Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbständige Nebentätigkeit


von Laich (Gast)


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Hallo,

durch paar Bekannte bin ich an ein kleines SW-Projekt gekommen.
Habe bereits eine mündliche Zusage. Das Projekt ist vom Umfang her ca.3 
Mannwochen und ca. 1kEuro Wert.

Die Frage wäre, ob ich das als Gerwerbe etc. melden muss - (bin 
Angestellter). Denn für eine einmalige Sache lohnt sich der Stress und 
Aufwand kaum. Wie funktioniert diese 17,5k Euro Umsatz-Regelung?

Ein anderes interessantes Sachverhalt:
Firma, wo ich gerade angestellt bin, plant ab April Kurzarbeit. Laut 
A-Vertrag kann mir die Firma eine Nebentätigkeit untersagen. Gilt es 
auch dann, wenn die Firma selbst keine Arbeit für mich hat?

Eigentlich schon, denn Vertrag ist Vertrag würden jetzt viele 
argumentieren. Aber ist es wirklich so? Kann man da nichts machen? Denn 
sonst ist man zum Nichtstun verdammt... Der Ausweg wäre zu Kündigen :)

von hopix (Gast)


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Thema Kurzarbeit und Nebentätigkeit untersagen.

"Vertrag ist Vertrag"
Ich denke durch die Kurzarbeit hält sich die Fa. ihrerseits eben nicht 
an den Vertrag, wird auch keine Gründe finden die Nebentätigkeit zu 
untersagen soweit es sich nicht um einen Konkurenten halndelt.

Und nun wirds Interressant.

Gegenüber dem Arbeitsamt, von dem du damm einen gewissen Anteil der 
Vergütung erhälst, wird die Argumentation schon schwieriger.

von Klaus W. (mfgkw)


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Nur zum Gewerbe:
Wenn die Arbeit bestimmte Kriterien erfüllt (Arzt, Rechtsanwalt, oder 
wie hier evtl. die typische Ingenieurstätigkeit) braucht man kein 
Gewerbe, sondern das fällt dann unter die Rubrik freiberuflich.

Das ist bei der Steuererklärung fast gleich, wird aber getrennt 
behandelt (ggf. kann eine Person auch beides haben und füllt bei der 
Steuererklärung dann einen Teil aus "Einkommen aus Gewerbe" für 
verkaufte Rechner und einen Teil "Einkünfte aus freiberuflicher 
Tätigkeit" für erbrachte Ingenieursleistungen aus).

Hauptunterschied ist, daß man bei einem Gewerbe ggf. Gewerbesteuer 
zahlen muß (hier nicht, weil es zu wenig ist). Zudem kann man sich das 
Gedöns mit der Gewerbeanmeldung sparen, man arbeitet einfach und macht 
seine Einkommenssteuererklärung.

Ob es bei dir als freiberuflich behandelt werden kann, solltest du 
entweder mit einem guten Steuerberater abklären, oder gleich mit dem 
Finanzamt (kostet nichts und ist nach meiner Erfahrung fundierte 
Information).

Und nicht vergessen: Auf den vereinbarten Betrag muß noch Umsatzsteuer 
(19%) aufgeschlagen werden, die in der Rechnung ausgewiesen sein müssen 
und im Rahmen einer USt-Erklärung an das FA abgeführt werden (abzüglich 
der Vorsteuer, die in gekauften Leistungen wie Bleistiften, Fahrtkosten, 
Büchern, Rechnern etc. enthalten ist)!
Das wäre bei Gewerbe aber dasselbe...

von STK500-Besitzer (Gast)


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>Und nicht vergessen: Auf den vereinbarten Betrag muß noch Umsatzsteuer
>(19%) aufgeschlagen werden, die in der Rechnung ausgewiesen sein müssen
>und im Rahmen einer USt-Erklärung an das FA abgeführt werden (abzüglich
>der Vorsteuer, die in gekauften Leistungen wie Bleistiften, Fahrtkosten,
>Büchern, Rechnern etc. enthalten ist)!
>Das wäre bei Gewerbe aber dasselbe...

