Forum: HF, Funk und Felder CE-Richtlinie EMV - Beispiel Schrittmotortreiber


von Stefan (Gast)


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Sorry, ich weiß, das Thema gab es schon oft. Ich habe auch sehr viel 
Beiträge hier im Forum gelesen, jedoch habe ich sowohl grundlegende als 
auch spezielle Fragen:


Angenommen ich will den Klassiker Schrittmotorensteuerung kommerziel 
vertreiben, so muss es eine CE Kennzeichnung und somit unter Anderem 
eine EMV Prüfung bestanden haben, richtig?

Erstens:
Ich finde im Forum in im Internet immerwieder die Richtlinie 2004/108/EG 
und weiterführende "Harmonisierte Richtlinien", jedoch einfach nirgendwo 
tatsächlich konkrete Grenzwerte/Prüfverfahren/Spezifikationen! 
Grenzwerte für Oberschwingungen am öffentlichen Netz, Grenzleistung für 
Informationsfunk usw. sind mit über den Weg gelaufen; Sogar ganze 
Guidelines für Frequenzumrichter (harmonisierten Produktnorm EN 61800-3)

Aber ich brauche Grenzwerte/Normen für eine 30V-Gleichstromschaltung!
Weiß jemand wo ich diese im Netz finde?


Zweitens:
Die Schaltung würde ohne Netzteil und ohne Schrittmotor verkauft werden. 
Die meiste Funkabstrahlung und Störaufnahme wird als über die 
individuellen Kabelkonfektionen des Endnutzers bedingt werden. Wie soll 
ich da Messungen machen? Mit einem DemoAufbau für eine Typische 
Anwendung? Oder nur die Schaltung ohne Motor xD ?


Drittens:
Im Forum habe ich gelesen, dass es sich um sowas wie ein "Modul" handeln 
könnte, also kein egenständiges Gerät. Laut einer Richtlinie muss erst 
nach dem kompletten Zusammenbau (z.B. einer CNC fräse) für die CE 
Konformität gesorgt werden. Andererseits heißt es aber auch ganz 
deutlich, dass -jedes- Gerät, welches elektronische Bauteile besitzt, 
ein CE Kennzeichen braucht!
Ich bin verwirrt.


Viertens:
In Wikipedia steht, dass die EMV Richtlinie in DE über das EMVG 
umgesetzt wird. Im entsprechendem Artikel ( 
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_die_elektromagnetische_Vertr%C3%A4glichkeit_von_Betriebsmitteln 
)
steht, dass ein Betriebsmittel (Also in dem Fall die 
Schrittmotortreibersteuerung) nach den "anerkannten Regeln der Technik" 
Aufgebaut werden muss.

Heißt das evtl, dass es einfach gerade solche Betriebmittel einfach nur 
mit vertretbarem Aufwand wie z.B. Blockkondensatoren, geschirmtes 
Gehäuse oder Ähnliches aufgebaut werden müssen (Maßnahmen dokumentieren) 
und dann passt das ?! (wäre doch viel zu einfach, oder?)



Sorry, ich blick da einfach nicht ganz durch was nun genau gefordert 
ist. Sehr viele Schrittmotorsteuerungen oder Relaiskarten in Ebay oder 
gar Ausgeschlachtete Scanner sehen für mich nicht so aus, als wäre 
überhaupt irgendeine Maßnahme zur Entstörung (maximal ein paar 
Ferritperlen) eingebracht worden. Andererseits lese ich hier im Forum, 
das es für einen "Hobbybastler" praktisch unmöglich wäre, die 
Richtlinien zu erfüllen -- Ja aber welche denn ^^ ? (Siehe Frage 
"Erstens")

Ich könnte evtl. mit viel bitten/betteln ein EMV Labor an der Uni mal 
nutzen - Aber dann möchte ich auch davor schon genau sicher sein, was 
ich da zu tun habe und mit allen Vorschriften vertraut sein und nicht da 
stehen und sagen: "ja messt mal bitte für mich".

von 1234 (Gast)


