Heutige Schlagzeile der BILD: Bankmanager verbrennen Milliarden und erhalten Boni, Kassiererin hingegen wird wegen 1,30 Euro gefeuert.
Weiß eigentlich jemand, ob die Frau vorher schon Mist gemacht hat bzw vielleicht sogar abgemahnt wurde? Ich weiß aus dem örtlichen Markt, dass der häufigste Betrug seitens der Angestellten Pfandbetrug ist, auch da sind schon Einige gegangen worden. Teilweise aber auch wegen einer Anomalieerkennung in der Kassenprüfung..;-)
Auf Spiegel-Online stand gestern nur, daß Abweichungen solcher kleiner Beträge öfter vorkämen. Die Firmen würden aber normalerweise eine gütliche Einigung anstreben, solange der betroffene Arbeitnehmer sich einsichtig zeigen würde. In dem hier konkreten Fall zeigte die Betroffene angeblich keine Reue und versuchte andere Mitarbeiter hineinzuziehen (was das genau bedeutet, wurde nicht näher erläutert).
Matthias wrote: > Auf Spiegel-Online stand gestern nur, daß Abweichungen solcher kleiner > Beträge öfter vorkämen. Die Firmen würden aber normalerweise eine > gütliche Einigung anstreben, solange der betroffene Arbeitnehmer sich > einsichtig zeigen würde. In dem hier konkreten Fall zeigte die > Betroffene angeblich keine Reue und versuchte andere Mitarbeiter > hineinzuziehen (was das genau bedeutet, wurde nicht näher erläutert). Wie ich das mitbekommen habe, ging es nicht um Kassendifferenzen, die liegen tatsächlich gerne mal im Bereich +-5 EUR. (Kenn ich aus eigener Erfahrung.) Es ging wohl darum, dass die Mitarbeiterin einen im Geschäft gefundenen Pfandbon eingelöst und sich das Geld in die eigene Tasche gesteckt hat.
OK: http://www.welt.de/wirtschaft/article3262757/Kassiererin-darf-wegen-1-30-Euro-gefeuert-werden.html Sie hat zwei Pfandbons eingelöst, die einem bekannten Kunden gehörten. Die lagen da wohl rum, weil sie dem Kunden bei seinem nächsten Besuch ausgehändigt werden sollten. Selbst wenn sie das nicht mitgekriegt haben sollte: „im Rahmen der Befragung durch den Arbeitgeber immer wieder falsche Angaben gemacht“ Sry, aber wenn ich eine Mitarbeiterin deswegen zur Rede stelle und die lügt sich da raus bzw bezichtigt noch ihre Kolleginnen... Ich wüsste zwar nicht, ob ich ihr deswegen kündige, aber eine ABmahnung würde sie wahrscheinlich kriegen...
Der Pfandbon lag aber wohl schon eine geraume Zeit herum, ohne daß irgendein Kunde jemals danach fragte. Genau das war ja die Argumentation des Gerichts: Es geht nicht um die Höhe des Betrages, sondern das fehlende Vertrauen. Man gut, daß niemand mitbekommt, wenn ich für privat Farbkopien/-ausdrucke anfertige oder ab und an einen Atmel bestelle ;-)
Matthias wrote: > Man gut, daß niemand mitbekommt, wenn ich für privat > Farbkopien/-ausdrucke anfertige oder ab und an einen Atmel bestelle ;-) Naja gut, aber wenn du dann zur Rede gestellt werden solltest und behauptest, der Kollege hätte das bestellt....Was würde dann passieren? Natürlich sind die 2 Euro kein Verlust, den Betriebsfrieden störst du aber nicht unerheblich...
> http://www.welt.de/wirtschaft/article3262757/Kassi... > > Sie hat zwei Pfandbons eingelöst, die einem bekannten Kunden gehörten. > Die lagen da wohl rum, weil sie dem Kunden bei seinem nächsten Besuch > ausgehändigt werden sollten. Das ist interessant, woher die "Welt" das wissen will. Das weiß sonst nämlich keiner. > Selbst wenn sie das nicht mitgekriegt haben sollte: > „im Rahmen der Befragung durch den Arbeitgeber immer wieder falsche > Angaben gemacht“ Auch das ist der "Welt" eigenes Wissen. Aus welchem Verlag kommt die "Welt"?
Rufus t. Firefly wrote: > Auch das ist der "Welt" eigenes Wissen. Aus welchem Verlag kommt die > "Welt"? AFAIK: Axel Springer. Hast du eine andere Quelle?
Die Selbstdarstellung der Frau besagt übrigens, dass man ihr dieses Vergehen just nach einer aktiven Teilnahme an einem Streik anhängig gemacht hat...
> Sry, aber wenn ich eine Mitarbeiterin deswegen zur Rede stelle und die > lügt sich da raus bzw bezichtigt noch ihre Kolleginnen... Zumindest das stellte sich gestern bei spiegelonline anders dar: Demnach hatte sie zwar keine Reue gezeigt, den Vorwurf aber auch nicht zurückgewiesen, sondern zugegeben. Muß sie ja eigentlich auch, wie soll man sowas sonst einem Angestellten nachweisen ?
