Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Richtlinien für reine Export-Geräte in Drittländer


von Mega-Bastler (Gast)


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Hallo!
Kurze Frage:
Ein Gewerbetreibender stellt elektronische Fertiggeräte in Deutschland 
her und verkauft diese ausschließlich ins nicht-EU-Ausland an Endkunden.
Welche gesetzlichen Bestimmungen/Richtlinien muss der Hersteller 
einhalten?
Bitte kurz und sachlich antworten und Thema nicht breit treten.
Danke
Gruß MB

von Mikki M. (mmerten)


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1. Falls beim Export ausfuhrgenehmigungspflichtige Bauteile oder
   Baugruppen verwendet werden diese beschaffen.
2. Beim Export bzw. Handel via Internet gelten soviele unterschiedliche
   nationale Vorschriften zwischen Käufer und Verkäufer, daß hier wohl
   der Gang zu einem entsprechenden Anwalt dringend angeraten ist, wenn
   man keine bösen Überraschungen erleben will.

von Mega-Bastler (Gast)


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Danke.
Soweit ich bereits gelesen habe trifft ROHS, WEEE und ElektroG in dem 
geschilderten Fall nicht zu - sehe ich das richtig?
Gruß MB

von marcus67 (Gast)


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Das ist völlig richtig - diese Regeln gelten nur, wenn die Geräte in 
Deutschland / EU in den Verkehr gebracht werden.

Dafür gelten alle Regeln im entsprechenden Drittland.

Gruß, Marcus

von Mega-Bastler (Gast)


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Danke!
Nehmen wir an der Hersteller verkauft z.B. bei einer Online-Auktion und 
wüsste noch gar nicht, in welches Drittland das Gerät verkauft wird - 
nach welchen Richtlinien müsste das Gerät dann gefertigt sein?

von JaaWaa (Gast)


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Ein Anwalt ist leider der komplett falsche Anprechpartner, der weiss gar 
nichts. Juristen haben den Anforderungen an ein Ingenieurstudium nicht 
genuegt. Vergiss die. Allenfalls ein Produktpruefer des Ziellandes ? Die 
haben sicher Pruefstellen.

von Ahem (Gast)


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>und wüsste noch gar nicht, in welches Drittland das Gerät verkauft wird -
>nach welchen Richtlinien müsste das Gerät dann gefertigt sein?

Da er das Zielland nicht kennt, kennt er auch die Regeln nicht, denen 
sein Gerät gehorchen muss. Also kann er es auch nicht entwickeln.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Er bietet ein Gerät für jene Zielländer 
an, deren Regeln es gehorcht.

von JaaWaa (Gast)


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Es gibt Laender, zB die der EU, die haben eine Vorschrift, deren 
Erfuellung kann selbst bestaetigt werden. Dann gibt es andere, zB 
Kanada, da muss man das Geraet vor Inverkehrbringung pruefen lassen. Das 
sollte man vorher abklaeren. Das kann teuer werden. Bei den USA zB 
haftet der Importeur. Daher will der die Pruefungen, resp deren 
Zertifikate sehen. Die kann man hier bei passend zertifizierten 
Pruefstellen machen lassen. Die machen dann die Pruefung nach US 
Vorschriften und das wird dann anerkannt.
Zuerst muss man sich die fuer das jeweilige Land zustaendige 
Vorschriftenstelle heraussuchen, dann dort die Vorschriften besorgen. 
Ja, das kostet in der Regel. Dann schauen ob und wie die erfuellbar 
sind. Dieselbe Stelle kann dem Interessenten dann auch heimische und 
fremde, anerkannte Pruefinstitute nennen, die eine solche Pruefung dann 
durchfuehren. Dann gibt es weitere Vorschriften, neben EMV und 
Sicherheit, die zu beachten sind. Manchmal ist nur eine deklaration 
erfoderlich machmal ein Pruefung. China zB hat bereits oder plant ein 
RoHS, da ist eine Pruefung zwingend vorgeschrieben.

von soaha (Gast)