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Der Schrittmotortreiber laeuft ja nicht ab Netz, sondern ab 
Kleinspannung. Die Abstrahlung ist in der Tat von der Verkabelung 
abhaengig. Daher : Auf den Motorkabeln sollte nur DC sein, allenfalls 
gefilterte DC, auf keinen Fall das nachte Gehacke von der PWM runter. 
Die noetigen Kondensatoren, Ferrite und/oder Filter sollten auf deiner 
schaltung enthalten sein. Dann solltest Du also fuer die Abnahme einen 
Schrittmotor nehmen, und die Motorkabel in der Laenge messen, 
protokollieren, und einmal geschirmt und das andere Mal ungeschirmt die 
Abstrahlung messen. Falls die geschirmten Werte viel besser sind, so 
kannst du den Kunden ein geschimtes kabel vorschreiben. Desgleichen am 
Eingang. Der Eingang deiner Schaltung sollte die noetigen Kondensatoren, 
Ferrite und/oder Filter bereits enthalten. Auch hier sollten die Werte 
fuer ein geschirmtes, resp ungeschirmtes Kabel gemessen werden. Daraus 
laesst sich dann die moegliche Anforderung an ein geschirmtes Kabel 
ableiten. Zuerst muss das Produkt mal durch die Tests kommen, in zweiter 
Linie Vorschriften fuer den Kunden ableiten, die man dann aber auch 
kommunizieren muss.  Man sollte erst ein EMV Labor besuchen wenn man 
sicher ist auch zu bestehen. Sonst ist es viel zu teuer.

Normen findet man uebrigens nicht im Netz. Da heisst es abdruecken. 
Anstelle einer Investition in die Normen, die alleine nichts bringen, 
kann man auch in einen Besuch beim EMV Labor zur Beratung investieren.

Eine EMV Messung ohne das Zulassungsdokument ist uebrigens viel 
guenstiger als eine Messung mit den Dokumenten. Wenn man's den Kunden 
kommunizieren kann, genuegt das Wissen den Test bestanden zu haben. Das 
Dokument ist daher nicht zwingend noetig.

von Olaf (Gast)


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> Angenommen ich will den Klassiker Schrittmotorensteuerung
> kommerziel vertreiben, so muss es eine CE Kennzeichnung
> und somit unter Anderem eine EMV Prüfung bestanden haben,
> richtig?

Wenn du ein fertiges Geraet verkaufst so muss da ein CE-Kennzeichen 
drauf sein. Zusaettzlich zu ein paar anderen Dingen. 
(Herstellerbezeichnung, Schutzklasse, usw)

Wenn dann ein Kunde sich an dich wendet und eine Konformitaetserklaerung 
haben will so musst du ihm die geben. Deshalb ist es oft so das die 
irgendwo hinten in der Bedienungsanleitung gleich mit abgedruckt ist 
damit man nicht von sovielen Kunden genervt wird.

Innerhalb gewisser Grenzen kannst du entscheiden welche Normen du fuer 
dich anwenden willst. So kannst du z.B festlegen das dein Geraet nur 
fuer industriellen Einsatz gedacht ist, dann gelten andere Normen als 
wenn es bei jemanden in der Kueche steht. Bestimmte Normen gelten 
dagegen immer. Nehmen wir mal an dein Geraet wuerde einen grossen 
Druckbehaelter enthalten, dann wuerde die Norm dafuer immer greifen. Und 
wenn du bewegliche Teile hast so gilt auch die Maschinenrichtlinie 
immer.

Es empfiehlt sich genau zu dokumentieren wie dein Geraet aufgebaut ist 
und die passenden Normen gleich dahinter abzuheften. Falls du in 10 
Jahren mal verklagt wirst kannst du so dokumentieren ab wann dein Geraet 
gebaut wurde und dann gelten die damals ueblichen Normen. Kannst du das 
nicht belegen wird man es vielleicht anhand des aktuellsten Stands 
festmachen.
Die Normen kannst du beim VDI/Beuth Verlag kaufen. Je nachdem was du 
alles so brauchst geht mal von 1-2kEuro aus.

Eine EMV-Pruefung brauchst du nicht. Wenn dich aber jemand verklagen 
sollte weil dein Gerät seine ganze Firma stillgelegt hat dann ist es 
sinnvoll sowas auf den Tisch legen zu koennen. Du solltest dir aber 
darueber im klaren sein das so eine Pruefung nur fuer das Geraet gilt 
genau so wie du es geprueft hast. Entschliesst du dich 6Monate spaeter 
das Anschlusskabel zu verlaengern oder bei einem anderen Hersteller zu 
kaufen so muesstest du das eigentlich wiederholen.

Ausserdem musst du dich natuerlich auch bei dem WEEE Laden anmelden 
damit du irgendwo einen Container mit Schrott abholen kannst. Und 
solltest du weitere Kunden ausserhalb Deutschlands haben kann es sein 
das du da die Anmeldung wiederholen musst. Und wenn du keinen Bock hast 
am Ende der Welt einen Container abzuholen so kannst du dich nach einer 
Firma umsehen die das fuer dich uebernimmt.

