Hallo!
Ich weiß die Frage ist schwer zu beantworten, trotzdem stelle ich sie
zur Diskussion:
Fallbeispiel:
Ein Hersteller verkauft einen Bausatz für ein elektronisches Gerät
EU-weit an Endverbraucher (Platine komplett bestückt, Gehäuse fertig
bearbeitet, Montageteile dabei).
Der Kunde muss es also aus den Einzelteilen zusammenschrauben (nicht
stecken oder schnappen).
Ab wann gilt es als "Gerät" - ab wann ist es noch ein "Bausatz"?
(Eine PC-Platine z.B. ist ja ein Gerät soweit ich weiß)
Gruß MB
Theroetisch könnte man es wohl sogar eine übliche Fernbedienung als
Bausatz durchgehen lassen, muss man schließlich noch Batterien einlegen
um die Funktionsfähigkeit herzustellen...
Aber ich würd mich mal drauf festlegen, das ein Bausatz dann ein Bausatz
ist, wenn man Bauteile, die keine Verschleißteile sind und die man nicht
ohne Werkzeug einbauen kann, noch eingebaut werden müssen.
Die Benutzung eines Lötkolbens schiebt das Produkt sicher in die
Kategorie Bausatz, bei einem Schraubendreher sollte es auch so sein,
allerdings könnte es juristische Spitzfindigkeiten geben. Durch
rechtsanwaltschaftliche Beratung und Rechtsschutzversicherung absichern
wäre wohl zu empfehlen.
OK, soweit klar: "Werkzeug" und "Fachkenntnis" ist wohl der Knackpunkt.
Ok, nehmen wir an ein Händler stellt so einen Bausatz zusammen, der auch
wirklich eindeutig ein Bausatz ist (Löten usw. nötig) und verkauft ihn
EU-weit an Endkunden. Muss dieser Händler dann auch:
a) Den Bausatz in irgend einer Weise prüfen lassen?
b) Vorschriften beachten, wenn ja welche? (ich meine nicht
Verpackungsverordnung und solche sachen sondern welche die den
Elektronik-Bausatz betreffen)
Danke MB
c) Müssen die Bauteile im Bausatz irgend welchen Richtlinien
entsprechen?
Danke MB
es ist glaube so lange ein bausatz , wenn er nicht ohne fachkentnisse in
betrieb genommen werden kann
also batterien einlegen kann jeder
ne schraube reindrehen is glaube eine grauzone
die meisten machen es so das man etwas wichtiges einlöten muss
zB den Quarz oder so
oder eine buchse
Es lässt sich nicht genau definieren, was Fachkenntnis ist. Und bei
manchen Dingen ist es sehr umstritten und man bewegt sich auf dünnem
Eis.
Mit einem Lötkolben umzugehen, wird wohl als Fachkenntnis gewertet. Mit
einem Schrauenzieher umzugehen, wird hingegen als für typische Nutzer
durchführbar angesehen. So war das zumindest bei der Bewertung von
Einsteckkarten für den PC: Hier muss das Gehäuse teilweise mit
Schraubendreher geöffnet und die Karte eingesteckt und verschraubt
werden. Das wird dem normalen Nutzer zugetraut und zählt nicht als
Fachkenntnis.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass offensichtliche Maßnahmen, die nur
dazu dienen, aus einem Gerät ein Bausatz zu machen, gerichtlich enden
können. Wenn also z.B. nur noch ein Draht irgendwo angelötet werden
muss.
Ob du bei einem Bausatz Vorschriften einhalten musst? Sehr lustig, in
der EU kannst du nichts ohne tausend Vorschriften machen. Du wirst z.B.
auch eine Produkthaftung haben.
Mega-Bastler wrote:
> Ab wann gilt es als "Gerät" - ab wann ist es noch ein "Bausatz"?
Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Du etwas ein Gerät oder einen
Bausatz nennst.
Sobald Du eine Ware in der EU in Verkehr bringst, muß sie ein CE-Zeichen
haben und die notwendigen Richtlinien (z.B. EMV-, Niederspannungs-,
Maschinenrichtlinie usw.) erfüllen.
