Hallo,
ich werde demnächste meinen Job kündigen aufgrund gesundheitlicher und
auch rechtlicher Probleme im/mit dem Unternehmen.
Ich frage mich nun, ob ich meine LabView- Lizenz mitnehmen darf? Sie ist
auf meinen Namen registriert.
Was sagt Ihr dazu?
Gruss Sarah
Hi Sarah,
nun wenn Du sie aus Deiner Tasche bezahlt hast und auch durch den
Arbeitgeber keine Sonderbehandlung ( ermäßigter Preis oder besonderer
Funktionsumfang ) erhalten hast sehe ich das so das es Dein Eigentum
ist. Aber das ist nur meine Leienhafte einschätzung der Rechtslage.
Grüße Olaf
Hallo Sarah,
ich nehme an das die Lizenz von dem Unternehmen erworben (bei den
Preisen ^^) wurde und somit auch deren Eigentum ist. Soweit mir bekannt
ist wird auch keine Lizenz an Privatpersonen vergeben d.h. auch wenn nur
du bei Aktivierung & Benutzung vertreten bist gehört die Lizenz
weiterhin dem Unternehmen (leider ^^).
Falls du die Lizenz selbst erworben hast, ist Sie natürlich dein
Eigentum und du darfst die Lizenz mitnehmen. Das ist wie wenn man seinen
eigenen Werkzeugkoffer mit bringt, den darf die Firma ja auch net
einfach einbehalten ^^.
Grüße Yob
Was nutzt denn eine Lizenz?
Um upzudaten und Support zu nutzen, nehme ich mal an?
Da es sich nur um einen Schlüssel handelt, würde ich mir
da nicht groß Sorgen machen, kopieren und ausschließlich
zu privaten Bildungszwecken nutzen. Wenn dein AG durch die
Registrierung Schwierigkeiten bekommt Leistung des Herstellers
zu erhalten ist das sein Problem. Bei kommerzieller Verwendung
kaufste eben ein Paket und machst dir dann keine Sorgen mehr.
Datenträger, Registrierungsnr., Handbücher gehören natürlich
deinen AG weil er das auch Anhand seiner Unterlagen beweisen kann.
Ich vermute allerdings das dein Ex-AG die Handhabe
hat die Registrieung ändern zu lassen. Wenn du Experte mit der
Software bist dürfte er Schwierigkeiten haben Ersatz zu bekommen.
Natürlich ist das nur meine persönliche Meinung und keinesfalls
als Rechtsrat aufzufassen. Wenn du beim Klauen erwischt wirst biste
selbst schuld, sonst niemand.
Kleiner Tip: Such dir im Web (Gully oder so) einen anderen Schlüssel
der nicht registriert ist.
Andi D. wrote:
> Alex W. wrote:>> Wenn ich in meiner Firma gekündigt werde,>> darf ich den Firmengewinn mitnehmen?>> und die kupferleitungen ausm gebäude ?^^> ...
ups, hätt ich ja beinahe vergessen ^^
vorallem bei dem Kupferpreis ^^ xD
>vorallem bei dem Kupferpreis
Der dürfte stark gefallen sein wie alle Schrottpreise.
>Hannes Jaeger>Ich bin "begeistert" von deinen Moralvorstellungen :-(
Und ich von deiner Schmallippigkeit.
Meine Moralvorstellungen sind doch harmlos im Vergleich
zur Moral einiger Manager, Politiker und sonstiger Typen
die der Meinung sind, Regeln gelten für die nicht.
schwups... wrote:
> Meine Moralvorstellungen sind doch harmlos im Vergleich> zur Moral einiger Manager, Politiker und sonstiger Typen> die der Meinung sind, Regeln gelten für die nicht.
Nur weil andere sich falsch verhalten, muss man selber nicht das
gleichen machen!
>Wenn ich in meiner Firma gekündigt werde,>darf ich den Firmengewinn mitnehmen?
ja, nennt sich dann abfindung, geht aber erst in höheren
managementpositionen. geht sogar, wenn die firma eigentlich keinen
gewinn erwirtschaftet hat.
Wenn's nur am Namen liegt ... nennen wir's goldenen Fallschirm. Also, ja
die Software, der Bonus, der Gewinn, .. gehoeren alles dazu. Das braucht
nachher eh niemand mehr.
Gast wrote:
>> Nur weil andere sich falsch verhalten, muss man selber nicht das>> gleichen machen!>> Der Satz gilt aber nur für Otto-Normalverbraucher.
Und für alle ehrlichen Menschen mit gesundem Menschenverstand...
Hi,
Naja sie ist auf dich registriert ?
Den gehört sie faktisch dir, wies rechtlich ist ka. hatte mal was
Ähnliches und zwar ging des um mehrere Handy SIM karten diese wollte ich
wieder einziehen da des umschreiben auf die Firma nicht möglich war, da
diese aber nicht raus gerückt wurden hab ich sie sperren lassen des ging
den halt vors Arbeitsgericht wo dann festgestellt wurde das diese auf
mich registriert wurden und ich diese sperren darf um Missbrauch
vorzubeugen da ich ja beim verlassen der Firma keine Kontrolle mehr da
drüber habe.