Ich hoffe du machst genug Stueckzahlen damit sich er Aufwand lohnt. .-)

Im uebrigen solltest du deine Existenz nicht von jemanden im Internet 
den du garnicht kennst abhaengig machen, also ich, sondern das mit 
deinem Anwalt bereden!

Olaf

von Stefan (Gast)


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Danke für eure Antworten auf meine etwas langen Fragen!

Habe auch heute wieder mit zwei Ings. geredet, welche ab und zu EMV 
Prüfungen durchführen lassen.

Wenn man es genau nimmt, muss es wohl so laufen wie 1234(Gast) sagt und 
somit dem Endkunden Stromversorgung und Anschlusskabel, evtl sogar 
Motortypen vorschreiben.
In der Praxis hab ich aber sowas für solch kleine Steuerungen noch nicht 
gesehen.

Mir wurde empfohlen, das ganze wirklich als "Modul", d.h. ganz klar 
nicht betriebsbereites gerät zu verkaufen.
Das finde ich irgendwie schade, denn letzendlich wird einfach jeder 
semiprofessinelle oder private Kunde das Modul einfach anstecken 
wollen/werden und fertig (Gesetzeslücke?)


Aber nach diesem ernüchternden Recherchen und euren Antworten hab ich 
mich mal bei anderen Anbietern umgeschaut (ja ich weiß, vor Gericht ist 
das keine Ausrede), und die handeln das genaus so, als Modul ohne 
CE-Kennzeichnung.

Fuer die, die es intressiert:
-Der Bastlerladen Robotikhardware, Seite12 
http://www.robotikhardware.de/download/rnstepp297.pdf

Oder noch viel lustloser und allgemeiner der scheinbar professionellere 
anbieter für Schittmotormodule, letze Seite:
http://www.motionstep.de/download/handbuch_ms_d4t.pdf

Naja ich werd mich mal noch weiter damit befassen und dann mal den 
zuständigen Lehrstuhl damit belästigen ^^


@Olaf
Nja, das mit WEEE hab ich natürlich auhc schon geschaut, und letzendlich 
isses so, dass die Container ja nicht zufällig verteilt werden, sondern 
"der Reihe" nach, und zwar nach Kriterien wie z.B. eingebrachte 
Gesamtgenge, Schadstoffanteil der Produkte und Ort der Firma.

Soweit ich das verstanden habe, sollte man wegen ein paar hundert 
Modulen also keinen Container aufgedrückt bekommen. Werde natürlich an 
der entsprechenden Stelle nochmal nachhaken.
Antrag werde ich wohl über den großen Härtefallantrag machen, der einen 
von allen Anmeldekosten befreien sollte.

Ich will letzendlich möglichst unter 1000euro Startkapital bleiben, 
alles andere kann/will ich nicht riskieren.

von 1234 (Gast)


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>Im uebrigen solltest du deine Existenz nicht von jemanden im Internet
den du garnicht kennst abhaengig machen, also ich, sondern das mit
deinem Anwalt bereden!

Anwalt ? pfffft. Pfeifen, die eh nichts koennen, nichts wissen und auch 
keine Haftung uebernehmen. Besser sich bei einer EMV Stelle informieren, 
die wissen auch um die rechtlichen Aspekte.

Ein Anwalt ist bei EMV ganz schlecht.

von flätz (Gast)


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In dem großen Archiv dieser Seite findest Du viele Informationen:

http://www.compliance-club.com

Leider muß man sich dort wohl neuerdings registrieren.

Mir persönlich hat auch folgendes Buch sehr gut gefallen:

EMC for Product Designers,
http://books.google.de/books?id=33MtwH1N0ikC&dq=emc+for+product+designers&printsec=frontcover&source=bn&hl=de&ei=wB3RSaP-NcKf-Aa9m9HUBw&sa=X&oi=book_result&resnum=4&ct=result

Über die Ausweisung als "Komponente" kann ich nur soviel sagen, dass 
diese Variante von den Herstellern bereits arg strapaziert worden ist. 
Diese Möglichkeit sollte man daher sehr gut prüfen (lassen).
Wenn Du eine Konformitätserklärung abgeben willst, kannst Du das 
natürlich auch ohne Prüfungen und Messungen tun. Dieser Schritt kann 
aber böse nach hinten losgehen. Oft liefern sich nämlich die 
Konkurrenten eines Produktes gegenseitig ans Messer. Die Behörden 
schwärmen also in der Regel nicht aus, und veranstalten irgendwelche 
Peilmessungen im ganzen Lande. Die warten einfach ganz gemütlich bis 
jemand kommt, und seinen Nebenbuhler anschwärzt.

