Forum: Offtopic wofür steht das "SE" bei Conrad Electronic ?


von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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die exakte Firmenadresse (Zentrale) von Conrad lautet

"Conrad Electronic SE"
Klaus-Conrad-Straße ....


Was mich interessiert: Wofür steht eigentlich das "SE" ???

Soll das das Kürzel irgendeiner Rechtsform sein, oder sind das die 
Initialen der Vornamen der Großmutter des Firmengründers, oder was sonst 
??????

von Иван S. (ivan)


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Wegstaben Verbuchsler wrote:
> Was mich interessiert: Wofür steht eigentlich das "SE" ???

Societas Europaea. PS: Du plenkst.

> Soll das das Kürzel irgendeiner Rechtsform sein, oder sind das die
> Initialen der Vornamen der Großmutter des Firmengründers, oder was sonst
> ??????

"Multiple interrogation marks," he went on, shaking his head, "are a 
sure sign of a diseased mind." -- (Terry Pratchett, Eric)

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Hallo Ivan,

danke für deinen Syntaxcheck. Ich habe hier noch mehrere Fachkonzepte 
(zusammen einige undert Seiten), welche ich noch Korrektur lesen müßte.

Möchtest du mir kostenlos diese Dokumente bezüglich Schreibfehlern der 
von dir entdeckten Art Korrektur lesen? Ich würde mich sehr darüber 
freuen. An deiner Zuverlässigkeit und Sorgfalt habe ich keine Zweifel 
Angesichts deiner Rückmeldung.

von karsten (Gast)


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SE steht für Second Edition.
Sozusagen Grunderneuerung. Die Neuauflage von Conrad geht auf die 
Wünsche des modernen Kunden ein. Keine kompetenten Verkäufer mehr, die 
wissen, wozu die geringelten, bedrahteten Teile gebraucht werden, die 
sie ab und zu noch übelgelaunt über den Tresen reichen müssen. Wozu 
auch? Stattdessen schmierige Vertretertypen, die dir genau sagen können, 
welche Casemoddingbeleuchtung deinen Gaming-PC optimal beschleunigt.
Conrad hat den Bogen raus. Glückwunsch!

von Haha (Gast)


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Der moderne Kunde weiss doch eh alles besser. Der ist komplett 
beratungsresistent. Wozu dann noch Verkäufer die sich auskennen??

Btw. gönne ich Conrad den Erfolg. Nicht so wie ihr dauernörgelnden 
Neidhammeln. Mit welchem Konzept habt ihr Erfolg? Mit keinem? Kein 
Wunder...

von Michael M. (bruckschi)


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Das SE ist eine besondere Gesellschaftsform. Da ich keine Lust hab so 
viel zu schreiben lest es euch selbst durch.

http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Gesellschaft

von mumeco (Gast)


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Hallo, auf folgendes Schreiben erhalte ich von der Firma Conrad keine 
Antwort:
Sehr geehrter Herr Conrad, sehr geehrte Herren Katz und Staudte,
den vorgenannten DVD-Player mit 2 Monitoren habe ich am 06.02.09 in 
versiegelter OVP in Ihrem bonner Geschäft erworben. Er war als Geschenk 
für eine längere Urlaubsfahrt im PKW gedacht. Leider erwies sich die 
Ware als für die geplanten Zwecke als nicht geeignet, denn Filme auf 
USB-Sticks (wir haben 4 Stück mit sämtlich gängigen Dateiformaten 
ausprobiert) wurden von dem Gerät nicht erkannt.
Wir waren daher leider gezwungen, die Ware am nächsten Tag 
zurückzugeben. Da kein anderes Gerät angeboten war, das unseren 
Ansprüchen gerecht würde, habe ich die Rückzahlung der bezahlten Summe 
von 219,-- € erwartet.
Nach insistierenden Fragen eines mir namentlich nicht bekannten 
Verkäufers am Infodesk der Abteilung wurde mir mit zweifelnder Mine ein 
Warengutschein angeboten, den ich abgelehnt habe, da ich Barrückzahlung 
oder Gutschrift erwartet hatte. Herr B. hat daraufhin die 
Reklamationsangelegenheit übernommen, allerdings sehr zu meiner 
Unzufriedenheit. Wieder wurde ich nach allen möglichen Gründen für die 
Rückgabe gefragt. Da ihm meine Ausführungen nicht überzeugten, bot auch 
er mir dennoch einen Warengutschein unter Hinweis auf die AGB an mit der 
zusätzlichen Belehrung, dass ich diese mit Betreten des Ladens 
akzeptiert hätte - eine Zumutung! Der Disput entwickelte sich dann coram 
publico in einem völlig unangemessenen Ton Ihres Mitarbeiters Baltes 
zusätzlich nach meinem Hinweis, künftig nicht mehr unter diesen 
Umständen bei Conrad  kaufen zum können; seine Reaktion:

"Dann müssen Sie es eben bleiben lassen!"

Allerdings wurde bejaht, dass diese Angelegenheit bei einem Internetkauf 
wegen der 14-tägigen Rückgabefrist problemloser hätte abgewickelt werden 
können.
Jedenfalls habe ich auf einer Betragsrückerstattung bestanden, die er 
erst nach meinen Hinweisen auf Weiterungen akzeptierte und einen 
Rückerstattungsbon ausstellte.
Ich habe also das Geld in Bar zurückerhalten, da auch ein Storno z.G. 
meiner Kunden-Kreditkarte angeblich buchungstechnisch nicht möglich war.
Beim Verlassen der Geschäftsräume befragte ich noch die Mitarbeiterin am 
Eingangs-Info-Desk nach der erwähnten AGB, die nach Aussagen des Herrn 
Baltes den Kunden vor Betreten der Geschäftsräume ja eigentlich hätte 
zur Kenntnis gegeben werden müssen. Wie von mir vermutet ist dies nicht 
der Fall.

Nach diesem Vorfall, ähnliche Erfahrungen hat bereits schon meine 
Schwiegertochter bei einem Umtausch gemacht, ist m.E. davon abzuraten, 
künftig einen Kauf bei Ihnen zu tätigen und dem Rat Ihres Mitarbeiters 
Folge zu leisten, woanders einzukaufen.


Mit freundlichen Grüßen
gez. usw usw

von Micky (Gast)


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Was erwartest Du denn?
Eine Rücknahmepflicht für verkaufte Ware gibt es nicht.

von Klaus (Gast)


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Second Edition XD

von XXX (Gast)


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Naja, wenn man bei Conrad kauft ...

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