Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Stundenlohn für nebengewerbliche Tätigkeit


von Gast (Gast)


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Hallo,

ich hab als Werkstudent für 16EUR/h bei einer Firma gearbeitet, die mich 
jetzt gekündigt hat. Grund ist wohl die Finanzkriese und ich war mit 
meinen knapp 1000EUR im Monat (bei 15h/Woche) wohl zu teuer ...

Die Firma möchte mich aber später auf Stundenlohnbasis 
weiterbeschäftigen, quasi on-demand, wenn es was zu tun gibt.

Ich bin dann, wenn es soweit ist, Dipl. Inf mit einem 
E-Technik-Background (sowohl E-Technik als NF, als auch gelernter 
Elektroniker mit viel Erfahrung).

Was könnte ich denn dann für einen Stundenlohn verlangen?

Ist in der Nähe von München ...

Gast

von Fiskus (Gast)


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Zahlen sie dann für dich auch die Sozialabgaben?

Vermutlich nicht.

Dann bist du Subunternehmer mit allen Rechten und Pflichten.

Dann kostet die Stunde ca. 35 EUR. Vermutlich eher mehr.

von Gast (Gast)


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Naja, bisher hab ich keine Sozialabgaben gezahlt, weil ich Student war.

Dann hab ich vor bei einer anderen Firma fest als Angestellter zu 
arbeiten und werde dort Sozialabgaben zahlen.

Meine gewerbliche Tätigkeit läuft also nebenbei, während ich woanders 
fest eingestellt bin.

Hmm, so 30 bis 35EUR hatte ich mir auch ungefähr gedacht, hab aber keine 
Ahnung, was üblich ist.

Grüße
Gast

von Fiskus (Gast)


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Ich sehe, du hast da etwas Nachholebedarf in diesen Dingen.

Dein fester Arbeitgeber muß dir dein Nebengewerbe gestatten. Könnte sich 
ja irgendwie beissen, wenn du abends oder am Wochenende in der gleichen 
Branche wilderst.

Dann mußt du, je nach Tätigkeit, ein Gewerbe anmelden. Unter bestimmten 
Umständen ( Stichwort "freie Berufe" ) kannst du als Freiberufler 
arbeiten, dann ohne Gewerbeschein und ohne Gewerbesteuer.
Bei der Gewerbesteuer gibt es Freigrenzen.

Jegliche Nebeneinkünfte mußt du steuerlich geltend machen.

Ab einem bestimmten Umsatz wirst du auch umsatzsteuerpflichtig.

Die deutsche Rentenversicherung hat auch ein Auge auf dich.

Such dir einen Steuerberater und hole dir eine Beratung zu dem Thema. 
Man kann da schnell in eine Falle tappen.

Rückwirkend die Rentenbeitrage der letzen Jahre nachzahlen kann sehr 
teuer sein.

Schöne Grüße!

Fiskus

von Freiberufler (Gast)


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Du solltest einen Stundenlohn berechnen,
von dem du leben könntest, wenn du Vollzeit arbeiten würdest.

Wenn du selbst für Kranken- und Rentenversicherung usw. aufkommen
musst, kannst du da nochmal locker 30% draufrechnen.

Dann bist du de facto Freiberufler, solltest also noch
etwas für Fortbildung, eigenes Equipment, Mobilität usw. draufrechnen.

Als Orientierung könntest du die unteren Stundensätze berechnen,
die bei Gulp.de derzeit aktuell sind...

von schwups... (Gast)


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>Bei der Gewerbesteuer gibt es Freigrenzen.

Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit, oder?

Außerdem sollte man auf das Betätigungsfeld achten, da
dort nur intellektuelle Tätigkeiten geduldet werden,
also NICHTS Produktives.

von Fiskus (Gast)


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@schwups

Richtig! Hab ich doch geschrieben.
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und benötigen dafür auch keinen 
Gewerbeschein.
Die Tätigkeit sollte schon zum Freiberufler passen.
Platinen bestücken ist wohl schwer unter freiberufliche Tätigkeit 
ansetzbar.
Programmierung, Entwicklung etc. wohl schon.
Was "Freie Berufe" sind ist im §18 EStG fest geschrieben.
Der TE ist ja dann Ing. und somit kann er als Freiberufler arbeiten.

Mach ich auch schon einige Jahre. Für Handel habe ich noch ein Gewerbe 
angemeldet, somit fällt nur Gewerbesteuer für meinen kleinen Handel an.

Man führt steuerrechtlich zwei Betriebe. Buchhaltung schön getrennt.


http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

Schöne Ostern!

Euer Fiskus

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