Dummfug!
Guck mal nach §19 Steuergesetzbuch zum Thema "Kleingewerbe".
Fang bloß nicht an, Umsatzsteuer auszuweisen, weil du sonst erst mal 
monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen darfst. Je nach Umsatz 
geht das dann auf ein Mal pro Jahr herunter.
Als Kleingewerbebetreiber darfst du zwar keine Umsatzsteuer geltend 
machen (beim Kauf anderer Güter musst du die Steuer als Ausgabe einfach 
mitbezahlen, wie jeder andere Mensch auch), dafür sparst du dir aber 
auch eine Menge Papierkram. Ab einem gewissen Jahresumsatz (waren das 
die 17kEuro?) muß man sich auch als Kleingewerbetreibender um die 
Umsatzsteuer kümmern.

Den Nebenjob musst du aber auf jeden Fall beim Arbeitgeber anmelden, 
wenn es in deinem Vertrag steht. Es geht dabei auch um Interessenwahrung 
deines (Haupt-)Arbeitsgebers, dass du nicht nebenbei als Konkurrent 
auftritts.
Ausserdem will der Arbeitgeber, dass du deine Freizeit zur Erholung 
nutzt, und nicht noch mehr arbeitest als in der Firma.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Wenn das bei Dir eine einmalige Sache ist, musst Du kein Gewerbe 
anmelden. Dafür müsste es nachhaltig angelegt sein.

Dann kannst Du einfach eine Privatrechnung ohne USt. erstellen. Die 
Einnahmen musst Du natürlich trotzdem in der ESt.-Erklärung angeben.

Chris

von Laich (Gast)


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>Ausserdem will der Arbeitgeber, dass du deine Freizeit zur Erholung
>nutzt, und nicht noch mehr arbeitest als in der Firma.

Freizeit ja. Aber in der Zeit der Kurzarbeit kann der Arbeitgeber seine 
Mitarbeiter, sagen wir mal, nur zu 10% beschäftigen. Im Falle einer 
Nebentätigkeit während Kurzarbeit bleib reguläre Freizeit unberührt, 
wenn die Nebentätigkeit 90% der regulären Arbeitszeit ausmacht.

In meinen Augen ist die Regelung der Kurzarbeit viel zu einseitig, zu 
Gunsten des Arbeitgebers, ausgelegt. Worst Case muss ein Arbeitnehmer 
24Monate mit 60% seines Gehalts auskommen, kann weder Nebentätigkeit 
ausüben noch beruflich weiter kommen - Erfahrung sammeln und muss auf 
Abruf bereit stehen. Es liegt auf der Hand, dass in dieser Situation 
viele nach Nebenverdienst sich umschauen werden.

Wenn berufliches und persönliches Weiterkommen aber mit vielen 
Hindernissen und Bürokratie verbunden ist, geht der Anreiz dafür zurück, 
was in einer Leistungsgesellschaft ein Rückschritt bedeutet.

von Laich (Gast)


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>Dafür müsste es nachhaltig angelegt sein.
Wie und was müsste nachhaltig angelegt sein, und was versthest du unter 
nachhaltig?

Danke für die Erklärung im Voraus :)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Laich wrote:
>>Dafür müsste es nachhaltig angelegt sein.
> Wie und was müsste nachhaltig angelegt sein, und was versthest du unter
> nachhaltig?

Nachhaltig = dauerhaft, mehrmals
Wenn Du also z. B. vor hast, so etwas öfter zu machen.

> Danke für die Erklärung im Voraus :)

Da nich' für ;-)

von Laich (Gast)


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@Crhis D.
Ok, kein Gewerbe :)
Aber muss ich es sonst noch irgendwo melden? Z.B. Arbeisagentur für 
Arbeit, Krankenkasse, IHK, oder Finanzamt...

Was wäre eine Gute Anlaufstelle wo man gute und ehrliche Informationen 
zu diesem Thema erhält?

von Klaus W. (mfgkw)


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> Dummfug!

wenn es schlauer ist, die Vorsteuer zu verschenken meinetwegen!

von Gast123 (Gast)


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Dein Arbeitgeber darf dir eigentlich keine Nebentätigkeit verbieten, es 
sei denn du arbeitest im gleichen Bereich (bist quasi Konkurrenz). Und 
es darf natürlich keinen Einfluss auf deine Hauptbeschäftigung haben. 
Die Freizeit darfst du nutzen wie du willst, nur der Urlaub ist 
ausdrücklich zur Erholung da - du darfst also nicht 4 Wochen Urlaub 
nehmen und in der Zeit dann wieder 40h-Woche arbeiten oder sowas. Aber 
jeden Abend 1-2 Std. oder am Wochenende wird dir keiner verbieten 
können.

