Sorry, ich weiß, das Thema gab es schon oft. Ich habe auch sehr viel Beiträge hier im Forum gelesen, jedoch habe ich sowohl grundlegende als auch spezielle Fragen: Angenommen ich will den Klassiker Schrittmotorensteuerung kommerziel vertreiben, so muss es eine CE Kennzeichnung und somit unter Anderem eine EMV Prüfung bestanden haben, richtig? Erstens: Ich finde im Forum in im Internet immerwieder die Richtlinie 2004/108/EG und weiterführende "Harmonisierte Richtlinien", jedoch einfach nirgendwo tatsächlich konkrete Grenzwerte/Prüfverfahren/Spezifikationen! Grenzwerte für Oberschwingungen am öffentlichen Netz, Grenzleistung für Informationsfunk usw. sind mit über den Weg gelaufen; Sogar ganze Guidelines für Frequenzumrichter (harmonisierten Produktnorm EN 61800-3) Aber ich brauche Grenzwerte/Normen für eine 30V-Gleichstromschaltung! Weiß jemand wo ich diese im Netz finde? Zweitens: Die Schaltung würde ohne Netzteil und ohne Schrittmotor verkauft werden. Die meiste Funkabstrahlung und Störaufnahme wird als über die individuellen Kabelkonfektionen des Endnutzers bedingt werden. Wie soll ich da Messungen machen? Mit einem DemoAufbau für eine Typische Anwendung? Oder nur die Schaltung ohne Motor xD ? Drittens: Im Forum habe ich gelesen, dass es sich um sowas wie ein "Modul" handeln könnte, also kein egenständiges Gerät. Laut einer Richtlinie muss erst nach dem kompletten Zusammenbau (z.B. einer CNC fräse) für die CE Konformität gesorgt werden. Andererseits heißt es aber auch ganz deutlich, dass -jedes- Gerät, welches elektronische Bauteile besitzt, ein CE Kennzeichen braucht! Ich bin verwirrt. Viertens: In Wikipedia steht, dass die EMV Richtlinie in DE über das EMVG umgesetzt wird. Im entsprechendem Artikel ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_die_elektromagnetische_Vertr%C3%A4glichkeit_von_Betriebsmitteln ) steht, dass ein Betriebsmittel (Also in dem Fall die Schrittmotortreibersteuerung) nach den "anerkannten Regeln der Technik" Aufgebaut werden muss. Heißt das evtl, dass es einfach gerade solche Betriebmittel einfach nur mit vertretbarem Aufwand wie z.B. Blockkondensatoren, geschirmtes Gehäuse oder Ähnliches aufgebaut werden müssen (Maßnahmen dokumentieren) und dann passt das ?! (wäre doch viel zu einfach, oder?) Sorry, ich blick da einfach nicht ganz durch was nun genau gefordert ist. Sehr viele Schrittmotorsteuerungen oder Relaiskarten in Ebay oder gar Ausgeschlachtete Scanner sehen für mich nicht so aus, als wäre überhaupt irgendeine Maßnahme zur Entstörung (maximal ein paar Ferritperlen) eingebracht worden. Andererseits lese ich hier im Forum, das es für einen "Hobbybastler" praktisch unmöglich wäre, die Richtlinien zu erfüllen -- Ja aber welche denn ^^ ? (Siehe Frage "Erstens") Ich könnte evtl. mit viel bitten/betteln ein EMV Labor an der Uni mal nutzen - Aber dann möchte ich auch davor schon genau sicher sein, was ich da zu tun habe und mit allen Vorschriften vertraut sein und nicht da stehen und sagen: "ja messt mal bitte für mich".
