Hallo, durch paar Bekannte bin ich an ein kleines SW-Projekt gekommen. Habe bereits eine mündliche Zusage. Das Projekt ist vom Umfang her ca.3 Mannwochen und ca. 1kEuro Wert. Die Frage wäre, ob ich das als Gerwerbe etc. melden muss - (bin Angestellter). Denn für eine einmalige Sache lohnt sich der Stress und Aufwand kaum. Wie funktioniert diese 17,5k Euro Umsatz-Regelung? Ein anderes interessantes Sachverhalt: Firma, wo ich gerade angestellt bin, plant ab April Kurzarbeit. Laut A-Vertrag kann mir die Firma eine Nebentätigkeit untersagen. Gilt es auch dann, wenn die Firma selbst keine Arbeit für mich hat? Eigentlich schon, denn Vertrag ist Vertrag würden jetzt viele argumentieren. Aber ist es wirklich so? Kann man da nichts machen? Denn sonst ist man zum Nichtstun verdammt... Der Ausweg wäre zu Kündigen :)
Thema Kurzarbeit und Nebentätigkeit untersagen. "Vertrag ist Vertrag" Ich denke durch die Kurzarbeit hält sich die Fa. ihrerseits eben nicht an den Vertrag, wird auch keine Gründe finden die Nebentätigkeit zu untersagen soweit es sich nicht um einen Konkurenten halndelt. Und nun wirds Interressant. Gegenüber dem Arbeitsamt, von dem du damm einen gewissen Anteil der Vergütung erhälst, wird die Argumentation schon schwieriger.
Nur zum Gewerbe: Wenn die Arbeit bestimmte Kriterien erfüllt (Arzt, Rechtsanwalt, oder wie hier evtl. die typische Ingenieurstätigkeit) braucht man kein Gewerbe, sondern das fällt dann unter die Rubrik freiberuflich. Das ist bei der Steuererklärung fast gleich, wird aber getrennt behandelt (ggf. kann eine Person auch beides haben und füllt bei der Steuererklärung dann einen Teil aus "Einkommen aus Gewerbe" für verkaufte Rechner und einen Teil "Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit" für erbrachte Ingenieursleistungen aus). Hauptunterschied ist, daß man bei einem Gewerbe ggf. Gewerbesteuer zahlen muß (hier nicht, weil es zu wenig ist). Zudem kann man sich das Gedöns mit der Gewerbeanmeldung sparen, man arbeitet einfach und macht seine Einkommenssteuererklärung. Ob es bei dir als freiberuflich behandelt werden kann, solltest du entweder mit einem guten Steuerberater abklären, oder gleich mit dem Finanzamt (kostet nichts und ist nach meiner Erfahrung fundierte Information). Und nicht vergessen: Auf den vereinbarten Betrag muß noch Umsatzsteuer (19%) aufgeschlagen werden, die in der Rechnung ausgewiesen sein müssen und im Rahmen einer USt-Erklärung an das FA abgeführt werden (abzüglich der Vorsteuer, die in gekauften Leistungen wie Bleistiften, Fahrtkosten, Büchern, Rechnern etc. enthalten ist)! Das wäre bei Gewerbe aber dasselbe...
