Hallo,
ich hab einen Samsung 22" Monitor, gekauft beim MM vor ca. einem
dreiviertel Jahr. Nach drei Monaten stieg die Hintergrundbeleuchtung
aus. Also zurückgebracht, Reparatur okay.
Heut komm ich heim, setz mich voller Freude an den Rechner, nach ca. 5mm
beginnt eine vertikale Pixelreihe das Flackern, jetzt ist sie statisch
in einem hellen Blau (nennt man das Cyan(?)) permanent vorhanden argl
So, bevor mir jetzt irgendwann "aller guten Dinge sind drei" passiert,
spiel ich mit dem Gedanken, das Teil zurückzugeben und mein Geld zurück
zu verlangen. Ist das okay, oder kann MM das abwimmeln?
Es ist m.E. so, dass der Monitor (egal ob dieses Einzelteil oder die
ganze Serie) wohl schlecht verarbeitet ist, und ich rechne auch
zukünftig mit Problemen.
Ralf
Hallo,
das hängt meiner Meinung nach ganz klar von deinem Verkäufer ab... rein
rechtlich darf der Verkäufer auch mehrmals "nachbessern" was für den
Kunden natürlich kaum akzeptabel sein wird. Zumal sicher niemand seine
immer wieder anfallenden Spritkosten und Zeitausfall ersetzt bekommt
wenn er wiederholt zum Händler fahren muß.
Die andere Seite ist natürlich, das der Händler mit dem gebrauchten
Gerät nichts anfangen kann und du hast es bei ihm gekauft und nicht beim
Hersteller.
Ich bestehe in solchen Fällen immer auf Wandlung mit anschließendem
Neukauf eines anderen Gerätes. Wenn du das Gerät nur gegen Kohle zurück
bringen willst kannst du dich auf einen langen und meißt auch
hoffnungslosen Schriftwechsel / Vor Ort Diskussionen einstellen.
Soweit ich weiss, ist das "Nachbessern" aber nur 3x erlaubt. Wenns
danach wieder nix wird: Neues Gerät oder Geld zurück.
Kann sich aber schon wieder geändert haben.
nachbessern ist auch meines wissens 3 mal erlaubt.
ich hab beim mediamarkt mal ein notebook 3 mal reparieren lassen und hab
dann ohne probleme das geld für das notebook zurückbekommen (abzüglich
der nutzungspauschale, wobei die das sehr großzügig behandeln. das
notebook hatte 1400 euro oder so gekostet und ich hab nach 1,5 jahren
1200 wiederbekommen!)
frag doch einfach nach, vielleicht machen sie's auch gleich!
Thorsten Legrand wrote:
> Hallo,>> das hängt meiner Meinung nach ganz klar von deinem Verkäufer ab... rein
nein, das tut es nicht. Der Verkäufer hat zu gewährleisten, dass Sachen
in dem vor Kaufabschluss beschriebenen Zustand sind.
> rechtlich darf der Verkäufer auch mehrmals "nachbessern" was für den> Kunden natürlich kaum akzeptabel sein wird. Zumal sicher niemand seine> immer wieder anfallenden Spritkosten und Zeitausfall ersetzt bekommt> wenn er wiederholt zum Händler fahren muß.
Es gibt im ABGB den Begriff des Mangels - darunter behebbare Mängel (zB
Nachbessern oder Austausch) und nicht behebbare Mängel.
3x eine Leiche gezogen geht auch beim missmutigsten Richter als ein
nicht behebbarer Mangel durch - dem Verkäufer ist dann sicherlich ein
Kaufrücktritt des Käufers mit Rückgewähr des Kaufpreises zumutbar. Wenn
der Kunde hingegen den Mangel akzeptiert, hat er einen Rechtsanspruch
auf Preisnachlass, der durch einen Richter festgelegt werden kann
(Mässigungsrecht).
> Die andere Seite ist natürlich, das der Händler mit dem gebrauchten> Gerät nichts anfangen kann und du hast es bei ihm gekauft und nicht beim> Hersteller.
So what? das ist nicht das Problem des Käufers und der Händler löst
dieses Problem mit dem Hersteller.
>> Ich bestehe in solchen Fällen immer auf Wandlung mit anschließendem> Neukauf eines anderen Gerätes. Wenn du das Gerät nur gegen Kohle zurück> bringen willst kannst du dich auf einen langen und meißt auch> hoffnungslosen Schriftwechsel / Vor Ort Diskussionen einstellen.
Ich halte das nicht für eine generell anwendbare sinnvolle Strategie.
Ware retour, Geld auf den Tisch sonst Kadi, und aus.
Ein herber Brief mit benannten Rechtsfolgen und ein bisschen
Schützenhilfe beim Konsumentenschutz macht die meisten schwarzen Schafe
weich und willig.
Manchmal muss man ein wenig nachlegen - bei einem offensichtlich
betrügerischen Internet-Versandhandel habe ich mal der Dame dargelegt,
in mehreren Schritten nicht nur sie anzuzeigen, sie bei
Konsumentenschutz und Internet-Ombudsmann madig zu machen, sondern auch
ihren Auszug aus dem Exekutionsregister (wer aller auf wieviel Geld von
ihr wartet - eine öffentliche Datei) in einem einschlägigen Forum zu
publizieren. Schwupps war das Geld retour, das war ihr zu peinlich. Es
geht immer drum zu unmissverständlich zu kommunizieren, dass man sich
mit dem falschen angelegt hat.
Das ist nix neues. Schon im alten Rom haftete der Verkäufer für die
Funktionsfähigkeit der Sklaven :-)
-Michael
> immer wieder anfallenden Spritkosten und Zeitausfall
Knallhart dem Verkäufer in Rechnung stellen. Während der Gewährleistung
hat man ein Recht auf die Erstattung der Kosten.
Allerdings gilt nach Ablauf von 6 Monaten ab Kaufdatum eine sogenannte
Beweislastumkehr, d. h. der Kunde muss dem Verkäufer beweisen, das der
Mangel schon beim Kauf vorhanden war, nur dafür steht nämlich die
Gewährleistung ein. Deshalb sollte man nach den 6 Monaten nicht gleich
mit dem Anwalt drohen sondern das freundliche Gespräch suchen. Meist
fährt man damit besser, zumal die Händler i. d. R. recht genau über ihre
Rechte und die der Kunden Bescheid wissen. Vielleicht klappt es dann
doch mit dem Umtausch, einen Rechtsanspruch gibt es aber nicht.
PS: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern gibt nur meine Meinung
wieder.
Hallo,
vielen Dank an alle für die vielen Antworten. Ich denke, ich werd mal
rüberfahren, und das erstmal so abklären, was möglich ist, und dann
weitersehen. Ich bin ja nicht böse oder so, das hätte mir wie gesagt bei
jedem anderen Teil und Händler auch passieren können. Ich frag einfach
dezent nach, ob ich ein gleichwertiges Produkt im Austausch bekomme.
Geld zurück wäre zwar auch okay, aber irgendwoher muss ich ja dann eh n
Monitor bekommen :)
Ralf