von Tobias (Gast)


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Ich muss den Thread jetzt mal wieder ausgraben.
So wie ich das bisher aufgefasst habe, muss eine CE Kennzeichnung
nicht zwingend eine EMV-Prüfung bedingen.
Laut EMVG kommt das für mich so raus, dass es ausreicht, wenn der
Hersteller des Betriebsmittels harmonisierte Normen beschreibt,
unter deren Gesichtspunkten ausgelegt wurde.

Mit der Bitte um Feedback,
Tobias

von hmm. (Gast)


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Nein. Beim Design dran gedacht haben ist zuwenig. Das Geraet muss die 
Normen erfuellen. Und zwar jederzeit. Wenn man sicher ist, dass das 
Geraet die Normen erfuellt, so kann man den Kleber selbst drauftun. Das 
kann zB der Fall sein, wenn man schon einige aehnliche Geraet gebaut hat 
und dort den Prozess durchlaufen hat. In einem (juristischen) Streitfall 
wird man die Messung bringen muessen. Und zwar nicht alte Messungen zu 
irgendwas das vielleicht mal eine Aehnlichkeit zum beklagten Produkt 
hatte, sondern Messungen zum aktuellen Produkt.

Ja, die Liste der erfuellten Normen muss man bringen.

von xyz (Gast)


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Guten Morgen,

ich bin jetzt nicht der kenner der niederspannungs- bzw. emv-richtlinie. 
die Niederspannungsrichtlinie greift aber eh nicht bei der kleinen 
Spannung.

ich kann nur versuchen mein wissen von der maschinenrichtlinie zu 
übertragen. hier wird von modulen geredet. in der neuen MRL gibt es 
jetzt die unvollständigen Maschinen. Und bei diesen ist es so, dass sie 
kein! Ce bekommen, nicht einmal bekommen dürfen. Diese Maschinen werden 
erst fertig wenn sie vervollständigt werden. Und erst dann gibt es ein 
Ce. Aber, diese Geräte müssen eine Einbauanleitung haben.
Was ich sagen will, entgegen einem Vorpost hat nicht jedes Produkt das 
im EWR in verkehr gebracht wird ein ce-zeichen, im gegenteil! UNd wenn 
eine maschine die unvollständig ist ein zeichen hat wird die 
marktaufsicht ja quasi eingeladen weil sofort ersichtlich ist das der 
aussteller sich wohl nicht so genau auskannte.
Darüber hinaus stand weiter oben: wenn ein kunde fragt musst du die 
erklärung abgeben können. auch das ist falsch. die erklärung muss! 
sofort mitgeliefert werden. daher ist sie auch immer abgedruckt. (im 
übrigen gehören zu einer fertigen maschine auch so etwas wie eine 
betriebsanleitung die in den(plural) amtssprachen des landes in das 
geliefert wird mitgeliefert werden muss! sonst auch kein ce) was man 
nicht liefern muss sind die ganzen anderen Dokumente. aber die muss man 
auch nicht dem Kunden zeigen sondern wenn dann behörden die danach 
verlangen.

Soviel von mir, beachtet bitte dass das aus der sicht der MRL ist.

von sosoaha (Gast)


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..und über all dem EMV, CE, WEE, ETC.- Kram nicht vergessen: Die 
Berufsgenossenschaft, die bei Beschäftigung bereits ab 1 Putzfrau zur 
Teilnahme am Grundseminar über die Regelung der sicherheitstechnischen 
und betriebseärztlichen Betreuung verpflichtet und den Betrieb mindesten 
2- jährlich durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen 
Betriebsarzt mind. 6 Stunden überprüfen zu lassen , die Überprüfung 
schriflich zu protokollieren und die Protokolle dieser Überprüfung 
jederzeit für Kontrollen  durch die Berufsgenossenschaft bereitzuhalten 
usw. usf...von den fälligen Zwangs- Mitglieds-Beiträgen mal ganz 
abgesehen.