>Und nicht vergessen: Auf den vereinbarten Betrag muß noch Umsatzsteuer >(19%) aufgeschlagen werden, die in der Rechnung ausgewiesen sein müssen >und im Rahmen einer USt-Erklärung an das FA abgeführt werden (abzüglich >der Vorsteuer, die in gekauften Leistungen wie Bleistiften, Fahrtkosten, >Büchern, Rechnern etc. enthalten ist)! >Das wäre bei Gewerbe aber dasselbe... Dummfug! Guck mal nach §19 Steuergesetzbuch zum Thema "Kleingewerbe". Fang bloß nicht an, Umsatzsteuer auszuweisen, weil du sonst erst mal monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen darfst. Je nach Umsatz geht das dann auf ein Mal pro Jahr herunter. Als Kleingewerbebetreiber darfst du zwar keine Umsatzsteuer geltend machen (beim Kauf anderer Güter musst du die Steuer als Ausgabe einfach mitbezahlen, wie jeder andere Mensch auch), dafür sparst du dir aber auch eine Menge Papierkram. Ab einem gewissen Jahresumsatz (waren das die 17kEuro?) muß man sich auch als Kleingewerbetreibender um die Umsatzsteuer kümmern. Den Nebenjob musst du aber auf jeden Fall beim Arbeitgeber anmelden, wenn es in deinem Vertrag steht. Es geht dabei auch um Interessenwahrung deines (Haupt-)Arbeitsgebers, dass du nicht nebenbei als Konkurrent auftritts. Ausserdem will der Arbeitgeber, dass du deine Freizeit zur Erholung nutzt, und nicht noch mehr arbeitest als in der Firma.
Wenn das bei Dir eine einmalige Sache ist, musst Du kein Gewerbe anmelden. Dafür müsste es nachhaltig angelegt sein. Dann kannst Du einfach eine Privatrechnung ohne USt. erstellen. Die Einnahmen musst Du natürlich trotzdem in der ESt.-Erklärung angeben. Chris
>Ausserdem will der Arbeitgeber, dass du deine Freizeit zur Erholung >nutzt, und nicht noch mehr arbeitest als in der Firma. Freizeit ja. Aber in der Zeit der Kurzarbeit kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter, sagen wir mal, nur zu 10% beschäftigen. Im Falle einer Nebentätigkeit während Kurzarbeit bleib reguläre Freizeit unberührt, wenn die Nebentätigkeit 90% der regulären Arbeitszeit ausmacht. In meinen Augen ist die Regelung der Kurzarbeit viel zu einseitig, zu Gunsten des Arbeitgebers, ausgelegt. Worst Case muss ein Arbeitnehmer 24Monate mit 60% seines Gehalts auskommen, kann weder Nebentätigkeit ausüben noch beruflich weiter kommen - Erfahrung sammeln und muss auf Abruf bereit stehen. Es liegt auf der Hand, dass in dieser Situation viele nach Nebenverdienst sich umschauen werden. Wenn berufliches und persönliches Weiterkommen aber mit vielen Hindernissen und Bürokratie verbunden ist, geht der Anreiz dafür zurück, was in einer Leistungsgesellschaft ein Rückschritt bedeutet.
>Dafür müsste es nachhaltig angelegt sein.
Wie und was müsste nachhaltig angelegt sein, und was versthest du unter
nachhaltig?
Danke für die Erklärung im Voraus :)
Laich wrote: >>Dafür müsste es nachhaltig angelegt sein. > Wie und was müsste nachhaltig angelegt sein, und was versthest du unter > nachhaltig? Nachhaltig = dauerhaft, mehrmals Wenn Du also z. B. vor hast, so etwas öfter zu machen. > Danke für die Erklärung im Voraus :) Da nich' für ;-)
@Crhis D. Ok, kein Gewerbe :) Aber muss ich es sonst noch irgendwo melden? Z.B. Arbeisagentur für Arbeit, Krankenkasse, IHK, oder Finanzamt... Was wäre eine Gute Anlaufstelle wo man gute und ehrliche Informationen zu diesem Thema erhält?
> Dummfug!
wenn es schlauer ist, die Vorsteuer zu verschenken meinetwegen!
Dein Arbeitgeber darf dir eigentlich keine Nebentätigkeit verbieten, es sei denn du arbeitest im gleichen Bereich (bist quasi Konkurrenz). Und es darf natürlich keinen Einfluss auf deine Hauptbeschäftigung haben. Die Freizeit darfst du nutzen wie du willst, nur der Urlaub ist ausdrücklich zur Erholung da - du darfst also nicht 4 Wochen Urlaub nehmen und in der Zeit dann wieder 40h-Woche arbeiten oder sowas. Aber jeden Abend 1-2 Std. oder am Wochenende wird dir keiner verbieten können. (Das ist natürlich keine rechtlich verbindliche Aussage, aber so habe ich es mehrfach nachgelesen, wie ich mich damit mal beschäftigt habe).
