Forum: Offtopic Freenet kündigen


von Mr freenet (Gast)


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Hallo
ich versuche schon seit einem halben Jahr bei denen zu kündigen.
Ist eine Internetvertrag.
Ich hab jetzt ne Rechnung von 44 Euro erhalten
und ich will das die das über eine Inkasso Büro abwickeln.
was würde so etwas kosten.

von vistageek (Gast)


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gehst du frage anwalt, kost dir nix.

von Reinhard S. (rezz)


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Pass auf das du auch im Recht bist, von wegen Mindestvertragslaufzeit 
(bei Freenet gerne 2 Jahre) und Kündigungsfristen. Ansonsten ist das mal 
wieder eine gute Erinnerung für mich eine Rechtsschutzversicherung 
abzuschließen :)

von Mr freenet (Gast)


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bei mir ein jahr zum september normalerweise

aber ich sollte normalerweise ein sonderkündigungsrecht haben lol

aber was müsste ich im schlimmsten fall an inkaso gebühren zahlen.

ich hab keine lust nochmal 1 jahr länger zu bezahlen

eine kündigungsbestätigung habe ich keine
ich habe aber unter verschiedenen Zuegen ua im freenetshop mehrmals 
gekündigt.


die haben nur zurückgeschrieben das sich die kündigung wegen eines
technischen defektes verzögert.

von Karl H. (kbuchegg)


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Mr freenet wrote:

> aber ich sollte normalerweise ein sonderkündigungsrecht haben lol

Hast du das schriftlich?

> eine kündigungsbestätigung habe ich keine
> ich habe aber unter verschiedenen Zuegen ua im freenetshop mehrmals
> gekündigt.

Merke: Alles was du schriftlich hast, ist immer besser.

> die haben nur zurückgeschrieben das sich die kündigung wegen eines
> technischen defektes verzögert.

Das liegt in Papierform vor?
Ab zum Anwalt damit.

von Hartmut Kraus (Gast)


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Wegen 44 Euro zum Anwalt. Da kommt die Soße doch teurer als der Braten.

von Mr freenet (Gast)


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Hallo

ich hab GAR NICHTS schriftlich

außer das mit der Kündigungsverzögerung

und weil ich nichts hab wärs wahrscheinlich günstiger
für mich wenn die das über ein Inkassobüro abwickeln

so kann ich dann wennigstens wenns zu einem gerichtlichen
Mahnbescheid kommt mit hilfe der kündigungen einspruch bei Gericht 
einlegen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Mr freenet wrote:

> so kann ich dann wennigstens wenns zu einem gerichtlichen
> Mahnbescheid kommt mit hilfe der kündigungen einspruch bei Gericht
> einlegen.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist gar nichts, wenn der Gegenstand
der Mahnung nicht unstrittig ist.  Dem widersprichst du einfach
erstmal (damit wird er nicht vollstreckbar), und dann ist es an
der Gegenpartei, daraus ein komplettes Verfahren anzuleiern.  Das
dauert dann allerdings Jahre.

von Mr freenet (Gast)


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aber nun mal zu den kosten was darf ein inkassbüro
maximal an kosten von mir nehmen sofern ich
das Prozedere verliere

sa würde mich mal interesieren

von Hartmut Kraus (Gast)


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Mr freenet wrote:
> Hallo
>
> ich hab GAR NICHTS schriftlich
>
> außer das mit der Kündigungsverzögerung

Na, was steht denn im Vertrag - Kündigungsfrist etc...

Ein "Unrecht" kompensierst du nicht mit einem anderen - also indem du 
einfach eine Rechnung nicht bezahlst.

> so kann ich dann wennigstens wenns zu einem gerichtlichen
> Mahnbescheid kommt mit hilfe der kündigungen einspruch bei Gericht
> einlegen.

Der würde dir nichts nützen - wenn der Anspruch deines Gläubigers 
gerechtfertigt ist, wird dir gepfändet. Und von wegen Jahre - das geht 
i.A. eins - fix - drei.

Und wenn's über Inkasso, Gericht sonstwas geht, wird's einiges teurer.

