform anbietet ist man ja 
Inverkehrbringer der Platine, die man herstellen lässt. Bin mir zwar 
realtiv sicher, dass eine Anmeldung in dem Fall ebenfalls entfällt aber 
vielleicht kann das noch einmal jemand bestätigen.

Vielen Dank.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.