Hallo
ich versuche schon seit einem halben Jahr bei denen zu kündigen.
Ist eine Internetvertrag.
Ich hab jetzt ne Rechnung von 44 Euro erhalten
und ich will das die das über eine Inkasso Büro abwickeln.
was würde so etwas kosten.
Pass auf das du auch im Recht bist, von wegen Mindestvertragslaufzeit
(bei Freenet gerne 2 Jahre) und Kündigungsfristen. Ansonsten ist das mal
wieder eine gute Erinnerung für mich eine Rechtsschutzversicherung
abzuschließen :)
bei mir ein jahr zum september normalerweise
aber ich sollte normalerweise ein sonderkündigungsrecht haben lol
aber was müsste ich im schlimmsten fall an inkaso gebühren zahlen.
ich hab keine lust nochmal 1 jahr länger zu bezahlen
eine kündigungsbestätigung habe ich keine
ich habe aber unter verschiedenen Zuegen ua im freenetshop mehrmals
gekündigt.
die haben nur zurückgeschrieben das sich die kündigung wegen eines
technischen defektes verzögert.
Mr freenet wrote:
> aber ich sollte normalerweise ein sonderkündigungsrecht haben lol
Hast du das schriftlich?
> eine kündigungsbestätigung habe ich keine> ich habe aber unter verschiedenen Zuegen ua im freenetshop mehrmals> gekündigt.
Merke: Alles was du schriftlich hast, ist immer besser.
> die haben nur zurückgeschrieben das sich die kündigung wegen eines> technischen defektes verzögert.
Das liegt in Papierform vor?
Ab zum Anwalt damit.
Hallo
ich hab GAR NICHTS schriftlich
außer das mit der Kündigungsverzögerung
und weil ich nichts hab wärs wahrscheinlich günstiger
für mich wenn die das über ein Inkassobüro abwickeln
so kann ich dann wennigstens wenns zu einem gerichtlichen
Mahnbescheid kommt mit hilfe der kündigungen einspruch bei Gericht
einlegen.
Mr freenet wrote:
> so kann ich dann wennigstens wenns zu einem gerichtlichen> Mahnbescheid kommt mit hilfe der kündigungen einspruch bei Gericht> einlegen.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist gar nichts, wenn der Gegenstand
der Mahnung nicht unstrittig ist. Dem widersprichst du einfach
erstmal (damit wird er nicht vollstreckbar), und dann ist es an
der Gegenpartei, daraus ein komplettes Verfahren anzuleiern. Das
dauert dann allerdings Jahre.
Mr freenet wrote:
> Hallo>> ich hab GAR NICHTS schriftlich>> außer das mit der Kündigungsverzögerung
Na, was steht denn im Vertrag - Kündigungsfrist etc...
Ein "Unrecht" kompensierst du nicht mit einem anderen - also indem du
einfach eine Rechnung nicht bezahlst.
> so kann ich dann wennigstens wenns zu einem gerichtlichen> Mahnbescheid kommt mit hilfe der kündigungen einspruch bei Gericht> einlegen.
Der würde dir nichts nützen - wenn der Anspruch deines Gläubigers
gerechtfertigt ist, wird dir gepfändet. Und von wegen Jahre - das geht
i.A. eins - fix - drei.
Und wenn's über Inkasso, Gericht sonstwas geht, wird's einiges teurer.
Könnt mir glauben, ich kenn' mich da ein bisschen aus. <:-)
Ok
was soll ich dann tun die ignorieren semtliche schreiben
obwohl unter zeugen verschickt bzw gefaxt
vertraggegenstand existiert laut derer agb nicht mehr
da der Anschluß nicht mehr da ist ich hatte damals mit tiscali (alte
anbieter)
einen speziellen vertrag ohne telefon nur dsl.
telefon ist nun weg und das dsl auch.
regulär würde der vertrag noch bis ende September laufen
aber auch das interesiert die nicht
also was ist zu tun ich hab 3 verschiedene Kündigungen per fax
geschieckt
und 2 per post mir rückschein
Hi hatte was ähnliches (auch Freenet) und zwar Anfang des Jahres zwar
mit VoIP als sie die Rechnungsdaten an eine Fremdfirma vergeben haben
hab ich mein Sonderkündigungsrecht genutzt und per Fax und Einschreiben
gekündigt was sie gnadenlos ignoriert haben(Einschreiben angenommen aber
keine Reaktion).
