Hi, ich hab gerade nochmal meinen Telefontarif verglichen und dabei ist mir die kleine aber feine Sache aufgefallen, dass ich nur alle 12 Monate kündigen kann? - soll das wirklich heißen, dass wenn ich meinen Vertrag seit Januar 2008 habe, ich erst wieder auf Januar 2010 kündigen kann? Ich verstehe das so, dass ich nach 12 Monaten und ohne Kündigung automatisch wieder 12 Monate an die Telekom gebunden werde, richtig? Finde ich jetzt ein wenig heftig! - der Anbieter zu dem ich wechseln möchte (KabelBW / gleiches Paket und 20.- günstiger) bietet hier eine 3-monatige Kündigungsfrist an!
Genau diese Klausel hatten wir auch drin. Und darum sieht uns das grosse T in all seinen Variationen nie wieder...
Wegen dieser Klauseln hänge ich noch in einem alten (viel zu teuren) T-...-Tarif, der ist zum Monatsende kündbar. Eine mögliche Alternative für mich wären im Moment nur Alice oder Congstar. Demnächst soll es hier auch etwas über Kabel geben, mal sehen wie da die Bedingungen sind. Jens
Ich weiß jetzt nicht genau um welchen Tarif es bei der T-Com geht aber zulässig ist das von der Rechtslage schon. Das ist bei vielen Verträgen nicht anders um Nachteile bei der Vertrags- freiheit auszugleichen. Bei Alice-DSL kann man sogar monatlich kündigen. Eine Quartalskündigung dürfte auch noch Verbraucher- freundlich sein. Bei einem Handytarif hab ich das rechtzeitige Kündigen mal verschwitz und da der Provider nicht kulant sein wollte hab ich da dann nur noch ein Jahr die Grundgebühr bezahlt und mir ne Prepaid-Karte besorgt wo ich diesen Mist eben nicht habe. Bei einer Autoversicherung die zum 30.8. jährlich sich verlängert, hab ich dem Versicherer gedroht den Wagen abzumelden um eine Kündigung zu erzwingen. Plötzlich war man kulant und lies mich zum Jahresende aus dem Vertrag (Hab da noch zwei weitere Versicherungen laufen und war da über 20 Jahre versichert). Hab bei einer anderen Versicherung meinen Wagen 54% billiger versichert bekommen womit sich die Mühe gelohnt hatte. Man kann daraus nur lernen und hoffen nicht wieder in so eine Vertragsfalle zu tappen.
naja, wenigstens hast du's ja mal gelesen, ich habe immer den eindruck viele Leute tun das nicht. als ich mein Handy gekauft hab, hat mir die Verkaüferin auch den ellenlangen Vertrag hingelegt und mich angekuckt als ob sie erwarte ich würde gleich unterschreiben. Dass ich noch eine Weile zum lesen ( und verstehen ) gebraucht habe und auch noch mehrmals Sachen nachgefragt habe hat ihr gar nicht gepasst, aber so ist das halt.
"Ach wollen sie den Text etwa durchlesen? Warten sie kurz, dann hole ich ihnen den Nicht-Abzockvertrag" :-D
Die DTAG ist nun nicht der einzige Anbieter der solche Fristen hat, andere haben noch die Hardcore-Variante 24 Monate Mindestvertragslaufzeit, danach (wenn nicht gekündigt) automatische Verlängerung um 12 Monate. Btw. gibt es solche Fristen auch in anderen Bereichen. Das sie nicht gerade kundenfreundlich sind ist eine andere Sache. 12 Mon. Mindestvertragslaufzeit, danach monatlich kündbar wär für mich noch akzeptabel.
>12 Mon. Mindestvertragslaufzeit, danach monatlich kündbar >wär für mich noch akzeptabel. Das war bei der T-Com früher so. Heute zwingen sie einem mit Call&Surf Basic 12 Monate auf und mit Call&Surf comfort hat man sogar 24 Monate Mindestvertragslaufzeit und dann auch wieder 12 Monate verlängerung. Das zusammen mit der Tatsache dass man bei der T-Com nur einen Anschluß bekommt, wenn man dennen eine Einzugsermächtigung vom Girokonto ausstellte bewegte mich dazu bei der T-Com zu kündigen! Da denken viele Leute garnicht drüber nach - Als ich bei der T-Com anrief und sagte dass ich aufgrund der Datenpannen (wohlgemerkt, es gab mehrere!!) die Lastschrift widerrufe und darauf bestehe, dass meine Kontodaten gelöscht werden, sagt man mir dass das nicht geht. Für mich Grund genug den Vertrag zu kündigen - obwohl das Produkt an sich okay war, aber die AGB's empfinde ich als Frechheit!
wie sieht es denn bei umzug aus? Wenn ich umziehe habe ich noch ca. 6 von 24 Monaten der Mindestlaufzeit übrig - muss ich dann weiter bezahlen (der Anbieter ist u.U. im neuen Wohngebiet gar nicht tätig/verfügbar).
Blob! wrote: > Da denken viele Leute garnicht drüber nach - Als ich bei der T-Com > anrief und sagte dass ich aufgrund der Datenpannen (wohlgemerkt, es gab > mehrere!!) die Lastschrift widerrufe und darauf bestehe, dass meine > Kontodaten gelöscht werden, sagt man mir dass das nicht geht. Nicht anrufen, Widerruf der Lastschrift schriftlich hinschicken. Klar geht das. Seit ich vor X Jahren mit der Telebumm wegen T-Offline im Clinch lag, haben sie keine Einzugsermächtigung mehr für mein Konto, trotzdem freuen sie sich offenbar darüber, dass ich sie nach wie vor zum Telefonieren und als Anbieter einer T-DSL-Leitung nehme. Gleiches bei ebäh: als ich die Einzugsermächtigung zurück ziehen wollte, da sie eh' nur alle Jubeljahre einmal Geld von mir bekommen (und da es den Punkt ,,Einmalzahlung vornehmen'' sehr wohl gibt bei denen), Auskunft der Dame am Telefon, dass das nicht gehen würde, dann müsse ich das Konto dort kündigen. Also Widerruf schriftlich, man ist zwar im Antwortbrief immer noch der Meinung, dass ich nichts verkaufen dürfe ohne Einzugsermächtigung, aber letztlich habe ich was verkauft und dann per Einmalzahlung die Rechnung bezahlt...
Lupin wrote: > wie sieht es denn bei umzug aus? Wenn ich umziehe habe ich noch ca. 6 > von 24 Monaten der Mindestlaufzeit übrig - muss ich dann weiter bezahlen > (der Anbieter ist u.U. im neuen Wohngebiet gar nicht tätig/verfügbar). Wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, ist es ja sein Problem, dass er seinen Teil der Leistung nicht erbringen kann. Ansonsten dürfte ein reiner Umzug kein Sonderkündigungsgrund sein.
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