Hallo,
Ich möchte zum 1. Juni aus einem Arbeitsverhältnis raus - könnte ich die
Kündigung auch jetzt schon abgeben, mit "zum 1. Juni"?
Kann man überhaupt zum 1. Juni Kündigen? Oder nur zu 15. eines Monats?
Grüße
Gast
Da du kein Sklave bist, gilt für dich die selbe vereinbarte
Kündigungsfrist wie für deinen Arbeitgeber. Was steht denn im
Arbeitsvertrag drin? Solange musst du i.d.R noch nach Abgabe der
Kündigung weiter arbeiten. Alles andere ist dann Toleranz von deinem
Chef.
Wenn man die Möglichkeit hat von sich aus zu kündigen
würde ich das auf den letzten Drücker machen damit man
das Erfolgserlebnis voll ausschöpfen kann. Wer sich fragt
was daran ein Erfolgserlebnis ist sollte sich mal in
die Lage seines Chefs begeben weil seine Personalplanung
für das nächste Quartal über den Haufen geworfen wird.
Ein neuer Mitarbeiter muß erst gefunden und dann noch
eingearbeitet werden. Ich würde das genießen.
> Da du kein Sklave bist, gilt für dich die selbe vereinbarte> Kündigungsfrist wie für deinen Arbeitgeber. Was steht denn im> Arbeitsvertrag drin? Solange musst du i.d.R noch nach Abgabe der> Kündigung weiter arbeiten. Alles andere ist dann Toleranz von deinem> Chef.
Ja, das ist sowiso klar. Mir gings nur darum, ob ich jetzt schon eine
Kündigung für einen Zeitpunkt in 6 Wochen abgeben kann, wenn ich nur 4
Wochen Kündigungsfrist hab.
Auch hab ich mal, als ich nach gesetzlicher Kündigungsfrist gegurgelt
hatte, irgendwas vom 15. eines Monats gefunden.
Kann ich denn zum 1. Juni kündigen?
Mit minimaler Frist zu kuendigen macht man nur bei maximalen
Differenzen. Was spricht dagegen, dem Arbeitgeber die Moeglichkeit zu
geben sich vorzubereiten ? zB etwas frueher einen Nachfolger
einzustellen und dann eine kleine Uebergangsfrist zu haben wo die Arbeit
und das Wissen uebergeben wird ? Bei einem groesseren Projekt kann man
auch schon 3 Monate Ueberlapp zwischen Kommenden und Gehendem brauchen.
Was steht im Arbeitsvertrag?
Wenn da nichts steht dann gilt:
"Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt."
"Es gibt >>dort eine Grundkündigungsfrist (nach Ablauf einer "
"eventuellen Probezeit) >>von vier Wochen zum 15. eines Monats"
"ODER zum Monatsende".
Die Entscheidung triffst du ja.
zum 1.Juni kannste nicht kündigen weil das der Pfingstmontag ist
Kündigung zum 2.6. Abgabe der Kündigung spätestens 5.4.(Di) oder
Kündigung zum 15.5. Abgabe der Kündigung spätestens 17.4 (Fr)
Kündigungen sind nur Werktags zulässig. Feiertage verschieben
die Fristen auf den nächsten Werktag.
Selbstverständilich mit Eingangsbestätigung,Zeugen oder anderen Beweis
das die Kündigung ordnungsgemäß in den Geltungsbereich der Firma
(Personalabteilung reicht auch)eingegangen ist.(Macht der Chef
Urlaub hat er Pech gehabt).
Beachte aber möglichst das dein dir zustehender anteiliger
gesetzlicher(oder vertraglicher) Jahresurlaub vor Beginn der
Kündigungsfrist abgegolten ist und nicht etwa mit der
Kündigungsfrist verrechnet wird.
Laß dir eine Urlaubsbescheinigung für den evtl. neuen AG geben.
Auch eine Arbeitsbescheinigung und ein anständiges Arbeitszeugnis
steht dir zu.
Irrtum vorbehalten.
@JaaWaa
Bei ner Kündigung wird der Kündigende schon seine Gründe haben
die nicht unbedingt erfreulich sind. Hängt ja auch ein bischen
mit dem Betriebsklima zusammen. Bin da aber wenig optimistisch.
Sieht man spätestens am Arbeitszeugnis ob es gut oder Schrott ist.
Gruende haben und sich im Streit trennen sind verschiedene Dinge. Auch
wenn man verschiedene Auffassungen zu Lohnentwicklung,
Projektkompetenzen, zukuenftige Projekte hat, man hat sich ja zumindest
zur Einstellung auf etwas einigen koennen. Wenn man sich dann
verschieden entwickeln will, kann man sich auch mit einem positiven
Gefuehl trennen.