Der Schrittmotortreiber laeuft ja nicht ab Netz, sondern ab Kleinspannung. Die Abstrahlung ist in der Tat von der Verkabelung abhaengig. Daher : Auf den Motorkabeln sollte nur DC sein, allenfalls gefilterte DC, auf keinen Fall das nachte Gehacke von der PWM runter. Die noetigen Kondensatoren, Ferrite und/oder Filter sollten auf deiner schaltung enthalten sein. Dann solltest Du also fuer die Abnahme einen Schrittmotor nehmen, und die Motorkabel in der Laenge messen, protokollieren, und einmal geschirmt und das andere Mal ungeschirmt die Abstrahlung messen. Falls die geschirmten Werte viel besser sind, so kannst du den Kunden ein geschimtes kabel vorschreiben. Desgleichen am Eingang. Der Eingang deiner Schaltung sollte die noetigen Kondensatoren, Ferrite und/oder Filter bereits enthalten. Auch hier sollten die Werte fuer ein geschirmtes, resp ungeschirmtes Kabel gemessen werden. Daraus laesst sich dann die moegliche Anforderung an ein geschirmtes Kabel ableiten. Zuerst muss das Produkt mal durch die Tests kommen, in zweiter Linie Vorschriften fuer den Kunden ableiten, die man dann aber auch kommunizieren muss. Man sollte erst ein EMV Labor besuchen wenn man sicher ist auch zu bestehen. Sonst ist es viel zu teuer. Normen findet man uebrigens nicht im Netz. Da heisst es abdruecken. Anstelle einer Investition in die Normen, die alleine nichts bringen, kann man auch in einen Besuch beim EMV Labor zur Beratung investieren. Eine EMV Messung ohne das Zulassungsdokument ist uebrigens viel guenstiger als eine Messung mit den Dokumenten. Wenn man's den Kunden kommunizieren kann, genuegt das Wissen den Test bestanden zu haben. Das Dokument ist daher nicht zwingend noetig.
> Angenommen ich will den Klassiker Schrittmotorensteuerung > kommerziel vertreiben, so muss es eine CE Kennzeichnung > und somit unter Anderem eine EMV Prüfung bestanden haben, > richtig? Wenn du ein fertiges Geraet verkaufst so muss da ein CE-Kennzeichen drauf sein. Zusaettzlich zu ein paar anderen Dingen. (Herstellerbezeichnung, Schutzklasse, usw) Wenn dann ein Kunde sich an dich wendet und eine Konformitaetserklaerung haben will so musst du ihm die geben. Deshalb ist es oft so das die irgendwo hinten in der Bedienungsanleitung gleich mit abgedruckt ist damit man nicht von sovielen Kunden genervt wird. Innerhalb gewisser Grenzen kannst du entscheiden welche Normen du fuer dich anwenden willst. So kannst du z.B festlegen das dein Geraet nur fuer industriellen Einsatz gedacht ist, dann gelten andere Normen als wenn es bei jemanden in der Kueche steht. Bestimmte Normen gelten dagegen immer. Nehmen wir mal an dein Geraet wuerde einen grossen Druckbehaelter enthalten, dann wuerde die Norm dafuer immer greifen. Und wenn du bewegliche Teile hast so gilt auch die Maschinenrichtlinie immer. Es empfiehlt sich genau zu dokumentieren wie dein Geraet aufgebaut ist und die passenden Normen gleich dahinter abzuheften. Falls du in 10 Jahren mal verklagt wirst kannst du so dokumentieren ab wann dein Geraet gebaut wurde und dann gelten die damals ueblichen Normen. Kannst du das nicht belegen wird man es vielleicht anhand des aktuellsten Stands festmachen. Die Normen kannst du beim VDI/Beuth Verlag kaufen. Je nachdem was du alles so brauchst geht mal von 1-2kEuro aus. Eine EMV-Pruefung brauchst du nicht. Wenn dich aber jemand verklagen sollte weil dein Gerät seine ganze Firma stillgelegt hat dann ist es sinnvoll sowas auf den Tisch legen zu koennen. Du solltest dir aber darueber im klaren sein das so eine Pruefung nur fuer das Geraet gilt genau so wie du es geprueft hast. Entschliesst du dich 6Monate spaeter das Anschlusskabel zu verlaengern oder bei einem anderen Hersteller zu kaufen so muesstest du das eigentlich wiederholen. Ausserdem musst du dich natuerlich auch bei dem WEEE Laden anmelden damit du irgendwo einen Container mit Schrott abholen kannst. Und solltest du weitere Kunden ausserhalb Deutschlands haben kann es sein das du da die Anmeldung wiederholen musst. Und wenn du keinen Bock hast am Ende der Welt einen Container abzuholen so kannst du dich nach einer Firma umsehen die das fuer dich uebernimmt. Ich hoffe du machst genug Stueckzahlen damit sich er Aufwand lohnt. .-) Im uebrigen solltest du deine Existenz nicht von jemanden im Internet den du garnicht kennst abhaengig machen, also ich, sondern das mit deinem Anwalt bereden! Olaf