Die haben doch alle gewaltig den  A....offen !!

von KLAUS (Gast)


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> Berufsgenossenschaft bereitzuhalten
> usw. usf...von den fälligen Zwangs- Mitglieds-Beiträgen

die Zwangs-Mitgliedsbeträge sind die Beiträge zur Gesetzlichen 
Unfallversicherung bei Wege- und Betriebsunfällen für deine bei dir 
beschäftigten Mitarbeiter. Oder möchtest du die Kosten bei einem 
Arbeitsunfall lieber aus deiner eigenen Tasche Zahlen ????.

Zudem entfallen diese Beiträge wenn du als Unternehmer keine Mitarbeiter 
beschäftigst.

von sosoaha (Gast)


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..negativ Klaus: Ich mußte schon Beiträge bezahlen an die 
Berufsgenossenschaft als ich KEINE Mitarbeiter hatte, also als 
EINMANNBETRIEB .
Ebenso Beiträge zur IHK - auch dort bist Du Zwangsmitglied vom 1. Tag 
an. Absoluter Wahnsinn diese Bürokratie !
Doch zurück zur EMV / CE: Allein die Auswahl der Richtlinien, die für 
meine Produkte anzuwenden sind , kostete mich EUR 800,-- von einem dafür 
spezialisierten Büro....

von KLAUS (Gast)


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> ..negativ Klaus: Ich mußte schon Beiträge bezahlen an die
> Berufsgenossenschaft als ich KEINE Mitarbeiter hatte, also als
> EINMANNBETRIEB .

du kannst dich als Unternehmer freiwillig versichern. Eine 
Zwangsmitgliedschaft besteht aber für einen Einzelunternehmer nicht.
Du solltest dies bei deiner Berufsgenossenschft nochmals klären lassen.

von Purzel H. (hacky)


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@ sosoaha
Doch zurück zur EMV / CE: Allein die Auswahl der Richtlinien, die für
meine Produkte anzuwenden sind , kostete mich EUR 800,-- von einem dafür
spezialisierten Büro....

Wenn man einmal weiss worums etwa geht, kann man die Richtlinien zB bei 
Beuth.de selbst kaufen. So fuer ein naechstes Mal. Dann bezahlt man 
weniger als 600 Euro fuer einen ganzen Satz an Richtlinien.

von Olaf (Gast)


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> Dann bezahlt man
> weniger als 600 Euro fuer einen ganzen Satz an Richtlinien.

Kommt drauf an was man braucht. Ich schaetze mal ich hab so
fuer 2000Euro Normen da gekauft.
Und dabei ist das kaufen noch nichtmal das schlimmste so dreist
der Preis auch ist, aber das lesen von diesem Rotz verursacht  immer
kopfschmerzen, sigh.

Olaf

von Wolfgang Kopp (Gast)


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Hallo,

bei uns ist das Thema EMV/CE und Normen auch gerade hoch im Kurs. Es 
geht ebenso um eine Schrittmotorkarte, die aber in die eigene Maschine 
eingebaut ist und deshalb bisher nicht nach CE oder EMV gebaut und 
geprüft ist.
Jetzt soll darauf ein "sicherer Eingang" für den Nothalt realisiert bzw. 
zertifiziert werden. Das heißt aber, dass wir die kompletten Tests 
brauchen werden, oder?
Die richtig Norm dafür sollte die IEC61508 sein, hat damit schon jemand 
Erfahrung?

Wer weiß, wie Zeit- und Kosten-aufwändig eine Zertifizierung nach EMV 
und IEC61508 ist?

Sg,
Wolfgang

von emc testhaus (Gast)


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Hallo,

aus der Ferne ist so eine Frage schwer zu beantworten. Allerdings kann 
ein sicherer Eingang nur realisiert werden, wenn die Hardware dahinter 
nicht EMV-mäßig stört.
Generell sollte vielleicht am Besten das komplette System einer 
EMV-Prüfung zu unterzogen werden.
Eine komplette EMV-Messung unter CE dauert ca. 2 Arbeitstage. Welche 
Norm anwendbar ist, hängt vor allem von den Funktionen, von Einsatzort 
und Verwendungszweck des Prüflings ab.

Zu einer CE-Kennzeichnung sind Hersteller und Inverkehrbringer von 
elektrischen und elektronischen Betriebsmitteln verpflichtet.

von Tiana Frings (Gast)


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Als Frau bin ich nicht gerade eine Referenz für dieses Männerthema, aber 
ich kenne einen Lieferanten von uns, der dazu vielleicht Infos hat. 
Seine Wissensseite hilft vielleicht schon: 
http://www.evg.de/fachwissen/nc/article/ip-schutzarten-kopie-1/

LG
Tiana

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