Hallo Leute,
ihr wisst doch fast alles :-)
Normalerweise habe ich im Januar-Februar die Betriebskostenabrechnung
erhalten (oder Nebenkosten? Also Schornsteinfeger, Abwasser,... ). In
diesem Jahr kam sie nicht, und soweit ich weiß, muss der Vermieter die
Abrechnung innerhalb von 3 Monaten (also vor dem 1. April) zustellen.
Was folgt, wenn ich die Abrechnung nicht oder verspätet erhalte? Kann
ich verlangte Erhöhungen ablehnen, oder muss ich gar keine
Betriebskosten zahlen? In der Vergangenheit gab es immer wieder
Unregelmäßigkeiten wie doppelt abgerechnete Posten, so dass ich nicht
bereit bin, die BK ungeprüft zu zahlen.
wurde schon tausendmal diskutiert. Für deitails siehe z.b.
www.jurathek.de -> Forum
1. Die Abrechnungsperiode kann beliebig sein (z.B. April Jahr n bis März
Jahr n+1
2. der Eigentümer/Vermieter kann sich bis zu 1 Jahr Zeit lassen mit der
Abrechnung der Vorperiode
3. du bist keinesfalls aus der Pflicht, da nix mehr zahlen zu müssen,
wenn die Abrechnung noch inenrhalb des JAhres eintrifft. Danach tritt
für den VERMIETER Verjährung ein (er kann aus älteren Perioden keine
Forderungen mehr an dich stellen), jedoch bleiben für dich als MIETER
weiterhin Verbindlichkeiten des Vermieters bestehen (d.h. Gutschriften
zu deinen Gunsten müssen vom Vermieter ausgezahlt werden)
4. ist sicherlich sinnvoll, mal nachzurechnen.
5. Kann immer mal vorkommen, daß bestimmte Rechnungen (z.B. der
Stadtwerke) beim Vermieter/Eigentümer erst etwas später eintreffen, da
kann schon mal eine Verzögerung auftreten
6. Wenn du doch immer was nachzahlen mußt, dann erhöhe doch deinen
monatlichen Abschlag um enen geeigneten Betrag, dann bist du acuh nicht
so zappelig was einen größere NAchzahlungs-Posten angeht
7. Schon mal dran gedacht anzurufen und den Grund der Verzögerung zu
erfragen?
Danke für die Hinweise, damit ist das meiste geklärt.
>7. Schon mal dran gedacht anzurufen und den Grund der Verzögerung zu
erfragen?
Das haben sämtliche Mieter hier aufgegeben. Die Antwort wird lauten "Die
Abrechnung wird nächste Woche abgeschickt", und dann passiert gar
nichts. Der Vermieter erzählt alles mögliche, nur um Fragen abzuwimmeln.
Andere Frage: Kann der Vermieter im Voraus BK-Erhöhungen verlangen für
unerwünschte Organisation von Arbeiten? Wir Mieter organisieren die
Treppenhausreinigung bisher untereinander, was hervorragend geklappt
hat. Bis der Vermieter im letzten Jahr jedem Mieter dazu einen Plan
erstellt hat, was zur Folge hatte, dass teilweise 3 Personen in der
gleichen Woche reinigten, und dann 3 Wochen gar keiner. Der Vermieter
nahm dieses Chaos zum Anlass, für 2009 die Organisation der Reinigung
"vollständig selbst in die Hand" zu nehmen und will dafür 6 Mietparteien
je 10 Euro monatliche BK-Erhöhung aufzwingen. 720,- im Jahr, um einen
Plan zu erstellen??
Wir wurden schriftlich aufgefordert, ab Januar 2009 diese 10,- Erhöhung
mit der Miete zu überweisen. Ist dies ohne vorherige Abrechnung oder
Nachweis der Arbeitsaufwandes zulässig?
>es solte in deinem Mietvertrag stehen, wei die Treppenhausreinigung>erfolgt (durch Firma, oder durch Mieter)
Laut Mietvertrag erledigen die Mieter anteilig die Treppenhausreinigung.
Die verlangte BK-Erhöhung ist nicht für die Durchführung der Reinigung,
sondern für deren Organisation!!
Und wie ich schrieb, schafft die Organisation nur Probleme, die vorher
nicht vorhanden waren. Einzig und allein der Vermieter profitiert, indem
er dafür kassiert, dass er Probleme verursacht.
Als kleiner Ratgeber für zu Hause kann ich "Das Mieterlexikon"
empfehlen. Da steht fast alles drin.
Die kurzfassung für dich:
Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht:
Steht im Mietvertrag nicht drin, dass die Putzfrau in den Nebenkosten
drin ist, muss der Vermieter selbst für dise kosten aufkommen.
Steht im Vertrag drin, dass die Mieter putzen müssen, musst du putzen.
Steht gar nichts drinnen, ist es Aufgabe des Vermieters sich darum zu
kümmern, dass sauber ist.
Viele Grüsse, Tilo
Nachtrag:
Mich hat das ganze interessiert und ich habe in meinen Mietvertrag
geschaut. Dort steht:
.... Hierzu gehört auch die Übertragung der Hausordnungspflichten auf
einen Dritten gegen Entgeld mit dem Recht der anteiligen
Kostenübernahme.
Wenn deine Vermieterin Geld dafür haben will, müsste etwas ähnliches in
deinem Vertrag stehen.
Tilo, darum geht es gar nicht. Dass die Mieter putzen, ist klar.
Wir sind aber nicht bereit, für unnötige und störende Organisation der
Reinigung zusätzlich zu zahlen.
Meine Frage war, ob diese vermeintliche Organisationsarbeit den Mietern
im Voraus angerechnet werden kann, ohne dass irgend ein Maßstab für den
Arbeitsaufwand oder die Art der Organisation bekanntgegeben wird.
Nachtrag 2:
Deine Antwort habe ich überlesen ;) Natürlich darf deine Vermieterin für
Organisationsarbeit kein Geld verlangen. Das ist einzig und allein Ihre
Sache!
Für das Erstellen der Nebenkostenabrechnung darf sie auch kein Geld
verlangen, es sei denn, sie lässt dies durch eine Firma machen.
Sprech dich am besten mit den anderen Mieter ab und zahlt die 10Euro
nicht. Wichtig ist, dass alle nicht zahlen, sonst stehst du allein da.