Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungsfrist?


von Gast (Gast)


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Hallo,

Ich möchte zum 1. Juni aus einem Arbeitsverhältnis raus - könnte ich die 
Kündigung auch jetzt schon abgeben, mit "zum 1. Juni"?

Kann man überhaupt zum 1. Juni Kündigen? Oder nur zu 15. eines Monats?

Grüße
Gast

von Oliver (Gast)


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Schau dir mal im Bürgelichen Gesetzbuch BGB §622 an. In der jetztigen 
Situation kann ein Arbeitgeberwechsel aber auch nachteilig sein 
(Probezeit).

von Anderer Gast (Gast)


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Da du kein Sklave bist, gilt für dich die selbe vereinbarte 
Kündigungsfrist wie für deinen Arbeitgeber. Was steht denn im 
Arbeitsvertrag drin? Solange musst du i.d.R noch nach Abgabe der 
Kündigung weiter arbeiten. Alles andere ist dann Toleranz von deinem 
Chef.

von schwups... (Gast)


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Wenn man die Möglichkeit hat von sich aus zu kündigen
würde ich das auf den letzten Drücker machen damit man
das Erfolgserlebnis voll ausschöpfen kann. Wer sich fragt
was daran ein Erfolgserlebnis ist sollte sich mal in
die Lage seines Chefs begeben weil seine Personalplanung
für das nächste Quartal über den Haufen geworfen wird.
Ein neuer Mitarbeiter muß erst gefunden und dann noch
eingearbeitet werden. Ich würde das genießen.

von Gast (Gast)


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> Da du kein Sklave bist, gilt für dich die selbe vereinbarte
> Kündigungsfrist wie für deinen Arbeitgeber. Was steht denn im
> Arbeitsvertrag drin? Solange musst du i.d.R noch nach Abgabe der
> Kündigung weiter arbeiten. Alles andere ist dann Toleranz von deinem
> Chef.

Ja, das ist sowiso klar. Mir gings nur darum, ob ich jetzt schon eine 
Kündigung für einen Zeitpunkt in 6 Wochen abgeben kann, wenn ich nur 4 
Wochen Kündigungsfrist hab.

Auch hab ich mal, als ich nach gesetzlicher Kündigungsfrist gegurgelt 
hatte, irgendwas vom 15. eines Monats gefunden.

Kann ich denn zum 1. Juni kündigen?

von JaaWaa (Gast)


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Mit minimaler Frist zu kuendigen macht man nur bei maximalen 
Differenzen. Was spricht dagegen, dem Arbeitgeber die Moeglichkeit zu 
geben sich vorzubereiten ? zB etwas frueher einen Nachfolger 
einzustellen und dann eine kleine Uebergangsfrist zu haben wo die Arbeit 
und das Wissen uebergeben wird ? Bei einem groesseren Projekt kann man 
auch schon 3 Monate Ueberlapp zwischen Kommenden und Gehendem brauchen.

von schwups... (Gast)


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Was steht im Arbeitsvertrag?
Wenn da nichts steht dann gilt:

"Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt."
"Es gibt >>dort eine Grundkündigungsfrist (nach Ablauf einer "
"eventuellen Probezeit) >>von vier Wochen zum 15. eines Monats"
"ODER zum Monatsende".

Die Entscheidung triffst du ja.
zum 1.Juni kannste nicht kündigen weil das der Pfingstmontag ist
Kündigung zum 2.6. Abgabe der Kündigung spätestens 5.4.(Di) oder
Kündigung zum 15.5. Abgabe der Kündigung spätestens 17.4 (Fr)
Kündigungen sind nur Werktags zulässig. Feiertage verschieben
die Fristen auf den nächsten Werktag.
Selbstverständilich mit Eingangsbestätigung,Zeugen oder anderen Beweis
das die Kündigung ordnungsgemäß in den Geltungsbereich der Firma 
(Personalabteilung reicht auch)eingegangen ist.(Macht der Chef
Urlaub hat er Pech gehabt).
Beachte aber möglichst das dein dir zustehender anteiliger
gesetzlicher(oder vertraglicher) Jahresurlaub vor Beginn der
Kündigungsfrist abgegolten ist und nicht etwa mit der
Kündigungsfrist verrechnet wird.
Laß dir eine Urlaubsbescheinigung für den evtl. neuen AG geben.
Auch eine Arbeitsbescheinigung und ein anständiges Arbeitszeugnis
steht dir zu.
Irrtum vorbehalten.