Hab dann nach der Rechnung zum Monatsende voip nicht mehr genutzt und
die Zahlungen zurück gebucht, das Ganze ging den an einen Anwalt von
denen die Firma KSP die dann nochmal 180eur Gebühren berechnen wollen
hab natürlich wieder Einspruch eingelegt welcher wieder ignoriert wurde
hab dann nochmal ein kleines Schreiben aufgesetzt das sie doch bitte den
Rechtsweg bestreiten sollen nach 3 wochen kamm den der provisorische
Gelbe schein da einfach ich widerspreche vollumfänglich ankreuzten und
die Sachen beilegen (schriftverker + belege) danach war die sache
gegessen.
Des geht natürlich nur wen du eindeutig im recht bist und das beweisen
kannst, als Genugtuung weis ich das Freenet 300eur zahlen muste das es
überhaupt zum verfahren kommt des ganze geht komplett ohne Anwalt.
Einen Nachteil hat des ganze wen des Gericht meint deine Kündigung ist
ungültig dann wird die Forderung Tituliert + Gerichtskosten und es wird
richtig teuer.
Eins muss man sich immer merken wen nen Inkasso schreiben kommt oder von
nen Anwalt würde auch die Zahlung der Hauptforderung an des
unternehmen(freenet) reichen ohne Titulierung haben die keine rechtliche
handhabe irgendwas zu verlangen und ne Titulierung wird nicht nur bei
Inkassogebüren gemacht wen die Hauptforderung beglichen ist.
^^ Ist ne Meinung keine Rechtsberatung tips dazu gibt es auch im
elo-forum.
Wen du gefaxt hast müsstest du ne Fax Bestätigung haben diese gilt
Freenet gibt in den AGBs die Möglichkeit der Kündigung per Fax an
Mr freenet wrote:
> vertraggegenstand existiert laut derer agb nicht mehr> da der Anschluß nicht mehr da ist ich hatte damals mit tiscali (alte> anbieter)> telefon ist nun weg und das dsl auch.>> regulär würde der vertrag noch bis ende September laufen
Na, was denn nun? Für einen Vertragsgegenstand, den's nicht mehr gibt,
können sie dir nichts mehr berechnen, aber den kann man ja wohl auch
schlecht kündigen - ach nein, der läuft ja noch bis Ende September -
Also wenn du dem Verbraucherschutz das genauso erklärst, bedanken die
sich für deine 10 Euren und zeigen dir einen Vogel, würde ich sagen.
<:-)
Naja aber er bekommt rechtsicherheit ist besser als wen das alles in nen
Mahnverfahren leuft auserdem haben brife vom Verbraucherschutz meist ne
durchschlagende Wirkung.
@ Hartmut Kraus
einfach mal irgendwas geschrieben oder?
wenn das Sonderkündingungsrecht kreift dann sollte
laut AGB der Vertrag beendet sein (habe aber nix schriftliches)
wenn das Sonderkündigungsrecht nicht kreift dann will ich wenigstens zum
Ende
September regulär kündigen. (hab auch da noch nichts schriftliches)
ich hab mittlerweile beides gemacht und ich hab noch nichts erhalten
außer das die technische Probleme haben.
der DSL anschluß ist aber schon seit Okt letzten Jahres nicht mehr im
Betrieb
> Der würde dir nichts nützen - wenn der Anspruch deines Gläubigers> gerechtfertigt ist, wird dir gepfändet.
Das ist natürlich Blödsinn.
Bevor etwas gepfändet wird, braucht es einen Titel. Und den bekommt der
Gläubiger (freenet) nicht geschenkt, dafür muss er etwas tun. Wenn ein
Schuldner (Du) einen Fehler macht, kommt der Gläuber sehr leicht an
einen Titel. Das läuft ungefähr so ab:
- Gläubiger beauftragt Inkassounternehmen. Die schicken Dir dann
lustige Briefchen mit immer böseren Drohungen bis hin zum
Weltuntergang. Gleichzeitig hauen sie noch einige
Phantatie-Forderungen drauf, die sie haben wollen.
Grundsatz hier: Fordern kann jeder was er will, ob er darauf
einen Anspruch hat, ist eine ganz andere Frage.
- Vielleicht, wenn es sich für den Gläubiger lohnt, kommt irgendwann
mal ein gerichtlicher Mahnbescheid. Nun gibt es für Dich grob
zwei Möglichkeiten:
a.) Nichts tun bzw. akzeptieren: Nach zwei Wochen wird daraus
ein vollstreckbarer Titel. Wenn das erstmal ein Titel
geworden ist, kommt auch der Gerichtsvollzieher und holt
sich das Geld inkl. Nebenkosten, gleichgültig ob die
Forderungen gerechtfertig sind oder nicht.
Merke: Gegen einen Titel kannst nur noch Du klagen,
das ist mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.
b.) Du widersprichst dem Mahnbescheid. Dazu ist auch keine
Begründung notwendig. Du kannst aber eine angeben, wenn
Du magst. Ob das sinnvoll ist oder nicht, musst Du selbst
entscheiden oder Dein Rechtsberater.