Matthias wrote: >> Sry, aber wenn ich eine Mitarbeiterin deswegen zur Rede stelle und die >> lügt sich da raus bzw bezichtigt noch ihre Kolleginnen... > > Zumindest das stellte sich gestern bei spiegelonline anders dar: Demnach > hatte sie zwar keine Reue gezeigt, den Vorwurf aber auch nicht > zurückgewiesen, sondern zugegeben. Muß sie ja eigentlich auch, wie soll > man sowas sonst einem Angestellten nachweisen ? Als es das 25-Cent-Pfand nicht gab, funktionierten Anomalie-Erkennungen noch ganz gut: Es gab genug Leute, die an der Kasse so dämlich waren, mehrmals am Tag 5 oder 10 Euro Pfand zu buchen. Die Geschickten wählten krumme Beträge, die aber dann durch Mehrwegpfand nur sehr umständlich oder auch gar nicht zu erreichen waren. Wenn jemand dann SEHR viel häufiger als andere solche Beträge bucht, hat er ein Problem. Wenn man noch Beweise braucht, wird aber einfach das Geld markiert und am Ende des Tages in daie Geldbörse des Angestellten geschaut. (Zur Not mit Polizei). Im Normalfall gibt es aber genau deshalb auch die Auflage, dass Kassierer am Arbeitsplatz keine Börsen in der Tasche haben dürfen.
Die BILDzeitung hat ( fast ) IMMER recht: beim tagesaktuellen Datum, bei der Wettervorhersage für den vorherigen Tag, beim täglichen Horoskop, bei den Lottozahlen und den Fussballergebnissen ! Und selbst bei den Seitenzahlen findet man nur seltenst Druckfehler, die den übrigen Informationswert dieses Mediums in keinster Weise beeinträchtigen ...
Wie auch immer, angenommen die Frau hat ein Fehlverhalten an den Tag gelegt. Wersucht sich nun da herauszureden. Warscheinlich macht sie das alles aus Langeweile. Hallo, die werden nicht gerade gut bezahlt, und die können es sich nicht leisten, arbeitslos zu werden. Manche Leute die nur das technische Recht sehen kotzen mich an. Manche Bankmanager (Gangster) fahren ganze Nationen und Industrien an die Wand (Bewust fahrlässig) und das Pack bekommt noch Boni oder Abfindungen. Nebenbei verdienen die Spitzen Geldvernichter (Wertevernichter) in einem Jahr das, was 10 Ingenieure zusammen gerade mal in ihrer Lebensarbeitszeit verdienen. Zieht euch das mal rein ihr Kacheln. WIR SIND EINE ZIEMLICH KRANKE GESELSCHAFT !!!!
Gast wrote: > Manche Bankmanager (Gangster) fahren ganze Nationen und Industrien an > die Wand (Bewust fahrlässig) und das Pack bekommt noch Boni oder > Abfindungen. Geht das nur mir so oder gibts auch noch andere, die den Zusammenhang zwischen den beiden Delikten nicht sehen? Was die Verhältnismäßigkeit angeht, hast du Recht. Da könnte man aber auch Kindesmissbrauch mit dem Rauchen von Marihuana vergleichen.
> Geht das nur mir so oder gibts auch noch andere, die den Zusammenhang > zwischen den beiden Delikten nicht sehen? Warum soll es da keinen Zusammenhang geben? Wenn ein Arbeitnehmer 31 Jahre lang (wie diese Frau) in einem Unternehmen arbeitet (allein DAS ist ein beidseitiger Vertrauensbeweis) und dann Zwangsenteignet wird (man nimmt ihr den Job und damit die Existenzgrundlage weg), während andere, die Millionen fache Schäden zu verantworten haben keinerlei Repression erfahren, dann stimmt einfach etwas nicht im Staate Dänemark. Die Frau war der Konzernleitung einfach lästig und einen Anlass zum Tadel (ob fingiert oder nicht) findet jeder Arbeitgeber IMMER und zu jeder Zeit, wenn er das möchte. Wenn die Höhe des Schadens nicht relevant ist (wie absurderweise das Gericht urteilte), dann hätte man auch eine Kündigung für rechtsmäßig erklären können, wenn 1 Pfennig oder heutzutage 1 Cent fehlt. Lächerlich, mutwillig, Bösartig nenne ich so eine Vorgehensweise. Das Gericht sollte sich schämen!
@Autsch, daß die Höhe des Diebstahls bei Kündigungen keine Rolle spielt, ist schon seit Jahren Bestandteil der Rechtssprechung. Google mal nach Bienenstichurteil aus dem Jahre 1984. Die Rechtssprechung geht sogar soweit, daß selbst der Diebstahl von für den Arbeitgeber nicht mehr verwertbaren Sachen, eine Kündigung rechtfertigt. Wenn wir mal ein Fehlverhalten der Angeklagten unterstellen, dann hätte sie sich aufgrund ihrers gewerkschaftlichen Hintergrundes über die Konseqenzen im Klaren sein müssen. Wie sähe denn Dein Alternativvorschlag aus? Bis zu welcher Höhe wären denn Deinem Rechtsempfinden nach Diebstahl/Unterschlagung ohne Konsequenzen? 5 Euro, 10 Euro? Karl-Heinz hat es mit dem unsinnigen Vergleich von Kindesmißbrauch und Marihuana auf den Punkt gebracht.