Ziemlich aehnlich wie eine Zweierbeziehung. Auch da gibt es welche, die
sich immer im Streit trennen muessen ...
Ueberzogene Erwartungen gepaart mit mangelnder Flexibilitaet ?
> Ich möchte zum 1. Juni aus einem Arbeitsverhältnis raus - könnte ich die> Kündigung auch jetzt schon abgeben, mit "zum 1. Juni"?
Im Prinzip ja. Was das Einhalten der Kündigungsfrist betrifft, kann man
eigentlich nicht zu früh kündigen, nur zu spät.
Schau in Deinen Arbeitsvertrag rein, was da als Kündigungsfrist drin
steht. Wenn da steht "drei Monate Kündigungsfrist", dann wäre es jetzt
bereits zu spät um zum 1. Juni zu kündigen (weil die Differenz zwischen
4. April 2009 und 1. Juni 2009 kleiner ist als drei Monate).
Der 15. als Kündigungstag kommt doch daher, weil du 6 Wochen hast -
meist zum Monats- oder Quartalsende. Rechne doch mal von einem
Monatsende 6 Wochen zurück - du landest bei einem 15. :-)
Hmm naja, so schlimm ists bei mir nicht ... Geht um eine Kündigung als
Werkstudent.
Bis 4.Mai hab ich noch Probezeit, d.h. 2 Wochen Kündigungsfrist.
Das hier versteh ich nicht ganz:
>zum 1.Juni kannste nicht kündigen weil das der Pfingstmontag ist>Kündigung zum 2.6. Abgabe der Kündigung spätestens 5.4.(Di) oder>Kündigung zum 15.5. Abgabe der Kündigung spätestens 17.4 (Fr)
Sollte das 5.5. und nicht 5.4. heißen? Laut Kalender wäre der 5.5. ein
Dienstag, also wirds wohl der 5.5. sein ...
Okay, alles klar ... dann warte ich wohl noch bis Mai ...
>Sollte das 5.5. und nicht 5.4. heißen? Laut Kalender wäre der 5.5. ein>Dienstag, also wirds wohl der 5.5. sein ...
stimmt, habe mich vertippt.
>Das hier versteh ich nicht ganz:
Kündigungen sind nur zu Werktagen wirksam,
deswegen gibt´s hier oft Probleme.
Warum fragste nicht zur Sicherheit nochmal
bei deiner Personalabteilung ohne konkret
deine Absichten darzulegen. Wenn du nur
Werkstudent warst, dürftest du ohnehin
keine große Rolle im Betrieb gespielt haben.
schwups... wrote:
> Wenn man die Möglichkeit hat von sich aus zu kündigen> würde ich das auf den letzten Drücker machen damit man> das Erfolgserlebnis voll ausschöpfen kann. Wer sich fragt> was daran ein Erfolgserlebnis ist sollte sich mal in> die Lage seines Chefs begeben weil seine Personalplanung> für das nächste Quartal über den Haufen geworfen wird.> Ein neuer Mitarbeiter muß erst gefunden und dann noch> eingearbeitet werden. Ich würde das genießen.
Über so eine Einstellung kann ich nur den Kopf schütteln...
Ich würde immer so knapp wie möglich kündigen.
Wenn der neue Arbeitgeber (erst recht in diesen Zeiten) plötzlich
Einstellungsstopp verkündet, stehe ich nämlich sonst ohne Stelle da.
Das Risiko kann man reduzieren, indem man so knapp wie möglich kündigt.
Gruss
Axel
@Axel
das ist ein sehr gutes argument!
wenn wir nicht in diesen unsicheren zeiten leben würden, dann würde ich
die frist nach der beziehung zur firma festsetzen. ist sie schlecht bzw.
hat cheffe desöfteren mich abserviert, dann "schade" ich ihm halt auch
so weit wie es geht. das soll ja bei manchen einen lerneffekt haben :-)
war das verhältnis gut, dann kündige ich aus fairness-gründen so früh es
mir möglich ist.
> Wenn der neue Arbeitgeber (erst recht in diesen Zeiten) plötzlich> Einstellungsstopp verkündet, stehe ich nämlich sonst ohne Stelle da.>> Das Risiko kann man reduzieren, indem man so knapp wie möglich kündigt.
Der neue Arbeitgeber hat einen schriftlichen Vertrag mit Dir
geschlossen. Diesen wird er auch einhalten, wenn er nicht gerade völlig
verblödet ist und Lust auf eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht hat.