Ausnahmen gibt es nur, wenn Deine Ware nicht frei verkäuflich ist, z.B.
nur für gewerbliche Abnehmer.
Alles was Lieschen Müller bei Dir kaufen kann, muß sicher sein.
Peter
Das heißt der unterschied zwischen Bausatz und Gerät ist:
Bausatz: kein RoHS, kein elektroG, kein WEEE nötig - aber EMV-Prüfung
und eine CE-Kennzeichnung nötig
Gerät: alles oben genannte nötig
Ist das so?
Ich glaube, auch bei Bausatz gilt RoHS, kann mir nicht vorstellen, dass
du heutzutage in Europa noch was Neues verkaufen darfst, was z.B.
Bleilot enthält.
Das geht ja bunt durcheinander hier.
CE und RoHS gibt es für Komponenten nicht. Genausowenig wie eine EMV
Prüfung. Wie soll man denn einzelne Bauteile prüfen?
Ein Bausatz wird erst vom Kunden zu einer funktionsfähigen Einheit
zusammengesetzt, der ist dann für die Einhaltung der Bestimmungen
zuständig. Der Produzent des Bausatzes haftet nur bei grober
Fahrlässigkeit.
Also RohS wuerde ich fuer Bausaetze auch im Pflichtkatalog sehen. Wie
soll man aus einer Bleischwarte je ein RoHS taugliches Geraet
zusammenkriegen koennen. Desgleichen wenn eine
Mikrowellen-Emittterschwarte als Bausatz verkloppt, wird es schwierig
daraus ein CE taugliches Geraet zusammenzuschrauben.
hier noch etwas zu RoHS
Welche Produkte fallen unter RoHS?
RoHS gilt für Elektro- und Elektronikgeräte (Geräte, die zu ihrem
ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische
Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung
solcher Ströme und Felder und für den Betrieb mit Wechsel-spannung von
höchstens 1 000 Volt bzw. Gleichspannung von höchstens 1 500 Volt
ausgelegt sind), die unter folgende im Anhang IA der Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ("WEEE") genannten
Kategorien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 10 fallen:
1 Hauhaltsgroßgeräte
2 Haushaltskleingeräte
3 IT- und Telekommunikationsgeräte
4 Geräte der Unterhaltungselektronik
5 Beleuchtungskörper
6 Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester
Großwerkzeuge
7 Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
10 Automatische Ausgabegeräte
sowie für elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten.
JaaWaa wrote:
> Also RohS wuerde ich fuer Bausaetze auch im Pflichtkatalog sehen. Wie> soll man aus einer Bleischwarte je ein RoHS taugliches Geraet> zusammenkriegen koennen.
Das glaub ich eher nicht, es gibt ja auch weiterhin überall bleihaltiges
Lot.
> Das glaub ich eher nicht, es gibt ja auch weiterhin überall bleihaltiges> Lot.
Es gibt in der RoHS immer noch Ausnahmen in denen verbleites Lot
eingesetzt werden darf. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Hersteller
aber gezwungen bleifreies Lot einzusetzen.
Was du in deinem Kämmerlein verwendest interessiert keinen. Erst wenn du
deine Produkte in Verkehr bringst hast du dich an die geltenden Gesetze
´(ElektroG)und Vorschriften zu halten. Und dann wirst du um Bleifrei
nicht herumkommen wenn du nicht empfindliche Geldbußen riskieren willst.
Die gesetzlichen Grundlagen sind auf mehrere Gesetze aufgeteilt, die
RoHS Sachen stehen im ElektroG, die zur EMV im EMVG. Da sind auch die
Definitionen für "Gerät" zu finden. CE verteilt sich auf eine Unzahl von
Einzelgesetzen, abhängig von der Produktart.
In der RoHS gibt es momentan generelle Ausnahmen für Automotive,
Medizinprodukte, Mess- Steuer- Regelsysteme, Aerospace und jegliche
Wehrtechnik. Fest installierte Systeme sind ebenfalls nicht betroffen.
Dazu gibt es ein paar punktuelle Ausnahmen, wie z.B. Blei in
hochschmelzenden Loten.