Bewunderer wrote: > Karl-Heinz hat es mit dem unsinnigen Vergleich von Kindesmißbrauch und > Marihuana auf den Punkt gebracht. Wer mit Gras handelt, kriegt nichts unter einem Jahr Knast. Das gilt auch, falls man keine geringe Menge besitzt bzw öfter erwischt wurde (§29 BtmG und folgende). Die gleiche Strafe gilt auch: § 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern (1) Der sexuelle Mißbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn 1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, Ehrlichgesagt finde ich das krasser als die Kündigung der Kassiererin. Man beachte: Beim BtMG geschieht alles mehr oder weniger freiwillig.
> Wie sähe denn Dein Alternativvorschlag aus? Bis zu welcher Höhe wären > denn Deinem Rechtsempfinden nach Diebstahl/Unterschlagung ohne > Konsequenzen? 5 Euro, 10 Euro? Zuerst einmal ist eine Rechtsprechung auch nur ein Gerichtsurteil einer Instanz. Ob das Urteil bestand hat, muss sich erst noch zeigen. Einen Arbeitsplatz zu enteignen ist gerade in einer schweren Wirtschaftskrise eine schwer belastende Bestrafung eines Arbeitsnehmers. Der daraus entstehende finanzielle Schaden für den Arbeitnehmer lässt sich auch zumindest einschätzen. Er beträgt u.U. bis zu mehreren Zehntausend Euro. Mir kan niemand vermitteln, dass ein lapidarer Schaden (der noch nicht mal richtig bewiesen ist; das Gericht GLAUBT nach eigener Aussage nur daran) von ein paar Euro diesen Schaden des Arbeitnahmers rechtfertigt. Ohne Widerholungsfall halte ich allenfalls eine Abmahnung für angemessen. Noch dazu ist der Ruf des Arbeitnehmers SCHWER ANGESCHLAGEN. Die beiden gegen einander abzuwägenden Schäden stehen in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zueinander. Das Urteil ist (nach meinem Rechtsempfinden) eine Schade für die deutsche Rechtsprechung.
Autsch wrote: >> Wie sähe denn Dein Alternativvorschlag aus? Bis zu welcher Höhe wären >> denn Deinem Rechtsempfinden nach Diebstahl/Unterschlagung ohne >> Konsequenzen? 5 Euro, 10 Euro? > > Zuerst einmal ist eine Rechtsprechung auch nur ein Gerichtsurteil einer > Instanz. AFAIK ist das das Urteil der zweiten Instanz. Siehe dazu auch: http://www.tagesschau.de/inland/kassiererin100.html > Noch dazu ist der Ruf des Arbeitnehmers SCHWER ANGESCHLAGEN. Naja, sie selber hat sich ja scheinbar an die Öffentlichkeit gewandt. <edit> Achja, scheinbar ist das Urteil auch deshalb so hart, weil sie keine Reue gezeigt und sogar noch Kollegen miteinbezogen hat: (von der Tagesschau-Seite: Der Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts Berlin, Gerhard Binkert, erklärt dazu: "Diese Fälle von Straftaten von geringen Wert werden oft in der Interessenabwägung, also in einer Einzelabwägung, zugunsten der Arbeitnehmer entschieden. Das setzt allerdings voraus, dass sich die Arbeitnehmer nach der Tat in der Befragung durch den Arbeitgeber kooperationswillig zeigen, dass sie Reue zeigen, aber nicht, dass sie vertuschen oder gar andere Kolleginnen, so wie es hier der Fall war, mit einbeziehen."
@ Karl-heinz Strunk (cletus) Ich weiß, dass bereits die zweite Instanz geurteilt hat, das brauchst du nicht zu unterstreichen. Bevor du hier aber unsinnige Vergleiche von Urteilen mit völlig anderen Delikten anstellst, solltest du lieber mal die Betrafung des Arbeitsnehmers samt Schaden (mehrere Zehntausend Euro Verdienstausfall) wegen 1,30 EURO dem Urteil gegen einen bekannten Steuerhinterzieher gegenüberstellen: 970.000 Euro Euro Steuern hinterzogen (davor noch mehr, ist aber verjährt) Urteil: Geldstrafe von einer Million Euro + 2 Jahre Bewährung Damit ist die Strafe des Steuerhinterziehers finanziell etwa so hoch wie das Vergehen, also 1 : 1 Der Arbeitnehmer bekommt eine etwa Faktor 19.230 mal höhere Strafe (Verdienstausfall angenommen 25.000 Euro) als der verursachte Schaden Strafe ist also 1 : 19.230 Demnach hätte der Steuerhinterzieher eine Strafe von färerweise sagen wir ein Hundertstel des Arbeitnehmers bekommen müssen 1.000.000 Euro * 192 = 192 Millionen Euro Strafzahlung wegen Steuerhinterziehung Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
> Naja, sie selber hat sich ja scheinbar an die Öffentlichkeit gewandt.
Eine andere Möglichkeit bleibt ihr auch nicht, um auf diesen Missgriff
deutscher Rechtsprechung aufmerksam zu machen.Sowas überhaupt eine
Straftat zu nennen ist eine Frechheit. Das ist ein Bagatelldelikt und
sonst gar nichts.