von schwups... (Gast)


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@JaaWaa

Bei ner Kündigung wird der Kündigende schon seine Gründe haben
die nicht unbedingt erfreulich sind. Hängt ja auch ein bischen
mit dem Betriebsklima zusammen. Bin da aber wenig optimistisch.
Sieht man spätestens am Arbeitszeugnis ob es gut oder Schrott ist.

von JaaWaa (Gast)


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Gruende haben und sich im Streit trennen sind verschiedene Dinge. Auch 
wenn man verschiedene Auffassungen zu Lohnentwicklung, 
Projektkompetenzen, zukuenftige Projekte hat, man hat sich ja zumindest 
zur Einstellung auf etwas einigen koennen. Wenn man sich dann 
verschieden entwickeln will, kann man sich auch mit einem positiven 
Gefuehl trennen.
Ziemlich aehnlich wie eine Zweierbeziehung. Auch da gibt es welche, die 
sich immer im Streit trennen muessen ...
Ueberzogene Erwartungen gepaart mit mangelnder Flexibilitaet ?

von Mark B. (markbrandis)


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> Ich möchte zum 1. Juni aus einem Arbeitsverhältnis raus - könnte ich die
> Kündigung auch jetzt schon abgeben, mit "zum 1. Juni"?

Im Prinzip ja. Was das Einhalten der Kündigungsfrist betrifft, kann man 
eigentlich nicht zu früh kündigen, nur zu spät.

Schau in Deinen Arbeitsvertrag rein, was da als Kündigungsfrist drin 
steht. Wenn da steht "drei Monate Kündigungsfrist", dann wäre es jetzt 
bereits zu spät um zum 1. Juni zu kündigen (weil die Differenz zwischen 
4. April 2009 und 1. Juni 2009 kleiner ist als drei Monate).

von HildeK (Gast)


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Der 15. als Kündigungstag kommt doch daher, weil du 6 Wochen hast - 
meist zum Monats- oder Quartalsende. Rechne doch mal von einem 
Monatsende 6 Wochen zurück - du landest bei einem 15.  :-)

von Gast (Gast)


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Hmm naja, so schlimm ists bei mir nicht ... Geht um eine Kündigung als 
Werkstudent.

Bis 4.Mai hab ich noch Probezeit, d.h. 2 Wochen Kündigungsfrist.

Das hier versteh ich nicht ganz:
>zum 1.Juni kannste nicht kündigen weil das der Pfingstmontag ist
>Kündigung zum 2.6. Abgabe der Kündigung spätestens 5.4.(Di) oder
>Kündigung zum 15.5. Abgabe der Kündigung spätestens 17.4 (Fr)

Sollte das 5.5. und nicht 5.4. heißen? Laut Kalender wäre der 5.5. ein 
Dienstag, also wirds wohl der 5.5. sein ...

Okay, alles klar ... dann warte ich wohl noch bis Mai ...

von schwups... (Gast)


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>Sollte das 5.5. und nicht 5.4. heißen? Laut Kalender wäre der 5.5. ein
>Dienstag, also wirds wohl der 5.5. sein ...

stimmt, habe mich vertippt.

