Hallo, Ich möchte zum 1. Juni aus einem Arbeitsverhältnis raus - könnte ich die Kündigung auch jetzt schon abgeben, mit "zum 1. Juni"? Kann man überhaupt zum 1. Juni Kündigen? Oder nur zu 15. eines Monats? Grüße Gast
Schau dir mal im Bürgelichen Gesetzbuch BGB §622 an. In der jetztigen Situation kann ein Arbeitgeberwechsel aber auch nachteilig sein (Probezeit).
Da du kein Sklave bist, gilt für dich die selbe vereinbarte Kündigungsfrist wie für deinen Arbeitgeber. Was steht denn im Arbeitsvertrag drin? Solange musst du i.d.R noch nach Abgabe der Kündigung weiter arbeiten. Alles andere ist dann Toleranz von deinem Chef.
Wenn man die Möglichkeit hat von sich aus zu kündigen würde ich das auf den letzten Drücker machen damit man das Erfolgserlebnis voll ausschöpfen kann. Wer sich fragt was daran ein Erfolgserlebnis ist sollte sich mal in die Lage seines Chefs begeben weil seine Personalplanung für das nächste Quartal über den Haufen geworfen wird. Ein neuer Mitarbeiter muß erst gefunden und dann noch eingearbeitet werden. Ich würde das genießen.
> Da du kein Sklave bist, gilt für dich die selbe vereinbarte > Kündigungsfrist wie für deinen Arbeitgeber. Was steht denn im > Arbeitsvertrag drin? Solange musst du i.d.R noch nach Abgabe der > Kündigung weiter arbeiten. Alles andere ist dann Toleranz von deinem > Chef. Ja, das ist sowiso klar. Mir gings nur darum, ob ich jetzt schon eine Kündigung für einen Zeitpunkt in 6 Wochen abgeben kann, wenn ich nur 4 Wochen Kündigungsfrist hab. Auch hab ich mal, als ich nach gesetzlicher Kündigungsfrist gegurgelt hatte, irgendwas vom 15. eines Monats gefunden. Kann ich denn zum 1. Juni kündigen?
Mit minimaler Frist zu kuendigen macht man nur bei maximalen Differenzen. Was spricht dagegen, dem Arbeitgeber die Moeglichkeit zu geben sich vorzubereiten ? zB etwas frueher einen Nachfolger einzustellen und dann eine kleine Uebergangsfrist zu haben wo die Arbeit und das Wissen uebergeben wird ? Bei einem groesseren Projekt kann man auch schon 3 Monate Ueberlapp zwischen Kommenden und Gehendem brauchen.
Was steht im Arbeitsvertrag? Wenn da nichts steht dann gilt: "Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt." "Es gibt >>dort eine Grundkündigungsfrist (nach Ablauf einer " "eventuellen Probezeit) >>von vier Wochen zum 15. eines Monats" "ODER zum Monatsende". Die Entscheidung triffst du ja. zum 1.Juni kannste nicht kündigen weil das der Pfingstmontag ist Kündigung zum 2.6. Abgabe der Kündigung spätestens 5.4.(Di) oder Kündigung zum 15.5. Abgabe der Kündigung spätestens 17.4 (Fr) Kündigungen sind nur Werktags zulässig. Feiertage verschieben die Fristen auf den nächsten Werktag. Selbstverständilich mit Eingangsbestätigung,Zeugen oder anderen Beweis das die Kündigung ordnungsgemäß in den Geltungsbereich der Firma (Personalabteilung reicht auch)eingegangen ist.(Macht der Chef Urlaub hat er Pech gehabt). Beachte aber möglichst das dein dir zustehender anteiliger gesetzlicher(oder vertraglicher) Jahresurlaub vor Beginn der Kündigungsfrist abgegolten ist und nicht etwa mit der Kündigungsfrist verrechnet wird. Laß dir eine Urlaubsbescheinigung für den evtl. neuen AG geben. Auch eine Arbeitsbescheinigung und ein anständiges Arbeitszeugnis steht dir zu. Irrtum vorbehalten.
@JaaWaa Bei ner Kündigung wird der Kündigende schon seine Gründe haben die nicht unbedingt erfreulich sind. Hängt ja auch ein bischen mit dem Betriebsklima zusammen. Bin da aber wenig optimistisch. Sieht man spätestens am Arbeitszeugnis ob es gut oder Schrott ist.
Gruende haben und sich im Streit trennen sind verschiedene Dinge. Auch wenn man verschiedene Auffassungen zu Lohnentwicklung, Projektkompetenzen, zukuenftige Projekte hat, man hat sich ja zumindest zur Einstellung auf etwas einigen koennen. Wenn man sich dann verschieden entwickeln will, kann man sich auch mit einem positiven Gefuehl trennen. Ziemlich aehnlich wie eine Zweierbeziehung. Auch da gibt es welche, die sich immer im Streit trennen muessen ... Ueberzogene Erwartungen gepaart mit mangelnder Flexibilitaet ?