Danke für eure Antworten auf meine etwas langen Fragen! Habe auch heute wieder mit zwei Ings. geredet, welche ab und zu EMV Prüfungen durchführen lassen. Wenn man es genau nimmt, muss es wohl so laufen wie 1234(Gast) sagt und somit dem Endkunden Stromversorgung und Anschlusskabel, evtl sogar Motortypen vorschreiben. In der Praxis hab ich aber sowas für solch kleine Steuerungen noch nicht gesehen. Mir wurde empfohlen, das ganze wirklich als "Modul", d.h. ganz klar nicht betriebsbereites gerät zu verkaufen. Das finde ich irgendwie schade, denn letzendlich wird einfach jeder semiprofessinelle oder private Kunde das Modul einfach anstecken wollen/werden und fertig (Gesetzeslücke?) Aber nach diesem ernüchternden Recherchen und euren Antworten hab ich mich mal bei anderen Anbietern umgeschaut (ja ich weiß, vor Gericht ist das keine Ausrede), und die handeln das genaus so, als Modul ohne CE-Kennzeichnung. Fuer die, die es intressiert: -Der Bastlerladen Robotikhardware, Seite12 http://www.robotikhardware.de/download/rnstepp297.pdf Oder noch viel lustloser und allgemeiner der scheinbar professionellere anbieter für Schittmotormodule, letze Seite: http://www.motionstep.de/download/handbuch_ms_d4t.pdf Naja ich werd mich mal noch weiter damit befassen und dann mal den zuständigen Lehrstuhl damit belästigen ^^ @Olaf Nja, das mit WEEE hab ich natürlich auhc schon geschaut, und letzendlich isses so, dass die Container ja nicht zufällig verteilt werden, sondern "der Reihe" nach, und zwar nach Kriterien wie z.B. eingebrachte Gesamtgenge, Schadstoffanteil der Produkte und Ort der Firma. Soweit ich das verstanden habe, sollte man wegen ein paar hundert Modulen also keinen Container aufgedrückt bekommen. Werde natürlich an der entsprechenden Stelle nochmal nachhaken. Antrag werde ich wohl über den großen Härtefallantrag machen, der einen von allen Anmeldekosten befreien sollte. Ich will letzendlich möglichst unter 1000euro Startkapital bleiben, alles andere kann/will ich nicht riskieren.
>Im uebrigen solltest du deine Existenz nicht von jemanden im Internet
den du garnicht kennst abhaengig machen, also ich, sondern das mit
deinem Anwalt bereden!
Anwalt ? pfffft. Pfeifen, die eh nichts koennen, nichts wissen und auch
keine Haftung uebernehmen. Besser sich bei einer EMV Stelle informieren,
die wissen auch um die rechtlichen Aspekte.
Ein Anwalt ist bei EMV ganz schlecht.
In dem großen Archiv dieser Seite findest Du viele Informationen: http://www.compliance-club.com Leider muß man sich dort wohl neuerdings registrieren. Mir persönlich hat auch folgendes Buch sehr gut gefallen: EMC for Product Designers, http://books.google.de/books?id=33MtwH1N0ikC&dq=emc+for+product+designers&printsec=frontcover&source=bn&hl=de&ei=wB3RSaP-NcKf-Aa9m9HUBw&sa=X&oi=book_result&resnum=4&ct=result Über die Ausweisung als "Komponente" kann ich nur soviel sagen, dass diese Variante von den Herstellern bereits arg strapaziert worden ist. Diese Möglichkeit sollte man daher sehr gut prüfen (lassen). Wenn Du eine Konformitätserklärung abgeben willst, kannst Du das natürlich auch ohne Prüfungen und Messungen tun. Dieser Schritt kann aber böse nach hinten losgehen. Oft liefern sich nämlich die Konkurrenten eines Produktes gegenseitig ans Messer. Die Behörden schwärmen also in der Regel nicht aus, und veranstalten irgendwelche Peilmessungen im ganzen Lande. Die warten einfach ganz gemütlich bis jemand kommt, und seinen Nebenbuhler anschwärzt.