Könnt mir glauben, ich kenn' mich da ein bisschen aus. <:-)

von Mr freenet (Gast)


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Ok
was soll ich dann tun die ignorieren semtliche schreiben
obwohl unter zeugen verschickt bzw gefaxt
vertraggegenstand existiert laut derer agb nicht mehr
da der Anschluß nicht mehr da ist ich hatte damals mit tiscali (alte 
anbieter)
einen speziellen vertrag ohne telefon nur dsl.

telefon ist nun weg und das dsl auch.

regulär würde der vertrag noch bis ende September laufen

aber auch das interesiert die nicht

also was ist zu tun ich hab 3 verschiedene Kündigungen per fax 
geschieckt
und 2 per post mir rückschein

von K. J. (Gast)


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Hi hatte was ähnliches (auch Freenet) und zwar Anfang des Jahres zwar 
mit VoIP als sie die Rechnungsdaten an eine Fremdfirma vergeben haben 
hab ich mein Sonderkündigungsrecht genutzt und per Fax und Einschreiben 
gekündigt was sie gnadenlos ignoriert haben(Einschreiben angenommen aber 
keine Reaktion).

Hab dann nach der Rechnung zum Monatsende voip nicht mehr genutzt und 
die Zahlungen zurück gebucht, das Ganze ging den an einen Anwalt von 
denen die Firma KSP die dann nochmal 180eur Gebühren berechnen wollen 
hab natürlich wieder Einspruch eingelegt welcher wieder ignoriert wurde 
hab dann nochmal ein kleines Schreiben aufgesetzt das sie doch bitte den 
Rechtsweg bestreiten sollen nach 3 wochen kamm den der provisorische 
Gelbe schein da einfach ich widerspreche vollumfänglich ankreuzten und 
die Sachen beilegen (schriftverker + belege) danach war die sache 
gegessen.

Des geht natürlich nur wen du eindeutig im recht bist und das beweisen 
kannst, als Genugtuung weis ich das Freenet 300eur zahlen muste das es 
überhaupt zum verfahren kommt des ganze geht komplett ohne Anwalt.

Einen Nachteil hat des ganze wen des Gericht meint deine Kündigung ist 
ungültig dann wird die Forderung Tituliert + Gerichtskosten und es wird 
richtig teuer.

Eins muss man sich immer merken wen nen Inkasso schreiben kommt oder von 
nen Anwalt würde auch die Zahlung der Hauptforderung an des 
unternehmen(freenet) reichen ohne Titulierung haben die keine rechtliche 
handhabe irgendwas zu verlangen und ne Titulierung wird nicht nur bei 
Inkassogebüren gemacht wen die Hauptforderung beglichen ist.

^^ Ist ne Meinung keine Rechtsberatung tips dazu gibt es auch im 
elo-forum.

Wen du gefaxt hast müsstest du ne Fax Bestätigung haben diese gilt 
Freenet gibt in den AGBs die Möglichkeit der Kündigung per Fax an

von K. J. (Gast)


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Nachtrag investiere doch einfach mal 10euronen und Las dich beim 
Verbraucherschutz beraten denn bist auf der sicheren seite

von Hartmut Kraus (Gast)


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Mr freenet wrote:

> vertraggegenstand existiert laut derer agb nicht mehr
> da der Anschluß nicht mehr da ist ich hatte damals mit tiscali (alte
> anbieter)

> telefon ist nun weg und das dsl auch.
>
> regulär würde der vertrag noch bis ende September laufen

Na, was denn nun? Für einen Vertragsgegenstand, den's nicht mehr gibt, 
können sie dir nichts mehr berechnen, aber den kann man ja wohl auch 
schlecht kündigen - ach nein, der läuft ja noch bis Ende September -

Also wenn du dem Verbraucherschutz das genauso erklärst, bedanken die 
sich für deine 10 Euren und zeigen dir einen Vogel, würde ich sagen. 
<:-)

von K. J. (Gast)


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Naja aber er bekommt rechtsicherheit ist besser als wen das alles in nen 
Mahnverfahren leuft auserdem haben brife vom Verbraucherschutz meist ne 
durchschlagende Wirkung.