> Ich möchte zum 1. Juni aus einem Arbeitsverhältnis raus - könnte ich die > Kündigung auch jetzt schon abgeben, mit "zum 1. Juni"? Im Prinzip ja. Was das Einhalten der Kündigungsfrist betrifft, kann man eigentlich nicht zu früh kündigen, nur zu spät. Schau in Deinen Arbeitsvertrag rein, was da als Kündigungsfrist drin steht. Wenn da steht "drei Monate Kündigungsfrist", dann wäre es jetzt bereits zu spät um zum 1. Juni zu kündigen (weil die Differenz zwischen 4. April 2009 und 1. Juni 2009 kleiner ist als drei Monate).
Der 15. als Kündigungstag kommt doch daher, weil du 6 Wochen hast - meist zum Monats- oder Quartalsende. Rechne doch mal von einem Monatsende 6 Wochen zurück - du landest bei einem 15. :-)
Hmm naja, so schlimm ists bei mir nicht ... Geht um eine Kündigung als Werkstudent. Bis 4.Mai hab ich noch Probezeit, d.h. 2 Wochen Kündigungsfrist. Das hier versteh ich nicht ganz: >zum 1.Juni kannste nicht kündigen weil das der Pfingstmontag ist >Kündigung zum 2.6. Abgabe der Kündigung spätestens 5.4.(Di) oder >Kündigung zum 15.5. Abgabe der Kündigung spätestens 17.4 (Fr) Sollte das 5.5. und nicht 5.4. heißen? Laut Kalender wäre der 5.5. ein Dienstag, also wirds wohl der 5.5. sein ... Okay, alles klar ... dann warte ich wohl noch bis Mai ...
>Sollte das 5.5. und nicht 5.4. heißen? Laut Kalender wäre der 5.5. ein >Dienstag, also wirds wohl der 5.5. sein ... stimmt, habe mich vertippt. >Das hier versteh ich nicht ganz: Kündigungen sind nur zu Werktagen wirksam, deswegen gibt´s hier oft Probleme. Warum fragste nicht zur Sicherheit nochmal bei deiner Personalabteilung ohne konkret deine Absichten darzulegen. Wenn du nur Werkstudent warst, dürftest du ohnehin keine große Rolle im Betrieb gespielt haben.
schwups... wrote: > Wenn man die Möglichkeit hat von sich aus zu kündigen > würde ich das auf den letzten Drücker machen damit man > das Erfolgserlebnis voll ausschöpfen kann. Wer sich fragt > was daran ein Erfolgserlebnis ist sollte sich mal in > die Lage seines Chefs begeben weil seine Personalplanung > für das nächste Quartal über den Haufen geworfen wird. > Ein neuer Mitarbeiter muß erst gefunden und dann noch > eingearbeitet werden. Ich würde das genießen. Über so eine Einstellung kann ich nur den Kopf schütteln...
Ich würde immer so knapp wie möglich kündigen. Wenn der neue Arbeitgeber (erst recht in diesen Zeiten) plötzlich Einstellungsstopp verkündet, stehe ich nämlich sonst ohne Stelle da. Das Risiko kann man reduzieren, indem man so knapp wie möglich kündigt. Gruss Axel
@Axel das ist ein sehr gutes argument! wenn wir nicht in diesen unsicheren zeiten leben würden, dann würde ich die frist nach der beziehung zur firma festsetzen. ist sie schlecht bzw. hat cheffe desöfteren mich abserviert, dann "schade" ich ihm halt auch so weit wie es geht. das soll ja bei manchen einen lerneffekt haben :-) war das verhältnis gut, dann kündige ich aus fairness-gründen so früh es mir möglich ist.
> Wenn der neue Arbeitgeber (erst recht in diesen Zeiten) plötzlich > Einstellungsstopp verkündet, stehe ich nämlich sonst ohne Stelle da. > > Das Risiko kann man reduzieren, indem man so knapp wie möglich kündigt. Der neue Arbeitgeber hat einen schriftlichen Vertrag mit Dir geschlossen. Diesen wird er auch einhalten, wenn er nicht gerade völlig verblödet ist und Lust auf eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht hat.
