Hallo ich versuche schon seit einem halben Jahr bei denen zu kündigen. Ist eine Internetvertrag. Ich hab jetzt ne Rechnung von 44 Euro erhalten und ich will das die das über eine Inkasso Büro abwickeln. was würde so etwas kosten.
Pass auf das du auch im Recht bist, von wegen Mindestvertragslaufzeit (bei Freenet gerne 2 Jahre) und Kündigungsfristen. Ansonsten ist das mal wieder eine gute Erinnerung für mich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen :)
bei mir ein jahr zum september normalerweise aber ich sollte normalerweise ein sonderkündigungsrecht haben lol aber was müsste ich im schlimmsten fall an inkaso gebühren zahlen. ich hab keine lust nochmal 1 jahr länger zu bezahlen eine kündigungsbestätigung habe ich keine ich habe aber unter verschiedenen Zuegen ua im freenetshop mehrmals gekündigt. die haben nur zurückgeschrieben das sich die kündigung wegen eines technischen defektes verzögert.
Mr freenet wrote: > aber ich sollte normalerweise ein sonderkündigungsrecht haben lol Hast du das schriftlich? > eine kündigungsbestätigung habe ich keine > ich habe aber unter verschiedenen Zuegen ua im freenetshop mehrmals > gekündigt. Merke: Alles was du schriftlich hast, ist immer besser. > die haben nur zurückgeschrieben das sich die kündigung wegen eines > technischen defektes verzögert. Das liegt in Papierform vor? Ab zum Anwalt damit.
Hallo ich hab GAR NICHTS schriftlich außer das mit der Kündigungsverzögerung und weil ich nichts hab wärs wahrscheinlich günstiger für mich wenn die das über ein Inkassobüro abwickeln so kann ich dann wennigstens wenns zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommt mit hilfe der kündigungen einspruch bei Gericht einlegen.
Mr freenet wrote: > so kann ich dann wennigstens wenns zu einem gerichtlichen > Mahnbescheid kommt mit hilfe der kündigungen einspruch bei Gericht > einlegen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist gar nichts, wenn der Gegenstand der Mahnung nicht unstrittig ist. Dem widersprichst du einfach erstmal (damit wird er nicht vollstreckbar), und dann ist es an der Gegenpartei, daraus ein komplettes Verfahren anzuleiern. Das dauert dann allerdings Jahre.
aber nun mal zu den kosten was darf ein inkassbüro maximal an kosten von mir nehmen sofern ich das Prozedere verliere sa würde mich mal interesieren
Mr freenet wrote: > Hallo > > ich hab GAR NICHTS schriftlich > > außer das mit der Kündigungsverzögerung Na, was steht denn im Vertrag - Kündigungsfrist etc... Ein "Unrecht" kompensierst du nicht mit einem anderen - also indem du einfach eine Rechnung nicht bezahlst. > so kann ich dann wennigstens wenns zu einem gerichtlichen > Mahnbescheid kommt mit hilfe der kündigungen einspruch bei Gericht > einlegen. Der würde dir nichts nützen - wenn der Anspruch deines Gläubigers gerechtfertigt ist, wird dir gepfändet. Und von wegen Jahre - das geht i.A. eins - fix - drei. Und wenn's über Inkasso, Gericht sonstwas geht, wird's einiges teurer. Könnt mir glauben, ich kenn' mich da ein bisschen aus. <:-)
Ok was soll ich dann tun die ignorieren semtliche schreiben obwohl unter zeugen verschickt bzw gefaxt vertraggegenstand existiert laut derer agb nicht mehr da der Anschluß nicht mehr da ist ich hatte damals mit tiscali (alte anbieter) einen speziellen vertrag ohne telefon nur dsl. telefon ist nun weg und das dsl auch. regulär würde der vertrag noch bis ende September laufen aber auch das interesiert die nicht also was ist zu tun ich hab 3 verschiedene Kündigungen per fax geschieckt und 2 per post mir rückschein