(Das ist natürlich keine rechtlich verbindliche Aussage, aber so habe 
ich es mehrfach nachgelesen, wie ich mich damit mal beschäftigt habe).

von Laich (Gast)


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>es sei denn du arbeitest im gleichen Bereich
Na gut, wenn ich ein Ingenieur bin, werde ich bestimmt nicht Regale beim 
Lidl füllen oder?

Urlaub und Freizeit bleiben unberührt ->
>>während Kurzarbeit bleib reguläre Freizeit unberührt,
>>wenn die Nebentätigkeit 90% der regulären Arbeitszeit ausmacht.

von Gast (Gast)


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> Aber muss ich es sonst noch irgendwo melden? Z.B. Arbeisagentur für
> Arbeit, Krankenkasse, IHK, oder Finanzamt...

Ja, bei Krankenkasse und Arbeitsamt, da sich dein Versicherungsbeitrag 
entsprechend erhöht. Und jetzt kommt das Interessante an der Sache. Wenn 
du Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt beziehst und nebenbei noch Einkommen 
hast, wird das 1:1 mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet, wenn du Pech 
hast, arbeitest du also für lau.

Quelle: Merkblatt der Arbeitsagentur

von STK500-Besitzer (Gast)


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>>es sei denn du arbeitest im gleichen Bereich
>Na gut, wenn ich ein Ingenieur bin, werde ich bestimmt nicht Regale beim
>Lidl füllen oder?

Warum nicht, wenn dich das befriedigt?!

Im Regelfall vereinbart man mit dem Hauptarbeitgeber eine gewisse 
(durchschnittliche) Stundenzahl, die man im Monat für diese 
Nebentätigkeit aufbringt.

>wenn es schlauer ist, die Vorsteuer zu verschenken meinetwegen!
Und wenn man es übertreibt mit dem Ausgaben, dann nennt es das Finanzamt 
"Liebhaberei" und man darf die gesamte Steuer nachträglich ans Finanzamt 
überweisen.
Welchen Sinn das Abzeihen der Vorsteuer hat, weiß ich auch nicht.
Wenn man etwas als Arbeitsmittel absetzen will, kann man das auch mit 
dem Bruttopreis. Die Steuer geht 1:1 von einem Unternehmen zum nächsten 
und dann zum Finanzamt. Ausser wenn man noch irgendwelche ominöse 
"Dreiecksgeschäfte" mit einbringt...

Wenn es sich um eine einmalige Sache handelt, kann man als Privatmensch 
eine Rechnung schreiben, muss (sollte) den erwirtschafteten Betrag aber 
in der Einkommensteuererklärung angeben.

von Klaus W. (mfgkw)


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STK500-Besitzer wrote:

> ...
>>wenn es schlauer ist, die Vorsteuer zu verschenken meinetwegen!
> Und wenn man es übertreibt mit dem Ausgaben, dann nennt es das Finanzamt
> "Liebhaberei" und man darf die gesamte Steuer nachträglich ans Finanzamt
> überweisen.

Nein.
Die Liebhaberei kann das FA nicht nach einem Jahr beurteilen; im 
Gegenteil: einige Jahre mit Verlusten sind vollkommen normal. Erst nach 
ein paar Jahren mit Verlusten muss man dem FA darlegen, wie man sich die 
weitere Entwicklung vorstellt und worauf sich Hoffnung auf Gewinn 
begründet; erst dann geht es um die Einstellung des Betriebs. Mit einem 
guten Brief ist das Problem selbst dann noch abgewendet.
Aber darum geht es hier doch auch gar nicht, es wird ja ein Einkommen in 
diesem oder im nächsten Jahr eintrudeln, also ist eine offensichtliche 
Gewinnerzielungsabsicht vorhanden.

Die Frage ist, ob man die vereinfachte Besteuerung anwenden will, um 
sich eine Steuererklärung zu sparen, oder ob man die Vorsteuer auf den 
gesamten Aufwand (der ja bei Bastelkram schnell in die Hunderte geht) 
verzichten will.

Die Vereinfachung für Kleinunternehmer ist kein Geschenk des FA, sondern 
der Steuerzahler zahlt für seine Faulheit drauf. Der Staat hat weniger 
Arbeit und mehr Steuern.