Autsch wrote: > @ Karl-heinz Strunk (cletus) > > Ich weiß, dass bereits die zweite Instanz geurteilt hat, das brauchst du > nicht zu unterstreichen. > > Bevor du hier aber unsinnige Vergleiche von Urteilen mit völlig anderen > Delikten anstellst, solltest du lieber mal die Betrafung des > Arbeitsnehmers samt Schaden (mehrere Zehntausend Euro Verdienstausfall) > wegen 1,30 EURO dem Urteil gegen einen bekannten Steuerhinterzieher > gegenüberstellen: > 970.000 Euro Euro Steuern hinterzogen (davor noch mehr, ist aber > verjährt) > > Urteil: Geldstrafe von einer Million Euro + 2 Jahre Bewährung > > Damit ist die Strafe des Steuerhinterziehers finanziell etwa so hoch wie > das Vergehen, also 1 : 1 [...] > Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Tut mir leid, aber wenn ich keine unsinnigen Vergleiche zwischen verschiedenen Delikten anstellen darf, solltest du das nicht auch gleich selber machen: 1) Der Zumwinkel hat den Staat beschissen. Der Staat will eine Strafe für ihn. Er hat schließlich eine Straftat begangen! 2) Die Kassiererin hat den Kaisers beschissen. Die will eine bescheißende Kassiererin nicht weiter beschäftigen. Das ist ein Urteil aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Verstehst du den Unterschied? Achja: Kaisers hatte nicht einmal 1,30 EUR Schaden. Der Pfandbon wäre sonst durch den Kunden eingelöst worden. Es ging nur um die Frage, ob ich eine Kassiererin, die bei kleinen Beträgen mit Pfandbons geschummelt hat, weiterhin beschäftigen muss. Und das Gericht hat gesagt: Nein, die Kassiererin ist nicht vertrauenswürdig. Wenn Kaisers eine Strafanzeige wegen Betruges stellt, ist das eine völlig andere Kiste. Und ja, die wird wegen des geringen Betrages eingestellt werden.
Autsch wrote: > Sowas überhaupt eine > Straftat zu nennen ist eine Frechheit. Das ist ein Bagatelldelikt und > sonst gar nichts. Komm mal wieder runter, sie wurde nicht wegen des Pfandbetruges verurteilt. Sie hat geklagt. Nicht Kaisers.
> Tut mir leid, aber wenn ich keine unsinnigen Vergleiche zwischen > verschiedenen Delikten anstellen darf, solltest du das nicht auch gleich > selber machen: Immerhin ist mein Vergleich zutreffender. > Verstehst du den Unterschied? Welchen Unterschied sollte ich denn verstehen? Ich habe Schäden verglichen und diese Freiheit nehme ich mir einfach. > Und das Gericht hat gesagt: Nein, die Kassiererin ist nicht > vertrauenswürdig. Und genau darin liegt der Knackpunkt. Das Gericht hat außer Acht gelassen, dass diese Kraft 31 Jahre für das Unternehmen tätig war und hat eine Lapalie völlig überbewertet. Das ist ein Skandal!
> Sie hat geklagt. Nicht Kaisers.
Sie wurde gekündigt, das ist der Sachverhalt und der wiegt schwer.
Autsch wrote: >> Verstehst du den Unterschied? > > Welchen Unterschied sollte ich denn verstehen? Ich habe Schäden > verglichen und diese Freiheit nehme ich mir einfach. Wenn du das so siehst, solltest du mal nach draußen gehen und die Realität begutachten. Es gibt im Rechtssystem zig Ungerechtigkeiten. Das lässt sich größtenteils auch nicht besser gestalten. Achja: Zumwinkel ist praktisch auch gekündigt worden. Und der kriegt auch erstmal keinen neuen Job. Ich glaube zwar nicht, dass er jetzt am Hungertuch nagen muss, aber da steckt auch ein Verdienstausfall dahinter. Das sind nun einmal die verschiedenen Gerichtsbarkeiten.
> Achja: Zumwinkel ist praktisch auch gekündigt worden. Und der kriegt > auch erstmal keinen neuen Job. Der arme Kerl kann einem richtig leid tun... > Das sind nun einmal die verschiedenen Gerichtsbarkeiten. Ich verstehe Deine Argumentation, halte sie auch inhaltlich für richtig, trotzdem sagt mir mein Gerechtigkeitssinn, daß das ganze eine große Sch**** ist.
Karl-heinz Strunk was du nicht kapierst ist, dass die Frau aufgrund einer sog. "Verdachtskündigung" gefeuert wurde. Das ist ein Rechtskonstrukt, das jeder rechtsstaatlichen Grundlage entberht, weil nicht der Beweis für die Tat zu erbringen ist, sondern es genügt einen Verdacht auszusprechen und ein paar (fadenscheinige) Gründe dafür anzuführen. Beispiel: Du verlässt das Werkstor mit einer Plastiktüte. Du wirst kontrolliert. Der Werksschutz findet 10 Plastikkugelschreiber (Wert 1 Euro 50) in deiner Tüte. Dein Arbeitgeber kann dich jetzt kündigen, macht er auch (nebenbei bemerkt, du bist deinem Arbeitgeber nach 30 jähriger treuer Mitarbeiterschaft noch nicht mal 1 Euro 50 Wert. Darüber solltest du mal nachdenken). Du ziehst vor das Arbeitsgericht und .. verlierst. Der Richter sagt: VERDACHTSKÜNDIGUNG! "Angeklagter, können SIE beweisen, dass ein anderer Ihnen die Kugelschreiber in die Tüte gepackt hat? Klein Karl-Heinz sagt daraufhin mit eingeschüchteter Stimme: "Nein, euer Ehren!" Im Namen das Volkes ergeht folgendes Urteil .. Verstehst du, lieber Kart-Heinz, was das bedeutet? Dein Lieblingsfeind kann DICH mobben und deine Existenz zerstören mit einer Lapalie und DU musst dem Richter DEINE UNSCHULD beweisen. BEWEISLASTUMKEHR !! Das ist eine Sauerei! Das isz UNRECHT!