Hi hatte was ähnliches (auch Freenet) und zwar Anfang des Jahres zwar mit VoIP als sie die Rechnungsdaten an eine Fremdfirma vergeben haben hab ich mein Sonderkündigungsrecht genutzt und per Fax und Einschreiben gekündigt was sie gnadenlos ignoriert haben(Einschreiben angenommen aber keine Reaktion). Hab dann nach der Rechnung zum Monatsende voip nicht mehr genutzt und die Zahlungen zurück gebucht, das Ganze ging den an einen Anwalt von denen die Firma KSP die dann nochmal 180eur Gebühren berechnen wollen hab natürlich wieder Einspruch eingelegt welcher wieder ignoriert wurde hab dann nochmal ein kleines Schreiben aufgesetzt das sie doch bitte den Rechtsweg bestreiten sollen nach 3 wochen kamm den der provisorische Gelbe schein da einfach ich widerspreche vollumfänglich ankreuzten und die Sachen beilegen (schriftverker + belege) danach war die sache gegessen. Des geht natürlich nur wen du eindeutig im recht bist und das beweisen kannst, als Genugtuung weis ich das Freenet 300eur zahlen muste das es überhaupt zum verfahren kommt des ganze geht komplett ohne Anwalt. Einen Nachteil hat des ganze wen des Gericht meint deine Kündigung ist ungültig dann wird die Forderung Tituliert + Gerichtskosten und es wird richtig teuer. Eins muss man sich immer merken wen nen Inkasso schreiben kommt oder von nen Anwalt würde auch die Zahlung der Hauptforderung an des unternehmen(freenet) reichen ohne Titulierung haben die keine rechtliche handhabe irgendwas zu verlangen und ne Titulierung wird nicht nur bei Inkassogebüren gemacht wen die Hauptforderung beglichen ist. ^^ Ist ne Meinung keine Rechtsberatung tips dazu gibt es auch im elo-forum. Wen du gefaxt hast müsstest du ne Fax Bestätigung haben diese gilt Freenet gibt in den AGBs die Möglichkeit der Kündigung per Fax an
Nachtrag investiere doch einfach mal 10euronen und Las dich beim Verbraucherschutz beraten denn bist auf der sicheren seite
Mr freenet wrote: > vertraggegenstand existiert laut derer agb nicht mehr > da der Anschluß nicht mehr da ist ich hatte damals mit tiscali (alte > anbieter) > telefon ist nun weg und das dsl auch. > > regulär würde der vertrag noch bis ende September laufen Na, was denn nun? Für einen Vertragsgegenstand, den's nicht mehr gibt, können sie dir nichts mehr berechnen, aber den kann man ja wohl auch schlecht kündigen - ach nein, der läuft ja noch bis Ende September - Also wenn du dem Verbraucherschutz das genauso erklärst, bedanken die sich für deine 10 Euren und zeigen dir einen Vogel, würde ich sagen. <:-)
Naja aber er bekommt rechtsicherheit ist besser als wen das alles in nen Mahnverfahren leuft auserdem haben brife vom Verbraucherschutz meist ne durchschlagende Wirkung.
@ Hartmut Kraus einfach mal irgendwas geschrieben oder? wenn das Sonderkündingungsrecht kreift dann sollte laut AGB der Vertrag beendet sein (habe aber nix schriftliches) wenn das Sonderkündigungsrecht nicht kreift dann will ich wenigstens zum Ende September regulär kündigen. (hab auch da noch nichts schriftliches) ich hab mittlerweile beides gemacht und ich hab noch nichts erhalten außer das die technische Probleme haben. der DSL anschluß ist aber schon seit Okt letzten Jahres nicht mehr im Betrieb
> Der würde dir nichts nützen - wenn der Anspruch deines Gläubigers > gerechtfertigt ist, wird dir gepfändet. Das ist natürlich Blödsinn. Bevor etwas gepfändet wird, braucht es einen Titel. Und den bekommt der Gläubiger (freenet) nicht geschenkt, dafür muss er etwas tun. Wenn ein Schuldner (Du) einen Fehler macht, kommt der Gläuber sehr leicht an einen Titel. Das läuft ungefähr so ab: - Gläubiger beauftragt Inkassounternehmen. Die schicken Dir dann lustige Briefchen mit immer böseren Drohungen bis hin zum Weltuntergang. Gleichzeitig hauen sie noch einige Phantatie-Forderungen drauf, die sie haben wollen. Grundsatz hier: Fordern kann jeder was er will, ob er darauf einen Anspruch hat, ist eine ganz andere Frage. - Vielleicht, wenn es sich für den Gläubiger lohnt, kommt irgendwann mal ein gerichtlicher Mahnbescheid. Nun gibt es für Dich grob zwei Möglichkeiten: a.) Nichts tun bzw. akzeptieren: Nach zwei Wochen wird daraus ein vollstreckbarer Titel. Wenn das erstmal ein Titel geworden ist, kommt