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Nach deutschen Ausfuhrrichtlinien muß auch darauf geachtet werden, dass 
die
exportierten Produkte nicht in der Dual- Use- Liste aufgeführt sind.
(Kennzeichen auf der AE : Y 901). "Dual use " meint, dass die Produkte 
nicht
für militärische Zwecke missbraucht werden können. Nimmt nämlich ein 
Iraki Deinen u- Controller und wirft ihn einem US GI im Irak an den Kopf 
, verletzt diesen damit tödlich, dann....usw. usf. also lieber Export 
lassen und weiter Sozialhilfe kassieren !

von soaha (Gast)


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..ach ja, und die Ausfuhr- Produkte dürfen auch nicht in der Liste der 
schutzbedürftigen Kulturgüter aufgeführt sein (Kennzeichen auf der AE = 
Ausführerklärung: Y 902). Beispielsweise würdest Du Dich strafbar 
machen, wenn Du versuchen würdest ein deutsches, spätgothisches oder gar 
romanisches LED- Lauflicht zu exportieren !

von Mega-Bastler (Gast)


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Danke für Eure informativen Antworten! Echt klasse!
OK, bleiben wir mal bei dem Beispiel USA:
fiktives Fallbeispiel: Ein Hersteller stellt ein Gerät her und verkauft 
es an einen privaten Endkunden in den USA. Der Hersteller führt 
keinerlei Prüfungen an dem Gerät durch. Der Endkunde wäre doch dann der 
Importeur.
Der Endkunde kommt seiner Pflicht nicht nach und führt auch keine 
Prüfung durch. Ein Freund des Endkunden lässt das Gerät fallen und 
schneidet sich an einem Glassplitter des Gerätes und verblutet. Wer 
haftet?

von JaaWaa (Gast)


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Der Endkunde als Importeur. Der kann natuerlich probieren den Hersteller 
zu greifen.. aber da ist ein Kontinnt dazwischen.

von Mega-Bastler (Gast)


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Danke!
Bleiben wir bei dem Beispiel, in welchen Drittländern würde nicht der 
Importeur sondern der Hersteller haften?
Nehmen wir nur die kaufkräftigen Länder wie: Schweiz, Kanada, China, 
Japan, Australien, Russland.

von JaaWaa (Gast)


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Na. Das Gerate sollte natuerlich den Sicherheitsrichtlinien entsprechen. 
Da sollte man sich schon mal drum kuemmern. Desgleichen sollte man eine 
Ahnung haben in welchen Zielmakt das Produkt denn gelangen soll. 
Consumer nehmen die hohen Stueckzahlen, das ist aber was ganz anderes 
wie industriell. Die EMV Vorschriften sind auch unterschiedlich.

von Mega-Bastler (Gast)


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Ich nehme an du meinst mit "man" den Hersteller.
Wenn für USA der Importeur (also im Beispiel = Endkunde) für das Gerät 
haftet, muss der Hersteller dann irgend welche Prüfungen in Deutschland 
machen lassen? Die Betonung liegt auf "muss". Was ich meine ist, kann 
der Hersteller belangt werden, wenn er keinerlei Prüfungen vornimmt, 
kein CE-Zeichen usw. am Gerät anbringt und ausschließlich in die USA an 
Endkunden verkauft?

von Winfried (Gast)


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So machen es andere (siehe besonders den grün unterlegten Text):

http://www.afterbuy.de/afterbuy/shop/storefront/start.aspx?seite=/afterbuy/shop/storefront/produkt.aspx%3Fshopid%3D37266%26produktid%3D662188

Ob das rechtlich geprüft und wasserdicht ist, bleibt allerdings offen.

Früher gab es mal richtig viele "Exportgeräte" auf dem deutschen Markt. 
Mittlerweile findet man sowas kaum noch, was die Vermutung nahe legt, 
dass es rechtlich vielleicht doch kein geeignetes Schlupfloch ist.

von Peter D. (peda)


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Mega-Bastler wrote:
> OK, bleiben wir mal bei dem Beispiel USA:
> fiktives Fallbeispiel: Ein Hersteller stellt ein Gerät her und verkauft
> es an einen privaten Endkunden in den USA. Der Hersteller führt
> keinerlei Prüfungen an dem Gerät durch.

