Hallo Leute, ich habe einmal eine ziemlich spezielle Frage: Wenn ich den Stromanbieter wechsle, an wen muss der neue Anbieter melden, dass ich jetzt dort Kunde bin? An den Netzbetreiber, den lokalen Grundversorger oder beide? Hintergrund: Ich bin zum 1.1.09 von Entega zu Clevergy gewechselt. Jetzt hat der lokale Grundversorger, die Mainova, mir ohne jede Vorwarnung den Strom abgedreht. Clevergy hat mir versichert, dass sie den Vertrag mit mir an den Netzbetreiber gemeldet haben. Das sind die Netzdienste Rhein-Main, zwar eine 90%ige Tochter von Mainova, aber rechtlich ein eigenständiges Unternehmen. Kann ich die Mainova nun wegen Schadensersatz dran kriegen oder nicht? Und angenommen, es hätte auch an den Grundversorger gemeldet werden müssen, gibt es eine Vorschrift/Gesetz, dass die Mainova mich zunächst hätte fragen müssen, ob ich nicht Kunde bei der Konkurrenz bin? Und selbst wenn sie annehmen musste, dass ich durch das Vertragsende mit der Entega wieder ihr Kunde geworden bin: Hätte sie mir nicht nach §33 der "Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" erst einmal eine Mahnung schicken müssen? Vor Entega war ich Kunde der Mainova, sie kannten also meinen Namen. Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit diesen Details aus. Das was ich via Google gefunden habe, beschreibt immer nur, was ich beim Stromanbieterwechsel zu tun habe, nicht, was der neue Stromanbieter dann zu tun hat. Vielen Dank, DetlevT
Es gibt doch "Wechselservice" ( oder nich', oder wohl, oder doch ) ?
Das neue Kabel wurde schon eingezogen ? Ohne neues Kabel gibt's ja wohl keinen neuen Strom...
Hallo Leute, ich habe die Sache inzwischen selbst recherchiert. Es genügt die Meldung an den Netzbetreiber. Hier in Frankfurt ist der aber nur auf dem Papier eigenständig. Er hat dieselbe Postadresse wie die Mainova und wenn man da anruft, landet man auch bei Mainova. :) Ich schicke jetzt eine Schadensersatzforderung dorthin. Mal sehen, was passiert. Ein Verfahren nach §31 EnWG kann ich später ja immer noch einleiten. Was soll ich jetzt eigentlich den Leuten raten? Mainova ist aus meiner Sicht ein Sch....-Unternehmen, der Strom ist teuer und man wird behandelt wie der letzte Dreck. Wechselt man aber zur Konkurrenz, drehen sie einem vielleicht den Strom ganz ab. Also doch lieber bei dieser Firma bleiben? Gruß, Detlev
Ich würde ihnen eine Klage androhen, auf die du nur nach angemessener Entschädigung verzichten würdest. Sie müssen in jedem Fall zahlen, da du 100% im Recht bist. Mit der Presse kan man auch Druck machen wenn Sie sich stur stellen. Diese Monopolisten müssen endlich kapieren das auch auf ihrem Sektor die Marktwirtschaft angekommen ist.
Detlev T. wrote: > Ich schicke jetzt eine Schadensersatzforderung dorthin. Mal sehen, was > passiert. Ein Verfahren nach §31 EnWG kann ich später ja immer noch > einleiten. Warum nicht gleich? Der Mißbrauch ist passiert. Daß dadurch ein Schaden entstanden ist, hat mit dem Mißbrauchsverfahren nichts zu tun. Zudem machst du so von zwei Seiten Drück. Das läßt die Brüder doch eher aufwachen, als wenn du nur als kleiner Hansel ein paar Euronen Schadensersatz willst. > Was soll ich jetzt eigentlich den Leuten raten? Mainova ist aus meiner > Sicht ein Sch....-Unternehmen, der Strom ist teuer und man wird > behandelt wie der letzte Dreck. Wechselt man aber zur Konkurrenz, drehen > sie einem vielleicht den Strom ganz ab. Also doch lieber bei dieser > Firma bleiben? Das würde heißen, man läßt sich erpressen.
Wenn du dem Verursacher dieses Schlamassels Forderungen stellst lachen Die sich höchstens tot. Das ist fast überall so weil die in Ihren Spatzenhirnen nichts anderes denken können als Geld regiert die Welt und da keiner dort anständig bezahlt wird sind die Leute in den Unternehmen in der Qualität Ihrer Arbeit entsprechend. Da muß ein Anwalt ran der bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt das der Strom unverzüglich wieder angeklemmt wird. Ein bei den EVU zugelassener Meisterbetrieb kann das evtl. sogar sehr schnell erledigen. Es ist meines Wissen nicht zulässig ohne entsprechende Vorgeschichte so einfach den Saft abzudrehen. Das ist reine Schikane. Wenn du tatsächlich einen Sachschaden gehabt hast, kannste den natürlich gerichtlich geltend machen. Beschwerden sind an die Bundesnetzagentur zu richten. Eine Strafanzeige wegen Nötigung würde ich mal juristisch prüfen lassen. Eine Bestrafung wäre mehr als gerecht.