Autsch wrote: > Verstehst du, lieber Kart-Heinz, was das bedeutet? Dein Lieblingsfeind > kann DICH mobben und deine Existenz zerstören mit einer Lapalie und DU > musst dem Richter DEINE UNSCHULD beweisen. BEWEISLASTUMKEHR !! > > Das ist eine Sauerei! Das isz UNRECHT! Du bist ein bisschen polemisch, oder? Ich kann das Urteil nachvollziehen, aber ich habe oben geschrieben, dass ich an Stelle des Arbeitgebers auch nicht gekündigt hätte. Hast du jemals an einer Kasse gearbeitet? Auch nur einmal in dem Bereich? Wenn ja, könntest du das Urteil wenigstens nachvollziehen. So wie du dich hier aufführst und das ganze mit aus der Luft gegriffenen Manager-Fällen vergleichst, ist das Ganze eher lächerlich. Und das hilft nicht wirklich. @Matthias: >> Das sind nun einmal die verschiedenen Gerichtsbarkeiten. > Ich verstehe Deine Argumentation, halte sie auch inhaltlich für richtig, > trotzdem sagt mir mein Gerechtigkeitssinn, daß das ganze eine große > Sch**** ist. Yupp. Wie schon geschrieben, der Kaisers verhält sich mies. Aber die Quittung bekommen die ja gerade auch dafür. Hätten wohl selber nicht mit der Medienpräsenz gerechnet.
Jörg Wunsch wrote: > Die Selbstdarstellung der Frau besagt übrigens, dass man ihr dieses > Vergehen just nach einer aktiven Teilnahme an einem Streik anhängig > gemacht hat... Hätte ich in ihrer Haut auch erwähnt - es passt einfach gut und macht den Täter zum Opfer. Die Frau hat gestohlen, gelogen und dann vor allem noch versucht, andere mit reinzuziehen. Das ist richtig übel. So jemanden würde ich auch nicht mehr in meinem Unternehmen dulden. Ich muss meinem Mitarbeiter absolut vertrauen können. Ich begreife nicht, warum die Leute nicht einfach fragen, wenn sie etwas mitnehmen möchten. Wenn die Frau damals gefragt hätte, weil sie so einen Hunger hatte, dann hätte sie sicher den Bienenstich erhalten. Wenn bei mir jemand nen Atmel benötigte, könnte er sich den problemlos einstecken, ebenso Messgeräte, wenn er am WE zu Hause basteln möchte. Ich möchte aber gefragt werden! Chris
"Achja: Zumwinkel ist praktisch auch gekündigt worden. Und der kriegt auch erstmal keinen neuen Job." So dreckig erging's viele Jahre auch einem gewissen Grafen Lambsdorff, wenn der nicht eine Stelle unter'm Kanzler Schröder bekommen hätte, würde er heute noch als Hartz-IV-Empfänger an seinem Heimat-Bahnhof Aachen-West seine Mütze aufhalten ...
Ich glaub die war sogar im Fernseh. Außerdem konnte ihr die Tat nicht nachgewiesen werden. Es ging nur um den Verdacht. So oder So wenn wer irgendwo 30 Jahre arbeitet dann gehört sich eine Kündigung nicht. Ich wäre Froh wenn meine Verkäufer im Supermarkt mal länger als 2-3 Jahre bleiben.
Wasser wrote: > Ich glaub die war sogar im Fernseh. Außerdem konnte ihr die Tat nicht > nachgewiesen werden. Es ging nur um den Verdacht. Gab's nicht 3 Zeugen?
hm vor dem Urteil wurde es so dargestellt. Wie es nach oder während des Prozesses zuging weiß ich nicht.
> Die Frau hat gestohlen, gelogen und dann vor allem noch versucht, > andere mit reinzuziehen. Das ist richtig übel. > > So jemanden würde ich auch nicht mehr in meinem Unternehmen dulden. > > Ich muss meinem Mitarbeiter absolut vertrauen können. Und wieviele nichtbezahlte Überstunden klaut Dein Unternehmen den Mitarbeitern?
