Ab wann ist es kein "Gerät"?

Gast #1225380
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Hallo!
Ich weiß die Frage ist schwer zu beantworten, trotzdem stelle ich sie 
zur Diskussion:
Fallbeispiel:
Ein Hersteller verkauft einen Bausatz für ein elektronisches Gerät 
EU-weit an Endverbraucher (Platine komplett bestückt, Gehäuse fertig 
bearbeitet, Montageteile dabei).
Der Kunde muss es also aus den Einzelteilen zusammenschrauben (nicht 
stecken oder schnappen).
Ab wann gilt es als "Gerät" - ab wann ist es noch ein "Bausatz"?
(Eine PC-Platine z.B. ist ja ein Gerät soweit ich weiß)
Gruß MB
#1225387
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Theroetisch könnte man es wohl sogar eine übliche Fernbedienung als 
Bausatz durchgehen lassen, muss man schließlich noch Batterien einlegen 
um die Funktionsfähigkeit herzustellen...
Aber ich würd mich mal drauf festlegen, das ein Bausatz dann ein Bausatz 
ist, wenn man Bauteile, die keine Verschleißteile sind und die man nicht 
ohne Werkzeug einbauen kann, noch eingebaut werden müssen.
Gast #1225476
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OK, soweit klar: "Werkzeug" und "Fachkenntnis" ist wohl der Knackpunkt.
Ok, nehmen wir an ein Händler stellt so einen Bausatz zusammen, der auch 
wirklich eindeutig ein Bausatz ist (Löten usw. nötig) und verkauft ihn 
EU-weit an Endkunden. Muss dieser Händler  dann auch:
a) Den Bausatz in irgend einer Weise prüfen lassen?
b) Vorschriften beachten, wenn ja welche? (ich meine nicht 
Verpackungsverordnung und solche sachen sondern welche die den 
Elektronik-Bausatz betreffen)
Danke MB
c) Müssen die Bauteile im Bausatz irgend welchen Richtlinien 
entsprechen?
Danke MB
Gast #1225634
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Es lässt sich nicht genau definieren, was Fachkenntnis ist. Und bei 
manchen Dingen ist es sehr umstritten und man bewegt sich auf dünnem 
Eis.

Mit einem Lötkolben umzugehen, wird wohl als Fachkenntnis gewertet. Mit 
einem Schrauenzieher umzugehen, wird hingegen als für typische Nutzer 
durchführbar angesehen. So war das zumindest bei der Bewertung von 
Einsteckkarten für den PC: Hier muss das Gehäuse teilweise mit 
Schraubendreher geöffnet und die Karte eingesteckt und verschraubt 
werden. Das wird dem normalen Nutzer zugetraut und zählt nicht als 
Fachkenntnis.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass offensichtliche Maßnahmen, die nur 
dazu dienen, aus einem Gerät ein Bausatz zu machen, gerichtlich enden 
können. Wenn also z.B. nur noch ein Draht irgendwo angelötet werden 
muss.

Ob du bei einem Bausatz Vorschriften einhalten musst? Sehr lustig, in 
der EU kannst du nichts ohne tausend Vorschriften machen. Du wirst z.B. 
auch eine Produkthaftung haben.
#1225685
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Mega-Bastler wrote:
> Ab wann gilt es als "Gerät" - ab wann ist es noch ein "Bausatz"?

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Du etwas ein Gerät oder einen 
Bausatz nennst.
Sobald Du eine Ware in der EU in Verkehr bringst, muß sie ein CE-Zeichen 
haben und die notwendigen Richtlinien (z.B. EMV-, Niederspannungs-, 
Maschinenrichtlinie usw.) erfüllen.

Ausnahmen gibt es nur, wenn Deine Ware nicht frei verkäuflich ist, z.B. 
nur für gewerbliche Abnehmer.
Alles was Lieschen Müller bei Dir kaufen kann, muß sicher sein.


Peter
Gast #1225883
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Das geht ja bunt durcheinander hier.

CE und RoHS gibt es für Komponenten nicht. Genausowenig wie eine EMV 
Prüfung. Wie soll man denn einzelne Bauteile prüfen?

Ein Bausatz wird erst vom Kunden zu einer funktionsfähigen Einheit 
zusammengesetzt, der ist dann für die Einhaltung der Bestimmungen 
zuständig. Der Produzent des Bausatzes haftet nur bei grober 
Fahrlässigkeit.
Gast #1226002
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hier noch etwas zu RoHS

Welche Produkte fallen unter RoHS?
RoHS gilt für Elektro- und Elektronikgeräte (Geräte, die zu ihrem 
ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische 
Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung 
solcher Ströme und Felder und für den Betrieb mit Wechsel-spannung von 
höchstens 1 000 Volt bzw. Gleichspannung von höchstens 1 500 Volt 
ausgelegt sind), die unter folgende im Anhang IA der Richtlinie 
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ("WEEE") genannten 
Kategorien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 10 fallen:
1 Hauhaltsgroßgeräte
2 Haushaltskleingeräte
3 IT- und Telekommunikationsgeräte
4 Geräte der Unterhaltungselektronik
5 Beleuchtungskörper
6 Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester 
Großwerkzeuge
7 Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
10 Automatische Ausgabegeräte
sowie für elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten.
Gast #1226051
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> Das glaub ich eher nicht, es gibt ja auch weiterhin überall bleihaltiges
> Lot.

Es gibt in der RoHS immer noch Ausnahmen in denen verbleites Lot 
eingesetzt werden darf. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Hersteller 
aber gezwungen bleifreies Lot einzusetzen.

Was du in deinem Kämmerlein verwendest interessiert keinen. Erst wenn du 
deine Produkte in Verkehr bringst hast du dich an die geltenden Gesetze 
´(ElektroG)und Vorschriften zu halten. Und dann wirst du um Bleifrei 
nicht herumkommen wenn du nicht empfindliche Geldbußen riskieren willst.
Gast #1226105
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Die gesetzlichen Grundlagen sind auf mehrere Gesetze aufgeteilt, die 
RoHS Sachen stehen im ElektroG, die zur EMV im EMVG. Da sind auch die 
Definitionen für "Gerät" zu finden. CE verteilt sich auf eine Unzahl von 
Einzelgesetzen, abhängig von der Produktart.

In der RoHS gibt es momentan generelle Ausnahmen für Automotive, 
Medizinprodukte, Mess- Steuer- Regelsysteme, Aerospace und jegliche 
Wehrtechnik. Fest installierte Systeme sind ebenfalls nicht betroffen. 
Dazu gibt es ein paar punktuelle Ausnahmen, wie z.B. Blei in 
hochschmelzenden Loten.

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