Hallo Leute, zunächst einmal: Der Strom wurde schon am nächsten Tag wieder angeklemmt, das wäre ja noch schöner! Einen Anwalt zu beauftragen wäre für mich allenfalls der zweite oder dritte Schritt. Eine Anzeige wegen Nötigung würde ich nur dann stellen, wenn sie das noch einmal machen oder wenn sie mir eine Rechnung wegen der Stromsperre schicken mit der Drohung, bei Nichtbezahlen wieder den Strom abzudrehen. Jetzt können sie sich nicht mehr auf eigene Schlamperei und Nicht-Wissen rausreden. Wegen der Geschichte vorher wohl schon. Ich habe wegen des Missbrauchsverfahrens nach §31 EnWG mittlerweile mit Bundesnetzagentur und der Landesregulierungsbehörde Hessen gesprochen. Das ist gar nicht so einfach, wie ihr euch das vorstellt. Von der Bundesnetzagentur wurde ich an die Landesregulierungsbehörde verwiesen, weil es sich um einen rein hessischen Anbieter handelt. Die Landesregulierungsbehörde hält sich wiederum für nicht zuständig, weil der Netzbetreiber mehr als 100.000 Kunden versorgt. Damit wäre doch die Bundesnetzagentur zuständig. Die wiederum hat aber nur die Aufsicht über die Netzbetreiber, also die Netzdienste Rhein-Main, nicht über die Mainova. Und die Leute, die mir den Strom abgedreht haben, waren Angestellte der Mainova und taten das auch im Auftrag ihres Arbeitgebers, der Mainova. Die Netzdienste Rhein-Main waren an der ganzen Aktion formal wohl gar nicht beteiligt. Natürlich darf die Mainova nicht jemandem den Strom abdrehen, wenn der zur Konkurrenz abgewandert ist. Wenn sie es aber trotzdem tun, sind aber dann nicht die Regulierungsbehörden zuständig, sondern die Zivilgerichte. So sieht es zur Zeit aus. Gruß, DetlevT
Nachtrag: Der Verbraucherservice-Energie bei der Bundesnetzagentur hat sich nach meiner Beschwerde jetzt per E-Mail bei mir gemeldet. Daraus zitieren darf ich natürlich nicht, aber diese haben sich jetzt an die Mainova gewendet, sie auf §19 StromGVV hingewiesen und zu einer "detaillierten" Stellungnahme aufgefordert. Das Ausfüllen des Kontaktformulars im Web war also nicht für die Füß'. Gruß, DetlevT
Na, dann war der Tip mit der Bundesnetzagentur doch ganz nützlich. Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt.
> Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt.
So ists.
Wie wurde denn der Strom abgedreht? Kam jemand vom EVU zu dir nach
Hause, so läuft es jedenfalls normalerweise. Und warum hast du die
Herren dann hereingelassen, waren sie gleich mit der Polizei da?
Ob man hier allerdings Schadensersatz bekommt halte ich für fraglich, da
ja kein materielle Schaden entstanden ist, auch kein Betriebsausfall.
Evtl. kann man argumentieren, dass Strom ein unentbehrlich ist in Bezug
auf Heizung und Licht etc.
>Ob man hier allerdings Schadensersatz bekommt halte ich für fraglich, da >ja kein materielle Schaden entstanden ist, auch kein Betriebsausfall. Würd ich so nicht sagen - Auf alle Fälle sind die Sachen im Kühlschrank und in der Gefriertrue kaputt, Wenn Du dann noch ein Aquarium hast fangen die Fische dort auch irgendwann mal an zu frieren an und sterben ab. Ausserdem war es vor einer Woche ja noch recht kalt, ohne Heizungssteuerung wird es da auch nicht mollig warm in dr bude, geschweige den vom Warmwasser. Wer es drauf ankommen lassen will würde zumindest den Inhalt der Gefriere beklagen.
Alexander Schmidt wrote: > Wie wurde denn der Strom abgedreht? Kam jemand vom EVU zu dir nach > Hause, so läuft es jedenfalls normalerweise. Und warum hast du die > Herren dann hereingelassen, waren sie gleich mit der Polizei da? Physikalisch anwesend werden sie schon gewesen sein, online geht das noch nicht. :) Die Zähler sind bei uns (Mehrparteienhaus) im Hausflur. In die Wohnung mussten die dafür also nicht. Zu Hause war ich zu dem Zeitpunkt ohnehin nicht. > Ob man hier allerdings Schadensersatz bekommt halte ich für fraglich, da > ja kein materielle Schaden entstanden ist, auch kein Betriebsausfall. > Evtl. kann man argumentieren, dass Strom ein unentbehrlich ist in Bezug > auf Heizung und Licht etc. Ich habe insgesamt glatte 100€ gefordert. 30€ für verdorbene Lebensmittel, 4€ Telefonkosten, 45€ für den Zeitaufwand (3h a 15€/h) zur Klärung der Sache und 21€ als ideelle Entschädigung.
Ist zwar nachvollziehbar aber bei einigen Punkten würde ein Richter wohl sagen das gehört zu den allgemeinen Lebensrisiken.
schwups... wrote: > Ist zwar nachvollziehbar aber bei einigen Punkten würde ein > Richter wohl sagen das gehört zu den allgemeinen Lebensrisiken. Dann frage ich wohl besser keinen Richter deswegen. ;) Ich schrieb, ich hätte das Geld gefordert, von Klage und Gericht war noch gar keine Rede. VIelleicht habe ich ja Glück und die Nachricht an die Bundesnetzagentur, dass sie sich mit mir geeinigt haben, ist ihnen einen Hunni wert. Mit deiner Einschätzung magst du Recht haben. Sehr moralisch ist das aber nicht, wenn diejenigen, die hauptberuflich solchen Mist bauen, dafür bezahlt werden, das im Privatbereich erwischte Opfer hingegen nicht.
Hallo Leute, falls das noch jemanden interessiert: Ich habe heute einen Brief von der Mainova erhalten, das die 100€ in den nächsten Tagen auf meinem Konto eingehen werden. Da kommt man ka fast ins Grübeln, ob man noch mehr hätte verlangen sollen. ;) Gruß, DetlevT
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