Rufus t. Firefly wrote: > Und wieviele nichtbezahlte Überstunden klaut Dein Unternehmen den > Mitarbeitern? Exakt 0. Noch weitere Fragen? Sorry, aber was für eine kindische Einstellung ist das denn? "Mami, der klaut, also darf ich auch klauen!" Wenn Dir Überstunden nicht bezahlt werden und einen das stört, dann sollte man genug Hintern in der Hose haben und das ansprechen. Ich dachte, ich hätte es hier zumindest ab und zu mit erwachsenen Menschen zu tun ... Chris
Es sei nochmal festgehalten, daß die betroffene Kassierin *nicht geklaut hat*. Sie hat nur zwei gefundene Pfandbons, die also ein Kunde verloren hat, für sich selbst eingelöst. Das ist sicherlich ein dem Kunden gegenüber fragwürdiges Verhalten, aber definitiv kein Diebstahl. Das ist ein absoluter Bagatellfall. Normale Menschen, die normal miteinander umgehen, hätten als Filialleiter in so einer Situation darauf hingewiesen, daß das nicht in Ordnung ist und in Zukunft anders gelöst werden sollte. Und sie hätten vielleicht alle Mitarbeiter zum Gespräch geladen und (nochmal) darauf hingewiesen, wie mit gefundenen Dingen umzugehen ist, auch wie mit Bargeld und Pfandbons umzugehen ist. Normale Menschen hätten bei wiederholtem Mißachten entsprechender Regelungen irgendwann das arbeitsrechtliche Mittel der Abmahnung angewandt. Aber doch keine fristlose Kündigung. Die Kassierin hat sich 31 Jahre lang den Arsch an der Kasse breitgesessen, sie verdient selbst wenn sie absichtlich den Pfandbon "unterschlagen" haben sollte, keinen Rauswurf und keine Existenzvernichtung (wer stellt sie nach der Geschichte und ihn ihrem Alter noch ein?). Ich will nicht in Worte fassen, was ich von Leuten halte, die das nicht einsehen.
Rufus t. Firefly wrote: > Das ist sicherlich ein dem Kunden gegenüber fragwürdiges Verhalten, aber > definitiv kein Diebstahl. Das stimmt. > Das ist ein absoluter Bagatellfall. > Normale Menschen, die normal miteinander umgehen, hätten als > Filialleiter in so einer Situation darauf hingewiesen, daß das nicht in > Ordnung ist und in Zukunft anders gelöst werden sollte. > Und sie hätten vielleicht alle Mitarbeiter zum Gespräch geladen und > (nochmal) darauf hingewiesen, wie mit gefundenen Dingen umzugehen ist, > auch wie mit Bargeld und Pfandbons umzugehen ist. > Exakt so wären die meisten hier vorgegangen, siehe oben. > Ich will nicht in Worte fassen, was ich von Leuten halte, die das nicht > einsehen. Ja. Viel Spaß beim Aufräumen, wenigstens zwei Gerichte müsstest du abklappern. Ist das Urteil selber eigentlich öffentlich? Hat jemand vielleicht den Link? Bisher ist ja nur das an die Presse gelinkt, was aus dem Dunstkreis der Kassiererin und der Urtailsverkündung von Prozessbeobachtern nach außen gekommen ist.
Die Verkäuferin und deren Rechtsanwalt sowie die Rechtsanwältin der Gegen- seite waren in der Sendung von Johannes Kerner (ich glaube am 24.02.) ein- geladen. Die Verkäuferin gab zu, die Bons eingelöst zu haben, allerdings waren sie vom Chef abgezeichnet. Sie sagte auch, daß der Kassenbereich von Kameras überwacht ist und sich trotz ihres Hinweises darauf niemand die Mühe machte, diese Videoaufzeichnungen anzusehen, damit man feststellen könne, ob sie log oder nicht. Ihr Rechtsanwalt ist wild entschlossen, die Sache weiterzuverfolgen. Vor diesem Mann habe ich Hochachtung, so wie er sich in diese Ungerechtigkeit "hineinkniet". In der Mediathek des ZDF kann man den Beitrag ansehen, leider kann das nicht hierher verlinkt werden. Immer noch fassungslos Paul
Moment: http://www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/presse/index.html Die seit 1977 als Kassiererin beschäftigte Klägerin habe 2 ihr nicht gehörende Leergutbons im Werte von 0,48 und 0,82 Cents unrechtmäßig aus dem Kassenbüro entnommen und für sich selbst eingelöst. Als GANZ wichtig empfinde ich hier das Wort "Kassenbüro". Ich kann es verstehen, wenn die Bons irgendwo an der Kasse rumliegen und sie die dann einlöst. Aber ein Kassenbüro ist in einem Supermarkt ein heiliger Bereich, in dem z.B. kein Kunde etwas zu suchen hat. Wenn dort also Bons rumliegen, hat sie mit Sicherheit kein Kunde hier verloren. naja - warten wir mal auf die schriftliche Urteilsbegründung: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/oom/bs/10/page/sammlung.psml?action=portlets.sammlung.MainAction&sam_kalchange=1&sam_kalmonat=2&form=sammlungenFastSearch&desc=all&query=2.2009
Karl-heinz Strunk wrote: > Als GANZ wichtig empfinde ich hier das Wort "Kassenbüro". > > Ich kann es verstehen, wenn die Bons irgendwo an der Kasse rumliegen und > sie die dann einlöst. Darüber hätte man noch reden können, wobei man auch da vorher hätte fragen können. > Aber ein Kassenbüro ist in einem Supermarkt ein heiliger Bereich, in dem > z.B. kein Kunde etwas zu suchen hat. Wenn dort also Bons rumliegen, hat > sie mit Sicherheit kein Kunde hier verloren. Exakt so ist es. Da hat niemand etwas zu entnehmen, ohne Rücksprache zu halten. Das ist Diebstahl. Und wenn sie dann tatsächlich nicht nur geleugnet sondern sogar noch andere angeschwärzt hat, dann ist das unterste Schublade und nicht tolerierbar. Ich will nicht in Worte fassen, was ich von Leuten halte, die das nicht einsehen. Chris
"Sie hat nur zwei gefundene Pfandbons, die also ein Kunde verloren hat, für sich selbst eingelöst." Demnach wäre es "Fundunterschlagung", die ist doch erst ab ca. 10 € juristisch relevant, dachte ich ... --- Ein Zumwinkel hat mutmasslich über ca. 20 Jahre seine Steuern "modifiziert". Eine bekannte, frühere Tennisspielerin hatte eine nicht ganz gesetzes-konforme Steuererklärung unterschrieben, DAS war juristisch jedoch völlig bedeutungslos ( ein Mayer-Vorfelder, Ex-Referent von einem ehemaligen Mitglied der Bundesversammlung, Filbinger, hatte ihr dabei offenbar ganz selbstlos, aber dennoch falsche Tips gegeben, und trotzdem war er Finanzminister in BW ... ) Was denn noch ??? ( All animals are equal, but some animals are more equal then the others. / aus: Farm der Tiere, G. Orwell )
Leuts, wie oft denn noch: es geht hier nicht um Strafrecht. SIE hat geklagt, weil sie meint einen Anspruch auf Beschäftigung bei einer Firma zu haben, bei der sie geklaut hat.