von Mr freenet (Gast)


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@  Hartmut Kraus

einfach mal irgendwas geschrieben oder?
wenn das Sonderkündingungsrecht kreift dann sollte
laut AGB der Vertrag beendet sein (habe aber nix schriftliches)


wenn das Sonderkündigungsrecht nicht kreift dann will ich wenigstens zum 
Ende
September regulär kündigen. (hab auch da noch nichts schriftliches)




ich hab mittlerweile beides gemacht und ich hab noch nichts erhalten
außer das die technische Probleme haben.


der DSL anschluß ist aber schon seit Okt letzten Jahres nicht mehr im 
Betrieb

von Logiker (Gast)


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> Der würde dir nichts nützen - wenn der Anspruch deines Gläubigers
> gerechtfertigt ist, wird dir gepfändet.

Das ist natürlich Blödsinn.

Bevor etwas gepfändet wird, braucht es einen Titel. Und den bekommt der 
Gläubiger (freenet) nicht geschenkt, dafür muss er etwas tun. Wenn ein 
Schuldner (Du) einen Fehler macht, kommt der Gläuber sehr leicht an 
einen Titel. Das läuft ungefähr so ab:

- Gläubiger beauftragt Inkassounternehmen. Die schicken Dir dann
  lustige Briefchen mit immer böseren Drohungen bis hin zum
  Weltuntergang. Gleichzeitig hauen sie noch einige
  Phantatie-Forderungen drauf, die sie haben wollen.
  Grundsatz hier: Fordern kann jeder was er will, ob er darauf
  einen Anspruch hat, ist eine ganz andere Frage.

- Vielleicht, wenn es sich für den Gläubiger lohnt, kommt irgendwann
  mal ein gerichtlicher Mahnbescheid. Nun gibt es für Dich grob
  zwei Möglichkeiten:

  a.) Nichts tun bzw. akzeptieren: Nach zwei Wochen wird daraus
      ein vollstreckbarer Titel. Wenn das erstmal ein Titel
      geworden ist, kommt auch der Gerichtsvollzieher und holt
      sich das Geld inkl. Nebenkosten, gleichgültig ob die
      Forderungen gerechtfertig sind oder nicht.
      Merke: Gegen einen Titel kannst nur noch Du klagen,
      das ist mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.

  b.) Du widersprichst dem Mahnbescheid. Dazu ist auch keine
      Begründung notwendig. Du kannst aber eine angeben, wenn
      Du magst. Ob das sinnvoll ist oder nicht, musst Du selbst
      entscheiden oder Dein Rechtsberater.
      Danach passiert rein juristisch bezüglich des Mahnbescheids
      erstmal nichts weiter.

- Evtl. nach dem Mahnbescheid, oder auch ohne, wirst Du vom Gläubiger
  verklagt. Das passiert bei Deiner Summer vor einem Amtsgericht an
  Deinem Wohnort.
  Jetzt kommt es aber: Je nach Bundesland, muss bei einem Streitwert
  bis 750,- Euro zwingend erst ein Güteverfahren durchgeführt werden.
  D.h. wenn der Gläubiger das nicht macht und Du in einem entsprechendem
  Bundesland wohnst, kannst Du die Klage ganz einfach abweisen lassen.
  Wenn nicht, naja, dann kommt es evtl. zu einem Gerichts-Verfahren.
  Da muss der Gläubiger (freenet) dann seine Forderungen beweisen
  können und Du eben Deine korrekte (!!!) Kündigung. Das kommt dann
  sehr auf die Details drauf an.

Der "Trick" an der Geschichte ist der: Wenn Du im Recht bist, bzw. wenn 
der Gläubiger sich seiner Sache nicht 100% sicher ist, ist die ganze 
Prozedur für ihn total unwirtschaftlich. Er muss die ganzen Kosten für 
Mahnbescheid, Gerichtsverfahren etc. vorstrecken. D.h. er muss erst mal 
Geld ausgeben und weis nicht, ob und wieviel er am Ende wieder zurück 
bekommt.