auch der Gerichtsvollzieher und holt sich das Geld inkl. Nebenkosten, gleichgültig ob die Forderungen gerechtfertig sind oder nicht. Merke: Gegen einen Titel kannst nur noch Du klagen, das ist mit hohem Aufwand und Kosten verbunden. b.) Du widersprichst dem Mahnbescheid. Dazu ist auch keine Begründung notwendig. Du kannst aber eine angeben, wenn Du magst. Ob das sinnvoll ist oder nicht, musst Du selbst entscheiden oder Dein Rechtsberater. Danach passiert rein juristisch bezüglich des Mahnbescheids erstmal nichts weiter. - Evtl. nach dem Mahnbescheid, oder auch ohne, wirst Du vom Gläubiger verklagt. Das passiert bei Deiner Summer vor einem Amtsgericht an Deinem Wohnort. Jetzt kommt es aber: Je nach Bundesland, muss bei einem Streitwert bis 750,- Euro zwingend erst ein Güteverfahren durchgeführt werden. D.h. wenn der Gläubiger das nicht macht und Du in einem entsprechendem Bundesland wohnst, kannst Du die Klage ganz einfach abweisen lassen. Wenn nicht, naja, dann kommt es evtl. zu einem Gerichts-Verfahren. Da muss der Gläubiger (freenet) dann seine Forderungen beweisen können und Du eben Deine korrekte (!!!) Kündigung. Das kommt dann sehr auf die Details drauf an. Der "Trick" an der Geschichte ist der: Wenn Du im Recht bist, bzw. wenn der Gläubiger sich seiner Sache nicht 100% sicher ist, ist die ganze Prozedur für ihn total unwirtschaftlich. Er muss die ganzen Kosten für Mahnbescheid, Gerichtsverfahren etc. vorstrecken. D.h. er muss erst mal Geld ausgeben und weis nicht, ob und wieviel er am Ende wieder zurück bekommt. Das Problem an der Geschichte: Wenn Du im Unrecht bist, kannst Du den ganzen Sabbel bezahlen. Allerdings nur nach gesetzlich festgelegten Tarifen. Konkret, ein Mahnbescheid kostet glaub 22,- Euro, dazu kann das Inkassounternehmen noch eine Geschäftsgebühr nehmen, wobei die berechtigte Höhe in der Rechtssprechung auch unterschiedlich ist, und noch Postauslagen. Summa-Summarum kannst Du bis zum Mahnbescheid mit grob 100,- Euro rechnen, falls Du da nachgibst, falsch handelst, oder einfach im Unrecht bist. Wenn es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird es deutlich teurer. Da kannst Du bei Deinem Betrag von 44,- Euro mit ca. 500,- Euro mit allem drum und dran rechnen, wenn Du verlierst. Der springende Punkt ist eben: Bist Du im recht, kostet Dich das alles keinen Pfennig und Du kannst Freenet und Inkassounternehmen einfach ignorieren und den Mahnbescheid einfach widersprechen. Falls Du verklagt wirst, musst Du eben zu dem Termin und vorher ein paar Schriftsätze austauschen. Das kannst Du alles ohne Anwalt machen. Das Problem dabei: Wenn Du Dich nicht auskennst, kannst Du das vergessen. Du machst dann einfach zu viel falsch. Ein Anwalt wird kaum nach Geschäftsgebühren mit Dir abrechnen, sondern will eine Honorar-Vereinbarung weil der Streitwert viel zu klein ist. Die gleichen Probleme hat die Gegenseite. Es kommt eben darauf an, wie gut Du Dich auskennst, ob Du Dir das wissen aneignest Dich in einem evtl. Verfahren vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen (geht problemlos, man muss nur wissen was man tut), oder ob Du von all dem keine Ahnung hast. Du musst eben auch wissen, wie man mit Inkassounternehmen umgeht. Kleine, naive Handlungen und Äusserungen von Dir können Deine rechtliche Position oft entscheidend schwächen. Generell kann man zusammenfassen: Reden ist silber, schweigen ist Gold. Aber manchmal ist es genau umgekehrt. Aber einen Denkfehler hast Du noch: Nur weil freenet ein Inkassounternehmen einschaltet, werden die Deinen Vertrag nicht als gekündigt ansehen. Denn das eine hat mit dem anderem nichts zu tun. Das Verrtagsverhältnis besteht aus freenet-Sicht erstmal fort. Und wenn Du ihre Forderungen jedesmal bezahlst, wenn sie Dir ein Inkassounternehmen schicken, warum sollten sie das mit der nächsten Monats- oder Jahresrate nicht nochmal tun?