Nein, sie hat geklagt, weil sie seit Monaten u.a. auf ein Zeugnis wartet. Sie mußte weg, weil sie einen Streik initiiert hatte. Bei dieser Firma will sie nicht mehr beschäftigt sein. (Kunststück..) Aber ein Zeugnis, in dem ihr attestiert wird, eine Diebin zu sein, gestattet es nicht, jemals wieder als Verkäuferin/Kassiererin ein Bein auf die Erde zu bekommen. Das Ganze ist ein Kompott sonders-Hausen! :-( MfG Paul
"Leuts, wie oft denn noch: es geht hier nicht um Strafrecht." Mir ist es egal, WIE sich die jeweilige "Rechts"prozedur nennt. --- Gängige Arbeitsgerichts-Rechtssprechung ist bis heute ( sinngemäss, für Normal-Laien wie mich, daher juristisch GARANTIERT falsch formuliert ): Eine Firma kann einen abhängig Beschäftigten bereits dann fristlos 'rausschmeissen, wenn NUR der VERDACHT (!) besteht ( konstruiert wurde ? ), dass er für sein Arbeitsverhältnis relevante Verfehlungen begangen hat ! Und falls sich nach vollzogener Kündigung herausstellen sollte, dass die "Verdachtsperson" unschuldig ist, muss sie deswegen noch lange nicht wieder eingestellt werden ! DAS ist "unser" Rechtsstaat ! ( Wie lange war Kohl Kanzler, vereidigt mit Hilfe von "ganz oben" ??? )
Trafowickler wrote: > "Leuts, wie oft denn noch: es geht hier nicht um Strafrecht." > Mir ist es egal, WIE sich die jeweilige "Rechts"prozedur nennt. --- Die Gerichtsbarkeit ist wohl von Interesse. Du kannst ja auch z.B. eine Körperverletzung nicht mit einer Steuerverfehlung vergleichen... > Eine Firma kann einen abhängig Beschäftigten bereits dann fristlos > 'rausschmeissen, wenn NUR der VERDACHT (!) besteht ( konstruiert > wurde ? ), dass er für sein Arbeitsverhältnis relevante Verfehlungen > begangen hat ! Es gab 3 Zeugen. > Und falls sich nach vollzogener Kündigung herausstellen sollte, dass die > "Verdachtsperson" unschuldig ist, muss sie deswegen noch lange nicht > wieder eingestellt werden ! Im Normalfall will man auch nicht wieder eingestellt werden. Abfindung wäre natürlich nett, wichtig ist (wie schon erwähnt) das Arbeitszeugnis. > DAS ist "unser" Rechtsstaat ! Ja. Aber wenn dir die verschiedenen Gerichtsbarkeiten egal sind, ist die Aussage oberflächlich. Es wurde doch schon mehrfach geschrieben, dass das Vorgehen von Kaisers mehr als sinnbefreit ist, da stimmen wir doch überein.
