Forum: Offtopic keine Betriebskostenabrechnung erhalten


von Mieter (Gast)


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Hallo Leute,
ihr wisst doch fast alles :-)

Normalerweise habe ich im Januar-Februar die Betriebskostenabrechnung 
erhalten (oder Nebenkosten? Also Schornsteinfeger, Abwasser,... ). In 
diesem Jahr kam sie nicht, und soweit ich weiß, muss der Vermieter die 
Abrechnung innerhalb von 3 Monaten (also vor dem 1. April) zustellen.

Was folgt, wenn ich die Abrechnung nicht oder verspätet erhalte? Kann 
ich verlangte Erhöhungen ablehnen, oder muss ich gar keine 
Betriebskosten zahlen? In der Vergangenheit gab es immer wieder 
Unregelmäßigkeiten wie doppelt abgerechnete Posten, so dass ich nicht 
bereit bin, die BK ungeprüft zu zahlen.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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wurde schon tausendmal diskutiert. Für deitails siehe z.b. 
www.jurathek.de -> Forum

1. Die Abrechnungsperiode kann beliebig sein (z.B. April Jahr n bis März 
Jahr n+1

2. der Eigentümer/Vermieter kann sich bis zu 1 Jahr Zeit lassen mit der 
Abrechnung der Vorperiode

3. du bist keinesfalls aus der Pflicht, da nix mehr zahlen zu müssen, 
wenn die Abrechnung noch inenrhalb des JAhres eintrifft. Danach tritt 
für den VERMIETER Verjährung ein (er kann aus älteren Perioden keine 
Forderungen mehr an dich stellen), jedoch bleiben für dich als MIETER 
weiterhin Verbindlichkeiten des Vermieters bestehen (d.h. Gutschriften 
zu deinen Gunsten müssen vom Vermieter ausgezahlt werden)

4. ist sicherlich sinnvoll, mal nachzurechnen.

5. Kann immer mal vorkommen, daß bestimmte Rechnungen (z.B. der 
Stadtwerke) beim Vermieter/Eigentümer erst etwas später eintreffen, da 
kann schon mal eine Verzögerung auftreten

6. Wenn du doch immer was nachzahlen mußt, dann erhöhe doch deinen 
monatlichen Abschlag um enen geeigneten Betrag, dann bist du acuh nicht 
so zappelig was einen größere NAchzahlungs-Posten angeht

7. Schon mal dran gedacht anzurufen und den Grund der Verzögerung zu 
erfragen?

von Mieter (Gast)


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Danke für die Hinweise, damit ist das meiste geklärt.

>7. Schon mal dran gedacht anzurufen und den Grund der Verzögerung zu
erfragen?

Das haben sämtliche Mieter hier aufgegeben. Die Antwort wird lauten "Die 
Abrechnung wird nächste Woche abgeschickt", und dann passiert gar 
nichts. Der Vermieter erzählt alles mögliche, nur um Fragen abzuwimmeln.

Andere Frage: Kann der Vermieter im Voraus BK-Erhöhungen verlangen für 
unerwünschte Organisation von Arbeiten? Wir Mieter organisieren die 
Treppenhausreinigung bisher untereinander, was hervorragend geklappt 
hat. Bis der Vermieter im letzten Jahr jedem Mieter dazu einen Plan 
erstellt hat, was zur Folge hatte, dass teilweise 3 Personen in der 
gleichen Woche reinigten, und dann 3 Wochen gar keiner. Der Vermieter 
nahm dieses Chaos zum Anlass, für 2009 die Organisation der Reinigung 
"vollständig selbst in die Hand" zu nehmen und will dafür 6 Mietparteien 
je 10 Euro monatliche BK-Erhöhung aufzwingen. 720,- im Jahr, um einen 
Plan zu erstellen??
Wir wurden schriftlich aufgefordert, ab Januar 2009 diese 10,- Erhöhung 
mit der Miete zu überweisen. Ist dies ohne vorherige Abrechnung oder 
Nachweis der Arbeitsaufwandes zulässig?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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es solte in deinem Mietvertrag stehen, wei die Treppenhausreinigung 
erfolgt (durch Firma, oder durch Mieter)

von Conlost (Gast)


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Hallo,

http://www.mieterbund.de/suche_plz_v.html

kann ich empfehlen.

von Mieter (Gast)


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>es solte in deinem Mietvertrag stehen, wei die Treppenhausreinigung
>erfolgt (durch Firma, oder durch Mieter)

Laut Mietvertrag erledigen die Mieter anteilig die Treppenhausreinigung. 
Die verlangte BK-Erhöhung ist nicht für die Durchführung der Reinigung, 
sondern für deren Organisation!!
Und wie ich schrieb, schafft die Organisation nur Probleme, die vorher 
nicht vorhanden waren. Einzig und allein der Vermieter profitiert, indem 
er dafür kassiert, dass er Probleme verursacht.

von Tilo (Gast)


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Als kleiner Ratgeber für zu Hause kann ich "Das Mieterlexikon" 
empfehlen. Da steht fast alles drin.

Die kurzfassung für dich:
Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht:
Steht im Mietvertrag nicht drin, dass die Putzfrau in den Nebenkosten 
drin ist, muss der Vermieter selbst für dise kosten aufkommen.
Steht im Vertrag drin, dass die Mieter putzen müssen, musst du putzen.

Steht gar nichts drinnen, ist es Aufgabe des Vermieters sich darum zu 
kümmern, dass sauber ist.

Viele Grüsse, Tilo

von Tilo (Gast)


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Nachtrag:
Mich hat das ganze interessiert und ich habe in meinen Mietvertrag 
geschaut. Dort steht:
.... Hierzu gehört auch die Übertragung der Hausordnungspflichten auf 
einen Dritten gegen Entgeld mit dem Recht der anteiligen 
Kostenübernahme.

Wenn deine Vermieterin Geld dafür haben will, müsste etwas ähnliches in 
deinem Vertrag stehen.

von Mieter (Gast)


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Tilo, darum geht es gar nicht. Dass die Mieter putzen, ist klar.

Wir sind aber nicht bereit, für unnötige und störende Organisation der 
Reinigung zusätzlich zu zahlen.

Meine Frage war, ob diese vermeintliche Organisationsarbeit den Mietern 
im Voraus angerechnet werden kann, ohne dass irgend ein Maßstab für den 
Arbeitsaufwand oder die Art der Organisation bekanntgegeben wird.

von Tilo (Gast)


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Nachtrag 2:

Deine Antwort habe ich überlesen ;) Natürlich darf deine Vermieterin für 
Organisationsarbeit kein Geld verlangen. Das ist einzig und allein Ihre 
Sache!

Für das Erstellen der Nebenkostenabrechnung darf sie auch kein Geld 
verlangen, es sei denn, sie lässt dies durch eine Firma machen.

Sprech dich am besten mit den anderen Mieter ab und zahlt die 10Euro 
nicht. Wichtig ist, dass alle nicht zahlen, sonst stehst du allein da.

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