Das Problem an der Geschichte: Wenn Du im Unrecht bist, kannst Du den 
ganzen Sabbel bezahlen. Allerdings nur nach gesetzlich festgelegten 
Tarifen. Konkret, ein Mahnbescheid kostet glaub 22,- Euro, dazu kann das 
Inkassounternehmen noch eine Geschäftsgebühr nehmen, wobei die 
berechtigte Höhe in der Rechtssprechung auch unterschiedlich ist, und 
noch Postauslagen. Summa-Summarum kannst Du bis zum Mahnbescheid mit 
grob 100,- Euro rechnen, falls Du da nachgibst, falsch handelst, oder 
einfach im Unrecht bist.
Wenn es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird es deutlich 
teurer. Da kannst Du bei Deinem Betrag von 44,- Euro mit ca. 500,- Euro 
mit allem drum und dran rechnen, wenn Du verlierst.

Der springende Punkt ist eben: Bist Du im recht, kostet Dich das alles 
keinen Pfennig und Du kannst Freenet und Inkassounternehmen einfach 
ignorieren und den Mahnbescheid einfach widersprechen. Falls Du verklagt 
wirst, musst Du eben zu dem Termin und vorher ein paar Schriftsätze 
austauschen. Das kannst Du alles ohne Anwalt machen.

Das Problem dabei: Wenn Du Dich nicht auskennst, kannst Du das 
vergessen. Du machst dann einfach zu viel falsch. Ein Anwalt wird kaum 
nach Geschäftsgebühren mit Dir abrechnen, sondern will eine 
Honorar-Vereinbarung weil der Streitwert viel zu klein ist.

Die gleichen Probleme hat die Gegenseite.

Es kommt eben darauf an, wie gut Du Dich auskennst, ob Du Dir das wissen 
aneignest Dich in einem evtl. Verfahren vor dem Amtsgericht selbst zu 
verteidigen (geht problemlos, man muss nur wissen was man tut), oder ob 
Du von all dem keine Ahnung hast. Du musst eben auch wissen, wie man mit 
Inkassounternehmen umgeht. Kleine, naive Handlungen und Äusserungen von 
Dir können Deine rechtliche Position oft entscheidend schwächen. 
Generell kann man zusammenfassen: Reden ist silber, schweigen ist Gold. 
Aber manchmal ist es genau umgekehrt.

Aber einen Denkfehler hast Du noch: Nur weil freenet ein 
Inkassounternehmen einschaltet, werden die Deinen Vertrag nicht als 
gekündigt ansehen. Denn das eine hat mit dem anderem nichts zu tun. Das 
Verrtagsverhältnis besteht aus freenet-Sicht erstmal fort. Und wenn Du 
ihre Forderungen jedesmal bezahlst, wenn sie Dir ein Inkassounternehmen 
schicken, warum sollten sie das mit der nächsten Monats- oder Jahresrate 
nicht nochmal tun?

von Mr freenet (Gast)


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Hallo
beim Verbraucherschutz war ich jetzt mal
hab aber nochmal  einen Termin bekommen für nächste Woche.

Ist so wie ich geschrieben habe normaler weise "eventuell" 
Sonderkündigungsrecht
wenn das nicht fruchtet regulär kündigen bis Ende September.
Das natürlich unter Zeugen (hab ich ja bis jetzt auch schon)


Die meinten mein Fall kommt oft vor hat anscheinend system die wollen
wahrscheinlich das die Leute ihre Verträge irgendwann vergessen.
Und brav weiterzahlen. (laut verbraucherschutz)


Der verbraucherschuzt hat gemeint das freenet das ganze über die KPS 
anwälte
abwickelt. insofern hat freenet nur wenig zu verlieren

von Hartmut Kraus (Gast)


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Logiker wrote:

> Aber einen Denkfehler hast Du noch: Nur weil freenet ein
> Inkassounternehmen einschaltet, werden die Deinen Vertrag nicht als
> gekündigt ansehen.