> ...

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Klaus Wachtler wrote:

> Die Frage ist, ob man die vereinfachte Besteuerung anwenden will, um
> sich eine Steuererklärung zu sparen, oder ob man die Vorsteuer auf den
> gesamten Aufwand (der ja bei Bastelkram schnell in die Hunderte geht)
> verzichten will.
>
> Die Vereinfachung für Kleinunternehmer ist kein Geschenk des FA, sondern
> der Steuerzahler zahlt für seine Faulheit drauf.

Dazu eine Anmerkung:

Das kommt - wie immer - darauf an, für wen man die Arbeiten ausführt.
Bedient man eher Unternehmen, die Vorsteuer ziehen können, ist es besser 
zur USt. zu optieren.
Beliefert man hingegen Privatkunden, ist die Kleinunternehmerregelung 
durchaus besser für den Unternehmer und schlechter für das FA.

> Der Staat hat weniger Arbeit und mehr Steuern.

Nein, das kann man so pauschal nicht sagen.

Chris

von ups... (Gast)


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Zunächst mal ist das Vorhaben keine Nebentätigkeit weil
der Auftraggeber ja wohl kein Arbeitgeber im üblichen
Sinn darstellt, andernfalls kann er auch eine Sache Privat
von Privat kaufen gegen Quittung.
Eine formale Rechnung kann ein Privatverkäufer gar nicht
erstellen weil die rechtliche Befugnis fehlt.
Wenn das Vorhaben oder Ähnliche nicht häufiger veräußert
wird, ist auch kein Gewerbe oder eine freiberufliche
Tätigkeit, geschweige denn behördliche Meldung, von Nöten.
Einkommenssteuermäßig halte ich eine Beteiligung des Fiskus
für Unsinn weil das Ganze nicht Besteuerungsfähig ist.Es
fehlt bei Barzahlung schlicht am Nachweis des Einkommens
(Manche nennen das auch BAT, Bar auf Tatze).
Dem Arbeitgeber hat das weder zu verbieten noch zu
interessieren solange seine Geschäftsinteressen davon
nicht berührt sind oder er dadurch andere Nachteile hat.
Wenn man sich damit die Nächte um die Ohren schlägt,
dauernd zu spät und übermüdet zur Arbeit (wenn man arbeiten
muß) kommt, ist das schon relevant.
Ansonsten muß man abrufbereit sein und sollte alles
unterlassen was dem Arbeitgeber in der Hauptbeschäftigung
schaden könnte und da sehe ich in diesem Fall keine Probleme.
Eine allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag scheint mir
unangemessen und dürfte damit nichtig sein.
Wenn man in der Kurzarbeit einen meldepflichtigen Job
annehmen will sollte ein Gespräch mit dem Arbeitgeber
hier für Klärung sorgen.

Kein Rechtsrat, Irrtum vorbehalten.

von Laich (Gast)


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>Na gut, wenn ich ein Ingenieur bin, werde ich bestimmt nicht Regale beim
>Lidl füllen oder?

Damit will ich nur sagen, dass es von Anfang an sehr unwahrscheinlich 
ist, dass ein Ingenieur in einer Nebenbeschäftigung etwas absolut 
anderes macht als die übliche Ingenieur-Arbeit.

Gut, es gibt immer noch Ausnahmen wie Sport, Kunst oder Musik -> 
Trainer, Maler oder DJ...

von Gast123 (Gast)


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Natürlich kannst du auch ingenieursmäßige Arbeiten durchführen. Wenn du 
beruflich im Industriebereich unterwegs bist, kannst du problemlos 
Software für Privatanwender schreiben. Oder Mp3-Player entwickeln oder 
sowas.

von Klaus (Gast)


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> Firma, wo ich gerade angestellt bin, plant ab April Kurzarbeit.

Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst / eine Nebenbeschäftigung auf die Höhe 
des Kurzarbeitergeldes aus?

Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt 
wurde, ergeben sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung 
auf das Kurzarbeitergeld.
Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine 
Nebentätigkeit auf, wird das daraus erzielte Entgelt auf das 
Kurzarbeitergeld angerechnet, denn es liegt eine Erhöhung des 
tatsächlichen erzielten Entgelts (Ist-Entgelt) vor.

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