Hallo beim Verbraucherschutz war ich jetzt mal hab aber nochmal einen Termin bekommen für nächste Woche. Ist so wie ich geschrieben habe normaler weise "eventuell" Sonderkündigungsrecht wenn das nicht fruchtet regulär kündigen bis Ende September. Das natürlich unter Zeugen (hab ich ja bis jetzt auch schon) Die meinten mein Fall kommt oft vor hat anscheinend system die wollen wahrscheinlich das die Leute ihre Verträge irgendwann vergessen. Und brav weiterzahlen. (laut verbraucherschutz) Der verbraucherschuzt hat gemeint das freenet das ganze über die KPS anwälte abwickelt. insofern hat freenet nur wenig zu verlieren
Logiker wrote: > Aber einen Denkfehler hast Du noch: Nur weil freenet ein > Inkassounternehmen einschaltet, werden die Deinen Vertrag nicht als > gekündigt ansehen. Das war nicht mein Denkfehler - nur schreibt unser "Ratsuchender" in jedem Satz was anderes. Vertrag gekündigt - nein, Vertrag läuft noch - sorry, da blickt der wohl selber nicht mehr durch. Und was du zur Praxis der "Rechtsprechung" geschrieben hast - naja, das läuft auch in jedem Fall anders. Mit Logik kannst du solchen Leuten nicht kommen. Ich weiß nicht mehr, wieviele Stellen z.B. die Sparkasse inzwischen beauftragt hat, ihre Forderungen bei mir durchzusetzen: http://melina.kilu.de/forum/viewtopic.php?f=9&t=22&p=611#p611 Und die T-Com übrigens. Das letzte, was ich schriftlich von denen habe (vom Amtsgericht Starnberg): Dass sie ihre Klage zurückgenommen haben. Das war wohl das Beste, was sie machen konnten. Die Anwaltskanzlei, von der dann ein neuer Mahnbescheid kam, habe ich nur mal kurz angerufen: Sie sollen mich in Zukunft in Ruhe lassen, wenn sie nicht noch mehr Ärger haben wollen. Klar. Da gibt's z.B. die Zivilprozessordnung. Erster Termin Güteverhandlung laberlaber... Und sinngemäß sagt die ZPO auch: Wenn du deinem Prozessgegner keinen Anlass geliefert hast, gerichtlich gegen dich vorzugehen, ist das ganze Verfahren sowieso für den Kamin. Aber frag' nicht, wieviele Gerichtsvollzieher schon im Auftrag der Staatsanwaltschaft bei mir angeklopft haben (was geht die überhaupt ein ziviler Streit an?) - nachdem inzwischen 3 oder 4 Gerichtsvollzieher festgestellt hatten, dass bei mir nichts zu pfänden ist. Der letzten "Staatsanwältin" habe ich also in der Verhandlung einen Vogel gezeigt - das wäre gem. §§ 186f. StGB bis zu 5 Jahre wert - aber mit der Wahrheit kann man nun mal niemanden beleidigen. Wie gesagt, die CD "Deutsche Gesetzestexte für Windows" hat mich mal in irgend einer Buchhandlung 10,- DM gekostet - aber was die mir schon an Anwaltshonoraren und sonstigen Prozesskosten erspart hat...
@ Hartmut Kraus wäre gut wenn du meinen Post lesen würdest Vertrag wurde mehrmals gekündigt ABER ICH HABE NOCH KEINE KÜMDIGUNGSBESTÄTIGUNG ERHALTEN die buchen nur ab
> Vertrag wurde mehrmals gekündigt Na, das mag schon sein. Entscheidend ist, ob Deine Kündigung wirksam ist, d.h. nach den vereinbarten Vertragsbedingungen. > ABER ICH HABE NOCH KEINE KÜMDIGUNGSBESTÄTIGUNG ERHALTEN Das spielt keine Rolle. Eine Kündigungsbestätigung ist ein "netter" Service, sonst nichts. Deine Kündigung kann nur gültig oder ungültig sein. Das hängt eben aber nicht von einer Bestätigung ab. Eine Bestätigung wäre nur ein Beweis, dass Deine Kündigung gültig ist bzw. vom gekündigten angenommen wurde. Andersherum, eine fehlende Bestätigung ist überhaupt kein Anzeichen dafür, dass Deine Kündigung nicht gültig ist. Das hängt von anderen Dingen ab, nämlich den Vertragsbedingungen usw. Wenn Deine Kündigung gültig ist, solltest Du das auch beweisen können. D.h. den Zugang solltest Du beweisen können. Ausserdem muss Deine Kündigung natürlich den vertraglichen Regeln entsprechen. Wenn diese beiden Punkte erfüllt sind, ist alles in Butter. Unabhängig davon, ob Dir eine Kündigungsbestätigung vorliegt oder nicht.
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