Dann handelt der Hersteller nicht sonderlich klug.
Haften muß immer der Erstinverkehrbringer (Hersteller).
Was anderes wäre auch unsinnig, da nur der Hersteller wissen kann, wo 
bei seinem Gerät Gefahren bestehen könnten.

Für Zwischenhändler und Endverbraucher ist das Gerät dagegen eine 
Blackbox. Wie soll er was prüfen, was er nicht kennt?
Und Du wirst Deinen Kunden ja nicht die kompletten Entwicklungs- und 
Fertigungsunterlagen offen legen.

> Der Endkunde kommt seiner Pflicht nicht nach und führt auch keine
> Prüfung durch.

Seit wann prüfst Du denn ein Gerät, welches Du kaufst?
Du schaltest es an und es geht oder geht nicht. Weitergehende Prüfungen 
sind unmöglich.


> Ein Freund des Endkunden lässt das Gerät fallen und
> schneidet sich an einem Glassplitter des Gerätes und verblutet. Wer
> haftet?

Wenn es ein Mangel bei normalem Gebrauch ist, natürlich Du.

Ein Export schützt auch nicht vor Reimport.
Wenn der Käufer das Gerät in der EU wieder verkauft und Du hattest kein 
CE draufgepappt, dann such Dir schonmal nen Anwalt.


Es ist übrigends ein Irrtum, zu glauben, ein Export nach USA ist 
einfacher.
In USA sind die Entschädigungszahlungen bedeutend hörer. Es kann sich 
daher durchaus auszahlen, Geräte für USA sogar noch strenger zu prüfen.


Peter

von Mega-Bastler (Gast)


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> Haften muß immer der Erstinverkehrbringer (Hersteller).

Moment - das widerspricht aber nun dem, was oben geschrieben wurde, 
nämlich dass der Importeur (endkunde) in USA haftet. Was ist also nun 
richtig?

von soaha (Gast)


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Vergiss es einfach, Mega- Bastler ! Wenn Du in die USA exportieren 
willst,
geh einfach mal zu einem Versicherer, der Dir eine 
Produkthaftplichtversicherung für die USA anbietet. Die Beiträge dafür 
sind so horrend, dass sich in den seltensten Fällen ein Export dahin 
lohnt.
Erblindet die Katze eines Deiner Kunden beim Blick in das LED- Lauflicht 
oder erleidet sie irreparable psychische Schäden eben durch dieses Dein 
Produkt , mußt Du mit Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe rechnen 
!

von Mega-Bastler (Gast)


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Äähhm.... Ich stelle weder irgend etwas her, noch exportiere ich in die 
USA oder sonstwo hin. Wie kommt ihr da nur immer wieder drauf?

Wie ist denn nun die Antwort auf:

> Haften muß immer der Erstinverkehrbringer (Hersteller).

Moment - das widerspricht aber nun dem, was oben geschrieben wurde,
nämlich dass der Importeur (endkunde) in USA haftet. Was ist also nun
richtig?

von Mega-Bastler (Gast)


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Ich stelle weder irgend etwas her, noch exportiere ich in die USA oder 
sonstwo hin. Wie kommt ihr da nur immer wieder drauf?

Wie ist denn nun die Antwort auf:

> Haften muß immer der Erstinverkehrbringer (Hersteller).

Moment - das widerspricht aber nun dem, was oben geschrieben wurde,
nämlich dass der Importeur (endkunde) in USA haftet. Was ist also nun
richtig?

von Mikki M. (mmerten)


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@mega bastler
Soll das hier eine Anleitung zur Umgehung von gesetztlichen Vorschriften 
werden ???
Es soll also ein Gerät hergestellt werden dessen Verkauf an Endkunden 
und
auch Inbetriebnahme mangels Einhaltung von Vorschriften im Land des
Herstellers (EU-Raum) nicht zulässig ist. Falls dieses Produkt auch im
Zielland nicht den Vorschriften entspricht, beschlagnahmt der Zoll 
dieses
Gerät bei Kontrolle und führt es der Vernichtung zu. In welcher Form
überhaupt ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und ob du hier
nicht noch gegen weiteres geltendes Strafrecht verstossen hast wird dir
hier wohl nur ein Anwalt beantworten können. Eine gute 
Betriebshaftpflicht und Vertragsrechtsschutz ist in diesem Fall wohl 
sehr angeraten.

von Mega-Bastler (Gast)


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> Soll das hier eine Anleitung zur Umgehung von gesetztlichen Vorschriften
werden ???