Ich muss den Thread jetzt mal wieder ausgraben. So wie ich das bisher aufgefasst habe, muss eine CE Kennzeichnung nicht zwingend eine EMV-Prüfung bedingen. Laut EMVG kommt das für mich so raus, dass es ausreicht, wenn der Hersteller des Betriebsmittels harmonisierte Normen beschreibt, unter deren Gesichtspunkten ausgelegt wurde. Mit der Bitte um Feedback, Tobias
Nein. Beim Design dran gedacht haben ist zuwenig. Das Geraet muss die Normen erfuellen. Und zwar jederzeit. Wenn man sicher ist, dass das Geraet die Normen erfuellt, so kann man den Kleber selbst drauftun. Das kann zB der Fall sein, wenn man schon einige aehnliche Geraet gebaut hat und dort den Prozess durchlaufen hat. In einem (juristischen) Streitfall wird man die Messung bringen muessen. Und zwar nicht alte Messungen zu irgendwas das vielleicht mal eine Aehnlichkeit zum beklagten Produkt hatte, sondern Messungen zum aktuellen Produkt. Ja, die Liste der erfuellten Normen muss man bringen.
Guten Morgen, ich bin jetzt nicht der kenner der niederspannungs- bzw. emv-richtlinie. die Niederspannungsrichtlinie greift aber eh nicht bei der kleinen Spannung. ich kann nur versuchen mein wissen von der maschinenrichtlinie zu übertragen. hier wird von modulen geredet. in der neuen MRL gibt es jetzt die unvollständigen Maschinen. Und bei diesen ist es so, dass sie kein! Ce bekommen, nicht einmal bekommen dürfen. Diese Maschinen werden erst fertig wenn sie vervollständigt werden. Und erst dann gibt es ein Ce. Aber, diese Geräte müssen eine Einbauanleitung haben. Was ich sagen will, entgegen einem Vorpost hat nicht jedes Produkt das im EWR in verkehr gebracht wird ein ce-zeichen, im gegenteil! UNd wenn eine maschine die unvollständig ist ein zeichen hat wird die marktaufsicht ja quasi eingeladen weil sofort ersichtlich ist das der aussteller sich wohl nicht so genau auskannte. Darüber hinaus stand weiter oben: wenn ein kunde fragt musst du die erklärung abgeben können. auch das ist falsch. die erklärung muss! sofort mitgeliefert werden. daher ist sie auch immer abgedruckt. (im übrigen gehören zu einer fertigen maschine auch so etwas wie eine betriebsanleitung die in den(plural) amtssprachen des landes in das geliefert wird mitgeliefert werden muss! sonst auch kein ce) was man nicht liefern muss sind die ganzen anderen Dokumente. aber die muss man auch nicht dem Kunden zeigen sondern wenn dann behörden die danach verlangen. Soviel von mir, beachtet bitte dass das aus der sicht der MRL ist.
..und über all dem EMV, CE, WEE, ETC.- Kram nicht vergessen: Die Berufsgenossenschaft, die bei Beschäftigung bereits ab 1 Putzfrau zur Teilnahme am Grundseminar über die Regelung der sicherheitstechnischen und betriebseärztlichen Betreuung verpflichtet und den Betrieb mindesten 2- jährlich durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt mind. 6 Stunden überprüfen zu lassen , die Überprüfung schriflich zu protokollieren und die Protokolle dieser Überprüfung jederzeit für Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft bereitzuhalten usw. usf...von den fälligen Zwangs- Mitglieds-Beiträgen mal ganz abgesehen. Die haben doch alle gewaltig den A....offen !!