>Der neue Arbeitgeber hat einen schriftlichen Vertrag mit Dir >geschlossen. Diesen wird er auch einhalten, wenn er nicht gerade völlig >verblödet ist und Lust auf eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht hat. Der kann den Arbeitsvertrag in oder vor der Probezeit mit zwei Wochen Kündigungsfrist ohne jede Begründung kündigen. Kündigungsschutz gibt es erst nach 6 Monaten. Was Du da hast ist nur eine Absichtserklärung, die vor dem Arbeitsgericht Null Wert hat. Gruss Axel
> Der kann den Arbeitsvertrag in oder vor der Probezeit mit zwei Wochen > Kündigungsfrist ohne jede Begründung kündigen. Kündigungsschutz gibt es > erst nach 6 Monaten. > > Was Du da hast ist nur eine Absichtserklärung, die vor dem > Arbeitsgericht Null Wert hat. Soweit ich weiß, muss da aber der Betriebsrat zustimmen. http://dejure.org/gesetze/BetrVG/102.html
>Der kann den Arbeitsvertrag in oder vor der Probezeit mit zwei Wochen >Kündigungsfrist ohne jede Begründung kündigen. Kündigungsschutz gibt es >erst nach 6 Monaten. >Soweit ich weiß, muss da aber der Betriebsrat zustimmen. Sofern der Betrieb die dafür erforderliche Mindestbeschäftigungszahl hat, mal von dem Vorhandensein eines Betriebsrats ganz zu schweigen (Haben auch nicht alle). Betriebsratsanhörung ist auch nur bei Kündigung durch den AG vorgeschrieben. @ Nam Tam schüttel mal ruhig mit dem Kopf. Wenn man schlechte Erfahrung gemacht hat zeigt sich das man diese Schwachmaten alle in ein Schublade stecken kann.
schwups... wrote: > @ Nam Tam > schüttel mal ruhig mit dem Kopf. Wenn man schlechte Erfahrung > gemacht hat zeigt sich das man diese Schwachmaten alle in ein > Schublade stecken kann. Pauschalisierung ist manchmal so einfach ;) Ich könnte dir spontan einige solcher "Schwachmaten" aufzählen, die eben keine Schwachmaten sind. Man sollte von Fall zu Fall beurteilen und nicht einfach ganze Berufsgattungen arrogant in eine Schublade stecken.
@ Nam Tam Brauchst DU ja auch nicht machen. Ich nehme mir die Freiheit, so lange bis mir das Gegenteil wiederfährt.
Wie soll dir das Gegenteil widerfahren, wenn du dem anderen keine Chance dazu lässt?
Wenn es keine dummen Menschen gäbe, dann gäbe es auch keine klugen. Es ist nur die Frage, auf welcher Seite man stehen will/kann... > Wenn man schlechte Erfahrung > gemacht hat zeigt sich das man diese Schwachmaten alle in ein > Schublade stecken kann. ... und scheinbar will(?)/kann er nicht anders.
>Wie soll dir das Gegenteil widerfahren, wenn du dem anderen keine Chance >dazu lässt? >Wenn es keine dummen Menschen gäbe, dann gäbe es auch keine klugen. Versuch macht klug. Viele hatten Ihre Chance. Ich hatte schon meine Stunde der Erkenntnis. Der Arbeitsmarkt ist ein Vergnügen der unverantwortlichen Einseitigkeit und Bedingungsfeindlich.
Sorry aber ich verstehe es nicht so ganz, könnt ihr mir ein bisschen vielleicht hier weiter helfen. Will jetzt nichts falsch machen. Im Gesetz Buch steht: "Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden." Also wenn ich will dass mein letzter Tag bei der jetzigen Firma 30.06.2011 ist, wann kann ich dann spätestens meine Kündigung einreichen. Im Vertrag steht "Kündigungsfrist nach § 622 BGB" also einen Monat.
ganz einfach, bei mir wird es ähnlich laufen, hab mich deswegen auch schon schlau gemacht. Du hast eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, das heißt du musst 4 Wochen vor deinem letztem Arbeitstag kündigen (Monatsende oder der 15te). Wenn du also willst, dass dein letzter Arbeitstag der 30.6 ist, dann musst du noch diesen Monat kündigen. Wann du diesen Monat kündigst ist dann wiederum egal, ob Morgen oder erst am 28ten macht keinen Unterschied. Wichtig ist nur, dass du noch diesen Monat kündigst. Ab dem 1.7 bist du dann "frei" auf dem Arbeitsmarkt und kannst bei einer anderen Firma anfangen. Willst du zum 15ten aufhören, dann hast du noch bis zum 15ten diesen Monats Zeit zu kündigen. Da du ja die 4 Wochen einhalten musst. Allerdings bin ich mir jetzt nicht ganz sicher ob es zum 15ten wirklich so ist.
Achja und kündige nicht kurz vor knapp das macht sich nicht gut. Es ist immer besser im guten zu gehen und kein schlechtes Bild zu hinterlassen.
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