Also erstmal würde mich interessieren, wie du die Lizenz denn überhaupt
mitnehmen möchtest? Wenn die Lizenz online registriert wurde (was sie
zwangsweise muss, denn sonst hättet ihr nur eine 30 Tage
Evaluierungszeit) dann ist dieser Lizenz-Key unbrauchbar auf deinem
Rechner! Denn sobald du dich online damit registrierst, wird anhand der
Hardware ein weiterer, für dich nicht sichtbarer Schlüssel generiert und
auf der Datenbank von NI abgelegt. Möchtest du nun den Lizenz-Key
woanders installieren wirst du spätestens bei der Registrierung auf die
Nase fallen, denn der Datenbankserver von NI wird dich darüber
informieren, dass dieser Key auf einen anderen Computer registriert ist!
Die Lizenzen von NI sind leider "Einweg-Lizenzen". Das jedenfalls fürs
erste. Du kannst jedoch direkten Kontakt mit NI aufnehmen und dort z.B.
angeben, dass der eigentliche Rechner kaputt ist und die Lizenz nun auf
einem anderen Rechner laufen soll. Dafür darf jedoch der vorherige
Rechner kein LabVIEW mehr installiert haben bzw. nicht mehr am Netz
hängen.
MfG Marvin
Tja die Sache mit dem "Rechner untern Arm und los" wäre prinzipiell eine
Lösung. Jedoch glaube ich nicht, dass auch der ihr gehört und damit
wären wir wieder bei dem Problem der Rechtslage die besagt:
"Materialien, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer stellt, bleiben
Eigentum des Arbeitgebers und sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnis
dem Arbeitgeber zurückzugeben". Sollte der Rechner tatsächlich ihr
gehören, stellt sich mir die Frage wo sie denn bitteschön gearbeitet
hat?
MfG
Den Rechner darf man nach ein paar Jahren bei der Firma meist mitnehmen,
denn welcher neue Mitarbeiter will auf einer alten Maschine rumhaemmern.
Die Firma spart sich so uebrigens die Entsorgungsgebuehren und den damit
verbundenen Aufwand.
Naja aber das ist nicht die Regel! Versucht das mal in einem etwas
größeren Unternehmen durchzusetzen. Dort gibt es so etwas wie eine
Bestandliste, die Kontrolle über Ein- und Ausgaben und Beweispflicht
eben genau für die Entsorgung die du angesprochen hast. Sollte dort
etwas nicht dokumentiert und begründet sein, kann eine Firma ziemlich
viel Ärger bekommen! Sprichst du allerdings von einen kleineren Betrieb,
dann ist es natürlich denkbar, dass Firmen ihren "Schrott" gleich mit
der Arbeitskraft zusammen entfernt. Aber sollte das der Fall sein wäre
selbst dann der Arbeitgeber verpflichtet den Rechner "platt" zumachen.
Lizenzen sind nämlich genau gesehen nicht übertragbar und welcher Chef
will schon, dass ein Ex-Mitarbeiter mit den für seine Firma
registrierten Lizenzen in der Welt rumsurft?
P.S.: Welcher Chef lässt seine Mitarbeiter eigentlich "ein paar Jahre"
mit einem Rechner arbeiten? Wenn dieser Grundbestandteil der Arbeit ist,
ist es unabdingbar immer aktuelle Hardware zum Arbeiten zu haben und ich
glaube kaum, dass dann der Chef seine Hardware verschenkt.
>Welcher Chef lässt seine Mitarbeiter eigentlich "ein paar Jahre" mit einem
Rechner arbeiten?
Solange der Mitarbeiter keinen zwingenden Grund fuer einen neuen Rechner
bringt gibt's auch einen. Fuer etwas Surfen, etwas Word und so, tut's
auch ein Alter.
Welcher Arbeitgeber gibt eigentlich freiwillig seinem Mitarbeiter einen
PC mit, wenn dieser die Firma verlässt? Auf dem PC sind doch neben
Lizenzschlüsseln teurer Software sicherlich auch etliche Dokumente mit
firmenrelevanten Informationen. Soll damit der Ex-Mitarbeiter direkt zur
Konkurrenz wechseln? Ich kenne es nur so, dass der PC eingezogen, eine
Kopie der Dokumente auf der Festplatte auf DVD gebrannt wird und die
Festplatte dann physikalisch zerstört wird.
Ich wuerde davon ausgehen dasss der Mitarbeiter schon alles kopiert hat,
das er haben wollte ... pro forma darf er dann noch unterschreiben, dass
er das nicht gemacht hat.
Naja ich denke bei Thema gehen die Meinung doch sehr auseinander. Um bei
dem eigentlichen Thema zu bleiben: Ich habe mich heute durch Zufall mit
einem Jurabewandten darüber unterhalten und in Erfahrung bringen können,
dass es rein rechtlich gesehen keinerlei Recht für Mitarbeiter auf
Materialien gibt wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, solange
diese nicht selbst dem Unternehmen zugetragen wurden. Es sei denn es
wurde schriftlich festgehalten.
Genauer Wortlaut des Jurastudenten im 9. Semester für Arbeitsrecht. Das
kann ich dann erstmal auch nur so glauben und bestätigt meine Annahme.
In diesem Sinne ...
Marvin