>es sei denn du arbeitest im gleichen Bereich Na gut, wenn ich ein Ingenieur bin, werde ich bestimmt nicht Regale beim Lidl füllen oder? Urlaub und Freizeit bleiben unberührt -> >>während Kurzarbeit bleib reguläre Freizeit unberührt, >>wenn die Nebentätigkeit 90% der regulären Arbeitszeit ausmacht.
> Aber muss ich es sonst noch irgendwo melden? Z.B. Arbeisagentur für > Arbeit, Krankenkasse, IHK, oder Finanzamt... Ja, bei Krankenkasse und Arbeitsamt, da sich dein Versicherungsbeitrag entsprechend erhöht. Und jetzt kommt das Interessante an der Sache. Wenn du Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt beziehst und nebenbei noch Einkommen hast, wird das 1:1 mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet, wenn du Pech hast, arbeitest du also für lau. Quelle: Merkblatt der Arbeitsagentur
>>es sei denn du arbeitest im gleichen Bereich >Na gut, wenn ich ein Ingenieur bin, werde ich bestimmt nicht Regale beim >Lidl füllen oder? Warum nicht, wenn dich das befriedigt?! Im Regelfall vereinbart man mit dem Hauptarbeitgeber eine gewisse (durchschnittliche) Stundenzahl, die man im Monat für diese Nebentätigkeit aufbringt. >wenn es schlauer ist, die Vorsteuer zu verschenken meinetwegen! Und wenn man es übertreibt mit dem Ausgaben, dann nennt es das Finanzamt "Liebhaberei" und man darf die gesamte Steuer nachträglich ans Finanzamt überweisen. Welchen Sinn das Abzeihen der Vorsteuer hat, weiß ich auch nicht. Wenn man etwas als Arbeitsmittel absetzen will, kann man das auch mit dem Bruttopreis. Die Steuer geht 1:1 von einem Unternehmen zum nächsten und dann zum Finanzamt. Ausser wenn man noch irgendwelche ominöse "Dreiecksgeschäfte" mit einbringt... Wenn es sich um eine einmalige Sache handelt, kann man als Privatmensch eine Rechnung schreiben, muss (sollte) den erwirtschafteten Betrag aber in der Einkommensteuererklärung angeben.
STK500-Besitzer wrote: > ... >>wenn es schlauer ist, die Vorsteuer zu verschenken meinetwegen! > Und wenn man es übertreibt mit dem Ausgaben, dann nennt es das Finanzamt > "Liebhaberei" und man darf die gesamte Steuer nachträglich ans Finanzamt > überweisen. Nein. Die Liebhaberei kann das FA nicht nach einem Jahr beurteilen; im Gegenteil: einige Jahre mit Verlusten sind vollkommen normal. Erst nach ein paar Jahren mit Verlusten muss man dem FA darlegen, wie man sich die weitere Entwicklung vorstellt und worauf sich Hoffnung auf Gewinn begründet; erst dann geht es um die Einstellung des Betriebs. Mit einem guten Brief ist das Problem selbst dann noch abgewendet. Aber darum geht es hier doch auch gar nicht, es wird ja ein Einkommen in diesem oder im nächsten Jahr eintrudeln, also ist eine offensichtliche Gewinnerzielungsabsicht vorhanden. Die Frage ist, ob man die vereinfachte Besteuerung anwenden will, um sich eine Steuererklärung zu sparen, oder ob man die Vorsteuer auf den gesamten Aufwand (der ja bei Bastelkram schnell in die Hunderte geht) verzichten will. Die Vereinfachung für Kleinunternehmer ist kein Geschenk des FA, sondern der Steuerzahler zahlt für seine Faulheit drauf. Der Staat hat weniger Arbeit und mehr Steuern. > ...