>Das hier versteh ich nicht ganz:
Kündigungen sind nur zu Werktagen wirksam,
deswegen gibt´s hier oft Probleme.
Warum fragste nicht zur Sicherheit nochmal
bei deiner Personalabteilung ohne konkret
deine Absichten darzulegen. Wenn du nur
Werkstudent warst, dürftest du ohnehin
keine große Rolle im Betrieb gespielt haben.

von Nam T. (namtam)


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schwups... wrote:
> Wenn man die Möglichkeit hat von sich aus zu kündigen
> würde ich das auf den letzten Drücker machen damit man
> das Erfolgserlebnis voll ausschöpfen kann. Wer sich fragt
> was daran ein Erfolgserlebnis ist sollte sich mal in
> die Lage seines Chefs begeben weil seine Personalplanung
> für das nächste Quartal über den Haufen geworfen wird.
> Ein neuer Mitarbeiter muß erst gefunden und dann noch
> eingearbeitet werden. Ich würde das genießen.
Über so eine Einstellung kann ich nur den Kopf schütteln...

von Axel (Gast)


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Ich würde immer so knapp wie möglich kündigen.

Wenn der neue Arbeitgeber (erst recht in diesen Zeiten) plötzlich 
Einstellungsstopp verkündet, stehe ich nämlich sonst ohne Stelle da.

Das Risiko kann man reduzieren, indem man so knapp wie möglich kündigt.

Gruss
Axel

von suffix (Gast)


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@Axel

das ist ein sehr gutes argument!

wenn wir nicht in diesen unsicheren zeiten leben würden, dann würde ich 
die frist nach der beziehung zur firma festsetzen. ist sie schlecht bzw. 
hat cheffe desöfteren mich abserviert, dann "schade" ich ihm halt auch 
so weit wie es geht. das soll ja bei manchen einen lerneffekt haben :-)
war das verhältnis gut, dann kündige ich aus fairness-gründen so früh es 
mir möglich ist.

von Mark B. (markbrandis)


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> Wenn der neue Arbeitgeber (erst recht in diesen Zeiten) plötzlich
> Einstellungsstopp verkündet, stehe ich nämlich sonst ohne Stelle da.
>
> Das Risiko kann man reduzieren, indem man so knapp wie möglich kündigt.

Der neue Arbeitgeber hat einen schriftlichen Vertrag mit Dir 
geschlossen. Diesen wird er auch einhalten, wenn er nicht gerade völlig 
verblödet ist und Lust auf eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht hat.

von Axel (Gast)


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>Der neue Arbeitgeber hat einen schriftlichen Vertrag mit Dir
>geschlossen. Diesen wird er auch einhalten, wenn er nicht gerade völlig
>verblödet ist und Lust auf eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht hat.

Der kann den Arbeitsvertrag in oder vor der Probezeit mit zwei Wochen 
Kündigungsfrist ohne jede Begründung kündigen. Kündigungsschutz gibt es 
erst nach 6 Monaten.

Was Du da hast ist nur eine Absichtserklärung, die vor dem 
Arbeitsgericht Null Wert hat.

Gruss
Axel

von Mark B. (markbrandis)


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> Der kann den Arbeitsvertrag in oder vor der Probezeit mit zwei Wochen
> Kündigungsfrist ohne jede Begründung kündigen. Kündigungsschutz gibt es
> erst nach 6 Monaten.
>
> Was Du da hast ist nur eine Absichtserklärung, die vor dem
> Arbeitsgericht Null Wert hat.

Soweit ich weiß, muss da aber der Betriebsrat zustimmen.
http://dejure.org/gesetze/BetrVG/102.html

von schwups... (Gast)


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>Der kann den Arbeitsvertrag in oder vor der Probezeit mit zwei Wochen
>Kündigungsfrist ohne jede Begründung kündigen. Kündigungsschutz gibt es
>erst nach 6 Monaten.

>Soweit ich weiß, muss da aber der Betriebsrat zustimmen.

Sofern der Betrieb die dafür erforderliche Mindestbeschäftigungszahl
hat, mal von dem Vorhandensein eines Betriebsrats ganz zu schweigen
(Haben auch nicht alle).
Betriebsratsanhörung ist auch nur bei Kündigung durch den AG
vorgeschrieben.