> Chris D. (myfairtux) > Ich dachte, ich hätte es hier zumindest ab und zu mit erwachsenen > Menschen zu tun ... Chris du hast doch überhaupt keine Ahnung von dem Fall und redest wie der Blinde von der Farbe. Hast du überhaupt schon 30 Jahre für ein Unternehmen gearbeitet? Ich glaube nicht. Hast du überhaupt die Frau, ihren Anwalt und die Beschuldigungen mal aus deren Sicht vernommen? Ich glaube nicht. Beschäftige dich erst mal mit dem Begriff "Verdachtskündigung", dann darfst du weiter an der Diskussion teilnehmen. Hier geht es um eine unbewiesene auf Verdacht ausgesprochene Schuld und deren Konsequenzen. Hier steht ein Schaden von 1 Euro 30 einem Schaden von mehreren 10.000 Euro Verdienstausfall einer Verkäuferin gegenüber. Mehr noch, hier wird ein Arbeitnehmer vorgeführt, an den Pranger gestellt und als Diebin öffentlich gebrandmarkt und der ganze Spott kippt sich über der Frau aus. Jeder glaubt die Schuld zu kennen. Der Schaden war zu Beginn lapidar, jetzt ist der Schaden überhaupt nicht mehr gutzumachen. Diese Drecksfirma Temgelm.. sollte man wegen Rufschädigung verklagen und den Verdienstausfall bis zum Rentenalter als Schmerzensgeld fordern. Wenn ich das nächste mal zufällig in so einen Laden komme, werde ich das ansprechen. Überlege dir mal was das für das Arbeitsklima in so einem Geschäft bedeutet. Der Druck auf die ANgestellten wird immer größer, weil jeder künftig Angst haben wird einen Fehler zu machen, vielleicht mal zu vergessen einen blöden Bon anzuzeichnen. Hast du eigentlich eine Ahnung, unter welchen Bedingungen Beschäftigte im Einzelhandel arbeiten müssen? Hast du nicht die Bespitzelungen bei Lidl mitbekommen? Weißt du überhaupt dass der Anwalt der Beschuldigten angeboten hat sie von der Tätigkeit an der Kasse wegzunehmen? Den Minderverdienst von rund 60 Euro hätte sie akzeptiert, aber die Gegenseite lehnte ab. Einen besseren Beweis dafür das man die Frau schlicht loswerden wollte gibt es gar nicht. Die Argumentationsgrundlage "mangelndes Vertrauen weil die Kasse so ein sensibler Bereich sei" ist damit jadenfalls hinfällig geowrden. Temgelm.. will hier nur eines erreichen, man will ein Exemple statuiren um allen zu zeigen, seht her Leute, wir haben euch fest im Griff.
Autsch wrote: > Wenn ich das nächste mal > zufällig in so einen Laden komme, werde ich das ansprechen. Aber dann bitte dem Bereichs/Verkaufsleiter gegenüber, die an der Kasse sind ja Leidensgenossen. > Weißt du überhaupt dass der > Anwalt der Beschuldigten angeboten hat sie von der Tätigkeit an der > Kasse wegzunehmen? Den Minderverdienst von rund 60 Euro hätte sie > akzeptiert, aber die Gegenseite lehnte ab. Das wusste ich auch noch nicht. Hast du einen Link? > Einen besseren Beweis dafür > das man die Frau schlicht loswerden wollte gibt es gar nicht. Die > Argumentationsgrundlage "mangelndes Vertrauen weil die Kasse so ein > sensibler Bereich sei" ist damit jadenfalls hinfällig geowrden. Yupp, das stimmt. > Temgelm.. will hier nur eines erreichen, man will ein Exemple statuiren > um allen zu zeigen, seht her Leute, wir haben euch fest im Griff. Mies gelaufen, die haben durch solche Diskussionen wie hier damit eher ein Eigentor erzielt. Deshalb glaube ich auch nicht, dass Kaisers den Fall an die Presse gebracht hat.
> Das wusste ich auch noch nicht. Hast du einen Link? Anwalt, Beschuldigte und Kläger bzw. dessen Anwältin war bei Johannis B., dort wurde das geäußert und auch von der Gegenseite nicht in Abrede gestellt. > Deshalb glaube ich auch nicht, dass Kaisers den Fall an die Presse > gebracht hat. Es ist gut das der Fall öffentlich geworden ist, da bekommt man einen schönen Eindruck was es mittlerweile wert ist seine Arbeitskraft langjährig einem Unternehmen zur Verfügung gestellt zu haben. Die Bildzeitung hat letzteres sogar noch umgedreht und daraus folgenden Kommentar gemacht bzw. abgedruckt (sinngemäß) "man solle doch dem Unternehmen dankbar dafür sein 30 Jahre lang beschäftigt worden zu sein" Demnächst werden wohl alle Jubiläen so ablaufen: Der Arbeitnehmer tritt vor seinen Arbeitgeber, bedankt sich dafür 10 Jahre, 25 Jahre usw. beschäftigt worden zu sein und überreicht seinem Arbeitgeber dafür ein Präsent. Der Arbeitgeber tätschelt dafür die Wangen des Arbeitnehmers mit den Worten: "Jetzt aber schnell wieder an die Arbeit und ab jetzt bitte MEHR LEISTUNG!"
Wir sehen zwei junge Männer, 28 und 29 Jahre alt. Keine Dummköpfe, sollte man glauben. Sie kommen aus gutem Hause, Ingenieurs-Studium. http://www.bild.de/BILD/news/2009/02/28/studenten-warfen-granit-bloecke/auf-autobahn-harte-strafen.html So kann es enden für manche Ingenieursstudenten das Studium treibt sie in den Wahnsinn. Also Vorsicht rechtzeitig umsatteln wenn man ähnlichen aufsteigenden Irrsinn in sich spürt.
"....Studium treibt sie in den Wahnsinn." Könnte aber auch heißen, daß Ingenieure bei weitem nicht die Elite sind, für die sich hier viele halten. Der Prozentsatz an Ingenieurs-Hohlbirnen schient hier dem Bevölkerungsschnitt zu entsprechen.
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