Klaus Wachtler wrote: > Die Frage ist, ob man die vereinfachte Besteuerung anwenden will, um > sich eine Steuererklärung zu sparen, oder ob man die Vorsteuer auf den > gesamten Aufwand (der ja bei Bastelkram schnell in die Hunderte geht) > verzichten will. > > Die Vereinfachung für Kleinunternehmer ist kein Geschenk des FA, sondern > der Steuerzahler zahlt für seine Faulheit drauf. Dazu eine Anmerkung: Das kommt - wie immer - darauf an, für wen man die Arbeiten ausführt. Bedient man eher Unternehmen, die Vorsteuer ziehen können, ist es besser zur USt. zu optieren. Beliefert man hingegen Privatkunden, ist die Kleinunternehmerregelung durchaus besser für den Unternehmer und schlechter für das FA. > Der Staat hat weniger Arbeit und mehr Steuern. Nein, das kann man so pauschal nicht sagen. Chris
Zunächst mal ist das Vorhaben keine Nebentätigkeit weil der Auftraggeber ja wohl kein Arbeitgeber im üblichen Sinn darstellt, andernfalls kann er auch eine Sache Privat von Privat kaufen gegen Quittung. Eine formale Rechnung kann ein Privatverkäufer gar nicht erstellen weil die rechtliche Befugnis fehlt. Wenn das Vorhaben oder Ähnliche nicht häufiger veräußert wird, ist auch kein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit, geschweige denn behördliche Meldung, von Nöten. Einkommenssteuermäßig halte ich eine Beteiligung des Fiskus für Unsinn weil das Ganze nicht Besteuerungsfähig ist.Es fehlt bei Barzahlung schlicht am Nachweis des Einkommens (Manche nennen das auch BAT, Bar auf Tatze). Dem Arbeitgeber hat das weder zu verbieten noch zu interessieren solange seine Geschäftsinteressen davon nicht berührt sind oder er dadurch andere Nachteile hat. Wenn man sich damit die Nächte um die Ohren schlägt, dauernd zu spät und übermüdet zur Arbeit (wenn man arbeiten muß) kommt, ist das schon relevant. Ansonsten muß man abrufbereit sein und sollte alles unterlassen was dem Arbeitgeber in der Hauptbeschäftigung schaden könnte und da sehe ich in diesem Fall keine Probleme. Eine allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag scheint mir unangemessen und dürfte damit nichtig sein. Wenn man in der Kurzarbeit einen meldepflichtigen Job annehmen will sollte ein Gespräch mit dem Arbeitgeber hier für Klärung sorgen. Kein Rechtsrat, Irrtum vorbehalten.
>Na gut, wenn ich ein Ingenieur bin, werde ich bestimmt nicht Regale beim >Lidl füllen oder? Damit will ich nur sagen, dass es von Anfang an sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Ingenieur in einer Nebenbeschäftigung etwas absolut anderes macht als die übliche Ingenieur-Arbeit. Gut, es gibt immer noch Ausnahmen wie Sport, Kunst oder Musik -> Trainer, Maler oder DJ...
Natürlich kannst du auch ingenieursmäßige Arbeiten durchführen. Wenn du beruflich im Industriebereich unterwegs bist, kannst du problemlos Software für Privatanwender schreiben. Oder Mp3-Player entwickeln oder sowas.
> Firma, wo ich gerade angestellt bin, plant ab April Kurzarbeit.
Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst / eine Nebenbeschäftigung auf die Höhe
des Kurzarbeitergeldes aus?
Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt
wurde, ergeben sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung
auf das Kurzarbeitergeld.
Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine
Nebentätigkeit auf, wird das daraus erzielte Entgelt auf das
Kurzarbeitergeld angerechnet, denn es liegt eine Erhöhung des
tatsächlichen erzielten Entgelts (Ist-Entgelt) vor.
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