> Berufsgenossenschaft bereitzuhalten > usw. usf...von den fälligen Zwangs- Mitglieds-Beiträgen die Zwangs-Mitgliedsbeträge sind die Beiträge zur Gesetzlichen Unfallversicherung bei Wege- und Betriebsunfällen für deine bei dir beschäftigten Mitarbeiter. Oder möchtest du die Kosten bei einem Arbeitsunfall lieber aus deiner eigenen Tasche Zahlen ????. Zudem entfallen diese Beiträge wenn du als Unternehmer keine Mitarbeiter beschäftigst.
..negativ Klaus: Ich mußte schon Beiträge bezahlen an die Berufsgenossenschaft als ich KEINE Mitarbeiter hatte, also als EINMANNBETRIEB . Ebenso Beiträge zur IHK - auch dort bist Du Zwangsmitglied vom 1. Tag an. Absoluter Wahnsinn diese Bürokratie ! Doch zurück zur EMV / CE: Allein die Auswahl der Richtlinien, die für meine Produkte anzuwenden sind , kostete mich EUR 800,-- von einem dafür spezialisierten Büro....
> ..negativ Klaus: Ich mußte schon Beiträge bezahlen an die > Berufsgenossenschaft als ich KEINE Mitarbeiter hatte, also als > EINMANNBETRIEB . du kannst dich als Unternehmer freiwillig versichern. Eine Zwangsmitgliedschaft besteht aber für einen Einzelunternehmer nicht. Du solltest dies bei deiner Berufsgenossenschft nochmals klären lassen.
@ sosoaha Doch zurück zur EMV / CE: Allein die Auswahl der Richtlinien, die für meine Produkte anzuwenden sind , kostete mich EUR 800,-- von einem dafür spezialisierten Büro.... Wenn man einmal weiss worums etwa geht, kann man die Richtlinien zB bei Beuth.de selbst kaufen. So fuer ein naechstes Mal. Dann bezahlt man weniger als 600 Euro fuer einen ganzen Satz an Richtlinien.
> Dann bezahlt man > weniger als 600 Euro fuer einen ganzen Satz an Richtlinien. Kommt drauf an was man braucht. Ich schaetze mal ich hab so fuer 2000Euro Normen da gekauft. Und dabei ist das kaufen noch nichtmal das schlimmste so dreist der Preis auch ist, aber das lesen von diesem Rotz verursacht immer kopfschmerzen, sigh. Olaf
Hallo, bei uns ist das Thema EMV/CE und Normen auch gerade hoch im Kurs. Es geht ebenso um eine Schrittmotorkarte, die aber in die eigene Maschine eingebaut ist und deshalb bisher nicht nach CE oder EMV gebaut und geprüft ist. Jetzt soll darauf ein "sicherer Eingang" für den Nothalt realisiert bzw. zertifiziert werden. Das heißt aber, dass wir die kompletten Tests brauchen werden, oder? Die richtig Norm dafür sollte die IEC61508 sein, hat damit schon jemand Erfahrung? Wer weiß, wie Zeit- und Kosten-aufwändig eine Zertifizierung nach EMV und IEC61508 ist? Sg, Wolfgang
Hallo, aus der Ferne ist so eine Frage schwer zu beantworten. Allerdings kann ein sicherer Eingang nur realisiert werden, wenn die Hardware dahinter nicht EMV-mäßig stört. Generell sollte vielleicht am Besten das komplette System einer EMV-Prüfung zu unterzogen werden. Eine komplette EMV-Messung unter CE dauert ca. 2 Arbeitstage. Welche Norm anwendbar ist, hängt vor allem von den Funktionen, von Einsatzort und Verwendungszweck des Prüflings ab. Zu einer CE-Kennzeichnung sind Hersteller und Inverkehrbringer von elektrischen und elektronischen Betriebsmitteln verpflichtet.
Als Frau bin ich nicht gerade eine Referenz für dieses Männerthema, aber ich kenne einen Lieferanten von uns, der dazu vielleicht Infos hat. Seine Wissensseite hilft vielleicht schon: http://www.evg.de/fachwissen/nc/article/ip-schutzarten-kopie-1/ LG Tiana
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