@ Nam Tam
schüttel mal ruhig mit dem Kopf. Wenn man schlechte Erfahrung
gemacht hat zeigt sich das man diese Schwachmaten alle in ein
Schublade stecken kann.

von Nam T. (namtam)


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schwups... wrote:
> @ Nam Tam
> schüttel mal ruhig mit dem Kopf. Wenn man schlechte Erfahrung
> gemacht hat zeigt sich das man diese Schwachmaten alle in ein
> Schublade stecken kann.
Pauschalisierung ist manchmal so einfach ;) Ich könnte dir spontan 
einige solcher "Schwachmaten" aufzählen, die eben keine Schwachmaten 
sind. Man sollte von Fall zu Fall beurteilen und nicht einfach ganze 
Berufsgattungen arrogant in eine Schublade stecken.

von schwups... (Gast)


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@ Nam Tam
Brauchst DU ja auch nicht machen. Ich nehme mir die Freiheit,
so lange bis mir das Gegenteil wiederfährt.

von Gast (Gast)


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Wie soll dir das Gegenteil widerfahren, wenn du dem anderen keine Chance 
dazu lässt?

von Gast333 (Gast)


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Wenn es keine dummen Menschen gäbe, dann gäbe es auch keine klugen.
Es ist nur die Frage, auf welcher Seite man stehen will/kann...

> Wenn man schlechte Erfahrung
> gemacht hat zeigt sich das man diese Schwachmaten alle in ein
> Schublade stecken kann.
... und scheinbar will(?)/kann er nicht anders.

von schwups... (Gast)


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>Wie soll dir das Gegenteil widerfahren, wenn du dem anderen keine Chance
>dazu lässt?
>Wenn es keine dummen Menschen gäbe, dann gäbe es auch keine klugen.

Versuch macht klug. Viele hatten Ihre Chance.
Ich hatte schon meine Stunde der Erkenntnis.
Der Arbeitsmarkt ist ein Vergnügen der
unverantwortlichen Einseitigkeit und
Bedingungsfeindlich.

von SOS (Gast)


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Sorry aber ich verstehe es nicht so ganz,

könnt ihr mir ein bisschen vielleicht hier weiter helfen. Will jetzt 
nichts falsch machen.

Im Gesetz Buch steht:
"Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten 
(Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten 
oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."


Also wenn ich will dass mein letzter Tag bei der jetzigen Firma 
30.06.2011 ist, wann kann ich dann spätestens meine Kündigung 
einreichen.

Im Vertrag steht "Kündigungsfrist nach § 622 BGB" also einen Monat.

von peter (Gast)


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ganz einfach, bei mir wird es ähnlich laufen, hab mich deswegen auch 
schon schlau gemacht.

Du hast eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, das heißt du musst 4 Wochen 
vor deinem letztem Arbeitstag kündigen (Monatsende oder der 15te). Wenn 
du also willst, dass dein letzter Arbeitstag der 30.6 ist, dann musst du 
noch diesen Monat kündigen. Wann du diesen Monat kündigst ist dann 
wiederum egal, ob Morgen oder erst am 28ten macht keinen Unterschied.
Wichtig ist nur, dass du noch diesen Monat kündigst.
Ab dem 1.7 bist du dann "frei" auf dem Arbeitsmarkt und kannst bei einer 
anderen Firma anfangen.

Willst du zum 15ten aufhören, dann hast du noch bis zum 15ten diesen 
Monats Zeit zu kündigen. Da du ja die 4 Wochen einhalten musst.
Allerdings bin ich mir jetzt nicht ganz sicher ob es zum 15ten wirklich 
so ist.

von peter (Gast)


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Achja und kündige nicht kurz vor knapp das macht sich nicht gut. Es ist 
immer besser im guten zu gehen und kein schlechtes Bild zu hinterlassen.

von SOS (Gast)


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Vielen Dank Peter !!!

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