>Der neue Arbeitgeber hat einen schriftlichen Vertrag mit Dir>geschlossen. Diesen wird er auch einhalten, wenn er nicht gerade völlig>verblödet ist und Lust auf eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht hat.
Der kann den Arbeitsvertrag in oder vor der Probezeit mit zwei Wochen
Kündigungsfrist ohne jede Begründung kündigen. Kündigungsschutz gibt es
erst nach 6 Monaten.
Was Du da hast ist nur eine Absichtserklärung, die vor dem
Arbeitsgericht Null Wert hat.
Gruss
Axel
> Der kann den Arbeitsvertrag in oder vor der Probezeit mit zwei Wochen> Kündigungsfrist ohne jede Begründung kündigen. Kündigungsschutz gibt es> erst nach 6 Monaten.>> Was Du da hast ist nur eine Absichtserklärung, die vor dem> Arbeitsgericht Null Wert hat.
Soweit ich weiß, muss da aber der Betriebsrat zustimmen.
http://dejure.org/gesetze/BetrVG/102.html
>Der kann den Arbeitsvertrag in oder vor der Probezeit mit zwei Wochen>Kündigungsfrist ohne jede Begründung kündigen. Kündigungsschutz gibt es>erst nach 6 Monaten.>Soweit ich weiß, muss da aber der Betriebsrat zustimmen.
Sofern der Betrieb die dafür erforderliche Mindestbeschäftigungszahl
hat, mal von dem Vorhandensein eines Betriebsrats ganz zu schweigen
(Haben auch nicht alle).
Betriebsratsanhörung ist auch nur bei Kündigung durch den AG
vorgeschrieben.
@ Nam Tam
schüttel mal ruhig mit dem Kopf. Wenn man schlechte Erfahrung
gemacht hat zeigt sich das man diese Schwachmaten alle in ein
Schublade stecken kann.
schwups... wrote:
> @ Nam Tam> schüttel mal ruhig mit dem Kopf. Wenn man schlechte Erfahrung> gemacht hat zeigt sich das man diese Schwachmaten alle in ein> Schublade stecken kann.
Pauschalisierung ist manchmal so einfach ;) Ich könnte dir spontan
einige solcher "Schwachmaten" aufzählen, die eben keine Schwachmaten
sind. Man sollte von Fall zu Fall beurteilen und nicht einfach ganze
Berufsgattungen arrogant in eine Schublade stecken.
Wenn es keine dummen Menschen gäbe, dann gäbe es auch keine klugen.
Es ist nur die Frage, auf welcher Seite man stehen will/kann...
> Wenn man schlechte Erfahrung> gemacht hat zeigt sich das man diese Schwachmaten alle in ein> Schublade stecken kann.
... und scheinbar will(?)/kann er nicht anders.
>Wie soll dir das Gegenteil widerfahren, wenn du dem anderen keine Chance>dazu lässt?>Wenn es keine dummen Menschen gäbe, dann gäbe es auch keine klugen.
Versuch macht klug. Viele hatten Ihre Chance.
Ich hatte schon meine Stunde der Erkenntnis.
Der Arbeitsmarkt ist ein Vergnügen der
unverantwortlichen Einseitigkeit und
Bedingungsfeindlich.
Sorry aber ich verstehe es nicht so ganz,
könnt ihr mir ein bisschen vielleicht hier weiter helfen. Will jetzt
nichts falsch machen.
Im Gesetz Buch steht:
"Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten
(Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten
oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."
Also wenn ich will dass mein letzter Tag bei der jetzigen Firma
30.06.2011 ist, wann kann ich dann spätestens meine Kündigung
einreichen.
Im Vertrag steht "Kündigungsfrist nach § 622 BGB" also einen Monat.
ganz einfach, bei mir wird es ähnlich laufen, hab mich deswegen auch
schon schlau gemacht.
Du hast eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, das heißt du musst 4 Wochen
vor deinem letztem Arbeitstag kündigen (Monatsende oder der 15te). Wenn
du also willst, dass dein letzter Arbeitstag der 30.6 ist, dann musst du
noch diesen Monat kündigen. Wann du diesen Monat kündigst ist dann
wiederum egal, ob Morgen oder erst am 28ten macht keinen Unterschied.
Wichtig ist nur, dass du noch diesen Monat kündigst.
Ab dem 1.7 bist du dann "frei" auf dem Arbeitsmarkt und kannst bei einer
anderen Firma anfangen.
Willst du zum 15ten aufhören, dann hast du noch bis zum 15ten diesen
Monats Zeit zu kündigen. Da du ja die 4 Wochen einhalten musst.
Allerdings bin ich mir jetzt nicht ganz sicher ob es zum 15ten wirklich
so ist.