Das war nicht mein Denkfehler - nur schreibt unser "Ratsuchender" in 
jedem Satz was anderes. Vertrag gekündigt  - nein, Vertrag läuft noch - 
sorry, da blickt der wohl selber nicht mehr durch.

Und was du zur Praxis der "Rechtsprechung" geschrieben hast - naja, das 
läuft auch in jedem Fall anders. Mit Logik kannst du solchen Leuten 
nicht kommen. Ich weiß nicht mehr, wieviele Stellen z.B. die Sparkasse 
inzwischen beauftragt hat, ihre Forderungen bei mir durchzusetzen:

http://melina.kilu.de/forum/viewtopic.php?f=9&t=22&p=611#p611

Und die T-Com übrigens. Das letzte, was ich schriftlich von denen habe 
(vom Amtsgericht Starnberg): Dass sie ihre Klage zurückgenommen haben. 
Das war wohl das Beste, was sie machen konnten. Die Anwaltskanzlei, von 
der dann ein neuer Mahnbescheid kam, habe ich nur mal kurz angerufen: 
Sie sollen mich in Zukunft in Ruhe lassen, wenn sie nicht noch mehr 
Ärger haben wollen.

Klar. Da gibt's z.B. die Zivilprozessordnung. Erster Termin 
Güteverhandlung laberlaber... Und sinngemäß sagt die ZPO auch: Wenn du 
deinem Prozessgegner keinen Anlass geliefert hast, gerichtlich gegen 
dich vorzugehen, ist das ganze Verfahren sowieso für den Kamin.

Aber frag' nicht, wieviele Gerichtsvollzieher schon im Auftrag der 
Staatsanwaltschaft bei mir angeklopft haben (was geht die überhaupt ein 
ziviler Streit an?) - nachdem inzwischen 3 oder 4 Gerichtsvollzieher 
festgestellt hatten, dass bei mir nichts zu pfänden ist. Der letzten 
"Staatsanwältin" habe ich also in der Verhandlung einen Vogel gezeigt - 
das wäre gem. §§ 186f. StGB bis zu 5 Jahre wert - aber mit der Wahrheit 
kann man nun mal niemanden beleidigen.

Wie gesagt, die CD "Deutsche Gesetzestexte für Windows" hat mich mal in 
irgend einer Buchhandlung 10,- DM gekostet - aber was die mir schon an 
Anwaltshonoraren und sonstigen Prozesskosten erspart hat...

von Mr freenet (Gast)


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@ Hartmut Kraus

wäre gut wenn du meinen Post lesen würdest

Vertrag wurde mehrmals gekündigt
ABER ICH HABE NOCH KEINE KÜMDIGUNGSBESTÄTIGUNG ERHALTEN

die buchen nur ab

von Logiker (Gast)


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> Vertrag wurde mehrmals gekündigt

Na, das mag schon sein. Entscheidend ist, ob Deine Kündigung wirksam 
ist, d.h. nach den vereinbarten Vertragsbedingungen.


> ABER ICH HABE NOCH KEINE KÜMDIGUNGSBESTÄTIGUNG ERHALTEN

Das spielt keine Rolle. Eine Kündigungsbestätigung ist ein "netter" 
Service, sonst nichts.

Deine Kündigung kann nur gültig oder ungültig sein. Das hängt eben aber 
nicht von einer Bestätigung ab.

Eine Bestätigung wäre nur ein Beweis, dass Deine Kündigung gültig ist 
bzw. vom gekündigten angenommen wurde.

Andersherum, eine fehlende Bestätigung ist überhaupt kein Anzeichen 
dafür, dass Deine Kündigung nicht gültig ist. Das hängt von anderen 
Dingen ab, nämlich den Vertragsbedingungen usw.

Wenn Deine Kündigung gültig ist, solltest Du das auch beweisen können. 
D.h. den Zugang solltest Du beweisen können. Ausserdem muss Deine 
Kündigung natürlich den vertraglichen Regeln entsprechen.

Wenn diese beiden Punkte erfüllt sind, ist alles in Butter. Unabhängig 
davon, ob Dir eine Kündigungsbestätigung vorliegt oder nicht.

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