Hallo, ich hab einen Samsung 22" Monitor, gekauft beim MM vor ca. einem dreiviertel Jahr. Nach drei Monaten stieg die Hintergrundbeleuchtung aus. Also zurückgebracht, Reparatur okay. Heut komm ich heim, setz mich voller Freude an den Rechner, nach ca. 5mm beginnt eine vertikale Pixelreihe das Flackern, jetzt ist sie statisch in einem hellen Blau (nennt man das Cyan(?)) permanent vorhanden argl So, bevor mir jetzt irgendwann "aller guten Dinge sind drei" passiert, spiel ich mit dem Gedanken, das Teil zurückzugeben und mein Geld zurück zu verlangen. Ist das okay, oder kann MM das abwimmeln? Es ist m.E. so, dass der Monitor (egal ob dieses Einzelteil oder die ganze Serie) wohl schlecht verarbeitet ist, und ich rechne auch zukünftig mit Problemen. Ralf
Hallo, das hängt meiner Meinung nach ganz klar von deinem Verkäufer ab... rein rechtlich darf der Verkäufer auch mehrmals "nachbessern" was für den Kunden natürlich kaum akzeptabel sein wird. Zumal sicher niemand seine immer wieder anfallenden Spritkosten und Zeitausfall ersetzt bekommt wenn er wiederholt zum Händler fahren muß. Die andere Seite ist natürlich, das der Händler mit dem gebrauchten Gerät nichts anfangen kann und du hast es bei ihm gekauft und nicht beim Hersteller. Ich bestehe in solchen Fällen immer auf Wandlung mit anschließendem Neukauf eines anderen Gerätes. Wenn du das Gerät nur gegen Kohle zurück bringen willst kannst du dich auf einen langen und meißt auch hoffnungslosen Schriftwechsel / Vor Ort Diskussionen einstellen.
Soweit ich weiss, ist das "Nachbessern" aber nur 3x erlaubt. Wenns danach wieder nix wird: Neues Gerät oder Geld zurück. Kann sich aber schon wieder geändert haben.
nachbessern ist auch meines wissens 3 mal erlaubt. ich hab beim mediamarkt mal ein notebook 3 mal reparieren lassen und hab dann ohne probleme das geld für das notebook zurückbekommen (abzüglich der nutzungspauschale, wobei die das sehr großzügig behandeln. das notebook hatte 1400 euro oder so gekostet und ich hab nach 1,5 jahren 1200 wiederbekommen!) frag doch einfach nach, vielleicht machen sie's auch gleich!
Thorsten Legrand wrote: > Hallo, > > das hängt meiner Meinung nach ganz klar von deinem Verkäufer ab... rein nein, das tut es nicht. Der Verkäufer hat zu gewährleisten, dass Sachen in dem vor Kaufabschluss beschriebenen Zustand sind. > rechtlich darf der Verkäufer auch mehrmals "nachbessern" was für den > Kunden natürlich kaum akzeptabel sein wird. Zumal sicher niemand seine > immer wieder anfallenden Spritkosten und Zeitausfall ersetzt bekommt > wenn er wiederholt zum Händler fahren muß. Es gibt im ABGB den Begriff des Mangels - darunter behebbare Mängel (zB Nachbessern oder Austausch) und nicht behebbare Mängel. 3x eine Leiche gezogen geht auch beim missmutigsten Richter als ein nicht behebbarer Mangel durch - dem Verkäufer ist dann sicherlich ein Kaufrücktritt des Käufers mit Rückgewähr des Kaufpreises zumutbar. Wenn der Kunde hingegen den Mangel akzeptiert, hat er einen Rechtsanspruch auf Preisnachlass, der durch einen Richter festgelegt werden kann (Mässigungsrecht). > Die andere Seite ist natürlich, das der Händler mit dem gebrauchten > Gerät nichts anfangen kann und du hast es bei ihm gekauft und nicht beim > Hersteller. So what? das ist nicht das Problem des Käufers und der Händler löst dieses Problem mit dem Hersteller. > > Ich bestehe in solchen Fällen immer auf Wandlung mit anschließendem > Neukauf eines anderen Gerätes. Wenn du das Gerät nur gegen Kohle zurück > bringen willst kannst du dich auf einen langen und meißt auch > hoffnungslosen Schriftwechsel / Vor Ort Diskussionen einstellen. Ich halte das nicht für eine generell anwendbare sinnvolle Strategie. Ware retour, Geld auf den Tisch sonst Kadi, und aus. Ein herber Brief mit benannten Rechtsfolgen und ein bisschen Schützenhilfe beim Konsumentenschutz macht die meisten schwarzen Schafe weich und willig. Manchmal muss man ein wenig nachlegen - bei einem offensichtlich betrügerischen Internet-Versandhandel habe ich mal der Dame dargelegt, in mehreren Schritten nicht nur sie anzuzeigen, sie bei Konsumentenschutz und Internet-Ombudsmann madig zu machen, sondern auch ihren Auszug aus dem Exekutionsregister (wer aller auf wieviel Geld von ihr wartet - eine öffentliche Datei) in einem einschlägigen Forum zu publizieren. Schwupps war das Geld retour, das war ihr zu peinlich. Es geht immer drum zu unmissverständlich zu kommunizieren, dass man sich mit dem falschen angelegt hat. Das ist nix neues. Schon im alten Rom haftete der Verkäufer für die Funktionsfähigkeit der Sklaven :-) -Michael
> immer wieder anfallenden Spritkosten und Zeitausfall
Knallhart dem Verkäufer in Rechnung stellen. Während der Gewährleistung
hat man ein Recht auf die Erstattung der Kosten.
Allerdings gilt nach Ablauf von 6 Monaten ab Kaufdatum eine sogenannte
Beweislastumkehr, d. h. der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, das der
Mangel schon beim Kauf vorhanden war, nur dafür steht nämlich die
Gewährleistung ein. Deshalb sollte man nach den 6 Monaten nicht gleich
mit dem Anwalt drohen sondern das freundliche Gespräch suchen. Meist
fährt man damit besser, zumal die Händler i. d. R. recht genau über ihre
Rechte und die der Kunden Bescheid wissen. Vielleicht klappt es dann
doch mit dem Umtausch, einen Rechtsanspruch gibt es aber nicht.
PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern gibt nur meine Meinung
wieder.
Hallo, vielen Dank an alle für die vielen Antworten. Ich denke, ich werd mal rüberfahren, und das erstmal so abklären, was möglich ist, und dann weitersehen. Ich bin ja nicht böse oder so, das hätte mir wie gesagt bei jedem anderen Teil und Händler auch passieren können. Ich frag einfach dezent nach, ob ich ein gleichwertiges Produkt im Austausch bekomme. Geld zurück wäre zwar auch okay, aber irgendwoher muss ich ja dann eh n Monitor bekommen :) Ralf
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