Danach passiert rein juristisch bezüglich des Mahnbescheids
erstmal nichts weiter.
- Evtl. nach dem Mahnbescheid, oder auch ohne, wirst Du vom Gläubiger
verklagt. Das passiert bei Deiner Summer vor einem Amtsgericht an
Deinem Wohnort.
Jetzt kommt es aber: Je nach Bundesland, muss bei einem Streitwert
bis 750,- Euro zwingend erst ein Güteverfahren durchgeführt werden.
D.h. wenn der Gläubiger das nicht macht und Du in einem entsprechendem
Bundesland wohnst, kannst Du die Klage ganz einfach abweisen lassen.
Wenn nicht, naja, dann kommt es evtl. zu einem Gerichts-Verfahren.
Da muss der Gläubiger (freenet) dann seine Forderungen beweisen
können und Du eben Deine korrekte (!!!) Kündigung. Das kommt dann
sehr auf die Details drauf an.
Der "Trick" an der Geschichte ist der: Wenn Du im Recht bist, bzw. wenn
der Gläubiger sich seiner Sache nicht 100% sicher ist, ist die ganze
Prozedur für ihn total unwirtschaftlich. Er muss die ganzen Kosten für
Mahnbescheid, Gerichtsverfahren etc. vorstrecken. D.h. er muss erst mal
Geld ausgeben und weis nicht, ob und wieviel er am Ende wieder zurück
bekommt.
Das Problem an der Geschichte: Wenn Du im Unrecht bist, kannst Du den
ganzen Sabbel bezahlen. Allerdings nur nach gesetzlich festgelegten
Tarifen. Konkret, ein Mahnbescheid kostet glaub 22,- Euro, dazu kann das
Inkassounternehmen noch eine Geschäftsgebühr nehmen, wobei die
berechtigte Höhe in der Rechtssprechung auch unterschiedlich ist, und
noch Postauslagen. Summa-Summarum kannst Du bis zum Mahnbescheid mit
grob 100,- Euro rechnen, falls Du da nachgibst, falsch handelst, oder
einfach im Unrecht bist.
Wenn es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird es deutlich
teurer. Da kannst Du bei Deinem Betrag von 44,- Euro mit ca. 500,- Euro
mit allem drum und dran rechnen, wenn Du verlierst.
Der springende Punkt ist eben: Bist Du im recht, kostet Dich das alles
keinen Pfennig und Du kannst Freenet und Inkassounternehmen einfach
ignorieren und den Mahnbescheid einfach widersprechen. Falls Du verklagt
wirst, musst Du eben zu dem Termin und vorher ein paar Schriftsätze
austauschen. Das kannst Du alles ohne Anwalt machen.
Das Problem dabei: Wenn Du Dich nicht auskennst, kannst Du das
vergessen. Du machst dann einfach zu viel falsch. Ein Anwalt wird kaum
nach Geschäftsgebühren mit Dir abrechnen, sondern will eine
Honorar-Vereinbarung weil der Streitwert viel zu klein ist.
Die gleichen Probleme hat die Gegenseite.
Es kommt eben darauf an, wie gut Du Dich auskennst, ob Du Dir das wissen
aneignest Dich in einem evtl. Verfahren vor dem Amtsgericht selbst zu
verteidigen (geht problemlos, man muss nur wissen was man tut), oder ob
Du von all dem keine Ahnung hast. Du musst eben auch wissen, wie man mit
Inkassounternehmen umgeht. Kleine, naive Handlungen und Äusserungen von
Dir können Deine rechtliche Position oft entscheidend schwächen.
Generell kann man zusammenfassen: Reden ist silber, schweigen ist Gold.
Aber manchmal ist es genau umgekehrt.
Aber einen Denkfehler hast Du noch: Nur weil freenet ein
Inkassounternehmen einschaltet, werden die Deinen Vertrag nicht als
gekündigt ansehen. Denn das eine hat mit dem anderem nichts zu tun. Das
Verrtagsverhältnis besteht aus freenet-Sicht erstmal fort. Und wenn Du
ihre Forderungen jedesmal bezahlst, wenn sie Dir ein Inkassounternehmen
schicken, warum sollten sie das mit der nächsten Monats- oder Jahresrate
nicht nochmal tun?
Hallo
beim Verbraucherschutz war ich jetzt mal
hab aber nochmal einen Termin bekommen für nächste Woche.
Ist so wie ich geschrieben habe normaler weise "eventuell"
Sonderkündigungsrecht
wenn das nicht fruchtet regulär kündigen bis Ende September.