Nein, keineswegs, ich möchte eben wissen, wie es richtig wäre.
Wenn also der Importeur dafür zu sorgen hätte dass das Gerät geprüft 
würde, dann müsste das eben der Hersteller nicht tun.

von JaaWaa (Gast)


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Der Importeur muss darauf schauen, dass das Geraet die Pruefungen 
bestanden hat. Ein Endkunde in den USA kann ja nur den Importeur 
greifen. Den Hersteller in einem Bananenstaat kann er nicht greifen. 
Wenn es allerding um genuegend Geld geht, so wird es sich allerdings 
lohnen den Hersteller zu greifen. Das muesste dann der Importeur machen. 
Ein Sammelklage gegen den Hersteller ... ist machbar. Mit einem lokalen 
Anwalt im Land des Herstellers, das wird teuer.
Irgendwelche Anwaelte kann man abblocken wenn man mit einer CE Pruefung 
wedeln kann... der richtigen , die genau auf die Anwendung passt. Da 
kann es dann noch Interpretationen geben.

von hotstuff (Gast)


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baue und verkaufe was du anzubieten hast.
ist es schrott ,so bist du ein gauner
funktioniert dein ding,dann klagt keiner
hier sind fast nur paragraphenreiter und angstmacher
ohne zivilkourage...ein unternehmer riskiert nun mal ;-)
wer nicht riskiert gewinnt nichts. frohe ostern

von JetztAber (Gast)


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Weshalb sollte sich ein Unternehmer durch Ignoranz der Vorschriften 
auszeichnen ? Ein Unternehmer sollte die Risken passend gewichten. Wenn 
man zB sicher ist CE zu erfuellen kann man liefern. Die Zertifikate kann 
man auf Anfrage dann ja nachliefern.

von Mega-Bastler (Gast)


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In Deutschland kann niemand ein Gerät rechtlich lückendicht produzieren 
und verkaufen. Das geht einfach nicht mehr. Da hat die Regierung schon 
dafür gesorgt.
Man müsste millionär sein um alle Prüfungen machen lassen zu können und 
200 Jahre alt werden um sich das alle gesetzestexte durchlesen zu können 
und auf die Ausführung der Prüfungen warten zu können. Und selbst dann 
würde irgend ein Abmahnanwalt einen vergessenen i-Punkt in der 
türkischen Bedienungsanleitung finden. spätestens jedoch, wenn jemand an 
einen Glassplitter stirbt weil er sich eine GS-geprüfte Tschenlampe in 
den Arsch gesteckt hat ist natürlich der Hersteller daran schuld. Wer 
sonst? Es stand ja nicht in der Bedienungsanleitung dass man sie nicht 
in den Arsch stecken darf!
Jungs - aufwachen! IHR LEBT IN DEUTSCHLAND!

von Andreas K. (derandi)


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Ja, wir sind in Deutschland, und das passt schon so. In anderen Ländern 
gibts vielleicht weniger Vorschriften, aber das macht es nicht besser.
Ich hab grade ein Teppichmesser in der Hand, eins von den billigen 
Plastikdingern mit Klinge zum rausschieben.
Vorne, wo das Messer rauskommt steht folgender Text: "Warning Sharp 
Blade".
Jetzt wäre interessant zu wissen warum das ausgerechnet in Englisch 
draufsteht, warscheinlich weil in Amerika mal jemand eine dicke 
Abfindung kassiert hat.
Das sowas in Deutschland nicht auch funktioniert liegt wohl zum großen 
Teil an der Flut an Gesetzen, es gibt bestimmt auch eins, dass das anale 
Einführen von Taschenlampen als "nicht besimmungsgemäß" festhält und der 
Hersteller damit ausm Schneider ist.

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