Das natürlich unter Zeugen (hab ich ja bis jetzt auch schon)
Die meinten mein Fall kommt oft vor hat anscheinend system die wollen
wahrscheinlich das die Leute ihre Verträge irgendwann vergessen.
Und brav weiterzahlen. (laut verbraucherschutz)
Der verbraucherschuzt hat gemeint das freenet das ganze über die KPS
anwälte
abwickelt. insofern hat freenet nur wenig zu verlieren
Logiker wrote:
> Aber einen Denkfehler hast Du noch: Nur weil freenet ein> Inkassounternehmen einschaltet, werden die Deinen Vertrag nicht als> gekündigt ansehen.
Das war nicht mein Denkfehler - nur schreibt unser "Ratsuchender" in
jedem Satz was anderes. Vertrag gekündigt - nein, Vertrag läuft noch -
sorry, da blickt der wohl selber nicht mehr durch.
Und was du zur Praxis der "Rechtsprechung" geschrieben hast - naja, das
läuft auch in jedem Fall anders. Mit Logik kannst du solchen Leuten
nicht kommen. Ich weiß nicht mehr, wieviele Stellen z.B. die Sparkasse
inzwischen beauftragt hat, ihre Forderungen bei mir durchzusetzen:
http://melina.kilu.de/forum/viewtopic.php?f=9&t=22&p=611#p611
Und die T-Com übrigens. Das letzte, was ich schriftlich von denen habe
(vom Amtsgericht Starnberg): Dass sie ihre Klage zurückgenommen haben.
Das war wohl das Beste, was sie machen konnten. Die Anwaltskanzlei, von
der dann ein neuer Mahnbescheid kam, habe ich nur mal kurz angerufen:
Sie sollen mich in Zukunft in Ruhe lassen, wenn sie nicht noch mehr
Ärger haben wollen.
Klar. Da gibt's z.B. die Zivilprozessordnung. Erster Termin
Güteverhandlung laberlaber... Und sinngemäß sagt die ZPO auch: Wenn du
deinem Prozessgegner keinen Anlass geliefert hast, gerichtlich gegen
dich vorzugehen, ist das ganze Verfahren sowieso für den Kamin.
Aber frag' nicht, wieviele Gerichtsvollzieher schon im Auftrag der
Staatsanwaltschaft bei mir angeklopft haben (was geht die überhaupt ein
ziviler Streit an?) - nachdem inzwischen 3 oder 4 Gerichtsvollzieher
festgestellt hatten, dass bei mir nichts zu pfänden ist. Der letzten
"Staatsanwältin" habe ich also in der Verhandlung einen Vogel gezeigt -
das wäre gem. §§ 186f. StGB bis zu 5 Jahre wert - aber mit der Wahrheit
kann man nun mal niemanden beleidigen.
Wie gesagt, die CD "Deutsche Gesetzestexte für Windows" hat mich mal in
irgend einer Buchhandlung 10,- DM gekostet - aber was die mir schon an
Anwaltshonoraren und sonstigen Prozesskosten erspart hat...
@ Hartmut Kraus
wäre gut wenn du meinen Post lesen würdest
Vertrag wurde mehrmals gekündigt
ABER ICH HABE NOCH KEINE KÜMDIGUNGSBESTÄTIGUNG ERHALTEN
die buchen nur ab
> Vertrag wurde mehrmals gekündigt
Na, das mag schon sein. Entscheidend ist, ob Deine Kündigung wirksam
ist, d.h. nach den vereinbarten Vertragsbedingungen.
> ABER ICH HABE NOCH KEINE KÜMDIGUNGSBESTÄTIGUNG ERHALTEN
Das spielt keine Rolle. Eine Kündigungsbestätigung ist ein "netter"
Service, sonst nichts.
Deine Kündigung kann nur gültig oder ungültig sein. Das hängt eben aber
nicht von einer Bestätigung ab.
Eine Bestätigung wäre nur ein Beweis, dass Deine Kündigung gültig ist
bzw. vom gekündigten angenommen wurde.
Andersherum, eine fehlende Bestätigung ist überhaupt kein Anzeichen
dafür, dass Deine Kündigung nicht gültig ist. Das hängt von anderen
Dingen ab, nämlich den Vertragsbedingungen usw.
Wenn Deine Kündigung gültig ist, solltest Du das auch beweisen können.
D.h. den Zugang solltest Du beweisen können. Ausserdem muss Deine
Kündigung natürlich den vertraglichen Regeln entsprechen.
Wenn diese beiden Punkte erfüllt sind, ist alles in Butter. Unabhängig
davon, ob Dir eine Kündigungsbestätigung vorliegt oder nicht.